Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9318
GRDrs 985/2021
Stuttgart,
11/23/2021



1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2020 (LHS)
2. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 (LHS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
01.12.2021
02.12.2021



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2020 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen
(§ 110 Abs. 2 GemO).
3. Der Jahresabschluss 2020 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt festgestellt
(§ 95 b Abs. 1 GemO):

Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung (vgl. Anlage 1 Seite 26) folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:


3.2 Bilanz zum 31.12.2020

Die Bilanz zum 31.12.2020, schließt mit einem Bilanzvolumen in Höhe von
10.879.109.799,92 EUR ab:

Immaterielle Vermögensgegenstände
11.695.366,13
EUR
Sachvermögen
4.933.479.225,39
EUR
Finanzvermögen
5.310.669.161,72
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
623.266.046,68
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
10.879.109.799,92
EUR
Basiskapital
5.936.328.242,91
EUR
Rücklagen
3.319.305.575,43
EUR
Sonderposten
935.874.617,16
EUR
Rückstellungen
399.070.038,97
EUR
Verbindlichkeiten
184.286.711,49
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
104.244.613,96
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
10.879.109.799,92
EUR

Innerhalb der „Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses“ werden für sonstige bestimmte Zwecke (vgl. Anlage 1, Seite 57, davon-Positionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.12) Mittel in Höhe von 796.780.273,10 EUR gebunden:

Parkmöglichkeiten
6.307.208,27
EUR
Projektmittelfonds Zukunft der Jugend
10.225.837,62
EUR
Risiko-Beteiligung an Stuttgart 21
16.830.859,64
EUR
Wohnungsbauförderung
10.892.614,16
EUR
Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung
22.492.478,58
EUR
Klinikum Stuttgart (Neubau Katharinenhospital)
200.000.000,00
EUR
Kulturelle Infrastruktur
(Opernsanierung, Lindenmuseum, Neue Philharmonie u.a.)
191.908.472,75
EUR
Investitionszuschuss an SSB
33.200.000,00
EUR
Wohnraumoffensive Stuttgart
116.294.102,08
EUR
Radinfrastruktur
16.226.500,00
EUR
Klimaschutzfonds
172.402.200,00
EUR

Die wesentlichen bilanziellen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2020 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.5 Seite 38 ff. und Nr. 2.6 Seite 56 ff.) dargestellt.


3.3 Gesamtfinanzrechnung 2020

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer negativen Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 67.832.094,84 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.531.835.046,20
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.183.942.536,27
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
347.892.509,93
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
173.120.350,63
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-583.842.697,32
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-410.722.346,69
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
-62.829.836,76
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen (Liquiditätshilfen)
5.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
-2.258,08
EUR
Auszahlungen aus Gewährung von Darlehen (Liquiditätshilfen)
-10.000.000,00
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-5.002.258,08
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
-67.832.094,84
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2020
1.023.729.059,00
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen
75.469.329,06
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
84.046.097,75
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
7.637.234,22
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
91.683.331,97
EUR




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 533/2021 wurde am 28.07.2021 der Jahresabschluss 2020 aufgestellt.

Das Gesamtergebnis betrug 211,8 Mio. EUR (Jahresüberschuss).

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist im Rahmen einer begleitenden Prüfung erfolgt.
Hierbei sind keine systemrelevanten Prüfungsfeststellungen getroffen worden, die eine ergebniswirksame Korrektur des Jahresabschlusses 2020 notwendig gemacht hätten.

Der Bericht zum Jahresabschluss 2020 der Stadtkämmerei (vgl. Anlage 1) beinhaltet Erläuterungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz und bewertet mit dem Rechenschaftsbericht den Jahresabschluss aus Sicht der Finanzverwaltung.

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 (vgl. Anlage 2) des Rechnungsprüfungsamts bewertet ebenfalls den Jahresabschluss 2020 und führt die wesentlichen Anstände auf.
Die festgestellten wesentlichen Anstände werden i.d.R. mit dem nächsten Jahresabschluss (Jahresabschluss 2021) berichtigt.

Auf Basis der nun vorliegenden Berichte soll die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 durch den Gemeinderat erfolgen.

Das Rechnungsprüfungsamt fasst das „Abschließende Ergebnis“ in seinem Schlussbericht 2020 (vgl. Anlage 2, Nr. 9, Seite 105) wie folgt zusammen:

„Der Jahresabschluss 2020 der Stadt war nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin zu prüfen, ob

- bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der
Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger
Weise begründet und belegt sind,

- der Haushaltsplan eingehalten worden ist und

- das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden
sind.

Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt haben wir
in diesem Schlussbericht zusammengefasst. Die Prüfungsfeststellungen sind für den
Einzelfall von Bedeutung, sie wirken sich aber auf das Ergebnis nicht so aus, dass sie
der Feststellung des Jahresabschlusses entgegenstehen.

Auf der Grundlage der in Stichproben und Schwerpunkten vorgenommenen Prüfung
kann das Rechnungsprüfungsamt – unbeschadet der Inhalte des Schlussberichts und
mit Verweis auf das eingeschränkte Testat der GPA zur allgemeinen Finanzprüfung
2011 - 2016 – dem Gemeinderat empfehlen, den Jahresabschluss der Stadt für das
Haushaltsjahr 2020 nach § 95b Abs. 1 GemO festzustellen.“






Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister














Anlagen

1. Bericht zum Jahresabschluss 2020 der Stadtkämmerei

2. Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des
Rechnungsprüfungsamts



Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen




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Anlage 2_Schlussbericht 2020 des Rechnungsprüfungsamts.pdf