Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz:
Ref. AK
GRDrs
983/2015
Stuttgart,
11/04/2015
Haushalt
2016/2017
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
09.11.2015
Erlass von Gebühren bei Informationsfreiheitsauskünften der LHS Stuttgart
Beantwortung / Stellungnahme
Das Gesetz tritt erst Ende des Jahres in Kraft, aus Baden-Württemberg liegen noch keine Erfahrungswerte und Fallzahlen vor. Fallzahlen, Gebührenhöhe und jeweiliger Sachverhalt müssten bundesweit bei Kommunen eingeholt und ausgewertet werden.
Eine ausführliche Bearbeitung ist aufwändig und personalintensiv sowie mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen verbunden. Aufgrund der personellen Ressourcen ist dies nicht zu leisten.
Vorliegende Anträge/Anfragen
326/2015 SÖS-LINKE-PluS
644/2015 SÖS-LINKE-PluS
645/2015 SÖS-LINKE-PluS
Werner Wölfle
Bürgermeister
<Anlagen>