Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1165/2023
Stuttgart,
11/07/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2023



Neubau Immanuel-Grözinger-Haus

Beantwortung / Stellungnahme

Die gemeinsamen Planungen der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. (eva) und der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) sehen vor, das bestehende Wohnheim für wohnungslose Männer „Immanuel-Grözinger-Haus“ (IGH) zu dezentralisieren. Ein Teil der Wohnbereiche soll im benachbarten Neubauareal Böckinger Straße in von der SWSG angemieteten und noch zu erstellenden Neubauten untergebracht werden. Ein weiterer Teil des IGH mit 61 Plätzen der stationären Langzeithilfe sowie 4 in Stuttgart fehlenden rollstuhlgerechten Notübernachtungsplätze soll in einem Neubau auf einer Freifläche vor dem aktuellen IGH untergebracht werden.

Für diesen Neubau erhält die eva mit Beschluss des Förderausschusses beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) vom 13.04.2023 eine Investitionsförderung durch Mittel des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Der KVJS hat insgesamt 9.943.564 EUR als förderfähige Gesamtkosten anerkannt.

Nach den Fördergrundsätzen der Landeshauptstadt Stuttgart (Richtlinien für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege durch die Landeshauptstadt Stuttgart auf dem Gebiet der Sozialhilfe, Ziffer 5.6.3.3 vom 08.07.1991) können Träger der Wohnungsnotfallhilfe immer dann eine zusätzliche Förderung durch die Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von 33,3 % der förderfähigen Kosten beantragen, wenn sie eine Förderzusage des KVJS-Förderausschusses erhalten haben. Die Landeshauptstadt Stuttgart erspart sich dadurch eine eigene Prüfung der Förderfähigkeit der Kosten.

Der vom Träger beantragte städtische Zuschuss beläuft sich auf insgesamt 3.311.207 EUR, verteilt in Höhe von jeweils 1.104.000 EUR auf die Jahre 2024, 2025 und 2026.

Diese bei der Landeshauptstadt Stuttgart beantragten Mittel sind elementarer Teil des Finanzierungskonzepts des Bauvorhabens. Für bereits getätigte Aufwendungen sind der eva bereits Planungskosten in Höhe von 668.253 EUR entstanden, Planungsleistungen mit Kosten in Höhe von weiteren 493.254 EUR sind beauftragt.

Nach Aussage der eva würde eine Nichtberücksichtigung des Antrags zum Ende des Neubauprojekts IGH führen, da der Träger die entstehende Finanzierungslücke nicht über zusätzliche Eigenmittel oder eine weitere Fremdkapitalaufnahme decken kann. Dies wiederum wäre das Ende der Gesamtplanung der Dezentralisierung des IGH und hätte auch unmittelbare Auswirkungen auf die Planungen der SWSG im Areal Böckinger Straße, da die eva dann nicht wie vereinbart Gebäude der SWSG anmieten würde.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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4018/2023 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, 5021/2023 PULS-Fraktionsgemeinschaft, 9028/2023 Yüksel Sibel (Einzelstadträtin)




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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