Nach ersten Gesprächen hat die Robert Bosch Stiftung Interesse bekundet, das Projekt zu unterstützen, insbesondere durch die Übernahme von Evaluierungs- und Projektbegleitungskosten und die Netzwerkarbeit des Arztes.
Arbeitsvertragliche Konditionen für den ELW Pflegeheimarzt
Im Bewerbungsverfahren war festzustellen, dass der ELW mit der möglichen tariflichen Eingruppierung nach TVöD-B keine Chance hat einen entsprechend qualifizierten Mediziner für die beabsichtigte Tätigkeit zu gewinnen. Deshalb wurde bei der Vergütung vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat ein übertarifliches Bruttoentgelt in Höhe von 67.800 Euro jährlich vereinbart (bei 85% Beschäftigungsumfang). Dies entspricht der Entgeltgruppe 2 (Facharzt, Stufe 6) des Krankenhaustarifvertrages zzgl. einer Jahressonderzahlung von 60%. Dementsprechend ist im Vorgriff auf den nächsten Wirtschaftsplan in der Stellenübersicht des ELW eine nicht benötigte, niederwertigere Stelle in EG 15 SONV (mit Sondervereinbarung) umzuwandeln.
Zeitschiene
Mit dem Projekt kann begonnen werden, sobald der Pflegeheimarzt seine Arbeit im ELW aufnimmt. Der Zeitpunkt ist abhängig von der Entscheidung des Gemeinderates, der Entscheidung des Zulassungsausschuss bzw. der Rechtskraft der Ermächtigung und natürlich auch von den Verhandlungen des Bewerbers über seine Vertragsauflösung mit dem derzeitigen Arbeitgeber. Wenn alles gut läuft, dann ist der 1. April 2011 eine durchaus realistische Annahme. Das Projekt soll zumindest für die Dauer von 2 Jahren angelegt und bei Erfolg unbefristet fortgeführt werden.
Kosten p.a. insgesamt: 98.000 Euro Da nicht abzusehen ist, wie viele Patienten durch den Pflegeheimarzt tatsächlich ärztlich betreut werden und in welcher Höhe die Leistungen mit der KV bzw. der AOK abgerechnet werden können, kann es sich bei der Darstellung der Finanzierung nur um grobe Annahmen handeln.
Finanzierung p.a. insgesamt: 89.000 Euro Daraus ergibt sich eine Unterdeckung von ca. 9.000 Euro p.a., die vom ELW zu tragen wäre. Angesichts der zweifellos zu erwartenden qualitativen Vorteile auch in Bezug auf die Auslastung der Pflegeheime ist eine Subventionierung der Stelle in dieser Größenordnung sicher vertretbar. Ziel ist es natürlich, dass sich die Stelle des Heimarztes soweit wie möglich durch eigene Einnahmen trägt. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass je nach dem wie sich die Einnahmemöglichkeiten und die Nachfrage nach dem Pflegeheimarzt entwickeln, auch eine größere Unterdeckung nicht auszuschließen ist. Dies wird im Rahmen der Kostenträgerrechnung laufend durch das Controlling überwacht, so dass ggf. gegengesteuert werden kann. Beteiligte Stellen Die Vorlage wurde von Referat WFB und Referat AK mitgezeichnet Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen Keine zum Seitenanfang