Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1352/2011
Stuttgart,
11/25/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Einnahmen verbessern, unnötige Ausgaben reduzieren

Beantwortung / Stellungnahme

Zur 1. Lesung wurde die GRDrs 1144/2011 aufgerufen. Hierzu wurden verschiedene
Fragen gestellt, die nachfolgend beantwortet werden.

1. Entwicklung der Parkgebühren und privatrechtlichen Benutzungs-
entgelte städtischer Parkierungsanlagen im City-Bereich seit 2002

Ausgangspunkt für die folgende Darstellung ist die Umstellung von der DM- zur
Euro- Währung vom 01.01.2002 bis zu den letzten Erhöhungen in 2010/2011.
Die Erhöhungen der Parkgebühren und Kurzparkerentgelte sind in Anlage 1 auch
tabellarisch dargestellt.

1.1. Parkgebühren

Mit der GRDrs 1179/2001 vom 15.11.2001 beschloss der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Gebührenerhöhung, sondern eine Glättung der bestehenden Gebühren auf automatengerechte Beträge (Münzen). Damit ergab sich in der damaligen Gebührenzone 2 (heute „City“) zum 01.01.2002 folgender Stand.

0,50 € = je angefangene 15 Minuten; In den Jahren nach der Euro-Umstellung wurden diese Gebühren zweimal erhöht:
2,40 € für 60 Min. Parkzeit entspricht (GRDrs 919/2005).
Hintergrund dieser Veränderung war die Diskussion um den Entwurf
des Luftreinhalte-/Aktionsplans vom Regierungspräsidium Stuttgart.
Auf Diskussion und Umsetzung dieses Aktionsplans wird verwiesen
Die primäre Bemessungsgrundlage für beide Anhebungen war die jeweilige durchschnittliche Steigerung der VVS-Tarife

In der ehemaligen Gebührenzone 1 (heute „Übriges Stadtgebiet“, damals einschließlich S-West) wurden die Parkgebühren mit der Euro- Umstellung ebenfalls nicht angehoben, sondern entsprechend geglättet:

0,25 € = 30 Minuten Parkzeit,
0,50 € = 60 Minuten Parkzeit.

Zugleich wurde zum 01.01.2002 die sog. Brötchentaste in dieser Gebührenzone eingeführt, d.h. kostenloses Parken während der gebührenpflichtigen Zeit bei einer Gesamtparkzeit bis zu 30 Minuten. Diese Regelung, zunächst ein von der Universität Stuttgart wissenschaftlich begleiteter Versuch, wurde nach Wegfall der übergeordneten Rechtsgrundlagen von Bund und Land über Parkgebühren (2004) in der kommunalen Parkgebührensatzung von 2006 (GRDrs. 155/2006) festgeschrieben.

Zum 01.01.2011 erfolgte erstmals seit 1993 wieder eine Anhebung der Gebühren in dieser Gebührenzone, von 0,50 € auf 0,60 € für 60 Min. Parkzeit. Die Brötchentaste wurde beibehalten (GRDrs. 6/2010).

Mit der Einführung des Parkraummanagements S-West am 01.03.2011 wurde darüber hinaus eine Veränderung der Tarifstruktur außerhalb des City-Bereiches geschaffen, wobei die preisliche Gestaltung der neuen Gebührenzone in modifizierter Form jener der Gebührenzone „Übriges Stadtgebiet“ (früher Zone 1) entspricht.


1.2. Privatrechtliche Benutzungsentgelte städtischer Parkierungsein-
richtungen

Diese wurden mit der Euro-Umstellung zum 01.01.02 ebenfalls nicht erhöht,
sondern entweder „cent-exakt“ umgerechnet oder - falls erforderlich - automatengerecht geglättet, was zu folgendem Stand führte:

Die letztmalige Heraufsetzung der verschiedenen Entgeltgruppen war Mitte
der 1990er Jahre erfolgt, wie in der GRDrs 6/2010 dargestellt.


Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die städtischen Kurzparkerentgelte im City-Bereich (Rathausgarage, Karstadt/Neue Brücke, Schwabenzentrum, Rotebühlplatz, Österreichische Platz).

Vor dem Hintergrund der unter Ziffer 1.1 beschriebenen neuen Rahmenbedingungen
seit der ersten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts wurden zum 01.01.2006 und 01.04.2010 auch diese Entgelte erhöht:
Tarif für jede weitere angefangene Stunde von 1,60 € auf 2,50 € verändert, Jahren unveränderten Parkierungsentgelte auf den Prüfstand gestellt und
mehrheitlich zum 01.04.2010 erhöht.

Auch für diese Veränderungen (2006 und 2010) waren die unter Ziffer 1.1 genannten durchschnittlichen Steigerungen der VVS- Tarife die entscheidende Bemessungs-grundlage.

Zudem hatte die Verwaltung für verschiedene Parkentgelte weitere Gestaltungsfaktoren zu berücksichtigen. So waren für die Kurzparker-Entgelte im City-Bereich auch die Preisentwicklungen öffentlicher Parkeinrichtungen nichtstaatlicher Träger in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.


2. Vergleich von Parkentgelten zwischen städtischen und nichtstädtischen
Parkierungseinrichtungen im City-Bereich, vornehmlich City-Ring


Im Mittelpunkt steht das Verhältnis der Kurzparkerentgelte in den städtischen Objekten Rathausgarage, TG Schwabenzentrum, TG Karstadt/Neue Brücke, TG Rotebühlplatz und Parkplatz Österreichische Platz zu den Parktarifen der Mehrzahl der öffentlichen Einrichtungen mit privater Trägerschaft, die als größter Anbieter von Stellplätzen fungieren, mit dem Stand vom November 2011.

Die Tabelle in der Anlage 2 vermittelt einerseits einen hohen Annäherungsgrad der städtischen Tarife an die Mehrzahl der privaten Anbieter. Andererseits liegen einige Tarife auch unterhalb jener der städtischen Einrichtungen, insbesondere bei der Parkzeit ab 60 Minuten.

In den Vergleich nicht einbezogen wurden die Parktarife der Kaufzentren mit ihrer unterschiedlichen Entgeltgestaltung für Kunden und Nicht-Kunden.


Was die landeseigenen Objekte betrifft, so sei hier nur nachrichtlich erwähnt, dass diese wegen des fast ausschließlichen Angebotes von 30-minütigen Zeittakten insgesamt niedriger liegen als die städtischen Preise. Außerdem wird in zwei landeseigenen Tiefgaragen eine sogenannte „Flanier-Pauschale“ in der Zeit von 15.00-06.00 Uhr (max. 5,00 €) angeboten, wodurch sich die landeseigene Tarifsituation noch günstiger darstellt.


3. Vergleichszahlen von Parkgebühren und -entgelten bundesdeutscher
Großstädte (Stand November 2011)

Die Vergleichszahlen in den Anlagen 3 und 4 verdeutlichen, dass Stuttgart bei den Parkgebühren und -entgelten im oberen Bereich liegt.

Die Verwaltung hat einerseits die verkehrs- und umweltpolitische Problematik bei der Gestaltung der Parktarife zu berücksichtigen; andererseits hat die Erfahrung gezeigt, dass Parktarife als Lenkungsinstrument nicht überschätzt werden dürfen und die Attraktivität einer Innenstadt auch durch Erreichbarkeit und attraktive Parkangebote bestimmt werden.


4. Mögliche Schlussfolgerungen für kurzfristige Veränderungen von Parkge-
bühren und - entgelten

Die Fachverwaltung sieht für kurzfristige Veränderungen bei Parkgebühren und -entgelten
keinen dringenden Handlungsbedarf zumal bei kurz laufenden Änderungszeiträumen ein beträchtlicher Teil der Mehreinnahmen durch Umstellungskosten aufgezehrt wird. Deshalb sollten aus Sicht der Fachverwaltung erst für den Doppellhaushalt 2014/15 alle Parktarife einer umfassenden Prüfung unterzogen werden um dann dem Gemeinderat ggf. eine Erhöhung vorzuschlagen.


5. Aufteilung der Parkgebühren und -entgelterhöhung auf die Gebührenzonen
sowie Auswirkung auf die Kennzahlen im Haushaltsplan

Die in GRDrs 1144/2011 dargestellten Gesamtmehrerträge - ohne den Wegfall der Brötchentaste - in Höhe von 450.000 € ab dem zweiten Jahr der Umstellung (im ersten Jahr netto nur 160.000 € aufgrund der anfallenden Umstellungskosten von 290.000 €) verteilen sich auf die einzelnen Bereiche wie folgt:


Gebührenzone City 110.000 €
Gebührenzone S-West 120.000 €
Gebührenzone übriges Stadtgebiet 90.000 €
Kurzparker Citybereich 130.000 €
Summe 450.000 €

Einzelheiten können der Anlage 5 entnommen werden.


Die Kennzahl „Kostendeckungsgrad je Stellplatz“ auf Seite 396 des Haushaltsplanentwurfs 2012/2013 von bisher 62,80% in 2013

Kennzahlen
Ist 2010
Plan 2011
Plan 2012
Plan 2013
Durchschnittliche Betriebskosten je Stellplatz
191,86
160,22
216,72
214,52
Parkhäuser BgA + hoheitlich, Parkplätze BgA (ohne Parkplätze an Straßen mit Parkuhren/PSA)
Kostendeckungsgrad je Stellplatz
86,19%
72,16%
64,71%
62,80%
Parkhäuser BgA+ hoheitlich, Parkplätze BgA (ohne Parkplätze an Straßen mit Parkuhren/PSA)

würde sich durch die Erhöhung der Gebühren und Entgelte auf 65,65% in 2013
und auf 70,81% ab 2014 verändern:

Kennzahlen
Ist 2010
Plan 2011
Plan 2012
Plan 2013
Plan * 2014
Durchschnittliche Betriebskosten je Stellplatz
191,86
160,22
216,72
214,52
214,52
Parkhäuser BgA + hoheitlich, Parkplätze BgA (ohne Parkplätze an Straßen mit Parkuhren/PSA)
Kostendeckungsgrad je Stellplatz
86,19%
72,16%
64,71%
65,65%
70,81%
Parkhäuser BgA+ hoheitlich, Parkplätze BgA (ohne Parkplätze an Straßen mit Parkuhren/PSA)
* Plan 2014 zusätzlich dargestellt, da der in 2013 zu verbuchende Umstellungsaufwand den
Kostendeckungsgrad in 2013 belastet

Die Veränderungen zwischen den Jahren 2010 und 2011 bei den durchschnittlichen Betriebskosten pro Stellplatz resultieren aus der jahresgenauen Rechnungsabgrenzung aufgrund des ersten doppischen Abschlusses. Ab 2012 wurde mit höheren Unterhaltungsaufwendungen geplant.

Die Veränderungen zwischen den Jahren 2011 und 2012 beim Kostendeckungsgrad pro Stellplatz resultieren aus dem Wegfall des Parkplatzes am Kurt-Georg-Kissinger-Platz (Hbf Nord).


Vorliegende Anträge/Anfragen

378/2011 Ziffern IV, V und VI Bündnis 90 / DIE GRÜNEN




Dirk Thürnau
Bürgermeister






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GRDrs 1352_2011 Anlage 1 Gebührenentw. seit 2002 Stand 21.11.2011.pdf
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GRDrs 1352_2011 Anlage 2 Vergleich Parkentgelte Stuttgart Nov. 2011m.pdf
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GRDrs 1352_2011 Anlage 3 Vergleich Parkgebühren mit bundesdeutschen Großstädtenm.pdf
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GRDrs 1352_2011 Anlage 4 Parkentgelte Vergleich mit bundesdeutschen Großstädtenm.pdf
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Anlage 5 zur GRDrs 1352-2011.pdf