Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 86/2013
Stuttgart,
06/18/2013



Einrichtung eines Hannsmann-Poethen-Literaturstipendiums



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
02.07.2013
03.07.2013



Beschlußantrag:

1. Auf Grundlage der Aufhebung der vertraglichen Verpflichtungen aus einem 1980 zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und Frau Margarete Hannsmann, der ehemaligen Lebensgefährtin des Künstlers HAP Grieshaber, geschlossenen Vertrages ist die Landeshauptstadt Stuttgart bereit, als Gegenleistung dem Fachbereich Literatur 15.000 € für die Ausschreibung eines jährlichen literarischen Arbeits- und Aufenthaltsstipendiums ab dem Jahr 2013 zur Verfügung zu stellen.

2. Die dadurch ermöglichte Literaturförderung soll den Namen „Hannsmann-Poethen-Literaturstipendium der Landeshauptstadt Stuttgart“ in Würdigung und Anerkennung der Leistung der beiden Literaturschaffenden tragen.

3. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2013 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 420, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, gedeckt.


Begründung:


In Würdigung der großen Verdienste des literarischen Schaffens und des großen Engagements des Schriftstellers Johannes Poethen und der Schriftstellerin Margarete Hannsmann, der ehemaligen Lebensgefährtin des Künstlers HAP Grieshaber, für die Stuttgarter Literaturszene soll die oben benannte Summe als Gegenleistung für die Aufhebung der vertraglichen Verpflichtungen aus einem 1980 zwischen ihr und der Landeshauptstadt Stuttgart geschlossenen Vertrages dem Fachbereich Literatur für ein Hannsmann-Poethen-Literaturstipendium der Landeshauptstadt Stuttgart zur Verfügung gestellt werden.

Mit der Rückabwicklung des Hannsmann-Grieshaber-Vertrags (GRDrs 330/2010 und GRDrs 38/2012) und dem sich daraus ergebenden Verkauf des Anwesens Schillereiche 23 verliert die Stadt Stuttgart einen über Jahrzehnte fest im Literaturleben verankerten Ort.

Die Schillereiche 23 war Lebens- und Arbeitsort von zwei Stuttgarter Literaturpreisträgern: Johannes Poethen, Preisträger 1990, verstorben 2001, und Margarete Hannsmann, Preisträgerin 1980, verstorben 2007.

Unter literaturhistorischen und stadtgeschichtlichen Aspekten war Johannes Poethen derjenige, der sich in besonderem Maße für die Entwicklung und die Präsenz der Literatur in der Stadt einsetzte. Er arbeitete als freier Mitarbeiter beim damaligen SDR und leitete von 1978 bis 1991 die Abteilung Literatur und Kunst. Sein Herz gehörte der Dichtung, besonders der Lyrik, die er in vielen Klausurtagen in der Schillereiche verfasste. Auf ihn geht die Gründung des Stuttgarter Schriftstellerhauses zurück (von 1983 bis zu seinem Tod war er der 1. Vorsitzende des Vereins Stuttgarter Schriftstellerhaus), er initiierte die Reihe „ Literatur im Rathaus“, die 2003 eingestellt werden musste. Auf ihn geht auch das jährliche Schriftstelleressen mit dem VS Baden-Württemberg zurück, das seitdem einen Austausch zwischen der schreibenden Zunft und der Kulturverwaltung der Stadt Stuttgart ermöglicht. Er war mitbeteiligt bei der Schaffung des heutigen Cotta-Literatur- und Übersetzerpreises, vormals Literaturpreis der Landeshauptstadt Stuttgart.

Margarete Hannsmann war mit Johannes Poethen seit den 60er Jahren eng verbunden. Mit ihm teilte sie die Liebe zu Griechenland, davon zeugen einige ihrer Lyrikbände. Ihr schriftstellerisches Werk umfasst daneben auch zahlreiche Prosabände. Von 1967 bis 1981 war Hannsmann die Lebensgefährtin des Malers und Grafikers HAP Grieshaber.

Die Nachlässe der Schriftsteller Poethen und Hannsmann befinden sich heute an unterschiedlichen Stellen: im Deutschen Literaturarchiv Marbach und im Goethe- und Schiller-Archiv in Weimar, im Haus der Geschichte des Landes Baden-Württemberg, im Stadtarchiv Stuttgart.

Das Hannsmann-Poethen-Literaturstipendium der Landeshauptstadt Stuttgart soll an herausragende Schriftsteller/innen vergeben werden, um ihnen im Sinne der weiteren künstlerischen Aus- und Fortbildung den Beginn, die Fortsetzung und/oder Vollendung einer geplanten literarischen oder literarisch-medialen Arbeit zu ermöglichen. Es können Schriftsteller/innen gefördert werden, die sich – unabhängig von Medium und literarischer Gattung – durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben und ihre besondere literarische Befähigung durch Arbeitsproben nachweisen; entsprechend gilt dies auch für den Bereich der Kinder- und Jugendliteratur. Maßstab für die Vergabe eines Stipendiums ist ausschließlich die literarische oder literarisch-mediale Qualität der vorgelegten Arbeiten. Es können nur deutschsprachige Texte oder Medienbearbeitungen eingereicht werden. Die eingereichten Texte/Medien sollen noch unveröffentlicht sein.

Das Arbeitsstipendium ist an einen Mindestdaueraufenthalt im Umfang von drei Monaten gebunden. Eine Unterbringung des/der Stipendiat/in ist im Stuttgarter Schriftstellerhaus vorgesehen. Während dieser drei Monate soll der/die Stipendiat/in in das kulturelle Leben der Stadt eingebunden sein und auch selbst aktiv Veranstaltungen mitgestalten. Die Bevölkerung, Kinder, Jugendliche und Erwachsene, sollen bei Veranstaltungen auch ungewöhnlicher Art wie gemeinsames Frühstück, Lesungen, Werkstattgesprächen und Schreibwerkstätten die Möglichkeit haben, die Autorin oder den Autor kennenzulernen. Außerdem sind während des Aufenthaltes Veröffentlichungen im Social-Media-Bereich geplant (Blog, Twitter, Podcast u. ä.). Die Kulturverwaltung unterstützt den/die Schriftsteller/in durch lokale Kontakte und eine persönliche Betreuung.

Bewerben können sich deutschsprachige Autorinnen, Autoren, Illustratorinnen und Illustratoren (bezogen auf den Kinderbuchbereich), die bereits mindestens eine Veröffentlichung in einem etablierten Verlag nachweisen können (Buch, Theaterstück, Hörspiel, Drehbuch, Medienarbeit). Publikationen im Selbstverlag oder als Book on Demand finden keine Berücksichtigung.

Die Auswahl erfolgt durch eine noch zu bestimmende unabhängige Jury. Entsprechende Richtlinien zur näheren Fassung des Stipendiums werden noch erstellt.


Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Ergebnishaushalt 2013 beim Sachkonto 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen, Kontierung 417LITP42 – Hannsmann-Poethen-Literaturstipendium – zur Verfügung.

Für die Jahre ab 2014 hat die Verwaltung die entsprechenden Mittel in den Entwurf des Doppelhaushalts 2014/15 aufgenommen.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Kalkulation


Kalkulation


Art der Kosten
Kostenumfang
Reisekosten
500 €
Aufenthaltskosten für drei
Monate im Schriftstellerhaus
4.500 €
Kosten für Veranstaltungen
Lesungen, Workshops, Literaturfrühstück, Diskussionen, Vorträge
3.000 €
Kosten, die als Zuschuss zur Fertigstellung des Projektes gedacht sind; max.
5.000 €
Jury
2.000 €
Gesamtsumme
15.000 €





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