Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 736/2013
Stuttgart,
09/10/2013



Neufestlegung der Grundschulbezirksgrenze zwischen der Schillerschule und der Martin-Luther-Schule im Stadtbezirk Bad Cannstatt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
25.09.2013
25.09.2013
02.10.2013



Beschlußantrag:

Mit Wirkung vom Schuljahr 2014/15 an werden die Grundschulbezirke der Schillerschule und der Martin-Luther-Schule im Stadtbezirk Bad Cannstatt entsprechend dem Übersichtsplan (Anlage 1) und der Beschreibung (Anlage 2) neu festgelegt.


Begründung:


Schulsituation der Martin-Luther-Schule
Die Martin-Luther-Schule hat aufgrund vieler kleiner Aufsiedlungen im Einzugsbereich in den letzten Jahren steigende Schülerzahlen zu beschulen. Im Schuljahr 2012/13 hat die Schule mit insgesamt 18 Regelklassen die 4-5-Zügigkeit erreicht und somit ihre räumliche Kapazitätsgrenze (4 Züge) bereits überschritten. Das hohe Schüleraufkommen würde auch in den kommenden Schuljahren die Bildung von 5 Eingangsklassen notwendig machen und die Schule somit in eine 5-Zügigkeit führen. Darüber hinaus wurden im Schuljahr 2012/13 an der Martin-Luther-Schule 2 Grundschulförderklassen und 1 Internationale Vorbereitungsklasse beschult.


Eine Entwicklung zur Ganztagesgrundschule wäre vor diesem Hintergrund derzeit ebenfalls nicht möglich. Eine Entlastung der Martin-Luther-Schule ist daher kurzfristig notwendig.


Schulsituation Schillerschule
Die Schillerschule ist im Schuljahr 2012/13 im Grundschulbereich mit insgesamt 10 Regelklassen 2-3zügig. Die Schülerentwicklung für die kommenden Schuljahre zeigt weiter eine 2-3-Zügigkeit auf. Durch die mittelfristige Aufgabe der Werkrealschule (Beschluss der GRDrs 902/2012) und dem damit sukzessiv entstehenden Raumüberschuss an der Schillerschule, ist eine Erweiterung der Grundschulzügigkeit der Schillerschule bis zu einer 4-Zügigkeit möglich. Darüber hinaus könnte bei Bedarf zusätzlich eine Internationale Vorbereitungsklasse an der Schillerschule geführt werden. Daneben hat die Schule zum Schuljahr 2012/13 die Ganztagesgrundschule eingerichtet, die räumliche Umstrukturierung im Bestand wird derzeit umgesetzt.


Schulbezirksänderung
Durch die vorgeschlagene Schulbezirksänderung entlang der König-Karls-Straße (siehe Anlage 1) könnten im Durchschnitt rd. 20 Schülerinnen und Schüler in den kommenden Jahren aus dem bisherigen Einzugsbereich der Martin-Luther-Schule an der Schillerschule beschult werden. Durch das neue Schüleraufkommen würde sich die Schillerschule von einer derzeit 2-3-Zügigkeit hin zu einer 3-4-Zügigkeit entwickeln. Die Martin-Luther-Schule kann durch diese Maßnahme in ihrer Zügigkeit auf eine max. 4-Zügigkeit begrenzt werden (siehe Anlage 3: Schülerentwicklungen).

Durch die Begrenzung hätte die Martin-Luther-Schule die benötigten Raumkapazitäten zur Einrichtung einer Ganztagesschule.

Insgesamt würde die vorgeschlagene Schulbezirksänderung zu einem Ausgleich des Schüleraufkommens zwischen beiden Schulen führen. In Verbindung mit der mittelfristig von beiden Schulen angestrebten bzw. bereits gestarteten Einrichtung der Ganztagesschule wird mit der Schulbezirksänderung eine Gleichstellung der Schulen und eine Harmonisierung im Stadtbezirk herbeigeführt, was auch von beiden Schulleitungen gewünscht wird.

Durch die Schulbezirksänderung würde sich der Schulweg der Kinder aus dem Cannstatter „Altstadtbereich“ verbessern, die Kinder müssten nicht mehr den stark frequentierten Wilhelmsplatz überqueren.

Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz beider Schulen haben der von der Verwaltung vorgeschlagenen Schulbezirksänderung zugestimmt.

Nun muss noch nach § 25 Schulgesetz die förmliche Zuordnung des seither der Martin-Luther-Schule zugeordneten Einzugsbereichs zum Schulbezirk der Schillerschule erfolgen. Mit Wirkung vom Schuljahr 2014/15 an werden daher die Grundschulbezirke der Schillerschule und der Martin-Luther-Schule entsprechend dem Übersichtsplan
(Anlage 1) und der Beschreibung (Anlage 2) neu festgelegt.



Schulbauvorhaben NeckarPark
Das im NeckarPark geplante Bildungs- und Betreuungshaus, bestehend aus einer zweizügigen Gemeinschaftsschule, einer 10gruppigen inklusiven Tageseinrichtung für Kinder, einer Turnhalle, sowie Räume des Gemeinwesens, kann die sich derzeit abzeichnende bestehende Raumproblematik der Martin-Luther-Schule nicht lösen, da die Realisierung des Schulbauvorhabens NeckarPark noch Zeit benötigt und eine Entlastung der Martin-Luther-Schule kurzfristig notwendig ist.

Trotz dieser ersten Entlastung durch die Schulbezirksänderung, kann eine umfassende Weiterentwicklung der Martin-Luther-Schule zur Ganztagesgrundschule mit pädagogisch sinnvollen Raumkonzepten langfristig nur gelingen, wenn die Martin-Luther-Schule weiter entlastet wird.

Für den neuen Schulstandort NeckarPark wird das aufgrund der Gebietsumstrukturierungen steigende Grundschulaufkommen aus dem Bestandsgebiet Veielbrunnen, zuzüglich des Grundschulaufkommens aus der vorgesehen Wohnbebauung im Aufsiedlungsgebiet NeckarPark, das Schülerpotential für eine zweizügige Gemeinschaftschule sicherstellen.


Finanzielle Auswirkungen

Keine


Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin

Anlagen

Anlage 1: Übersichtsplan zur Neufestlegung der Schulbezirksgrenze
Anlage 2: Beschreibung der Schulbezirke der Schillerschule und der Martin-Luther-Schule
Anlage 3: Schülerentwicklungen





zum Seitenanfang
Anlage 3 der GRDrs 736_2013.pdfAnlage 3 der GRDrs 736_2013.pdfAnlage 1 Stadtplan Cannstatt.pdfAnlage 1 Stadtplan Cannstatt.pdfAnlage 2 Beschreibung Schulbezirke.pdfAnlage 2 Beschreibung Schulbezirke.pdf