2. Arbeitsgruppe Barrieren im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden: Es gibt noch zu viele Barrieren in Bestandsbauten. Eine Nachrüstung zur Schaffung von Barrierefreiheit ist unter Berücksichtigung der DIN 18040-3 dringend erforderlich - auch bei ÖPNV-Haltestellen.
3. In der Arbeitsgruppe Information, Kommunikation und Vernetzung wurde das Thema barrierefreier "Stadtführer für alle" erarbeitet und Mittel dafür eingefordert. Bei dieser Priorisierung war den Mitgliedern des Behindertenbeirats bewusst, dass nicht alle wünschenswerten Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden können, dass es also einer Konzentration auf besonders wichtige Themen und einer Schwerpunktsetzung bedarf. Gleichzeitig sollte das finanzielle Gesamtvolumen der Maßnahmen der ausgewählten Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamthaushalt stehen. Die Verwaltung schlägt vor, im Haushalt 2018/2019 referatsübergreifend zur Umsetzung folgende Inklusionsmaßnahmen mit den dafür notwendigen Mitteln auszustatten: Referat SI Förderprogramm behinderten- und altersgerechtes Wohnen: In Stuttgart herrscht Wohnungsmangel, der besonders die Menschen mit Behinderung oder mit altersbedingten Mobilitätseinschränkungen betrifft, die wegen ihrer Behinderung oder ihrer Mobilitätseinschränkung auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind. Zwar entstehen durch die laufende Bautätigkeit auch barrierefreie Wohnungen. Dies reicht aber zur Deckung des aktuellen Bedarfs nicht aus. Deshalb soll versucht werden, innerhalb des Wohnungsbestands zusätzlichen barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Dies soll über die gezielte Förderung durch die Landeshauptstadt Stuttgart von zusätzlichen rollstuhlgerechten Wohnungen im Neubau und bei Gebäudesanierungen, individuellen Wohnungsanpassungen im Bestand und der barrierefreien Erschließung von Bestandsgebäuden erreicht werden. Maßnahmen, die zu einem Zuwachs an barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen führen, sollen finanziell gefördert werden, damit ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen in ihren eigenen Wohnungen verbleiben können oder schneller eine geeignete Wohnung finden. Um mehr behinderte- und altengerechte Wohnungen in Stuttgart zu schaffen, wird die Auflage eines Förderprogramms in Höhe von 1.000 TEUR (500.000 EUR/Jahr für 2018 und 2019) vorgeschlagen. Förderbudget für inklusive Freizeitangebote ab 2018 (GRDrs 283/2017) Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) betont in Artikel 30 das Recht von Menschen mit einer Behinderung auf gleichberechtigte Teilhabe an Erholungs-, Sport- und Freizeitaktivitäten sowie am kulturellen Leben. Eine konkrete Forderung aus dem Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Stuttgart besteht in der Einrichtung eines niedrigschwelligen Förderbudgets für inklusive kulturelle Projekte. Auch eine Projektunterstützung zur Ermöglichung und Verbesserung von Inklusion im Sportbereich ist Teil der Forderungen. Das Förderbudget soll die Ausweitung inklusiver Angebote in Stuttgart voranbringen und damit die Möglichkeit der Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung an Freizeit, Kultur, Sport und Erholung stärken. Dazu sollen Projekte von Einrichtungen der Behindertenhilfe, die in Kooperation mit Regelangeboten durchgeführt werden und für Menschen mit und ohne Behinderung konzipiert und geeignet sind, mit einer Projektförderung von max. 5.000 € unterstützt werden. Über die Vergabe der Fördermittel soll ein Gremium entscheiden, das aus Vertreterinnen und Vertretern der tangierten Ämter und der Betroffenen zusammengesetzt sein soll und auch die strategische Entwicklung des Themas voranbringen kann. Das Förderbudget soll eine Gesamtsumme von jährlich 50.000 € umfassen. Förderung Kulturinitiative Bohnenviertel e.V. (GRDrs 360/2017): Einen überzeugenden Ansatz zur Verwirklichung des Rechts auf Teilhabe am kulturellen Leben (Artikel 30 UN-BRK) bietet seit 2011 die Kulturinitiative Bohnenviertel e.V. mit ihren Theaterproduktionen, die von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit und ohne Behinderung getragen werden. Die Theaterproduktionen wurden bisher unter professionellen Bedingungen zur Aufführung gebracht und mit zahlreichen Preisen gewürdigt. Zusätzlich organisierte die Kulturinitiative Bohnenviertel e.V. mit den Handycaption-Festivals jährlich eine Plattform für Künstlerinnen und Künstler mit einer Behinderung im öffentlichen Raum. Die Akquise von Mitteln bindet einen Großteil der Ressourcen des Vereins und ist in den letzten Jahren immer schwieriger geworden, so dass u.a. das Handycaptions-Festival in diesem Jahr ausfallen musste. Für die Weiterführung der sozial und kulturell wertvollen Arbeit benötigt die Kulturinitiative Bohnenviertel e.V. deshalb in Zukunft eine verlässliche Förderung. Beantragt wird ein jährlicher Zuschuss i.H.v. 60.000 €, der zunächst auf vier Jahre befristet gewährt werden soll, um die Auswirkungen auf das Angebot, seine Ausweitung und Übertragbarkeit evaluieren und die Höhe der Förderung ggf. anpassen zu können. Referat T: Barrierefreie Bushaltestellen (GRDrs 918/2016): Mit den bisher eingestellten Mitteln von 300.000 EUR/Jahr sollten ca. 10 Haltestellen pro Jahr barrierefrei umgerüstet werden. Die Erfahrungen im Haltestellenumbau der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass die bisher eingesetzte Standardasphaltbauweise bei hochfrequentierten Haltestellen nicht dauerhaft und auch nicht wirtschaftlich ist. Hochwertige Bauweisen in Beton und Faserasphalt haben sich hier besser bewährt und sollen daher verstärkt eingesetzt werden. Die Kosten hierfür sind jedoch in der Investition höher, aber langfristig in der Unterhaltung günstiger. Zudem führen zunehmend erschwerte verkehrliche Randbedingungen in der Innenstadt zu höheren Kosten je Haltestelle. Um das Programm mit der bisherigen Anzahl von umgebauten Haltestellen pro Jahr auf diesem Niveau fortsetzen zu können, ist eine Erhöhung des Budgets von 300.000 EUR auf 900.000 EUR pro Jahr erforderlich. Die dafür erforderlichen Mehrkosten von 600.000 EUR pro Jahr (bis 2020) werden für den Doppelhaushalt 2018/2019 vorgeschlagen. Für barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen werden Fördermittel nach LGVFG-ÖPNV gewährt. Die entsprechenden Anträge sind gestellt, die Bezuschussung kann bis zu 50% betragen.
Referat JB:
Inklusionsgerechter Umbau an Allgemeinbildenden Schulen
Seit dem Schuljahr 2010/2011 sind in Stuttgart inklusive Schulangebote möglich, da die Stadt sich bereits im Rahmen des Schulversuchs im Rahmen der sog. „Schwerpunktregionen“ engagiert hat. Bis zum Schuljahr 2016/2017 wurden bereits an den allgemeinen Schulen schülerbezogene, inklusionsbedingte Umbauten und Ausstattungsmaßnahmen von über 850.000 Euro getätigt, um die räumlichen und sächlichen Rahmenbedingungen für Inklusion zu schaffen. Darüber hinaus werden bei Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie großen Sanierungsmaßnahmen nun die Belange der Inklusion immer berücksichtigt. Zwar gibt es eine grundsätzliche gesetzliche Verpflichtung zur Kostenerstattung dieser Mehrkosten durch das Land. Das konkrete Antragsverfahren gestaltet sich jedoch schwierig und aufwändig. Zudem werden nicht alle Kosten erstattet, die von Kommunen aufgewendet werden müssen, z.B. Außenanlagen, Sportstätten, Zuwege, bewegliche Ausstattung. Sonderpädagogische Beratungs- und Bildungszentren, Masterplan, Fortführung des Beteiligungsprozesses Es zeichnet sich ab, dass die inklusive Beschulung erhebliche Veränderungsprozesse in der gesamten Stuttgarter Schullandschaft angestoßen hat, die mittelfristig begleitet und bearbeitet werden müssen. Für die Erarbeitung eines sog. Masterplans für die öffentlichen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wurden daher zum Doppelhaushalt 2016/17 Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt. Der Prozess wurde im Jahr 2016 mit einer Auftaktveranstaltung gestartet. Es schlossen sich Schulbesuche an allen Standorten zur strukturierten Erfassung der Bestands- und Entwicklungssituation an. In Workshops gemeinsam mit den beteiligten Schulleitungen wurden Zukunftsperspektiven erarbeitet und Handlungsempfehlungen entwickelt. Dies führt dazu, dass die Verwaltung in einem ersten Schritt für den Bereich der SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ Lernen) konkrete Handlungsempfehlungen vorschlagen wird. An diesen 11 Stuttgarter Schulen ist deren Handlungsfähigkeit aufgrund der gravierend gesunkenen Schülerzahlen an den Stammhäusern oft nicht mehr aufrecht zu erhalten. Aber dies wird nur ein erster Schritt sein. Unter Einbeziehung der anderen SBBZ sowie der allgemeinen Schulen sind die weiter notwendigen inneren und äußeren Veränderungsprozesse mit den Schulgemeinden zu untersuchen und begleiten, um einen abschließenden „Masterplan“ für alle SBBZ fertigstellen zu können. Für die weitere Begleitung und Moderation der Prozesse in den Stadtbezirken sowie zur Umsetzung erster Planungsschritte der ersten Umsetzungsstufe werden im Doppelhaushalt 2018/19 weitere Planungsmittel in Höhe von insgesamt 300.000 Euro benötigt, die von der Verwaltung vorgeschlagen werden.
Margarete-Steiff-Schule - Generalsanierung Bau 5
An der Margarete-Steiff-Schule, SBBZ mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, ist zur baulichen Weiterentwicklung als zeitgemäße Einrichtung die Generalsanierung des Gebäudes Hengstäcker 5 erforderlich. Zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurden für die nächsten Planungsschritte bis zu den Leistungsphasen 6/7 Planungsmittel in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. Euro angemeldet (davon 2018: 700.000 Euro, 2019: 900.000 Euro), die von der Verwaltung vorgeschlagen werden. Stellen zur Inklusion im Schulverwaltungsamt Das Schulverwaltungsamt hat mit Stellenplanantrag Nr. 11 die Schaffung einer 0,2 Stelle im Sachgebiet Schülerbeförderung im Bereich der Besonderen Schülerverkehre beantragt, bedingt durch erhebliche Steigerungen der Tourenänderungen an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Diese Stelle ist im Verwaltungsvorschlag enthalten (laufende Nr. 1205, 0,2 Stellen in EG 8). Referat WFB:
Barrierefreies Bezirksrathaus Hedelfingen:
Für bauliche Maßnahmen im Bezirksrathaus Hedelfingen wurde von Seiten der Verwaltung für den Entwurf des Doppelhaushaltsplan 2018/2019 insgesamt 557 TEUR aufgenommen. Damit kann die Inklusionszielsetzung der Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude auch im Bezirksrathaus Hedelfingen umgesetzt werden.
Die mittlerweile vorliegenden Planungen sehen die Errichtung eines Außenaufzuges sowie den Einbau einer Behindertentoilette vor.
Insgesamt verteilen sich die Ansätze für die Finanzierung baulichen Maßnahmen im Bezirksrathaus Hedelfingen wir folgt: Für das Jahr 2018 sind 115 TEUR, für 2019 sind 442 TEUR vorgesehen.
L/OB-K:
Punktuelle Übertragung von Sitzungen des Gemeinderats als Livestream: Mit dem allgemeinen Zuwachs der Internetnutzung steigt das Potenzial digitaler politischer Information über das Netz. Die punktuelle Übertragung von Sitzungen des Gemeinderats, in denen Themen von grundsätzlicher Bedeutung beraten werden, per Livestream ins Internet ist ein geeignetes Instrument, zum Abbau von Barrieren für Bürgerinnen und Bürgern die nicht direkt vor Ort im Rathaus sein können. Es eröffnet die Möglichkeit, z.B. die Beratungen zum Doppelhaushalt auch im Internet zu verfolgen und somit an diesem für die Stadt wichtigen Prozess teilhaben zu können. Ferner sollen sich auch Bürgerinnen und Bürger mit Hörbehinderungen mittels eines Gebärdensprachdolmetschers über die Beratungen des Gemeinderats informieren können. Das Bild des Gebärdensprachdolmetschers wird als kleines Bild in den Live-Stream eingebunden (Bild-im-Bild). Die Abteilung Kommunikation rechnet für jede Übertragung mit Kosten von voraussichtlich 10.000 € für Technik, externen Dienstleister sowie den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern. Die Gesamtkosten für die Übertragung von durchschnittlich vier ausgewählten Sitzungen des Gemeinderats betragen ca. 40.000 € pro Jahr. Relaunch des Internetauftritts www.stuttgart.de: Die Landeshauptstadt Stuttgart bietet unter der Internetadresse www.stuttgart.deein umfangreiches und nachgefragtes Informations- und Serviceangebot an. Die letzte grundlegende Überarbeitung von www.stuttgart.dewurde mit dem Relaunch im Jahr 2008, also mittlerweile vor fast zehn Jahren, durchgeführt. Der Gemeinderat hat mit der Drucksache 1005/2016 den Relaunch von www.stuttgart.de beschlossen. Mit dem neuen Internet-Auftritt soll www.stuttgart.de eine moderne, barrierearme und für mobile Endgeräte optimierte Plattform zur Information, Kommunikation und Transaktion werden. Finanzielle Auswirkungen Alle genannten Maßnahmen sind in der Vorschlagsliste der Verwaltung (grüne Liste) und insofern auch um Haushaltsentwurf 2018/2019 enthalten.
Mitzeichnung der beteiligten Stellen Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Fritz Kuhn Anlagen: -- <Anlagen> zum Seitenanfang