Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS 5603-01.01
GRDrs 446/2015
Stuttgart,
06/10/2015


Zuschüsse zu Sportbauvorhaben



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
07.07.2015
15.07.2015

Bericht:

Im Bereich der Baukostenzuschüsse an Sportvereine standen in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt 1.095.000 EUR weniger zur Verfügung, da diese Mittel für die Sanierung und Erweiterung der Molly-Schauffele-Halle eingesetzt wurden.

Nach derzeitigem Stand stehen im Finanzhaushalt 2016/2017 jährlich wieder 935.700 EUR für Zuschüsse zu Sportbauvorhaben von Vereinen zur Verfügung. Durch die o. g. vorübergehende Reduzierung der Baukostenzuschüsse konnten weder die in den letzten Jahren vom Gemeinderat beschlossenen größeren Bauvorhaben (> 31.000 EUR) noch die in die Verwaltungszuständigkeit fallenden Zuschüsse zeitnah ausbezahlt werden. So kann beispielsweise bei den Baukostenzuschüssen, die im Jahr 2015 vom Gemeinderat beschlossen werden, frühestens im Jahr 2017 mit der Auszahlung begonnen werden. Dadurch werden die Sportvereine zu teuren Zwischenfinanzierungen gezwungen.

Bei den Zuschüssen, die im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit gewährt werden (im Einzelfall nach der ZO bis zu 31.000 EUR), ist in den vergangenen Jahren ein permanenter Anstieg an Zuschussanträgen zu verzeichnen. Dieser Anstieg beruht maßgeblich auf dem fortgeschrittenen Alter der Vereinssportanlagen und den damit verbundenen notwendigen energetischen Maßnahmen und Sanierungsbedarfen. Mittlerweile liegt das Fördervolumen hier bei rund 600.000 EUR/Jahr. Auch im Bereich der Verwaltungszuständigkeit können nicht mehr alle Zuschüsse an die Sportvereine zeitgerecht ausbezahlt werden, obwohl die Baumaßnahmen sehr dringend oder bereits abgeschlossen sind. Ende 2014 mussten Zahlungen an die Vereine in Höhe von rund 80.000 EUR zurückgestellt werden. Die Vereine werden zusätzlich durch Zwischenfinanzierungen belastet.

Um die Vereine in ihrer Funktionsfähigkeit nicht weiter einzuschränken und die Umsetzung von wichtigen, kurzfristigen Maßnahmen wieder zeitnah gemäß der Sportförderrichtlinien bezuschussen zu können, ist die Aufstockung des Budgets um jährlich 50.000 EUR auf insgesamt 985.700 EUR erforderlich.


Priorisierung der Mitteilungsvorlagen:
Das Amt für Sport und Bewegung hat insgesamt 8 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Innerhalb dieser Mitteilungsvorlagen hat diese Vorlage die erste Priorität.


Finanzielle Auswirkungen


Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Zuschüsse zu Sportbauvorhaben / 78100
935.700
935.700
935.700
935.700
935.700
935.700
935.700
935.700
935.700
935.700
935.700
935.700
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
Zuschüsse zu SportbauvorhabenMöglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
Finanzbedarf
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

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<Anlagen>

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