Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Technisches Referat
Gz:
5675-01
GRDrs
79/2011
Stuttgart,
03/01/2011
Molly-Schauffele-Sporthalle
Sanierung / Erweiterung
Vorprojekt / Projektbeschluss
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sportausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.03.2011
22.03.2011
23.03.2011
24.03.2011
Beschlußantrag:
1. Dem Ergebnis der Vorplanung für die Sanierung und Erweiterung der Molly-Schauffele-Sporthalle entsprechend dem Raumprogramm vom September 2010 (Anlage 1) sowie den Plänen (Anlage 2) und der Baubeschreibung (Anlage 3) des Architekturbüros Herrmann + Bosch vom September 2010 und der vom Hochbauamt geprüften und aktualisierten Kostenschätzung (Anlage 4) vom Februar 2011 mit 7,566 Mio. EUR wird zugestimmt.
2. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Weiterplanung des Vorhabens bis zum Baubeschluss (Leistungsphase 6, Teile von 7 HOAI) an die Architekten und Fachingenieure zu beauftragen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
1. Beschlusslage
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Behandlung der GRDrs 135/2008 (Grundsatzbeschluss Gottlieb-Daimler-Stadion) am 08.05.2008 von der Darstellung des Finanzbedarfs für eine Komplettsanierung der Molly-Schauffele-Sporthalle Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit Bund und Land über Zuschüsse zu den Sanierungskosten auf der Grundlage eines anzustrebenden Finanzierungsanteils der Stadt von 1/3 zu verhandeln. Nach der grundsätzlichen Zusage von Bund und Land jeweils 1/3 der Gesamtkosten zu tragen, wurden zum Doppelhaushalt 2010/2011 bereits Planungskosten gem. Ziff. 1 des Beschlussantrags bis Leistungsphase 6, Teile von 7 HOAI in Höhe von 0,9 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.
2. Ergebnis der Vorplanung
2.1 Raumprogramm
Die Planung ist in enger Abstimmung mit dem Olympiastützpunkt Stuttgart erfolgt. Auf das in der Anlage 1 beigefügte detaillierte Raumprogramm wird verwiesen.
2.2 Sanierung des Bestandes
Auf Basis einer im Jahr 2003 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden unter Berücksichtigung aktueller Vorschriften (Wärmeschutz, Brandschutz, Hygiene etc.) nur vordringliche und unabdingbare Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Bauelemente und Oberflächen, die unbeschadet ihre Funktion erfüllen, bleiben unverändert. Folgende Maßnahmen sind insbesondere vorgesehen:
§
Sanierung des Hallendachs
§
Sanierung der bestehenden Metall-/Glasfassade (Süd-/Nordseite)
§
Wärmedämmung Außenfassade
§
Sanierung Heizung, Lüftung, Sanitär
§
Sanierung Elektrotechnik (Starkstrom und Schwachstrom)
§
Energetisches Konzept
§
Maßnahmen für erforderliche Fluchtwege und Brandschutz
Die Halle wird weiterhin als reine Trainingshalle – insbesondere für die Leichtathletik, - und andere Schwerpunktsportarten des Olympiastützpunkts Stuttgart sowie für den Trainingsbetrieb der Stuttgarter Sportvereine und den Schulsport genutzt. Sie wird grundsätzlich nicht als Versammlungsstätte ausgewiesen.
2.3 Erweiterung der Halle um einen Anbau
Bei den Verhandlungen mit Bund und Land, dem Olympiastützpunkt Stuttgart sowie den Sportfachverbänden hat sich gezeigt, dass die Stärkung des Spitzensports und des Olympiastützpunkts aus sportfachlichen Gründen neben der Sanierung auch eine Erweiterung der Halle erforderlich macht. Zu diesem Zweck soll ein Anbau an die Halle mit zusätzlichen disziplinspezifischen Trainingsflächen und Funktionsräumen geschaffen werden. Der Anbau wird von Bund und Land als sportfachlich notwendig angesehen. Der Erweiterungsbau mit einer Länge von 73 Metern und einer Breite von 17 Metern ist ebenerdig und barrierefrei zur Bestandshalle geplant. Die Erweiterung umfasst Flächen mit ca. 950 m² für Kraftraum, Aufwärmbereich, Diagnostik sowie Wurfbereich und Weichbodenlaufbahn.
2.4 Maßnahmen zur Energieeinsparung
An der bestehenden Halle wird das Dach, die Außenwand sowie die Fenster wärmetechnisch verbessert und eine neue, gem. den Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 09) und dem Energieerlass der LHS, ausreichend dimensionierte Wärmedämmung vorgesehen. Der Hallenboden aus einem Vollkunststoffbelag mit Asphaltaufbau wird belassen.
Der neu zu errichtende Anbau wird ebenfalls mit einer hoch gedämmten, thermischen Hülle versehen, welche die Anforderungen aus der EnEV 09 deutlich unterschreitet.
In Verbindung mit dem angedachten Holzpelletkessel, der Zu- und Abluftanlage (ca. 6.000 m³/h, WRG ≥ 75 %) sowie einer ca. 30 m² Warmwasser-Kollektorfläche, die auf dem extensiv begrünten Hallendach errichtet werden soll, beträgt der Primärenergiebedarf für:
§
die bestehende Halle ca. 136,1 kWh/m²/a (Unterschreitung EnEV09 ca. 69%)
§
den Anbau ca. 85,6 kWh/m²/a. Die Unterschreitung der EnEV09 beträgt ca. 53% (s. Anlage 5 ).
Aufgrund von Verschattung ist keine weitere regenerative solare Energienutzung möglich.
2.5 Planungs- und Baurecht
Das Baugesuch für die Erweiterung sowie Modernisierungsmaßnahmen wird im April 2011 eingereicht.
3. Termine
Bedingt durch die Aufteilung der Planungs-, sowie Baumittel auf die Haushaltsjahre 2010 bis 2013 ergeben sich nachfolgende Termine:
2011 Planung und Ausschreibung ca. 60 % (Leistungsphasen 3 bis 6, Teile von 7 HOAI)
03/2012 Baubeschluss
04/2012 Baubeginn
07/2013 Fertigstellung
Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzierung
Auf Grund der bisher vorliegenden Grobkostenannahme (einschließlich Indexsteigerungen bis April 2013) wurde von einem Investitionsaufwand von insgesamt netto 6,43 Mio. € ausgegangen. Auf Basis der ersten Gespräche mit Bund und Land wurde ein 100 %iger Vorsteuerabzug angenommen. Im Rahmen der weiteren Abstimmungen konnte wegen der bestehenden Bewilligungsbedingungen von Bund und Land, die eine kostenlose Überlassung der im Bundes- und Landesinteresse liegenden Nutzungszeiten voraussetzen, keine steuerliche Lösung, die zum 100 %-igen Vorsteuerabzug berechtigt, gefunden werden. Es kann lediglich der Vorsteuerabzug von 19 % aus dem Anteil der externen entgeltlichen Nutzung der Halle realisiert werden. Dieser Anteil der entgeltlichen Hallennutzung durch Externe beträgt 7 %. Die neuen Gesamtkosten betragen insoweit 7,566 Mio. €. Bund und Land haben sich bereit erklärt, diese entsprechend dem Zuschussanteil zu finanzieren.
Die Finanzierung des Projekts stellt sich nun im Vergleich zur bisherigen Planung wie folgt dar:
Bezeichnung
Gesamtein-/
Ansatz
Ansatz
Ansatz
Ansatz
Ansatz
auszahlungen
2010
2011
2012
2013
2014 ff.
€
€
€
€
€
€
Bisheriger Finanzierungsaufwand laut Investitionsprogramm 2010
Investitionszuweisungen
und -zuschüsse (Bund/Land)
4.286.000
0
600.000
2.000.000
1.686.000
0
Gesamtaufwand d. Maßnahme
-6.430.000
250.000
650.000
3.000.000
2.530.000
0
Finanzierungsanteil der Stadt
2.144.000
250.000
50.000
1.000.000
844.000
NEU: Tatsächlicher Finanzierungsaufwand
Investitionszuweisungen
und -zuschüsse
5.044.000
166.000
434.000
2.222.000
2.222.000
0
Gesamtaufwand d. Maßnahme
-7.566.000
250.000
650.000
3.600.000
3.066.000
0
Finanzierungsanteil der Stadt
2.522.000
84.000
216.000
1.378.000
844.000
Deckungsanteil Sportamt aus dem Baukostenzuschuss Budget
1.095.000
45.000
350.000
350.000
350.000
Die zusätzlichen Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 1.136.000 € müssen im Haushaltsplan 2012/2013 bereitgestellt werden. Der städtische Finanzierungsanteil daran beträgt 378.000 €.
2. Zuschüsse von Bund und Land
Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten in Höhe von 7,566 Mio. € hat das MKJS für Bund und Land mit Bescheid vom 09.12.2010 Zuwendungen aus Bundes- und Landesmitteln zur Förderung des Leistungssports für die Sanierung und Erweiterung der Molly-Schauffele-Sporthalle am Olympiastützpunkt Stuttgart mit je 2,522 Mio. €, insgesamt 5,044 Mio. €, verbindlich bewilligt.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Referat StU
Vorliegende Anträge/Anfragen
--
Erledigte Anträge/Anfragen
--
Dr. Susanne Eisenmann Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1 Raumprogramm
Anlage 2 Pläne
Anlage 3 Baubeschreibung
Anlage 4 Kostenschätzung
Anlage 5 Energiedatenblatt
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