Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0362-02
GRDrs 495/2010
Stuttgart,
06/25/2010



Aberkennung der Ehrenbürgerschaft von Paul von Hindenburg



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
14.07.2010
15.07.2010



Beschlußantrag:

Die vom Gemeinderat am 9. Mai 1933 verliehene Ehrenbürgerwürde an Paul Ludwig Hans Anton von Beneckendorff und von Hindenburg (Paul von Hindenburg) wird förmlich aberkannt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit Antrag Nr. 95/2010 hat die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE die Verwaltung gebeten, zu klären, welche Schritte einzuleiten seien, um die Ehrenbürgerschaft von Hindenburg abzuerkennen.

Am 05. August 1946 hat der Gemeinderat festgestellt, dass das Ehrenbürgerrecht von Hindenburg durch seinen Tod erloschen sei.

Das Stadtarchiv hat zur historischen Verantwortung von Hindenburgs ausführlich Stellung genommen (s. ausführliche Begründung Anlage 1).

Die Verwaltung hält es für geboten, das Ehrenbürgerrecht für Paul von Hindenburg förmlich abzuerkennen. Dadurch wird er auch aus der Liste der Stuttgarter Ehrenbürger getilgt.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

145/2010 (SÖS und LINKE)

Erledigte Anträge/Anfragen

95/2010 (SÖS und LINKE)



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

1
Anlage 1 zur GRDrs 495/2010


1. Antrag auf Aberkennung der Ehrenbürgerwürde


2. Verleihung der Ehrenbürgerwürde


3. Stand der historischen Forschung


4. Vorschlag der Verwaltung


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