Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 4233-00
GRDrs 383/2015
Stuttgart,
07/17/2015



Entwicklungen im Flüchtlingsbereich im Jahr 2015
- Personalbedarfe -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
29.07.2015
29.07.2015



Beschlußantrag:

1. Von den aktuellen Entwicklungen im Flüchtlingsbereich wird Kenntnis genommen.

2. Die stetig ansteigenden Flüchtlingszahlen führen bei den nachstehenden Ämtern im Jahr 2015 zu folgenden Personalmehrbedarfen:

2.1 beim Amt für Liegenschaften und Wohnen
2.1.1 0,50 Vollzeitkräfte (VZK) für Sachbearbeitung im Flächenmanagement, EG 11
2.1.2 1,50 VZK für Sachbearbeitung in der Objektverwaltung, EG 10
2.1.3 0,50 VZK für Sachbearbeitung im Bereich Services/Be­triebskosten, EG 8

2.2 beim Amt für öffentliche Ordnung 2.3 beim Sozialamt
2.3.1 10,17 VZK für die zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen, EG 9
2.3.2 5,60 VZK für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), EG 9

2.4 beim Schulverwaltungsamt 2.5 beim Jugendamt 2.6 beim Hochbauamt
Von diesen vordringlichen zusätzlichen Personalmehrbedarfen wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von insg. 26,13 Vollzeitkräften außerhalb des Stellenplans unbefristet einzustellen. Die Einstellung erfolgt in zeitlicher Hinsicht entsprechend der Entwicklung der Flüchtlingszahlen.

Über die Stellenschaffungen, ggfs. unter Einbeziehung aktualisierter Zahlen, ist im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2016/17 zu entscheiden.

Die Personalmehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 in den Teilhaushalten
230 – Amt für Liegenschaften und Wohnen in Höhe von
65.200 €
320 – Amt für öffentliche Ordnung
      in Höhe von
87.500 €
400 – Schulverwaltungsamt in Höhe von
31.300 €
500 – Sozialamt in Höhe von
392.900 €
510 – Jugendamt in Höhe von
38.900 €
jeweils Kontengruppe 410 – Personalaufwendungen, werden im Rahmen des noch zu beschließenden Nachtragshaushalts 2015 finanziert.


Begründung:


Zu Ziff. 1 des Beschlussantrags:

Seit 11. Mai 2015 liegt die voraussichtliche Aufnahmepflicht in der Landeshauptstadt Stuttgart für das Jahr 2015 aufgrund der neuen Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 7. Mai 2015 und der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) vom 8. Mai 2015 vor.

Tabelle 1: Entwicklung der Flüchtlingszahlen aufgrund der Prognose des BAMF

Prognostizierte Zugänge 2015
Bundesrepublik Deutschland
400.000 Erstanträge
50.000 Folgeanträge
Land Baden-Württemberg
52.000 Erstanträge
7.000 Folgeanträge
Landeshauptstadt Stuttgart
(6,24 % Zuteilungsquote des Landes
entsprechend der Einwohnerzahl)
3.245 Erstanträge
437 Folgeanträge
= 3.682 Personen
= 307 Personen / Monat

Tabelle 2: Unterzubringende Flüchtlinge in Stuttgart

Anzahl Personen
Aufgenommene Flüchtlinge zum 1. Januar 2015
2.615
Aufnahme weiterer Personen im Jahr 2015 aus Zuweisungen vom Dezember 2014
61
Voraussichtliche Aufnahme von Erst- und Folgeantragstellern bis Ende 2015
3.682
Anzahl der voraussichtlich zugewiesenen Flüchtlinge bis Ende 2015
6.358
Voraussichtliche Auszüge aus den Unterkünften im Jahr 2015 (Annahme: durchschnittlich 80 Personen pro Monat)
960
Gesamtsumme der bis Ende 2015 voraussichtlich unterzubringenden Flüchtlinge
5.398
Bei einer voraussichtlichen Belegung der Unterkünfte von 90 % ist eine Vorhaltereserve der Liegenschaftsverwaltung von ca. 10 % notwendig
600
Gesamtsumme voraussichtlicher Platzbedarf bis Ende 2015
5.998


Zu Ziff. 2.1 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Amt für Liegenschaften und Wohnen

Bedingt durch den Zuwachs der notwendigen Flüchtlingsunterkünfte sind zusätzliche Objekte mit erhöhtem Arbeitsaufwand in der Abteilung Immobilienmanagement ordnungsgemäß zu verwalten. Zudem werden einzelne Wohnungen, überwiegend in Anmietverhältnissen, in stetig erhöhter Anzahl zu betreuen sein. Aufgrund der hohen Anzahl der in den Gebäuden unterzubringenden Personen und der damit verbundenen erhöhten Gefahren, nicht zuletzt durch wiederkehrendes Fehlverhalten der Nutzer in Bezug auf die überdurchschnittliche Beschädigung sicherheitsrelevanter technischer Anlagen, ist die Wohnheimverwaltung zur Wahrung der Betreiberverantwortung sehr zeitaufwändig. Der Turnus der regelmäßigen Gebäudebegehungen und der damit verbundenen Nacharbeiten ist um ein Vielfaches höher als bei anderen Objektarten. Zudem müssen die Reaktionszeiten zur Behebung von Missständen sehr kurzfristig sein.

Das Amt für Liegenschaften und Wohnen bemisst den Personalbedarf aufgrund der gewonnenen Erfahrungen anhand eines Stellenschlüssels, welcher auf der Anzahl an Unterkunftsplätzen basiert. Der Stellenschlüssel beträgt 1:1.500, wobei die Aufteilung innerhalb des Amtes bedarfsbezogen erfolgt. Die Stellen werden für die Standortakquise (Aufgabenbereich "Flächenmanagement"), für die kaufmännische Gebäudeverwaltung (Aufgabenbereich "Objektverwaltung") und für den Abschluss und die Betreuung von Wartungsverträgen sowie für die Abrechnung von Betriebskosten (Aufgabenbereich "Services/Betriebskosten") benötigt.


Im Rahmen der neu hinzukommenden Objekte aus Tranche 4 (siehe GRDrs 423/2015) werden rd. 2.250 weitere Unterkunftsplätze geschaffen, um die Bedarfe entsprechend der Zahlen in Tabelle 2 abzudecken. Unter Einbeziehung von derzeit eingesetzten 150 % Personalkapazitäten für vorstehend genannte Aufgabenstellungen und unter Berücksichtigung des o. g. Stellenschlüssels werden im Ergebnis weitere 250 % Personalkapazitäten benötigt.


Zu Ziff. 2.2 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Amt für öffentliche Ordnung

Bereits seit 2012 steigen die Flüchtlingszahlen vor allem aus Syrien, dem Irak und Somalia stark an. Die aus den gestiegenen Flüchtlingszahlen resultierenden Fallzahlen haben sich beim Amt für öffentliche Ordnung seither wie folgt entwickelt:

Tabelle 3: Entwicklung der Fallzahlen bei Gestattungen und Duldungen
Jahr
Fallzahl
Gestattungen
Fallzahl
Duldungen
Gesamtfall-
zahl
Stellen-
bestand
Fallzahlen-
steigerung
Personalmehr-
bedarf
2011
564
3.349
3.913
4,0
Fallzahlendurch-
schnitt der Jahre 2011 und 2012 als Berechnungs-
basis: 4.030 Fälle
Die Fallzahlensteige-
rung war und ist mit der vorhandenen Stellenausstattung nicht zu bewältigen. Siehe Seite 4 unten, Ausführungen zu Rückständen.
2012
800
3.347
4.147
4,0
2013
1.701
3.510
5.211
4,0
+ 30,3 %
2014
2.486
3.681
6.167
4,0
+ 53,0 %
2015*
3.968
4.256
8.224
4,0
+ 104,0 %
4,16 VZK
*Hochrechnung der Zahlen aus dem 1. Quartal inklusive Prognose BAMF 07.05.2015 und LEA 08.05.2015 von weiteren 1.200 Zuzügen (Steigerung der Zuweisungen von 207 auf 307 pro Monat) im Jahr 2015.

Seit 2011 steigt die Zahl der Duldungen nicht im gleichen Maße wie die Zahl der Gestattungen. Grund hierfür ist, dass Flüchtlinge in der Regel einen Asylantrag stellen und während des Asylverfahrens eine Gestattung erhalten. Durch die hohe Anerkennungsquote bei Flüchtlingen aus Syrien erhalten viele von den Antragstellern nach Abschluss des Verfahrens einen Aufenthaltstitel. Abgelehnte Asylbewerber, welche nicht ausreisen und die nicht abgeschoben werden können, erhalten eine Duldung.

Die für 2015 hochgerechneten Fallzahlen (insgesamt 8.224 Fälle) ergeben seit 2011/2012 (durchschnittlich 4.030 Fälle) eine Fallzahlensteigerung von 104 %. Aktuell sind im Team Asyl 4,0 Stellen für die Bearbeitung der Gestattungen und Duldungen vorhanden. Ausgehend von der Fallzahlensteigerung ergibt sich somit ein zusätzlicher Personalbedarf von 4,16 Stellen.

Die Bearbeitung der Fälle wird durch zahlreiche Rechtsänderungen und Anweisungen immer zeitaufwendiger. Beispielsweise hat mit Erlass vom 11.06.2015 das Regierungspräsidium Karlsruhe angewiesen, dass Flüchtlingen, welche ohne Stellung des Asylantrags und ohne Erfassung zugewiesen werden, eine formelle Duldung auszustellen ist. Grund hierfür ist, dass ab Bestehen der Duldung die entsprechenden Fristen für den Zugang zum Arbeitsmarkt zu laufen beginnen. Dies bedeutet einen erheblichen Mehraufwand, da die Ausländerbehörde diesem Personenkreis bislang lediglich eine formlose Bescheinigung ausgestellt hat.
Je nach Verfahrensverlauf muss diesen Flüchtlingen möglicherweise bereits nach 4 Wochen dann eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt werden.

Die gesteigerten Fallzahlen haben zu erheblichen Rückständen geführt. Nicht bearbeitete Postvorgänge, Anträge und E-Mails, zu erfassende Datensätze mit Datenübermittlungen an das Ausländerzentralregister (AZR) und Übermittlungen aus dem AZR. Darunter befinden sich z.B. auch Mitteilungen über freiwillige Ausreisen, die in den Systemen nicht erfasst sind. Teilweise sind Personen zur wiederholten Asylfolgeantragstellung erneut eingereist, bevor die Erfassung ihrer vorhergehenden Ausreise erledigt werden konnte. Nach erfolgter Abschiebung erfolgen die Erfassungen, v.a. in den polizeilichen Fahndungssystemen und im Schengener Informationssystem (SIS), ebenfalls mit erheblicher Verspätung. Dadurch kann die gesetzliche Einreisesperre nicht durchgesetzt werden. Hier wird der unerlaubten Wiedereinreise - auch in andere Schengenvertragsstaaten - Vorschub geleistet.

Um künftig wieder eine zeitnahe Bedienung der Kunden sicher zu stellen, ist die Aufstockung des Personals notwendig. Die verzögerte Abarbeitung der Fälle ist für die Flüchtlinge mit erheblichen Nachteilen verbunden. Fehlen die Aufenthaltspapiere, können die Flüchtlinge keinen legalen Aufenthalt nachweisen. Des Weiteren besteht dadurch keinerlei Möglichkeit des Identitätsnachweises, da viele nicht im Besitz eines Reisepasses sind. Darüber hinaus haben sie ohne Aufenthaltspapiere keinen Zugang zu Sprachkursen und der Zugang zum Arbeitsmarkt wird u. a. für qualifizierte Flüchtlinge ohne gültige Aufenthaltspapiere weiter verzögert.


Zu Ziff. 2.3.1 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Sozialamt, zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen

Ziel ist die sozialverträgliche, humane aber auch wirtschaftliche Unterbringung von Flüchtlingen in zeitgemäßer Form während ihres Aufenthaltes in Stuttgart.

Tabelle 4: Personalbedarf für die zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen

Zeitpunkt
Anzahl Flüchtlinge
Personalbedarf
(Schlüssel 1:136,
GRDrs. 591/2014)
Stellenbestand

Stellen und
Ermächtigungen
Weiterer Bedarf bis
Jahresende 2015
01.01.2015
2.615
19,23
20,73 Stellen
880% Ermächtigungen

(vgl. GRDrs. 753/2014)
-
31.12.2015
5.398
(Prognose)
39,70
29,53
Stellen/Ermächtigungen
10,17 VZK


Zu Ziff. 2.3.2 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Sozialamt, Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Ziel ist die Versorgung von Flüchtlingen mit Leistungsanspruch mit Hilfen wie
- der Gewährung der monatlichen Grundleistungen,
- der Gewährung von ärztlichen Behandlungen,
- der Gewährung von Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt,
- der Übernahme von Unterkunftskosten,
- der Gewährung von sonstigen Hilfen (bei Pflegebedürftigkeit, bei Behinderung, für Bildung und Teilhabe).


Tabelle 5: Personalbedarf für die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG

Zeitpunkt
Fallzahl
(Familien und / oder Einzelperson)
Personalbedarf
(Fallzahlen-
schlüssel 1:80,
GRDrs 591/2014)
Stellenbestand

Stellen und
Ermächtigungen
Weiterer Bedarf bis Jahresende 2015
01.01.2015
1.508
18,85
21,30 Stellen
940% Ermächtigungen
-
31.12.2015
2.904
36,30
30,70
Stellen / Ermächtigungen
5,60 VZK


Zu Ziff. 2.4 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Schulverwaltungsamt

Das Schulverwaltungsamt ist für das nichtlehrende Personal an den Schulen wie z. B. Schulsekretärinnen zuständig. Die Zuordnung von Stellen bzw. Stellenanteilen an den einzelnen Schulen wird durch die vom Gemeinderat beschlossenen „Zuteilungsgrundsätze“ unter Berücksichtigung der Schulart und der Schulgröße geregelt. Stichtag für die Bemessung und die Stellenzuteilung ist die Amtliche Schulstatistik des jeweiligen Schuljahres, aktuell vom 15. Oktober 2014.

Bei der zunehmenden Zahl von Flüchtlingskindern, die in Vorbereitungsklassen untergebracht werden, handelt es sich um eine Thematik, die nicht durch eine Veränderung in den Zuteilungsgrundsätzen gelöst werden kann. Vorbereitungsklassen werden während eines laufenden Schuljahres stetig aufgefüllt. Diese Daten sind zum Stichtag der Amtlichen Schulstatistik nicht erfasst und starken Schwankungen unterworfen. Vorbereitungsklassen sind derzeit an insgesamt 41 Grundschulen, Grund- und Hauptschulen sowie Werkrealschulen eingerichtet. Die Kinder bleiben so lange in einer Vorbereitungsklasse (zwischen einem und 1,5 Jahren), bis sie in eine Regelklasse umgeschult werden. In den Zuteilungsgrundsätzen kann eine Zuordnung zu einer bestimmten Schule demnach nicht vorgenommen werden. Eine Berücksichtigung in den Zuteilungsgrundsätzen erfolgt daher erst, wenn Flüchtlingskinder in den Regelschulbetrieb übernommen und sie somit in die Fortschreibung der Amtlichen Schulstatistik einbezogen wurden.

Durch jedes einzelne Flüchtlingskind entsteht ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand im Schulsekretariat, der ungleich höher ist als bei einem anderen Kind:

Normalerweise dauert eine Schulanmeldung ca. 10 bis 15 Minuten. Dagegen erfordert die Aufnahme eines Flüchtlingskindes erheblich mehr Arbeitsschritte, die durchschnittlich ca. 2,5 Stunden pro Kind in Anspruch nehmen. Dieser Wert ist aus den bisherigen Erfahrungen vorsichtig kalkuliert und stellt eher die untere Grenze dar. Ursächlich für den Mehraufwand ist besonderer Klärungsbedarf, der sich weiter in sprachlichen Barrieren manifestiert. Erstgespräche sind zu führen, um persönliche Daten festzustellen, die erste Erkenntnisse für die Zuordnung zur Schule bzw. zur richtigen Vorbereitungsklasse liefern. Dolmetscher sind häufig einzuschalten, dennoch gibt es Verständigungsprobleme auch aufgrund unterschiedlicher Kulturen. Das setzt sich fort im eigentlichen Anmelde- bzw.
Aufnahmegespräch, das vom Sekretariat organisatorisch und koordinierend betreut und begleitet wird (Zeitanteil pro Kind mind. 60 Min.). Trotz der zwischenzeitlich an die Betreuenden der Flüchtlinge verteilten Checklisten, müssen häufig noch Unterlagen nachgefordert werden. Bis zur Integration in eine Vorbereitungsklasse ist die Kommunikation mit verschiedenen Stellen notwendig (Ämter, andere Schulen, Unterkunft, soziale Institutionen) sowie mit den Eltern der Kinder (Erläuterungen zum Schülerabo/Fahrkarten, Bonuscard usw.). Hinzu kommt nach der Aufnahme die laufende Betreuung der Kinder und Eltern, für die pro Kind mind. 30 Minuten anzusetzen sind. In der Summe ist daher von einem durchschnittlichen Aufwand von
ca. 3 Stunden pro Kind auszugehen.


Wie eingangs dargestellt, ist dieser Aufwand in der Bemessung der Schulsekretärinnen nicht berücksichtigt. Die Entwicklung während der letzten Jahre hat in starkem Maße zugenommen und stellt sich für die letzten drei Schuljahre wie folgt dar:


Tabelle 6: Entwicklung der Vorbereitungsklassen und Schülerzahlen

Schuljahr
Vorbereitungsklassen
Schülerzahlen
2012/2013
42
840
2013/2014
52
1.040
2014/2015
80
1.600

Der Anteil an schulpflichtigen Flüchtlingskindern gemessen an der Gesamtzahl der Flüchtlinge beträgt 17%, so dass derzeit rd. 560 Kinder in Vorbereitungsklassen unterrichtet werden. Die Tendenz ist weiterhin steigend. So werden bis Ende 2015 insg. 5.398 Flüchtlinge erwartet und damit der Anstieg auf über 900 Flüchtlingskinder im schulpflichtigen Alter, die in Vorbereitungsklassen unterzubringen sind.

In den vorstehenden Ausführungen sind die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) nicht enthalten. Nach aktuellen Zahlen kommen jährlich ca. 200 UMF (monatlich rd. 16 Personen) dazu, die ebenfalls schulisch versorgt werden müssen. Je nach Alter und Bildungsstand werden diese einer Vorbereitungsklasse oder einer beruflichen Schule zugewiesen auf der Grundlage entsprechender Einzel- und Beratungsgespräche sowie diversen Kontakten mit verschiedenen Stellen.


Hierfür ist bei der Meldestelle für berufliche Schulen (Schulsekretariat) ein durchschnittlicher Aufwand pro UMF von 2 Stunden anzusetzen.

Tabelle 7: Personalbedarf bei den Schulsekretariaten

Personen (Schüler/-innen)AufwandPersonalbedarf
Flüchtlingskinder (allgemein)2.700 Stunden
(900 Kinder à 3 Stunden)
1,70 VZK
UMF400 Stunden
(200 Personen à 2 Stunden)
0,25 VZK
Summe1,95 VZK

Vor dem dargestellten Hintergrund empfiehlt es sich, eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen, um zusätzliche Springkräfte an verschiedenen Schulen einsetzen oder durch (interimsweises) Aufstocken des Beschäftigungsumfangs vorhandener Sekretariats­kräfte den zusätzlichen Arbeitsanfall bedarfsorientiert abfangen zu können.

Dazu wird zunächst die Ermächtigung zur Aufstockung der personellen Kapazitäten im Umfang von 1,95 VZK in der Wertigkeit EG 6 TVöD benötigt.


Zu Ziff. 2.5 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Jugendamt

Bisher (bis September 2014) wurden die Vormundschaften für UMF ausschließlich durch die Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt e.V. (AGDW) geführt. Diese kann und wird in absehbarer Zeit keine weiteren Vormundschaften übernehmen, daher hat das Jugendamt diese als Amtsvormundschaften zu führen.

Der Dienststelle Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften (AV / AP) stehen derzeit 4,90 Stellen für die Sachbearbeitung AV / AP zur Verfügung. Gesetzlich verankert ist ein Schlüssel von 50 Fällen je Vollzeitmitarbeiter/in.

Im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.03.2015 waren es 48 Zugänge an UMF. Derzeit sind bei Gericht 35 Fälle noch nicht entschieden. Hier werden mit großer Sicherheit Amtsvormünder bestellt.

Zum 31.03.2015 wurden 235 Fälle (inklusive 48 neu hinzugekommene UMF Fälle) mit 4,90 Stellen bearbeitet.

Es wird davon ausgegangen, dass in 2015 mindestens 200 neue Vormundschaften von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu führen sind. Ausgehend von den durchschnittlichen UMF-Fallzugängen und unter Berücksichtigung der anzunehmenden Abgänge ergeben sich aus dieser Prognose 175% zusätzliche Personalkapazitäten in Entgeltgruppe EG 10. Durch die stark zunehmenden Fallzahlen, verursacht durch die UMF Vormundschaften, wird die gesetzliche Fallzahlendeckelung von 50 Vormundschaften oder Pflegschaften nach § 55 SGB VIII pro Mitarbeiter momentan überschritten.



Tabelle 8: Personalbedarf für Vormundschaften von UMF

Zeitpunkt
Anzahl UMF
Personalbedarf
(Schlüssel 1:50)
Stellenbestand
Weiterer Bedarf bis
Jahresende 2015
31.03.2015
235
4,70
4,90-
31.12.2015
331
(Prognose)
6,62
4,901,75 VZK


Zu Ziff. 2.6 des Beschlussantrags Auswirkungen auf die Personalkapazitäten des Hochbauamtes

Das Hochbauamt ist im Auftrag des Amts für Liegenschaften und Wohnen für die Bauunterhaltung sämtlicher Flüchtlingsunterkünfte im Bestand sowie für die Neubauten und neu errichteten Systembauten zuständig. Daneben führt es an Bestandsgebäuden, die im Eigentum der Stadt stehen, sowie bei Anmietobjekten die für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft notwendigen Umbauten und Sanierungen aus. Dazu gehören z. B. die Klärung der notwendigen Grundrissumbauten, der technischen Infrastruktur und der Statik der Gebäude. Auch bei externer Vergabe von Aufträgen ist aufgrund des großen zeitlichen Drucks bei der Umsetzung von Maßnahmen eine besonders intensive Betreuung der Fachplaner und Architekten durch das Hochbauamt notwendig.

Den dadurch entstehenden zusätzlichen Arbeitsaufwand kann das Hochbauamt durch vorhandenes Personal abdecken. Durch den Wegfall von Aufgaben im Bereich der Krankenhausbauten sind Kapazitäten frei geworden bzw. werden in absehbarer Zeit frei.

Finanzielle Auswirkungen

Tabelle 9: Gesamtstellenbedarf/Personalmehraufwand im Jahr 2015

Teilhaushalt
Amt
Anzahl Stellen
Entgelt-
gruppe
PK-Satz (€)
Bedarf ab
rechnerischer
Personalmehr-
aufwand 2015 (€)
230

Amt für Liegenschaften und
Wohnen
1,50
EG 10
64.300
01.08.2015
40.200
0,50
EG 11
69.700
01.08.2015
14.500
0,50
EG 8
50.500
01.08.2015
10.500
320Amt für öffentliche Ordnung
4,16
EG 8
50.500
01.08.2015
87.500
400Schulverwaltungsamt
1,95
EG 6
48.100
01.09.2015
(Schuljahres-
beginn)
31.300
500Sozialamt
15,77
EG 9
59.800
01.08.2015
392.900
510Jugendamt
1,00
EG 10
64.300
01.08.2015
26.800
0,75
EG 10
64.300
01.10.2015
12.100
Personalbedarf gesamt
26,13
615.800

Die Mittel für die Personalmehrkosten werden im noch zu erlassenden Nachtragshaushalt für das Jahr 2015 in den o. a. Teilhaushalten, jeweils Kontengruppe 410 - Personalaufwendungen veranschlagt.


Beteiligte Stellen

-


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

-




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