Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 662/2021
Stuttgart,
09/27/2021



UEFA EURO 2024: Beauftragung der Organisation durch in.Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.10.2021
13.10.2021
14.10.2021



Beschlußantrag:

1. Sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Landeshauptstadt Stuttgart als eine Ausrichterstadt der Fußballeuropameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) insbesondere die Planung und Umsetzung eines Host City Konzepts werden der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG (in.Stuttgart) übertragen.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Durchführungsvertrag mit der in.Stuttgart abzuschließen.

3. Dem bzgl. der Organisation der Veranstaltung entwickelten Organigramm (s. Anlage) wird zugestimmt.

4. Im Frühjahr 2022 wird dem Gemeinderat der LHS ein Entwurf für ein Host City-Konzept vorgelegt, um dann über das der in.Stuttgart zur Verfügung zu stellende Gesamtbudget zu entscheiden.

5. Insbesondere für Planungsleistungen, Vorleistungen der in.Stuttgart, Organisationskosten und erste Umsetzungsschritte werden voraussichtlich 4.500.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 und 6.500.000 EUR im Haushaltsjahr 2023 notwendig, die im Rahmen einer Änderungsliste zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 (Teilergebnishaushalt 200 - Stadtkämmerei, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) berücksichtigt werden.

6. Die Verwaltung wird ermächtigt, zum Ausgleich bereits bei in.Stuttgart aufgelaufener Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Aufgabenübertragung Zuschusszahlungen an die in.Stuttgart im Rahmen der genehmigten Haushaltsansätze zu leisten.




Begründung:


Sachverhalt

Anfang Februar 2017 wurde seitens des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Stuttgart, gemeinsam mit der Stadion NeckarPark GmbH und der VfB Stuttgart Arena Betriebs-GmbH, gegenüber dem DFB das Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart als ein Spielort der UEFA EURO 2024 in Deutschland bekundet. Im Verwaltungsausschuss (GRDrs 402/2017) wurde in der Sitzung vom 31.05.2017 beschlossen, dass sich die Landeshauptstadt an dem Bewerbungsverfahren beteiligen wird.

Nach einer nationalen Ausschreibung durch den DFB auf Basis der Turnieranforderungen der UEFA wurde Stuttgart als eine von 10 Ausrichterstädten ausgewählt, mit denen der DFB dann in einem internationalen Ausschreibungsverfahren (im Wettbewerb mit der Türkei) eingetreten ist. Von der UEFA wurde im September 2018 Deutschland als Ausrichterland ausgewählt. Neben Stuttgart handelt es sich bei den weiteren Ausrichterstädten um Berlin, Hamburg, Leipzig, Düsseldorf, Dortmund, Gelsenkirchen, Köln, Frankfurt, München.

Dieses Bewerbungsverfahren wurde bereits durch die in.Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Amt für Sport und Bewegung und dem VfB Stuttgart begleitet. Seit der Entscheidung für Stuttgart als Ausrichterstadt werden sämtliche Themen in Verbindung mit den Vorbereitungen zur Veranstaltung durch in.Stuttgart abgewickelt. Dies beinhaltet die Bearbeitung der von der UEFA vorgegebenen Unterlagen wie das Host City Programm, das dazugehörige Concept-Briefing, die Turnieranforderungen sowie die bereits geschlossenen Verträge „Host City Undertaking (Vertragspartner UEFA)“ und dem „Host City-Vertrag (Vertragspartner DFB)“.

In dem Zusammenhang wurden zudem weitere Verpflichtungserklärungen der Stadt Stuttgart (Garantieerklärung Nachhaltigkeit, Public Interest Engagementletter der Stadt Stuttgart und des Landes Baden-Württemberg, Guarantee for the use of figurative elements, Engagementletter Werbeflächen, Engagementletter Handel mit Eintrittskarten, Ambush Marketing und nicht autorisierte Public Viewing-Veranstaltungen, Protection of human rights) abgegeben, die hinsichtlich der Einhaltung der jeweiligen Inhalte, in den Verantwortungsbereich der in.Stuttgart fallen.



Host City-Konzept




Jede Ausrichterstadt ist aufgefordert, bis Juni 2022 einen ersten Entwurf eines Host City-Konzepts der UEFA vorzulegen. Dieses Dokument muss bereits 80% der Gesamtplanung abdecken sowie einen Überblick über die restlichen 20% enthalten. Dieser Entwurf soll Anfang 2022 zunächst dem Aufsichtsrat der in.Stuttgart und dem Gemeinderat der LHS vorgelegt werden. Zu diesem Zeitpunkt wird es dann voraussichtlich auch möglich sein, ein Gesamtbudget für die Veranstaltung zu benennen. Der zweite Entwurf muss im Juni 2023 der UEFA vorgelegt werden und die endgültige Version im April 2024.

Das Host City Konzept ist in sieben Themenbereiche aufgeteilt, die nachfolgend kurz dargestellt werden:

Verwaltung
Behandlung projektübergreifender Themen, wie Ressourcen, Organisation, interne/externe Kommunikationswege, politische, soziale und Umwelt betreffende Aspekte sowie rechtliche Rahmenbedingungen, Schnittstelle Stadt/Stadion, etc. sowie die Erstellung des Gesamtkonzepts.

Mobilität
Im Themenbereich „Mobilität“ soll für jede Zielgruppe ein „Tür-zu-Tür-Ansatz“ entwickelt werden. Die wichtigsten An- bzw. Abreisepunkte wie Flughäfen oder Bahnhöfe, aber auch entlegene Fan-Unterkunftsbereiche, die Fan-Zone und P+R-Einrichtungen sind Elemente, die bei der Definition der gesamten Mobilitätsstrategie berücksichtigt werden sollen. Das Stadion ist daher nur ein Veranstaltungsort von vielen und Flughäfen, Bahnhöfe, Fan-Zonen, Innenstädte, usw. sind Bereiche, in denen es ebenso wichtig ist, Aktionen zu planen und zu überwachen.

Fan-Zone
Zur „Fan-Zone“ ist ein umfangreiches Veranstaltungskonzept zu entwickeln, das wesentlicher Bestandteil des Host City-Konzeptes ist. Es ist das Referenzdokument für die Finanzierung, Planung und Durchführung der Fan-Zonen innerhalb der Host City.

Event Promotion
Hier muss dargestellt werden, wie bei den Stuttgarter*innen (und darüber hinaus) die Vorfreude auf die UEFA EURO 2024 geweckt werden kann.
Dies geschieht u. a. durch Veranstaltungen im Vorfeld sowie während des Turniers. Hierzu bedarf es einem Kommunikationskonzept mit Botschaft, Strategie und einer detaillierten Maßnahmenplanung.

Spectator Experience
Dieser Bereich beschreibt die reibungslose „Reise“ der Besucher – vom Zeitpunkt des Ticketkaufs bis zum Stadion und dem Erlebnis in der Host City. Aufgabe der Host City ist es, ein hohes Dienstleistungs- und Informationsniveau in allen Phasen dieser „Reise“ sicherzustellen und dem Besucher das bestmöglichste Spieltagserlebnis zu bieten.

Kommerzielle Themen
Die UEFA-Partner haben bezüglich der UEFA EURO 2024 eine Vereinbarung direkt mit der UEFA unterzeichnet, nach der sie Zugang zu bestimmten Exklusivrechten erhalten. Diese Rechte sind garantiert und bedürfen einer Standardausführung in allen Host Cities. Im Themenbereich „Kommerzielle Themen“ wird die operative Umsetzung hierzu detailliert festgelegt.

Sicherheit
Die Zielsetzung hier besteht darin, ein integriertes, ausgewogenes und einladendes Sicherheitskonzept für die Host City auszuarbeiten, in dem alle Schutz-, Sicherheits- und Dienstleistungsaspekte im Zusammenhang mit den Abläufen der UEFA EURO 2024 im Host City-Gebiet abgedeckt sind.


Im Zusammenhang mit der Erstellung des Host City-Konzepts werden alle relevanten Stellen der Stadtverwaltung sowie weitere Partner (VfB Stuttgart, Stuttgart Marketing, Flughafen Stuttgart, etc.) in die jeweiligen Teilbereiche eingebunden. Für jedes Ressort werden Arbeitsgruppen gebildet, die die einzelnen Konzepte gemeinsam erarbeiten. Die Zusammenführung erfolgt dann im sog. Host City Konzept durch die in.Stuttgart.



Durchführungsvertrag mit der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG

Die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft soll auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Stuttgart in die Lage versetzt werden, Entscheidungen im Zusammenhang mit den Vorbereitungen/der Durchführung der Veranstaltung für die Stadt Stuttgart treffen können, Verträge/Vereinbarungen zu schließen und im Namen der Stadt Stuttgart nach außen auftreten zu können.

Vor dem Hintergrund wird die Verwaltung ermächtigt, einen entsprechenden Durchführungsvertrag mit der in.Stuttgart abzuschließen. Verbunden ist damit, dass die LHS die Kostenunterdeckung, die der in.Stuttgart aufgrund dieser Vereinbarung entstehen, über städtische Zuschüsse ausgleicht. Auch der Aufsichtsrat der in.Stuttgart muss einer Aufgabenübertragung und dem Abschluss des Durchführungsvertrags in seiner Sitzung nach der Sommerpause noch zustimmen.


Organigramm

Im Zusammenhang mit der Organisation der Veranstaltung wurde das in der Anlage beigefügte Organigramm entwickelt.

Die in.Stuttgart trägt dabei die Gesamtverantwortung und teilt lediglich den Projektleitungsbereich in die Zuständigkeiten rund um die „Host City“-Themen, die durch die in.Stuttgart umgesetzt werden und die Themen rund um das „Stadion“, welche durch den Betreiber der Mercedes-Benz Arena, der VfB Stuttgart Arena Betriebs-GmbH, in direkter vertraglicher Beziehung zu DFB/UEFA verantwortet werden.

Neben der bereits bestehenden, engen Verbundenheit zwischen der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG und der VfB Stuttgart Arena Betriebs-GmbH im Bereich der Mercedes-Benz Arena wird somit zusätzlich sichergestellt, dass eine optimale Bearbeitung aller Themen und der dazugehörige Informationsaustausch gewährleistet werden.


Finanzielle Auswirkungen

Wie bereits im Zusammenhang mit den zeitlichen Abläufen bei Erstellung des Host City Konzepts und im darauffolgenden Verlauf beschrieben, ist es zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich, eine Aussage über die gesamten, finanziellen Auswirkungen der Veranstaltung zu treffen.

Dies hängt u. a. damit zusammen, dass sich die Bearbeitung der einzelnen Themen momentan noch in einem laufenden Prozess befinden, noch nicht alle Rahmenbedingungen geklärt sind und intensivere Abstimmungsgespräche mit DFB und UEFA erst im vierten Quartal 2021 erfolgen. Hierbei handelt es sich bspw. um die fehlenden Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem geplanten, gemeinsamen Volunteerprogramm (Stadt und Stadion), der Fanzone, den Host City-Rechten und der Regelungen zum Kombiticket.

Zudem steht erst Anfang 2022 fest, welche Anzahl an Spielen pro Spielort und welche Qualität der Spiele (Gruppenspiele, Achtelfinale, Viertelfinale, Halbfinale) durchgeführt werden. Zu einem noch wesentlich späteren Zeitpunkt wird erst klar sein, welche Mannschaften in Stuttgart spielen werden.

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Veranstaltung wurden bislang im Doppelhaushalt 2020/2021 5,95 Mio. EUR brutto angemeldet. Für den Doppelhaushalt 2022/2023 werden insgesamt rund 11 Mio. EUR brutto angesetzt. Die noch nicht ausgeschöpften Mittel aus dem Doppelhaushalt 2020/2021 sollen dabei in den Doppelhaushalt 2022/2023 übertragen werden.





Thomas Fuhrmann
Bürgermeister

Anlage: Organigramm






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen

Organigramm

<Anlagen>



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