Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 580/2021
Stuttgart,
07/09/2021


Sachstand Haus für Film und Medien (HFM)



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
13.07.2021
14.07.2021

Bericht:

Der Gemeinderat hat im März 2020 einen Grundsatzbeschluss zur Planung und zum Bau eines Hauses für Film und Medien gefasst (GRDrs 59/2020) und Planungsmittel inklusive Aufwendungen für Rechtsgutachten bis Leistungsphase 4 HOAI i.H.v. 2,5 Mio. EUR sowie Zuwendungen an den Verein Haus für Film und Medien Stuttgart e. V. i.H.v.
141.700 EUR im Jahr 2020 und 193.600 EUR im Jahr 2021 bewilligt. Die Planungen für den Neubau und die notwendige Teilung der Grundstücksflächen für die Nutzungen Mobility Hub der Firma Breuninger und das HFM sind planmäßig fortgeschritten und wurden im März 2021 im STA und im Bezirksbeirat Mitte vorgestellt. Danach wird das HFM als eigenständiger separater Baukörper vom Mobility Hub der Firma Breuninger abgerückt und ein ausreichend großes Baufeld für den anstehenden hochbaulichen Wettbewerb ist gegeben. Hintergrund war das städtebauliche Ziel einer Weiterführung der Wagnerstraße durch die Quartierskante bis zur B 14.


Aktuell erfolgt die notwendige Grundstücksparzellierung in Abstimmung mit der Firma Breuninger und die Abstimmung des grundstücksrechtlichen und städtebaulichen Rahmens. Diese Abstimmung soll nach der Sommerpause abgeschlossen sein.

Gemäß Grundsatzbeschluss (GRDrs 59/2020) hat die Verwaltung die weitere Planung für das Haus für Film Medien weiter vorangetrieben und einen einphasigen, nichtoffenen, hochbaulichen Realisierungswettbewerb ausgelobt. Die Bewerbungsfrist für den Teilnahmewettbewerb ist am 21.06.2021 unter reger Beteiligung in- und ausländischer Büros abgelaufen. Mitte Juli wird die Auswahl der Teilnehmer erfolgen, so dass der Wettbewerb wie geplant Ende August starten kann.

Außerdem wird für die Flächen aktuell ein neuer Bebauungsplan erarbeitet. Ein Satzungsbeschluss ist für das 3. Quartal 2022 angestrebt. Die Planungen erfolgen in enger referatsübergreifender Abstimmung.

Nach der Sommerpause soll sowohl der Vorprojektbeschluss für das HFM als auch die Grundstücksangelegenheiten in einer Vorlage in die gemeinderätlichen Gremien eingebracht werden. Folgender Gremienlauf ist vorgesehen:

Ausschuss für Kultur und Medien 05.10.2021
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen 08.10.2021
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik 12.10.2021
Verwaltungsausschuss 13.10.2021
Bezirksbeirat S-Mitte 18.10.2021
Gemeinderat 28.10.2021

Verein Haus für Film und Medien Stuttgart e. V.

Der Verein Haus für Film und Medien Stuttgart e. V. hat das Raumprogramm für die Wettbewerbsauslobung aktualisiert und erstellt derzeit ein Betreiberkonzept. Zur Fortführung des Projektes benötigt der Verein auch für die Jahre 2022 ff eine städtische Förderung.

Mit der städtischen Förderung konnte im Jahr 2020 eine Projektleiterin in Vollzeit eingestellt werden, die unter anderem die Nutzungsanforderungen von Vereinsseite konkretisiert sowie mit dem städtischen Hochbauamt abstimmt. Sie koordiniert die Zusammenarbeit mit der IBA´27 und ist verantwortlich für die Steuerung aller seitens des Vereins hinzugezogenen externen Partner*innen und Experte*innen. Die Kulturverwaltung empfiehlt aus Gründen des Personalerhalts, die städtischen Zuwendungen für die Personalstellen bis zur Eröffnung des Hauses 2026 zu verstetigen.

Der Verein, dem als Mitglieder 24 Institutionen angehören, hat für die weitere Planung und Vorbereitung des Hauses zur Finanzierung von Personal- und Sachkosten eine städtische Zuwendung für 2022 in Höhe von 326.000 EUR und für 2023 in Höhe von 395.000 EUR beantragt. Auch wenn das Haus voraussichtlich erst 2026 öffnet, sollte es möglichst schnell mit Preview-Veranstaltungen in der Stadtgesellschaft sichtbar und erlebbar werden. Weitere anstehende Aufgaben sind Vorbereitungen für die Konzeption und die Planung erster Wechselausstellungen sowie die konkrete Vereinbarung von Kooperationen mit Institutionen im In- und Ausland.


Zuwendung 2022 i.H.v. 326.000 EUR

2021 hat der Verein eine Zuwendung i.H.v. 193.600 EUR erhalten. Die nun beantragte Summe entspricht einer Erhöhung um 132.400 EUR auf 326.000 EUR. Der Mehrbedarf ist notwendig, da die ab Mitte 2021 beginnenden Pop-Up-Veranstaltungen intensiviert werden sollen. Da das HFM nicht nur als physisches Gebäude, sondern auch als digitale Einrichtung konzipiert wird, ist es im Vorfeld der Eröffnung zudem notwendig, digitale Veranstaltungsformate her- und bereitzustellen. Hierzu werden neben den Inhalten auch neue Module für die Webpage entworfen. Außerdem fallen Planungsmittel für Beteiligungsprozesse, Strategieentwicklung und eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit (1/2 Stelle TVöD E 11) an. Bisher ist eine Projektleitungsstelle mit allen Aufgaben betraut.

Zuwendung ab 2023 i.H.v. 395.000 EUR einschließlich einmalig 36.000 EUR für Umzug und Ausstattung der neuen Räume

Das Personal soll – analog städtischer Prozesse bei neuen Kulturbauten – 2023 um eine weitere halbe Stelle für die Konzeption und Koordination von Veranstaltungen aufgestockt werden. Die Aufstellung eines qualitativ hochwertigen Programms, das das zukünftige Profil des Hauses widerspiegelt, erfordert von dem/der Stelleninhaber*in ein breites kulturelles Hintergrundwissen und eine gute Vernetzung in der Film- und Medienbranche. Durch die Vergrößerung des Teams müssen neue Büroräume angemietet werden, was erhöhte Mietkosten zur Folge hat. Zudem fallen einmalige Kosten i.H.v. 36.000 EUR für den Umzug und die Ausstattung der neuen Räume an. Insgesamt hat der Verein deshalb eine Zuwendung in Höhe von 395.000 EUR beantragt.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Zuwendung Haus für Film und Medien Stuttgart e. V
326
395
359
359
359
359
Finanzbedarf
326
5.895
359
359
359
359
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate T und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Referat WFB hält eine Förderung des Vereins in der dargestellten Höhe für verfrüht und überzogen. Die neue Kultureinrichtung programmatisch zu bewerben und konkret zu positionieren (z.B. über die Preview-Veranstaltungen bzw. die 0,5-Stelle für Konzeption/ Koordination der späteren Veranstaltungen) sollte mit städtischen Mitteln erst unterstützt werden, wenn die Umsetzung des Vorhabens beschlossen ist (Projekt- bzw. Baubeschluss).






Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

keine

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