Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5600-00
GRDrs 1085/2023
Stuttgart,
11/10/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2023



Frageantrag: Die neue Stuttgarter Sportförderung

Beantwortung / Stellungnahme

Der vorliegende Entwurf der Fortschreibung der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung in Stuttgart wurde in verschiedenen Workshops und Terminen mit den Vertreter*innen des Sportausschusses des Gemeinderats erarbeitet.

Der Entwurf enthält sowohl Fortschreibungen bestehender Fördertatbestände, als auch neue. Der damit einhergehende Finanzbedarf konnte entweder konkret berechnet (z.B. pro Übungsleiter, pro Platz, etc.), oder aufgrund von Erfahrungswerten ermittelt werden.

In den Fällen, in denen den Fördertatbeständen konkrete Berechnungen zugrunde liegen, ist ohne inhaltliche Anpassung des Entwurfs der Sportförderrichtlinien keine Reduzierung der Beträge möglich.

Bei den neuen Fördertatbeständen, deren Finanzbedarf aufgrund von Erfahrungswerten ermittelt wurde, ist ein Einstieg mit reduzierten Beträgen möglich. In der untenstehenden Tabelle sind diese Tatbestände dargestellt. Die einmalige Reduzierungsmöglichkeit im Jahr 2024 resultiert aus dem Genehmigungsverfahren des Haushaltsplans (vorläufige Haushaltsführung). Aus diesem Grund können die neuen Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung dem Gemeinderat auch erst im Frühjahr 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Mit den unten dargestellten Reduzierungen ergibt sich für das Jahr 2024 ein Finanzbedarf in Höhe von 3.507.500 EUR, für 2025 in Höhe von 3.747.500 EUR und ab 2026 dauerhaft 4.247.500 EUR im Ergebnishaushalt. Im Finanzhaushalt reduziert sich der Finanzbedarf auf 600.000 EUR pro Jahr.
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Sonderförderung für energetische Optimierung der vereinseigenen Infrastruktur zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Stuttgart/ 430
2.000
Neu:
1.000
3.000
Neu: 2.000
3.000
Neu:
2.500
3.000
Neu:
2.500
3.000
Neu:
2.500
3.000
Neu:
2.500
Zuschuss zur Förderung vom Bau urbaner/
öffentlicher Bewegungsräume auf Sportvereinsanlagen/ 430
200
Neu: 100
200
200
200
200
200
Pauschale für die Umsetzung des Masterplans urbane/öffentliche Bewegungsräume (konsumtiv)/ 420
200
Neu: 100
200
200
200
200
200
Reduzierung
1.200
1.000
500
500
500
500
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
Bauliche Maßnahmen und Ausstattung Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Auszahlungen
(urbane/öffentliche Bewegungsräume; investiv)
800
Neu: 600
800
Neu: 600
800
Neu: 600
800
Neu: 600
800
Neu: 600
800
Neu: 600
Reduzierung
200
200
200
200
200
200
Aus der oben dargestellten Pauschale für die Umsetzung von städtischen Projekten im Rahmen des Masterplans urbane Bewegungsräume werden Vorhaben bis zu einem Gesamtvolumen von 400.000 EUR finanziert. Über 400.000 EUR Gesamtvolumen werden die Vorhaben im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens zur Einzelbeschlussfassung angemeldet.



Vorliegende Anträge/Anfragen

---

1213/2023 Bündnis 90/DIE GRÜNEN




Dr. Clemens Maier
Bürgermeister




<Anlagen>