Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: Ref. AK
GRDrs 983/2015
Stuttgart,
11/04/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2015



Erlass von Gebühren bei Informationsfreiheitsauskünften der LHS Stuttgart

Beantwortung / Stellungnahme

Das Gesetz tritt erst Ende des Jahres in Kraft, aus Baden-Württemberg liegen noch keine Erfahrungswerte und Fallzahlen vor. Fallzahlen, Gebührenhöhe und jeweiliger Sachverhalt müssten bundesweit bei Kommunen eingeholt und ausgewertet werden.

Eine ausführliche Bearbeitung ist aufwändig und personalintensiv sowie mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen verbunden. Aufgrund der personellen Ressourcen ist dies nicht zu leisten.



Vorliegende Anträge/Anfragen

326/2015 SÖS-LINKE-PluS

644/2015 SÖS-LINKE-PluS
645/2015 SÖS-LINKE-PluS





Werner Wölfle
Bürgermeister




<Anlagen>