Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
417
17
VerhandlungDrucksache:
717/2014
GZ:
T/RSO/StU
Sitzungstermin: 17.12.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Schairer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Parkraummanagement für die Stadtbezirke Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-Ost und Stuttgart-Bad Cannstatt
Einführungsbeschluss der 1. Umsetzungsstufe,
Bau-, Vergabe- u. Honorarbeschluss

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 02.12.2014, öffentlich, Nr. 511
Verwaltungsausschuss vom 03.12.2014, öffentlich, Nr. 375
Gemeinderat vom 04.12.2014, öffentlich, Nr. 228
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 16.12.2014, öffentlich, Nr. 553
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Technischen Referats, des Referats Recht, Sicherheit und Ordnung und des Referats Städtebau und Umwelt vom 03.12.2014, GRDrs 717/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in dem im Lageplan zur Gebietseinteilung der 1. Umsetzungsstufe festgelegten Straßenraum (Anlage 1) wird zugestimmt.

2. Der Beschaffung und Aufstellung der Parkscheinautomaten sowie der erforderlichen Beschilderung und Markierung gemäß der Kostenschätzung des Tiefbauamts vom 20. August 2014 (Anlage 3) mit Gesamtkosten von 10.498.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 306.000 EUR) wird zugestimmt.

3.1 Die Auszahlungen in Höhe von 10.192.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt - beim Projekt 7.666007 - Parkscheinautomaten, Ausweitung PRM, Stufe 1 - 3, Ausz.Gr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen - wie folgt gedeckt:

Jahr 2015
2.450.000 EUR
Jahr 2016
2.720.000 EUR
Jahr 2017
3.750.000 EUR
Jahr 2018
1.272.000 EUR

3.2 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 306.000 EUR sind beim Projekt 7.666007 - Parkscheinautomaten, Ausweitung PRM, Stufe 1 - 3 veranschlagt.

3.3 Die für Ziffer 4 und 5 erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2014/15 beim Projekt 7.666007 bzw. innerhalb des Teilfinanzhaushalts 660 veranschlagt.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 3 für die Beschaffung der Parkscheinautomaten, die erforderlichen Lieferleistungen auszuschreiben und ohne erneute Beschlussfassung der Gremien Anfang 2015 zu beauftragen.

5. Das Projektsteuerungsbüro Drees & Sommer, Untere Waldplätzle 37, 70569 Stuttgart wird mit der Projektsteuerung im Umfang von 125.000 EUR beauftragt. Das Projektsteuerungsbüro unterstützt die Stadtverwaltung im Hinblick auf Organisation, Kosten- und Terminkontrolle sowie Ausschreibungs- und Vergabeverfahren.


Abhebend auf die gestrige Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik erklärt StR Pfeifer (SPD), seine Fraktion könne die geplante Regelung immer noch nicht nachvollziehen. Nach wie vor vertrete man die Meinung, dass das Geplante politisch falsch, strategisch nicht ausreichend durchdacht und im Ergebnis unbefriedigend ist. Von daher werde darum gebeten, auch heute den Antrag Nr. 390/2014 "City-Anwohner gleich behandeln: Keine 400 € fürs Anwohnerparken, sondern 30,70 €, wie in den anderen Bezirken des Parkraummanagements auch!" zur Abstimmung zu stellen.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben trägt BM Dr. Schairer gegenüber StR Pfeifer vor, in der Beratung des Ausschusses für Umwelt und Technik sei versucht worden zu erklären, dass die rechtlichen Voraussetzungen für ein Parkraummanagement entsprechend den Festsetzungen der StVO (erheblicher Parkdruck) nicht vorliegen. Die durchgeführten Erhebungen zeigten, dass in der Stuttgarter City die Bewohner/Anwohner ausreichend mit Parkplätzen versorgt sind. Deshalb sei es nicht möglich, die gesetzliche Gebühr von 30,70 € zu erheben. Daher wolle die Verwaltung eine andere Regelung, die ebenso vom Gesetzgeber vorgesehen ist, anwenden. Demnach solle die Verwaltung eine Ausnahmeregelung nach § 49 StVO machen können. Der Gemeinderat könne nicht darüber beschließen, ob eine solche Ausnahmeregelung angewendet werden soll oder nicht. Auch die Gebührenhöhe liege im Ermessen der Verwaltung. Über den Antrag könne zwar abgestimmt werden, diese Abstimmung wäre allerdings rechtlich unerheblich, da der Gemeinderat, wie gesagt, nicht die Gebührenhöhe bestimmen kann.

Dem Wunsch der SPD-Gemeinderatsfraktion nachkommend stellt der Vorsitzende daraufhin den Antrag Nr. 390/2014 zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss lehnt diesen Antrag bei 3 Ja-Stimmen mehrheitlich ab.


Zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes stellt BM Dr. Schairer fest:

zum Seitenanfang