Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 484/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/02/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Stadteigene Mobilität

Beantwortung / Stellungnahme

Sachverhalt

In der Vergangenheit war das Dienstradleasing über die Entgeltumwandlung rechtlich nicht umsetzbar. Mit Änderung des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) 2017 wurde das Dienstradleasing über die Entgeltumwandlung zunächst für verbeamtete Mitarbeitende ermöglicht. Da den Beschäftigten diese Möglichkeit nicht eröffnet wurde, hat die Landeshauptstadt Stuttgart aus Gleichbehandlungsgründen eine Umsetzung nicht verfolgt. Seit April 2021 ist die Entgeltumwandlung auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Rahmen des Dienstradleasings durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) eröffnet. Damit besteht nun die Möglichkeit ein Angebot für alle Mitarbeitenden der LHS umzusetzen.

Dieses neue freiwillige Angebot, würde es unseren Mitarbeitenden ermöglichen ein Dienstrad zu leasen und dieses auch privat zu nutzen. In der Geschäftswelt stellt Leasing eine beliebte Form der Finanzierung dar und funktioniert ähnlich wie ein Mietvertrag. Beim Dienstradleasing ist der Leasinggegenstand ein Fahrrad oder ein E-Bike. Für die Umsetzung sieht die Verwaltung das Dienstradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung vor. Damit würde der hohen Nachfrage seitens der Mitarbeitenden Rechnung getragen werden.

Folgende personalwirtschaftlichen und umweltpolitischen Ziele können mit einem solchen Angebot erreicht werden:


Aufbau und Ablauf des Leasings

Die Stadt schließt als Leasingnehmerin einen Vertrag mit einem Anbieter von Fahrrad-Leasingmodellen (Leasinggeber) über das von den Mitarbeitenden ausgewählte Rad. Zusätzlich wird ein Vertrag zur Entgeltumwandlung und eine Überlassungsvereinbarung zwischen der Stadt und den Mitarbeitenden geschlossen. Eigentümer des geleasten Fahrrads bleibt der Leasinggeber.
Es handelt sich um ein sehr flexibles Angebot, das jede/r Mitarbeitende nach individuellen Wünschen und Anforderungen anpassen kann - aus dem Angebot des Leasinggebers können die Mitarbeitenden ein Fahrrad im Wert von bis zu 7.000 EUR inkl. Zubehör auswählen. Es kann jede Art von Fahrrad geleast werden. (Lediglich S-Pedelecs sind vom Leasing ausgeschlossen, da diese als Kraftfahrzeuge gewertet werden.) Eine Händlerbindung, z. B. an einen Stuttgarter Händler, besteht nicht. Es besteht auch keine Verpflichtung, das Fahrrad für den Weg zur Arbeit zu nutzen. Wie das geleaste Rad genutzt wird, entscheiden die Mitarbeitenden selbst.

Die Leasingrate wird im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Bruttoentgelt abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer werden vom geminderten Bruttoentgelt berechnet. Bei Beschäftigten entsteht durch den Abzug der Leasingrate vom Bruttoentgelt eine Ersparnis hinsichtlich der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenbeiträge. Hierdurch mindern sich ebenfalls die Arbeitgeberbeiträge entsprechend.

Das Interesse der Mitarbeitenden am Dienstradleasing ist durch die Verbreitung dieses Modells in der freien Wirtschaft sehr groß. Ein Leasingangebot und die tatsächlichen Vorteile gegenüber einem herkömmlichen Kauf hängen von vielen verschiedenen Faktoren wie dem Bruttogehalt, dem Preis des Fahrrads, Zusatzleistungen wie bspw. eine Mobilitätsgarantie oder Versicherung, dem Beschäftigungsverhältnis und der Steuerklasse ab. Eine Möglichkeit diese Faktoren in den Kontext zu setzen, besteht durch die Nutzung eines Leasingrechners, welcher den Mitarbeitenden durch den ausgewählten Dienstleister zur Verfügung gestellt wird. Entsprechend können die Mitarbeitenden selbst entscheiden, ob dieses Modell in Frage kommt.

Die durch Entgeltumwandlungen entstehenden Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen könnten theoretisch teilweise in Form eines Zuschusses zur Leasingrate bzw. zur Versicherung an die Mitarbeitenden zurückgegeben werden. Nach jetzigem Stand kann ein solcher Zuschuss nur für Beschäftigte ausbezahlt werden, da ein Zuschuss für Beamte aufgrund des Prinzips der Überalimentation nicht zulässig ist. Auch spart der Arbeitgeber bei Beamten keine Sozialversicherungsbeiträge ein.

Personelle und finanzielle Auswirkungen

Das Dienstradleasing verursacht auf den ersten Blick keine Kosten für den Arbeitgeber. Im Gegenteil: Es werden Sozialversicherungsbeiträge eingespart. Allerdings entsteht für die Stadt ein nicht zu unterschätzender Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung der komplexen Vertragsverhältnisse, siehe oben.

Mit der zum Doppelhaushalt 2020/2021 neu geschaffenen „Stelle für stadteigene Mobilität“ wurden bereits in diesem Themenbereich mehrere Ideen aufgenommen und angestoßen. Hierunter fällt beispielsweise die Umsetzung baulicher Maßnahmen an den Dienstgebäuden zur Verbesserung der Infrastruktur für Fahrradfahrende. Auch der Aufbau des Dienstradleasings, mit der aktuell laufenden rechtlichen wie administrativen Prüfung gehört inhaltlich zur Stelle für stadteigene Mobilität und wird von dem Stelleninhaber gerne übernommen. Die Abwicklung der nachweislich dauerhaft anfallenden operativen Betreuung des Dienstradleasings kann voraussichtlich aufgrund der Anforderungen an dieser Stelle und der noch zu übernehmenden Aufgaben wie bspw. die Beschaffung von Diensträdern nicht alleine geleistet werden. Allerdings soll geprüft werden, inwieweit Teile der Aufgaben von der vorhandenen Stelle für stadteigene Mobilität übernommen werden können.

Auf Basis der Erfahrungen aus der Wirtschaft, die diese Modelle seit Jahren erfolgreich umsetzten, muss die Verwaltung davon ausgehen, dass durch das zusätzliche Angebot in den Sachgebieten 10-5.2 – Dienstleistungen für städtische Beschäftigte – und 10-5.3 Bezügeabrechnung ein zusätzlicher administrativer Aufwand entsteht. Bei der nachfolgenden Bedarfsberechnung - werden für die Stadt Stuttgart 1.000 abzuschließende Leasingverträge als realistische Größe angenommen.

Im Sachgebiet 10-5.2 ergibt sich dadurch für die Abwicklung des Dienstradleasings ein geschätzter Bedarf im Umfang einer 0,5 Stelle in EG 7. Im Sachgebiet Bezügeabrechnung (10-5.3) entsteht zudem ein Aufwand für die Abwicklung der Entgeltumwandlung und die steuerrechtliche Behandlung. Dafür werden 0,5 Stellen in EG 9a (Sachbearbeitung Gehalt) benötigt.

Sofern die beiden oben genannten Stellen geschaffen werden sollten, wären diese mit einem kw-Vermerk zu versehen und der dauerhafte Bedarf zu den nächsten Doppelhaushaltsberatungen zu überprüfen. Zudem wäre an den Stellen ein Besetzungsvorbehalt diesbezüglich vorzusehen, dass eine grundsätzliche Einigung mit dem Gesamtpersonalrat zu den Eckpunkten einer Dienstvereinbarung erzielt wird, der Umfang des Stellenbedarfs verwaltungsintern vertieft geprüft wird und dass eine kostenneutrale Umsetzung des Konzepts erfolgen kann.

Die im Zusammenhang mit der stadteigenen Mobilität zur Verfügung gestellten Mittel (125.000 Euro/Jahr) sind dafür vorgesehen, verschiedenste Maßnahmen rund um die Mobilität der Mitarbeitenden zu fördern und umzusetzen.

Das Dienstradleasing könnte kostenneutral angeboten werden, wenn für die entstehenden personellen Aufwendungen Teile der Einsparungen aus den Sozialversicherungsbeiträgen der Stadt herangezogen werden.

Die Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge hängen, wie bereits oben beschrieben, von vielen verschiedenen Faktoren ab. Rechnet man konservativ mit einem monatlichen Bruttogehalt von ca. 3.000 Euro und einer Leasingrate von 50 Euro, so liegen die Einsparungen bei ca. 10 Euro pro Monat und Mitarbeiter. Gerechnet auf 1.000 Leasingverträge liegen die Einsparungen somit bei ca. 102.000 Euro pro Jahr. (Hier wird mit einem Beschäftigtenanteil von 85,15 % gerechnet). Bei einer Leasingrate von ca. 100 Euro würden sich die Einsparungen auf ca. 20 Euro pro Monat belaufen und somit würden die jährlichen Einsparungen 204.000 Euro betragen. Auf Grund von fehlenden Erfahrungswerten, wird im Folgenden mit der niedrigeren Variante gerechnet.

In der Gesamtbetrachtung könnten somit für ein haushaltsneutrales Angebot die Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen zum einen für die personellen Mehraufwendungen und zum anderen als Zuschuss an die Beschäftigten, welche dieses Angebot in Anspruch nehmen, eingesetzt werden.






Weiteres Vorgehen und Zeithorizont

Für die Umsetzung des Dienstradleasings ist es notwendig eine Dienstvereinbarung zwischen der Verwaltung und dem Gesamtpersonalrat zu schließen. Außerdem ist eine europaweite, öffentliche Ausschreibung mit dem Ziel durchzuführen, einen Rahmenvertrag mit einem geeigneten Dienstleister abzuschließen, in dem alle erforderlichen Leasingmodalitäten geregelt werden durchzuführen.

Der tatsächliche Start des Dienstradleasings steht schließlich unter dem Vorbehalt einer störungsfreien Prozessintegration seitens des Dienstleisters. Parallel dazu müssen die noch durch den Gemeinderat gegebenenfalls zu schaffenden zusätzlichen Personalkapazitäten realisiert werden. Da die Verwaltung jedoch von einem zunächst niedrigen Niveau langsam steigender Nachfrage ausgeht, ist hier eine gewisse Flexibilität möglich.

Unter den genannten Voraussetzungen geht die Verwaltung davon aus, dass das Dienstradleasing im Laufe des Jahres 2022 final angeboten werden kann. Eine Etablierung des Angebots bereits zum 2. Quartal 2022 ist aufgrund der notwendigen europaweiten Ausschreibung allerdings nicht realistisch.


Vorliegende Anträge/Anfragen

803/2021 Die FrAKTION, 1177/2021 PULS, mündlicher Antrag von StR Ozasek (PULS) im VA, 15.11.2021




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister




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