Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
335
15a
VerhandlungDrucksache:
663/2020
GZ:
SOS 1102-00
Sitzungstermin: 29.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Sichere Innenstadt - Videoüberwachung

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 28.07.2020, öffentlich, Nr. 287

Ergebnis: Die Beschlussantragsziffer 4 ist wie folgt zu korrigieren (Änderung fettgedruckt):

Der Aufwand für Planungsmittel in Höhe von 100.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 2020 THH 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605410 - Gemeindestraße, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.

Die voraussichtlichen Investitionskosten in Höhe von 1,0 Mio. € werden zur Kenntnis genommen und sind nach Vorliegen des Ergebnisses nach Ziffer 3 als Vorbelastung bei Fortschreibung des Investitionsprogramms zu berücksichtigen.

Mehrheitliche Zustimmung mit der Ergänzung, dass der Gemeinderat halbjährlich nach Inbetriebnahme der Videoüberwachung auf Basis einer polizeilichen Lageeinschätzung neu über die Fortsetzung oder Einstellung der Videoüberwachung entscheidet.




Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport und des Technischen Referats vom 23.07.2020, GRDrs 663/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Finanzierung und Errichtung einer temporären Videoüberwachung als Maßnahme des Polizeivollzugsdienstes in den Nächten von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag und vor Feiertagen jeweils von 20:00 bis 6:00 Uhr für die städtische Fläche Kleiner Schlossplatz und die Zugangsbereiche der Stadtbahnhaltestellen Schlossplatz, Charlottenplatz und Hauptbahnhof (Arnulf-Klett-Platz) sowie Arnulf-Klett-Passage wird zugestimmt.

2. Von der temporären Einrichtung einer Videoüberwachung unter den in Ziffer 1 genannten Voraussetzungen für den Bereich der Landesflächen Oberer Schlossgarten und Schlossplatz durch das Land Baden-Württemberg wird Kenntnis genommen.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein fachliches Konzept für die temporäre Einrichtung einer Videoüberwachung mit Angaben zum Finanzbedarf (Investitions- und Folgekosten) in Auftrag zu geben.

4. Der Aufwand für Planungsmittel in Höhe von 100.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 2020 THH 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605410 - Gemeindestraße, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.



BM Fuhrmann stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag mehrheitlich zu.
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