Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 318/2011
Stuttgart,
07/07/2011



Jahresprogramm der städtebaulichen Erneuerung
Bewilligungen im Programmjahr 2011
Prioritätensetzung 2012 und Ausblick




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.07.2011
26.07.2011
27.07.2011



Beschlußantrag:

1. Von den vier Aufstockungen und einer Neuaufnahme im Programmjahr 2011 sowie von den Umschichtungen wird Kenntnis genommen (Anlage 2).

2. Den Antragstellungen für die verschiedenen Programme der Stadterneuerung im Programmjahr 2012 (Anlage 3) wird zugestimmt.

3. Vom Ausblick auf die Programmjahre 2013 ff. (Anlage 4) wird Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 339/2010 haben der Ausschuss für Umwelt und Technik am 27. Juli 2010 und der Verwaltungsausschuss am 28. Juli 2010 die Prioritäten für Anträge zum Programmjahr 2011 in den Förderprogrammen des Bundes und des Landes festgelegt. Über die bewilligten Anträge wird nunmehr schriftlich berichtet. Auf den mündlichen Bericht im Ausschuss für Umwelt und Technik am 22. März 2011 (Niederschrifts-Nr. 111) wird verwiesen. Für das Programmjahr 2012 enthält Anlage 3 einen Vorschlag der Verwaltung zur Antragstellung in den verschiedenen Programmen der Städtebauförderung. Anlage 4 gibt einen Ausblick auf die folgenden Programmjahre.


Finanzielle Auswirkungen

Die im Haushaltsjahr 2011 benötigten Mittel werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Amtsbereich 6107020 -Stadterneuerung- kassenmäßig bereitgestellt. Die 2012 ff. benötigten Finanzmittel werden für den Doppelhaushalt 2012/2013 angemeldet. Die Gesamtfinanzierung der Verfahren erfolgt in der mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2016.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Übersicht über die Bewilligungen im Programmjahr 2011
Anlage 3: Vorausschau über Verfahren, für welche für das Programmjahr 2012 Anträge auf Aufstockung oder Aufnahme in ein Förderprogramm sowie Aufstockungsanträge für Umschichtungen gestellt werden sollen
Anlage 4: Vorausschau über Verfahren, für welche für die Programmjahre 2013 ff Anträge auf Aufstockung oder Aufnahme in ein Förderprogramm gestellt werden sollen



Ausführliche Begründung

Zu 1. Bewilligungen im Programmjahr 2011

Im Programmjahr 2011 wurden folgende Anträge bewilligt:

1. Für das Verfahren Stuttgart 27 -Innenstadt- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Innenentwicklung -Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) um rd. 3,3 Mio. € bewilligt. Der darin enthaltene Bundes-/ Landesanteil von 2,0 Mio. € entspricht der vom Wirtschaftsminister zugesagten Jahresrate für den Umbau des Wilhelmspalais. Die beantragte Gesamtaufstockung betrug 6,7 Mio. €. 2. Das Verfahren Bad Cannstatt 17 -NeckarPark, Teilgebiet 1- wurde mit einem Förderrahmen von rd. 3,3 Mio. € in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen. Beantragt waren insgesamt 11,15 Mio. €. 3. Für die Sanierung Möhringen 3 -Fasanenhof- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt (SSP) um 0,58 Mio. € bewilligt. Beantragt war eine Aufstockung in Höhe von 1,2 Mio. €. 4. Für das Verfahren Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt (SSP) um 1,25 Mio. € bewilligt. Die beantragte Aufstockung betrug 2,0 Mio. €. 5. Für das Verfahren Weilimdorf 4 -Giebel- wurde ebenfalls eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt (SSP) um 1,0 Mio. € wie beantragt bewilligt.

Insgesamt erhält die Landeshauptstadt Stuttgart damit weitere Bundes- und Landesfinanzhilfen in Höhe von 5,7 Mio. €. Dies entspricht einem Gesamtförderrahmen von rd. 9,5 Mio. € (60 % Bundes- und Landesfinanzhilfen zuzüglich 40 % städtischer Komplementäranteil). Die Bewilligungen für das Programmjahr 2011 lagen damit um 4 % über den Bewilligungen des Vorjahres.


Zu 2. Prioritäten zum Programmjahr 2012

Die Antragstellung für die Programme der städtebaulichen Erneuerung im Programmjahr 2012 erfolgt im Herbst 2011. Die Verwaltung schlägt die in Anlage 3 dargestellte Reihenfolge vor, wobei erfahrungsgemäß nicht für alle Anträge eine Bewilligung erwartet werden kann und Anträge nicht in vollem Umfang bewilligt werden. Neben den finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage 3 Maßnahmen und Zielsetzungen dargelegt, welche die von der Verwaltung vorgeschlagene Reihenfolge begründen. Der Sicherung der Förderung für den Umbau des Wilhelmspalais zum Stadtmuseum wird nach wie vor hohe Priorität eingeräumt, so dass bei Bewilligung einer weiteren und letzten Rate von 2,0 Mio. € Finanzhilfe insgesamt eine Finanzhilfe von 10,9 Mio. € für den Umbau des Stadtmuseums zur Verfügung stehen würde.

Für das Gebiet Stuttgart 29 -Stöckach- soll zur Verbesserung des öffentlichen Raums, zur Schaffung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten und zur Initiierung privater Modernisierungen (u. a. soll der Stöckachplatz, der Park Villa Berg und die Raitelsbergsiedlung städtebaulich aufgewertet werden) ein Neuantrag gestellt werden. Hierzu laufen derzeit die vorbereitenden Untersuchungen (GRDrs 768/2010). Darüber hinaus sind sieben weitere Aufstockungsanträge für laufende Verfahren vorgesehen.

Über die Anträge wird das Wirtschaftsministerium im Frühjahr 2012 endgültig entscheiden. Für die nur teilweise berücksichtigten Aufstockungsanträge kann für das Programmjahr 2013 erneut ein Antrag auf Aufstockung gestellt werden.


Zu 3. Ausblick für die Programmjahre 2013 ff.

Anlage 4 enthält eine Vorausschau über Verfahren der städtebaulichen Erneuerung, für welche aus heutiger Sicht für die Programmjahre 2013 und danach Anträge auf Aufstockung laufender Maßnahmen oder Neuanträge gestellt werden sollen. Diese Vorausschau berücksichtigt die für Stuttgart derzeit geeigneten Programme der Städtebauförderung.

In der Anlage 4 sind die Stadterneuerungsvorranggebiete (SVG) bisher nicht berücksichtigt. Diese wurden zuletzt im Jahr 2004/2005 in Bezug auf ihre Bedeutung für die weiteren städtebaulichen Programme überprüft. Der Bericht erfolgte mit GRDrs 384/2005. Eine grundlegende Überarbeitung der Stadterneuerungsvorranggebiete befindet sich derzeit in Bearbeitung. Ein Bericht über die Ergebnisse der Untersuchung wird dem Gemeinderat voraussichtlich im 2. Halbjahr 2011 zur Kenntnis gegeben. Als Zwischenstand wird bereits heute deutlich, dass insbesondere in den Stadtteilen, Botnang, Münster, Gablenberg und Dürrlewang ein hoher Bedarf an der Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen mittelfristig besteht.


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x Anlage 4 zur GRDrs 318-2011.pdf
x Anlage 3 zur GRDrs 318-2011.pdf
x Anlage 2 zur GRDrs 318-2011.pdf