Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 834/2021
Stuttgart,
09/30/2021



Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tischen und Stühlen für Bildungseinrichtungen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich01.12.2021



Beschlußantrag:

1) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Rahmenvereinbarung über 2+1+1 Jahre für die Lieferung von Tischen und Stühlen für Unterrichtsräume auszuschreiben. Als Zuschlagkriterien werden der Preis mit 70% und die Qualität (Materialien, Verarbeitung und Konstruktion) mit 30% festgelegt.

2) Dem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von 2,5 Mio. Euro brutto (in vier Jahren) wird zugestimmt. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen innerhalb des Teilhaushaltes 400 – Schulverwaltungsamt – während der vierjährigen Laufzeit zur Verfügung.



Begründung:



Die Stuttgarter Schulen benötigen verschiedene Tische und Stühle für die Unterrichtsräume. In mehreren Bereichen bestehen bereits Rahmenvereinbarungen, unter anderem für die Lieferung von Tafeln, Schränken, Garderoben, Umkleidebänken und Mobiliar für Verwaltungsbereiche.
Die bestehende Rahmenvereinbarung über die Lieferung der Tische und Stühle in Unterrichtsräumen läuft aus. Da die Verlängerungsoptionen bereits ausgeschöpft wurden, wird eine neue Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Aufgrund der höheren Anforderungen an die Benutzung im täglichen Schulbetrieb, die Größeneinteilung nach DIN EN 1729, sowie die geforderte Lebensdauer von mind. 20 Jahren ist hierfür eine gesonderte Rahmenvereinbarung notwendig.

Unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften soll diese Vereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren und der Option der zweimaligen Verlängerung um je 1 Jahr im Rahmen einer öffentlichen EU-weiten Ausschreibung abgeschlossen werden.

Neben den klassischen Schülertischen für den Unterricht in den verschiedenen Ausführungen und passenden Schülerstühlen werden auch Mehrzwecktische (wie Gruppenarbeitstische, Lehrertische, Tische für Computerarbeitsplätze usw.) ausgeschrieben. Die ausgeschriebene Menge orientiert sich an den Erfahrungswerten der letzten Jahre (unter Berücksichtigung der Schulentwicklung) und an den bereits beschlossenen und finanzierten Einzelvorhaben.

Für die fachliche Ausgestaltung der Ausschreibung ist gemäß der Beschaffungs- und Vergabeordnung (BVO) das Schulverwaltungsamt als Fachverantwortliche Koordinierungsstelle (FKS) verantwortlich. Das Ausschreibungsverfahren wird durch das Dienstleistungszentrum beim Haupt- und Personalamtes durchgeführt.

Gemäß der BVO sollen bei Beschaffungen und Vergaben das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt werden.

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden neben dem Preis auch die Qualität (Material, Verarbeitung, Konstruktion usw.) herangezogen. Die Qualität der angebotenen Produkte wird anhand der Zuschlagskriterien geprüft. Dem Kriterium der Nachhaltigkeit wird alleine schon durch die lange Nutzungsdauer (Steuerrecht sieht eine 13-jährige Abschreibung für Mobiliar vor) und die geforderten Qualitätskriterien Rechnung getragen.


Zuschlagskriterien

1. Zuschlagskriterium „Preis“ mit einer Gewichtung von 70%
Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des ermittelten Gesamtpreises. Der niedrigste Angebotspreis erhält die vollen Punkte; alle weiteren Angebote erhalten anteilige Punkte, die sich ausfolgendem Berechnungsmodell ergeben:

x 100


2. Zuschlagskriterium „Qualität“ mit einer Gewichtung 30%
Um die Qualität der angebotenen Artikel zu bewerten, sind Muster einzusenden. Die zu bemusternden Artikel und die Bewertungs- und Ausschluss-Kriterien werden den Unternehmen bereits in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben. Im Rahmen der Bewertung werden dann Punkte vergeben. Die Leistungspunkte werden Anhand folgender Rechnung ermittelt:

x 100

Aus beiden Werten wird die Kennzahl berechnet. Auf dieser Grundlage wird der Zuschlag erteilt.

Die ökologischen und sozialen Kriterien werden anhand eines Fragenkataloges und verschiedene Nachweise (z.B. PEFC oder FSC zertifiziertes Holz, Schadstoffgeprüft, TÜV / GS geprüft, Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns…) abgefragt und gewertet.



Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren werden auf insgesamt 2,5 Mio. Euro brutto veranschlagt. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen innerhalb des Teilhaushaltes 400 – Schulverwaltungsamt – während der Laufzeit des Vertrages zur Verfügung
Die genauen Kosten werden nach Abschluss des Vergabeverfahrens konkret beziffert und dem Verwaltungsausschuss mit dem Vergabebeschluss vorgelegt.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben diese Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Kostenschätzung

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