Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 866/2017
Stuttgart,
10/09/2017


Haushaltspaket Inklusion in Stuttgart



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beirat für Menschen mit Behinderung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.10.2017
25.10.2017
13.11.2017

Bericht:

Die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist seit Jahren ein besonderes Anliegen des Stuttgarter Gemeinderates und der Stadtverwaltung, die schon bisher mit den unterschiedlichsten Maßnahmen versucht haben, die Entwicklung Stuttgarts zu einer inklusiven Stadtgesellschaft voranzutreiben. Auch wurde im April 2012 erstmalig eine Behindertenbeauftragte für Stuttgart bestellt. Außerdem wurden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch auf der kommunalen Ebene voran zu bringen.

Im Jahre 2016 ist gemeinsam mit Menschen mit Behinderung aus Stuttgart unter Unterstützung durch die Breuninger Stiftung in einem offenen Prozess der Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mit einem Maßnahmenkatalog erarbeitet worden.

Eine zentrale Forderung war die Gründung eines Beirates für Menschen mit Behinderung, der dem Gemeinderat, den anderen gemeinderätlichen Gremien und der Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart als sachverständiger Ratgeber zur Seite steht und der die politische Teilhabe der Menschen in Stuttgart sichert und verbessert. Dieser Beirat, dessen stimmberechtigte Mitglieder Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger mit den unterschiedlichsten Behinderungen sind und der unabhängig, nicht weisungsgebunden und ehrenamtlich tätig ist, hat sich am 07.11.2016 konstituiert und seine Arbeit aufgenommen.

Dieser Stuttgarter Beirat für Menschen mit Behinderung, hat sich in seiner Sitzung am 6. Februar 2017 mit dem Stuttgarter Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK befasst und im Hinblick auf die kommenden Haushaltsplanberatungen eine Priorisierung des Maßnahmenkatalogs vorgenommen. Mit Priorität 1 bis 3 wurden folgende Maßnahmen versehen:

1. Arbeitsgruppe Wohnen: Die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung ist dringend zu verbessern. Individuelle / alternative Wohn- und Lebensmodelle brauchen Räume. Dafür fehlt es an Wohnraum.

2. Arbeitsgruppe Barrieren im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden: Es gibt noch zu viele Barrieren in Bestandsbauten. Eine Nachrüstung zur Schaffung von Barrierefreiheit ist unter Berücksichtigung der DIN 18040-3 dringend erforderlich - auch bei ÖPNV-Haltestellen.

3. In der Arbeitsgruppe Information, Kommunikation und Vernetzung wurde das Thema barrierefreier "Stadtführer für alle" erarbeitet und Mittel dafür eingefordert. Bei dieser Priorisierung war den Mitgliedern des Behindertenbeirats bewusst, dass nicht alle wünschenswerten Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden können, dass es also einer Konzentration auf besonders wichtige Themen und einer Schwerpunktsetzung bedarf. Gleichzeitig sollte das finanzielle Gesamtvolumen der Maßnahmen der ausgewählten Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamthaushalt stehen.

Die Verwaltung schlägt vor, im Haushalt 2018/2019 referatsübergreifend zur Umsetzung folgende Inklusionsmaßnahmen mit den dafür notwendigen Mitteln auszustatten:


Referat SI

Förderprogramm behinderten- und altersgerechtes Wohnen:

In Stuttgart herrscht Wohnungsmangel, der besonders die Menschen mit Behinderung
oder mit altersbedingten Mobilitätseinschränkungen betrifft, die wegen ihrer Behinderung oder ihrer Mobilitätseinschränkung auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind. Zwar

entstehen durch die laufende Bautätigkeit auch barrierefreie Wohnungen. Dies reicht aber
zur Deckung des aktuellen Bedarfs nicht aus. Deshalb soll versucht werden, innerhalb des Wohnungsbestands zusätzlichen barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Dies soll über die gezielte Förderung durch die Landeshauptstadt Stuttgart von zusätzlichen rollstuhlgerechten Wohnungen im Neubau und bei Gebäudesanierungen, individuellen Wohnungsanpassungen im Bestand und der barrierefreien Erschließung von Bestandsgebäuden erreicht werden. Maßnahmen, die zu einem Zuwachs an barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen führen, sollen finanziell gefördert werden, damit ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen in ihren eigenen Wohnungen verbleiben können oder schneller eine geeignete Wohnung finden.

Um mehr behinderte- und altengerechte Wohnungen in Stuttgart zu schaffen, wird die Auflage eines Förderprogramms in Höhe von 1.000 TEUR (500.000 EUR/Jahr für 2018 und 2019) vorgeschlagen.


Förderbudget für inklusive Freizeitangebote ab 2018 (GRDrs 283/2017)


Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) betont in Artikel 30 das Recht von Menschen mit einer Behinderung auf gleichberechtigte Teilhabe an Erholungs-, Sport- und Freizeitaktivitäten sowie am kulturellen Leben. Eine konkrete Forderung aus dem Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Stuttgart besteht in der Einrichtung eines niedrigschwelligen Förderbudgets für inklusive kulturelle Projekte. Auch eine Projektunterstützung zur Ermöglichung und Verbesserung von Inklusion im Sportbereich ist Teil der Forderungen.


Das Förderbudget soll die Ausweitung inklusiver Angebote in Stuttgart voranbringen und damit die Möglichkeit der Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung an Freizeit, Kultur, Sport und Erholung stärken. Dazu sollen Projekte von Einrichtungen der Behindertenhilfe, die in Kooperation mit Regelangeboten durchgeführt werden und für Menschen mit und ohne Behinderung konzipiert und geeignet sind, mit einer Projektförderung von max. 5.000 € unterstützt werden. Über die Vergabe der Fördermittel soll ein Gremium entscheiden, das aus Vertreterinnen und Vertretern der tangierten Ämter und der Betroffenen zusammengesetzt sein soll und auch die strategische Entwicklung des Themas voranbringen kann.

Das Förderbudget soll eine Gesamtsumme von jährlich 50.000 € umfassen.


Förderung Kulturinitiative Bohnenviertel e.V. (GRDrs 360/2017):

Einen überzeugenden Ansatz zur Verwirklichung des Rechts auf Teilhabe am kulturellen Leben (Artikel 30 UN-BRK) bietet seit 2011 die Kulturinitiative Bohnenviertel e.V. mit ihren Theaterproduktionen, die von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit und ohne Behinderung getragen werden. Die Theaterproduktionen wurden bisher unter professionellen Bedingungen zur Aufführung gebracht und mit zahlreichen Preisen gewürdigt. Zusätzlich organisierte die Kulturinitiative Bohnenviertel e.V. mit den Handycaption-Festivals jährlich eine Plattform für Künstlerinnen und Künstler mit einer Behinderung im öffentlichen Raum. Die Akquise von Mitteln bindet einen Großteil der Ressourcen des Vereins und ist in den letzten Jahren immer schwieriger geworden, so dass u.a. das Handycaptions-Festival in diesem Jahr ausfallen musste. Für die Weiterführung der sozial und kulturell wertvollen Arbeit benötigt die Kulturinitiative Bohnenviertel e.V. deshalb in Zukunft eine verlässliche Förderung.

Beantragt wird ein jährlicher Zuschuss i.H.v. 60.000 €, der zunächst auf vier Jahre befristet gewährt werden soll, um die Auswirkungen auf das Angebot, seine Ausweitung und Übertragbarkeit evaluieren und die Höhe der Förderung ggf. anpassen zu können.


Referat T:

Barrierefreie Bushaltestellen (GRDrs 918/2016):

Mit den bisher eingestellten Mitteln von 300.000 EUR/Jahr sollten ca. 10 Haltestellen pro Jahr barrierefrei umgerüstet werden. Die Erfahrungen im Haltestellenumbau der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass die bisher eingesetzte Standardasphaltbauweise bei hochfrequentierten Haltestellen nicht dauerhaft und auch nicht wirtschaftlich ist. Hochwertige Bauweisen in Beton und Faserasphalt haben sich hier besser bewährt und sollen daher verstärkt eingesetzt werden. Die Kosten hierfür sind jedoch in der Investition höher, aber langfristig in der Unterhaltung günstiger. Zudem führen zunehmend erschwerte verkehrliche Randbedingungen in der Innenstadt zu höheren Kosten je Haltestelle.





Um das Programm mit der bisherigen Anzahl von umgebauten Haltestellen pro Jahr auf diesem Niveau fortsetzen zu können, ist eine Erhöhung des Budgets von 300.000 EUR auf 900.000 EUR pro Jahr erforderlich. Die dafür erforderlichen Mehrkosten von 600.000 EUR pro Jahr (bis 2020) werden für den Doppelhaushalt 2018/2019 vorgeschlagen.

Für barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen werden Fördermittel nach LGVFG-ÖPNV gewährt. Die entsprechenden Anträge sind gestellt, die Bezuschussung kann bis zu 50% betragen.

Referat JB:

Inklusionsgerechter Umbau an Allgemeinbildenden Schulen

Seit dem Schuljahr 2010/2011 sind in Stuttgart inklusive Schulangebote möglich, da die Stadt sich bereits im Rahmen des Schulversuchs im Rahmen der sog. „Schwerpunktregionen“ engagiert hat. Bis zum Schuljahr 2016/2017 wurden bereits an den allgemeinen Schulen schülerbezogene, inklusionsbedingte Umbauten und Ausstattungsmaßnahmen von über 850.000 Euro getätigt, um die räumlichen und sächlichen Rahmenbedingungen für Inklusion zu schaffen. Darüber hinaus werden bei Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie großen Sanierungsmaßnahmen nun die Belange der Inklusion immer berücksichtigt.

Zwar gibt es eine grundsätzliche gesetzliche Verpflichtung zur Kostenerstattung dieser Mehrkosten durch das Land. Das konkrete Antragsverfahren gestaltet sich jedoch schwierig und aufwändig. Zudem werden nicht alle Kosten erstattet, die von Kommunen aufgewendet werden müssen, z.B. Außenanlagen, Sportstätten, Zuwege, bewegliche Ausstattung.

Sonderpädagogische Beratungs- und Bildungszentren, Masterplan, Fortführung des Beteiligungsprozesses

Es zeichnet sich ab, dass die inklusive Beschulung erhebliche Veränderungsprozesse in der gesamten Stuttgarter Schullandschaft angestoßen hat, die mittelfristig begleitet und bearbeitet werden müssen. Für die Erarbeitung eines sog. Masterplans für die öffentlichen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wurden daher zum Doppelhaushalt 2016/17 Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt.

Der Prozess wurde im Jahr 2016 mit einer Auftaktveranstaltung gestartet. Es schlossen sich Schulbesuche an allen Standorten zur strukturierten Erfassung der Bestands- und Entwicklungssituation an. In Workshops gemeinsam mit den beteiligten Schulleitungen wurden Zukunftsperspektiven erarbeitet und Handlungsempfehlungen entwickelt. Dies führt dazu, dass die Verwaltung in einem ersten Schritt für den Bereich der SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ Lernen) konkrete Handlungsempfehlungen vorschlagen wird. An diesen 11 Stuttgarter Schulen ist deren Handlungsfähigkeit aufgrund der gravierend gesunkenen Schülerzahlen an den Stammhäusern oft nicht mehr aufrecht zu erhalten.

Aber dies wird nur ein erster Schritt sein. Unter Einbeziehung der anderen SBBZ sowie der allgemeinen Schulen sind die weiter notwendigen inneren und äußeren Veränderungsprozesse mit den Schulgemeinden zu untersuchen und begleiten, um einen abschließenden „Masterplan“ für alle SBBZ fertigstellen zu können.

Für die weitere Begleitung und Moderation der Prozesse in den Stadtbezirken sowie zur Umsetzung erster Planungsschritte der ersten Umsetzungsstufe werden im Doppelhaushalt 2018/19 weitere Planungsmittel in Höhe von insgesamt 300.000 Euro benötigt, die von der Verwaltung vorgeschlagen werden.

Margarete-Steiff-Schule - Generalsanierung Bau 5

An der Margarete-Steiff-Schule, SBBZ mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, ist zur baulichen Weiterentwicklung als zeitgemäße Einrichtung die Generalsanierung des Gebäudes Hengstäcker 5 erforderlich.

Zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurden für die nächsten Planungsschritte bis zu den Leistungsphasen 6/7 Planungsmittel in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. Euro angemeldet (davon 2018: 700.000 Euro, 2019: 900.000 Euro), die von der Verwaltung vorgeschlagen werden.


Stellen zur Inklusion im Schulverwaltungsamt

Das Schulverwaltungsamt hat mit Stellenplanantrag Nr. 11 die Schaffung einer 0,2 Stelle im Sachgebiet Schülerbeförderung im Bereich der Besonderen Schülerverkehre beantragt, bedingt durch erhebliche Steigerungen der Tourenänderungen an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Diese Stelle ist im Verwaltungsvorschlag enthalten (laufende Nr. 1205, 0,2 Stellen in EG 8).


Referat WFB:

Barrierefreies Bezirksrathaus Hedelfingen:


Für bauliche Maßnahmen im Bezirksrathaus Hedelfingen wurde von Seiten der Verwaltung für den Entwurf des Doppelhaushaltsplan 2018/2019 insgesamt 557 TEUR aufgenommen. Damit kann die Inklusionszielsetzung der Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude auch im Bezirksrathaus Hedelfingen umgesetzt werden.

Die mittlerweile vorliegenden Planungen sehen die Errichtung eines Außenaufzuges sowie den Einbau einer Behindertentoilette vor.

Insgesamt verteilen sich die Ansätze für die Finanzierung baulichen Maßnahmen im Bezirksrathaus Hedelfingen wir folgt: Für das Jahr 2018 sind 115 TEUR, für 2019 sind 442 TEUR vorgesehen.

L/OB-K:

Punktuelle Übertragung von Sitzungen des Gemeinderats als Livestream:

Mit dem allgemeinen Zuwachs der Internetnutzung steigt das Potenzial digitaler politischer Information über das Netz. Die punktuelle Übertragung von Sitzungen des Gemeinderats, in denen Themen von grundsätzlicher Bedeutung beraten werden, per Livestream ins Internet ist ein geeignetes Instrument, zum Abbau von Barrieren für Bürgerinnen und Bürgern die nicht direkt vor Ort im Rathaus sein können. Es eröffnet die Möglichkeit, z.B. die Beratungen zum Doppelhaushalt auch im Internet zu verfolgen und somit an diesem für die Stadt wichtigen Prozess teilhaben zu können. Ferner sollen sich auch Bürgerinnen und Bürger mit Hörbehinderungen mittels eines Gebärdensprachdolmetschers über die Beratungen des Gemeinderats informieren können. Das Bild des Gebärdensprachdolmetschers wird als kleines Bild in den Live-Stream eingebunden (Bild-im-Bild).

Die Abteilung Kommunikation rechnet für jede Übertragung mit Kosten von voraussichtlich 10.000 € für Technik, externen Dienstleister sowie den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern.
Die Gesamtkosten für die Übertragung von durchschnittlich vier ausgewählten Sitzungen des Gemeinderats betragen ca. 40.000 € pro Jahr.

Relaunch des Internetauftritts www.stuttgart.de:

Die Landeshauptstadt Stuttgart bietet unter der Internetadresse www.stuttgart.deein umfangreiches und nachgefragtes Informations- und Serviceangebot an. Die letzte grundlegende Überarbeitung von www.stuttgart.dewurde mit dem Relaunch im Jahr 2008, also mittlerweile vor fast zehn Jahren, durchgeführt. Der Gemeinderat hat mit der Drucksache 1005/2016 den Relaunch von www.stuttgart.de beschlossen. Mit dem neuen Internet-Auftritt soll www.stuttgart.de eine moderne, barrierearme und für mobile Endgeräte optimierte Plattform zur Information, Kommunikation und Transaktion werden.

Finanzielle Auswirkungen

Alle genannten Maßnahmen sind in der Vorschlagsliste der Verwaltung (grüne Liste) und insofern auch um Haushaltsentwurf 2018/2019 enthalten.
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Förderbudget für inklusive Freizeitangebote/ 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger der Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
(GRDrs 283/2017)
50
50
50
50
50
Förderung Kulturinitiative Bohnenviertel/ 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
(GRDrs 360/2017)
60
60
60
60
0
Einsatz von Livestrem und Gebärdendolmetschern/ Amtsbereich 800 Gemeinderat, KGr. 4251042
40
40
40
40
40
Barrierefreie Bushaltestellen/ Amtsbereich 6605410 Gemeindestraßen KGR. 42120
600
600
600
Masterplan SBBZ Planungsmittel (Amtsbereich 4002130 Sonderschulen, KGr. 42510
150
150
Finanzbedarf
900
900
900
150
90
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Barrierefreie Bushaltestellen/Amtsbereich 6605410 KGr.
300
300
300
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
THH 500
Förderprogramm alters- und behindertengerechte Wohnungen
1.000
500
500
THH
Barrierefreies Bezirksrathaus Hedelfingen
557
115
442
Margarete-Steiff-Schule, Möhringen
Generalsanierung Bau H5
1.600
700
900
Auszahlungen
Finanzbedarf
3.157
1.315
1.842
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2018
2019
später
Vermehrter Aufwand in der Schülerbeförderung durch Einführung weiterer Gruppen in der Nachmittagsbetreuung
0,2
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten (EG 8)
3.4
10,3
10,3
10,3
10,3
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
3.4
10,3
10,3
10,3
10,3
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Fritz Kuhn


Anlagen:

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