Schnittstellen Schließlich sind bei der Umsetzung des Schulentwicklungsplans allgemein bildende Schulen die verschiedenen Schnittstellen zu anderen schulischen Themenbereichen zu berücksichtigen und deren Erkenntnisse mit der weiteren Projektbearbeitung abzugleichen. Hier sind neben den bildungspolitischen Maßnahmen der neuen Landesregierung, dem städtischen Schulsanierungsprogramm sowie der Neukonzeption der Schulkindbetreuung (siehe GRDrs 199/2011) insbesondere die Auswirkungen der Teilnahme am Schulversuch Inklusion (Schulversuchs zur schulischen Bildung junger Menschen mit Behinderung Schwerpunktregion Stuttgart, siehe GRDrs 442/2010) sowie die Schnittstellen zu beruflichen Schulen zu beachten. Fazit: Das Schulverwaltungsamt steht vor einer enormen quantitativen und qualitativen Herausforderung mit hoher politischer Tragweite. Die anstehende strukturelle Umgestaltung der Schullandschaft stellt konzeptionell, inhaltlich und methodisch eine völlig neue Aufgabenstellung in der Schulentwicklungsplanung dar, welche die bisherigen Anforderungen um ein Vielfaches übersteigt. Um die bereits gestellten hohen Erwartungen der politischen Gremien und Schulgemeinden entsprechend erfüllen zu können, ist es unumgänglich, dass · sich das Schulverwaltungsamt dafür organisatorisch neu aufstellen muss, · den veränderten fachlichen und methodischen Anforderungen an die Mitarbeiter/innen Rechnung getragen wird und · zur Umsetzung der sich inzwischen auch quantitativ abzeichnenden Aufträge die notwendigen personellen Ressourcen geschaffen werden. Personalbedarf Die bisher vorliegenden Erfahrungen aus den Diskussionen in den Stadtbezirken haben die bereits aufgezeigte Erwartungshaltung der schulischen und außerschulischen Partner bestätigt. Es ist bereits heute davon auszugehen, dass für eine Prüfung und Konkretisierung der Handlungsempfehlungen von einem intensiven Beteiligungsprozess mit einem geschätzten Zeitaufwand von rund drei Jahren auszugehen ist. Für eine daran anschließende Umsetzungsplanung einer Konzeption ist mit einem Zeitbedarf von durchschnittlich weiteren drei Jahren zu rechnen. Daraus ergibt sich eine zeitliche Umsetzungsperspektive von durchschnittlich sechs Jahren. Wie bereits ausgeführt, sind hier konzeptionelle Prozesse unter Einbeziehung vieler Partner mit unterschiedlichen Interessenslagen zielgerichtet zu koordinieren. Hierzu müssen vertiefte fachliche Kenntnisse der aktuell laufenden pädagogischen und unterrichtmethodischen Veränderungen in optimierte funktionale Raumstrukturen (neue qualitative Anforderungen an Raumprogramme über die reine Anzahl- und Flächenangaben hinaus) übersetzt und letztlich in die architektonischen Planungen übertragen werden. Die Personen, die hier die strukturelle und koordinierende Funktion wahrnehmen, müssen interdisziplinär mit Schulleitungen, den politischen Gremien unter Einbindung der verschiedenen Ämter arbeiten. Für diese inhaltlich neu ausgerichtete und anspruchsvolle Aufgabe ist das Schulverwaltungsamt derzeit personell weder qualitativ noch quantitativ aufgestellt. Die derzeitigen Personalressourcen sind komplett durch bestehende Aufgaben belegt. Aus diesem Grunde musste für die Schulentwicklungsplanung der allgemein bildenden Schulen bereits ein externes Büro beauftragt werden. Für die Weiterbearbeitung der zahlreichen Handlungsempfehlungen aus der GRDrs 358/2011 ergab sich bereits ein erkennbarer zusätzlicher Aufwand von 37.150 Stunden, (entspricht rund 5 Stellen), siehe auch Anlage 1 zur GRDrs 589/2011. Während der öffentlichen Vorstellung und Diskussion des Schulentwicklungsplans in den Bezirksbeiräten und Schulgemeinden zeichnete sich ab, dass vor allem bei den inhaltlichen Konzeptionen noch stärkerer Beteiligungs- und Diskussionsbedarf besteht. Außerdem ist davon auszugehen, dass weitere Handlungsempfehlungen über die GRDrs 358/2011 hinaus zu prüfen sind. Das bedeutet: Bei einem angenommenen Bearbeitungszeitraum von 5 Jahren ergibt sich ein weiterer Stundenbedarf von 16.000 Stunden (entspricht rund 2 Stellen bei 1.561 bzw. 1.671 Jahresarbeitsstunden Beschäftigte/Beamte * 5 Jahre). Der bisher angenommene Zeitraum für Prüfung und Umsetzung der Handlungsempfehlungen (5 Jahre) erscheint bereits nicht mehr ausreichend Insgesamt ist davon auszugehen, dass 7 Stellen, die interdisziplinär besetzt werden sollen um die Fachkenntnisse austauschen zu können (2 Stellen A 12 gehobener Dienst, 4 Stellen Sozialwissenschaftler/Architekten EG 12 sowie 1 Stelle für einen Mitarbeiter mit wissenschaftlicher Ausbildung, der den Gesamtprozess steuert, koordiniert und ggf. evaluiert), bis 31.12.2017 benötigt werden. Externe Dienstleister Eine Beauftragung externer Dienstleister als Ersatz von bis zu zwei der genannten Vollzeitstellen ist prinzipiell möglich, sollte jedoch nur für entsprechend geeignete Projekte in Betracht gezogen werden. Grundsätzlich hat sich die externe Projektbegleitung gerade für größere Veränderungsprozesse als durchaus gewinnbringend erwiesen. Gleichzeitig gilt es, neben den nicht unerheblichen notwendigen finanziellen Mitteln jedoch zu berücksichtigen, dass auch die Begleitung und Koordination externer Partner mit einem entsprechenden Arbeitsaufwand verbunden ist. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass die für derartige Prozesse notwendigen interdisziplinär arbeitenden und erfahrenen Büros auf dem Markt nur begrenzt zu finden sind. Es könnte also alternativ auf die Besetzung von bis zu zwei der oben genannten Vollzeitstellen verzichtet werden. Hierfür werden bei einem angenommenen Stundensatz von 80 € brutto jährlich 264.000 €, in einem 5-Jahres-Zeitraum insgesamt rd. 1,32 Mio. € benötigt. Der finanzielle Mehraufwand liegt daher bei rd. 500.000 Euro. 2. Schulentwicklungsplanung berufliche Schulen Die letzte Gesamtschau der Schulentwicklungsplanung für die beruflichen Schulen wurde 2001 erstellt. Seither haben sich bildungspolitische, gesellschaftliche, demografische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen ebenso wie die Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt deutlich verändert. Die aktuelle Schulentwicklungsplanung für die allgemeinen Schulen hat eine Vielzahl an Schnittstellen zu den beruflichen Schulen erkennen lassen. Beispielhaft sind hierbei die steigenden Bewerberzahlen an den beruflichen Gymnasien auf Grund der Einführung des achtjährigen Gymnasiums sowie zunehmender Realschulabgänger zu nennen. Entsprechend hat die CDU-Gemeinderatsfraktion mit Antrag Nr. 9/2011 vom 19.01.2011 um die Konzeption einer Schulentwicklungsplanung für die beruflichen Schulen gebeten. Als völlig neuer Ansatz muss dabei zusammen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart ein regionales Gesamtkonzept mindestens unter Einbezug der benachbarten Landkreise in der Region Stuttgart zur Sicherstellung eines ausreichenden und vielfältigen Bildungsangebots der Beruflichen Schulen in Stuttgart erarbeitet werden. Auch die IHK Stuttgart und die Handwerkskammer Stuttgart sind wie bei den voran gegangenen Planungen mit einzubinden. Mittel für die Ausschreibung eines externen Gutachters stehen zur Verfügung (siehe GRDrs 377/2011). Für die Koordination des Projekts und Begleitung des externen Partners fehlen aber bislang die notwendigen Personalkapazitäten. Große Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen Im Zusammenhang mit der anstehenden Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahme an der Johannes-Gutenberg-Schule hat die Verwaltung mit GRDrs 935/2010 die Arbeitssituation im Arbeitsbereich Neu- und Erweiterungsbauten an Schulen aufgezeigt. Insofern wird auf die dortigen Aussagen verwiesen. Es bestehen keine verfügbaren Kapazitäten, um weitere Maßnahmen angehen zu können, siehe auch Projektliste laufende Bauvorhaben, Anlage 2. Mit Fertigstellung und Bezug des Berufsschulzentrums für Gesundheit und Pflege sowie Ernährung und Sozialwesen (Programmfläche rd. 14.000 m² ) ist voraussichtlich 2013 zu rechnen. Die Abwicklung des Vorhabens (Baumängelbeseitigung, Gewährleistungsmanagement) wird nicht vor 2018 abgeschlossen sein. Parallel läuft die Begleitung des aufwändigen Umstrukturierungs- und Sanierungsvorhaben am Schulzentrum Nord in den Jahren 2009 bis 2014. Im Anschluss an die Fertigstellung des o. g. Berufschulzentrums für Gesundheit Pflege, Ernährung und Sozialwesen muss die Gewerbliche Schule im Hoppenlau, die maßgeblich Schüler des Berufsfelds Gesundheit an das neue Berufsschulzentrum abgeben wird, um weitere Schüler des Berufsfelds Nahrung aufnehmen zu können, neu konzipiert werden. Ebenso muss das bisherige Gebäude der Hedwig-Dohm-Schule für eine Nachnutzung konzipiert werden. Die Maßnahmen sind zwingend notwendig, um die nach wie vor erheblichen Raumfehlbedarfe der Beruflichen Schulen zu verringern und Mietgebäude abgeben zu können. Das Schulsanierungsprogramm, das von der Fa. Drees und Sommer erarbeitet wurde, hat den eklatant hohen Sanierungsstau an den Stuttgarter Schulen aufgezeigt. An vielen Schulen ist der Sanierungsbedarf so hoch, dass es zwangsläufig aus pädagogischen und wirtschaftlichen Gründen notwendig sein wird, auch die innere Schulstruktur konzeptionell an heutige moderne Unterrichtsbedingungen anzupassen. Hier sind parallel zu den Sanierungsplanungen neue innovative Raumkonzepte auf der Basis der Raumprogramme zu erarbeiten. Nur durch eine solche ganzheitliche Betrachtung und Planung sind Fehlinvestitionen zu verhindern. Beispielhaft sind einige Schulstandorte aufgezeigt: Erweiterungs-, Sanierungs- und Umstrukturierungsbedarfe bestehen an der Max-Eyth-Schule bzw. an der Robert-Mayer-Schule. Auch an der Louis-Leitz-Schule besteht zwingender Handlungsbedarf auf Grund von festgestellten Schulraumfehlbedarfen als auch Sanierungsbedarf der Schulgebäude. Eine Neubaukonzeption in Abstimmung mit dem Land Baden für die Landwirtschaftliche Schule Hohenheim ist aufgrund des desolaten Gebäudebestands dringend zu erarbeiten. Fazit: Parallel zur Weiterbearbeitung der Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen, die auch die Sonderschulen umfassen, kommt nun noch die umfassende Betrachtung der beruflichen Schulen in einer weiteren Schulentwicklungsplanung hinzu. Dies kann im gewünschten Zeitrahmen nur mit zusätzlichen personellen Ressourcen angegangen und umgesetzt werden. Personalbedarf: Das Schulverwaltungsamt sieht hier folgenden zusätzlichen Personalbedarf: · Für die grundlegende Erarbeitung der in Angriff zu nehmenden Schulentwicklungsplanung berufliche Schulen besteht ein weiterer Personalbedarf in Höhe von 1,0 Stelle (EG 12, befristet bis 31.12.2016). · Mit GRDrs 935/2010 wurde bereits der Bedarf für eine weitere Stelle für die Entwicklung und Umsetzung moderner Raumkonzepte im Rahmen von großen Umstrukturierungs- und Neubaumaßnahmen im Bereich der beruflichen Schulen zur Kenntnis genommen. Für die zur Bewältigung dieses Aufgabenzuwachses notwendige Schaffung von einer weiteren Stelle EG 12, befristet auf vier Jahre, wurde ein Stellenplanantrag zum Doppelhaushalt 2012/2013 gestellt.
3. Zusammenfassung der finanziellen Auswirkungen Über die Schaffung der Stellen muss im Rahmen der Stellenplanberatungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 entschieden werden. Um für die anstehenden höchst anspruchsvollen Aufgaben qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft gewinnen zu können, sieht das Schulverwaltungsamt die Notwendigkeit, unbefristete Arbeitsverträge abzuschließen. Beteiligte Stellen Die Referate AK und WFB haben von der Vorlage Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012/2013 erfolgen. Die Referate AK und WFB halten eine Eingruppierung der 6 Stellen EG 12 in EG 11 für ausreichend und sehen keine Notwendigkeit, die Arbeitsverträge unbefristet abzuschließen. Die ausführlichen Stellungnahmen sind den Anlagen 4 und 5 zu entnehmen. Der örtliche Personalrat hält seine Stellungnahme vom 8. September 2011 (Anlage 3) aufrecht. Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Antrag Nr. 9/2011 der CDU-Gemeinderatsfraktion Dr. Susanne Eisenmann Anlage 1: Umsetzungsvolumen der Schulentwicklungsplanung Anlage 2: Projektliste laufende Bauvorhaben Anlage 3: Stellungnahme des örtlichen Personalrats Anlage 4: Stellungnahme des Referats AK Anlage 5: Stellungnahme des Referats WFB zum Seitenanfang