Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1017/2017
Stuttgart,
10/30/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Wilde Bühne e. V. - Städtische Förderung ab dem Jahr 2018

Beantwortung / Stellungnahme



Die Wilde Bühne e. V. bietet zum Thema Sucht- und Drogenprävention Theateraufführungen mit anschließenden Gesprächsgruppen, Theaterkurse, Gestaltung von Veranstaltungen, Tagungen u. ä. sowie Arbeits-, Beschäftigungs- und Ausbildungsangebote an.

Das ehrenamtliche Spielerensemble besteht aus ehemaligen Drogenabhängigen. Angeleitet werden sie von hauptamtlich beschäftigten Pädagogen. Die Angebote werden für den gesamten baden-württembergischen Raum erbracht. Stuttgarter Anfragen werden vorrangig bedient.

Gemäß der Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen sollen „für denselben Zweck […] grundsätzlich keine Zuwendungen zulasten verschiedener Ausgabehaushaltsstellen bewilligt werden“. Im Rahmen früherer Haushaltsplanberatungen wurde zwischen den für „Soziales“ und „Kultur“ zuständigen Referaten verabredet, dass das Angebot der Wilde Bühne e. V. als Einrichtung der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe durch das für „Soziales“ zuständige Referat gefördert wird. Somit liegt dort die Federführung bei der Beantragung der institutionellen Förderung.

Seit dem Jahr 2000 (GRDrs 638/2000 „Sammelvorlage zur Umsetzung der Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen 2000/2001“) wird die Wilde Bühne e. V. als ambulante Einrichtung der Sucht- und Drogenhilfe in Stuttgart mit jährlichen Betriebszuschüssen für 1,5 Fachkraft-Stellen, aktuell mit einem Fördersatz von 77,5 % und einer Sachkostenpauschale von 3.500 EUR pro Fachkraft, gefördert.

Im Jahr 2016 erhielt die Wilde Bühne e. V. durch das Sozialamt einen städtischen Zuschuss in Höhe von 93.485 EUR.


Entsprechend der GRDrs 181/2017 „Wilde Bühne e. V.: Personalbedarf für das Angebot "TrotzAlter"“ wird die künftige städtische Förderung einer zusätzlichen 0,25 Stelle für das Angebot „TrotzAlter“ für erforderlich erachtet. Ein geringerer Stellenanteil wird sozialplanerisch nicht befürwortet. Der Träger wäre bereit, eine Ausweitung um eine 0,25 Stelle vorzunehmen.

Zusätzlich wird ab dem Jahr 2018 eine pauschale Sockelfinanzierung in Höhe von 20.000 EUR jährlich durch das Kulturamt und das Sozialamt befürwortet, um die erforderliche konzeptionelle Erarbeitung des Kulturprogramms zu ermöglichen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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380/2017, CDU
435/2017, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Ziffer IV
475/2017, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
762/2017, Freie Wähler, Ziffer 15
633/2017, SÖS-LINKE-PluS, Die STAdTISTEN, Ziffer 5





Werner Wölfle
Bürgermeister




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