Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 3000-00
GRDrs 100/2023
Stuttgart,
04/14/2023


KUBI-S: Bericht und Schlussfolgerungen zur Status Quo-Analyse zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Stuttgarter Kulturlandschaft 2021/2022



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.04.2023
09.05.2023
10.05.2023

Bericht:


Kurzfassung

Am 9. März 2021 wurde im Ausschuss für Kultur und Medien über die Neuausrichtung und die Projekte des KUBI-S berichtet. Eines der Ziele von KUBI-S ist es, ein Kulturelles Bildungsmanagement aufzubauen, um u.a. einen Überblick über die Teilhabegerechtigkeit in Stuttgart zu erreichen. Der Stand der Teilhabegerechtigkeit von Menschen mit Behinderung in der Stuttgarter Kulturlandschaft wurde in einer Status Quo-Analyse untersucht.


Die 2021/2022 in Stuttgart durchgeführte „Status Quo-Analyse zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Stuttgarter Kulturlandschaft“ formuliert die Notwendigkeit dringender Maßnahmen im Sinne der Teilhabegerechtigkeit. Vorhandenes wurde in der Erhebung (s. Anlage 2) gezeigt, Herausforderungen und erarbeitete Lösungsansätze dokumentiert.
Deutlich wurde, wie groß der Handlungsbedarf in den kommenden Jahren noch ist, denn für Menschen mit Behinderungen bleibt der Zugang zu Kulturellen (Bildungs-) Angeboten in Stuttgart trotz engagierter Akteur*innen erschwert.


Die bereits bestehenden Bestrebungen auf kommunaler Ebene wie auch in Stuttgarter Kultureinrichtungen, Vereinen und bei unabhängigen Kulturakteur*innen wurden wahrgenommen. Mit Blick auf das Ganze attestiert die Erhebung der Stuttgarter Kulturlandschaft jedoch fehlende Anerkennung und Unkenntnis unterschiedlicher Unterstützungsbedarfe. In der Kulturverwaltung werden fehlende inklusive Organisations- und Förderstrukturen erkannt. Strukturierter Austausch, nachhaltiger Wissenstransfer sowie finanzielle und personelle Ressourcen sind für die systematische Konzeption und Umsetzung kultureller Bildungs- und Teilhabeangebote nötig, denn Öffnung, Zugänglichkeit und Inklusion dürfen nicht vom Engagement und Wissen Einzelner abhängen.


Beteiligte Stellen

Referat SI (SI-BB)


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister





Anlage 1: Ausführlicher Bericht
Anlage 2: Abschlusspublikation zu Status Quo-Analyse und Festival von KUBI-S


Bericht

1. Ausgangslage

Im Jahr 2020 richtete sich KUBI-S, das Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart, neu aus.
Die Förderung Kultureller Teilhabe steht seither im Zentrum der Arbeit des Netzwerks
(siehe dazu Mitteilungsvorlage GRDrs. 1130/2020). Teil der strategischen Arbeit zur Förderung der Kulturellen Teilhabe sind unter anderem regelmäßige Evaluationen der Kulturlandschaft mit wechselnden Schwerpunkten. So wurde 2021/22 in der ersten Status Quo-Analyse des Netzwerks der
Fokus auf die Teilhabegerechtigkeit von Menschen mit Behinderungen gelegt. Mit diesem Beitrag unterstützt KUBI-S ein wesentliches Anliegen der Landeshauptstadt.

Seit zehn Jahren rückt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zunehmend in den Blick der Verwaltung und des Gemeinderates: Mit Einrichtung der Stelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung 2012, deren hauptamtlicher Besetzung 2018, der Entwicklung und Evaluation des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und dem Beschluss des Leitbilds Inklusion durch den Gemeinderat (s. GRDrs 415/2015 und GRDrs 793/2015) liegt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als Auftrag in der Verantwortung der gesamten Stadtgesellschaft. 2018 gab Stuttgart als erste europäische Stadt das Versprechen ab, im Sinne der Nr. 17 „Inklusion für Menschen mit Behinderung“ der „European Pillar of Social Rights“ Ressourcen für die Umsetzung von Maßnahmen für Menschen mit Behinderung umzusetzen (s. GRDrs 62/2021).

Die Grundlage für Inklusion und inklusives Arbeiten ist mehrfach gesetzlich verankert. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, so Artikel 3 im Grundgesetz. Die von Deutschland 2009 unterzeichnete UN-BRK legt in Artikel 1 fest, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Menschenrechte und Grundfreiheiten wie Menschen ohne Behinderungen haben. Sie fordert die gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilnahme am Leben und „die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ (Artikel 3). Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) und das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG) erweitern Grundgesetz und UN-BRK.

Chancengleichheit, Zugänglichkeit sowie Akzeptanz und Achtung sind für Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen relevant. Dies hält neben der UN-BRK (Artikel 7) auch das Sozialgesetzbuch zur Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) fest. Es fordert „insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung [zu] fördern und dazu bei[zu]tragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“ (Artikel 3.1).
Damit Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich miteinander leben, lernen, wohnen und arbeiten, muss auch der Zugang zu Kultur systematisch berücksichtigt, kritisch reflektiert und konsequent verbessert werden. Aus diesem Grund legte KUBI-S als Koordinierungsstelle des Kulturamts den Fokus seiner ersten Status Quo-Analyse auf Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

2. Beschreibung des Prozesses der Status Quo-Analyse
In den Jahren 2021/22 untersuchte KUBI-S den Ist-Stand der Teilhabegerechtigkeit von Menschen mit Behinderungen in der Stuttgarter Kulturlandschaft. Die vorliegende Publikation „Ergebnisse und Erfahrungen zur Inklusion in der Stuttgarter Kulturlandschaft 2021/2022“ bildet die Erhebung ab (s. Anlage 2, Seite 38 bis 92).
Ziel war neben der Datenerhebung bereits während des Prozesses Denkanstöße aufzugreifen und Themenkomplexe herauszuarbeiten, die für die inklusive kulturelle Bildungsarbeit in Stuttgart eine besondere Herausforderung darstellen und weiterverfolgt werden sollten (s. GRDrs 1130/2020). Die Agentur KULTURGOLD GmbH übernahm die Evaluierung und führte die Analyse in drei Phasen durch (Dokumentation von Phase 1 und 2 sind auf der Website von KUBI-S einsehbar):

Phase 1: Drei Expert*innen-Panels (insgesamt 22 Teilnehmende)
In leitfadengestützten Gruppendiskussionen tauschten sich im Sommer und Herbst 2021 Stuttgarter*innen mit Behinderungen über Kulturinteresse und Nutzungsverhalten, über Kommunikation und Vermittlung von Kultur in Stuttgart sowie zu künftigen Angeboten aus.

Beteiligt waren Jugendliche und Erwachsene sowie Künstler*innen mit Selbsterfahrung als Expert*innen in eigener Sache. Es handelte sich dabei um Menschen mit Behinderungen, die Kultur aus Perspektive des Publikums erleben und Akteur*innen, das heißt Künstler*innen, die Kultur aktiv mitgestalten. Übergeordnetes Ziel der Expert*innen-Panels war es, die Herausforderungen und Bedarfe hinsichtlich der kulturellen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen möglichst umfassend zu dokumentieren.

Phase 2: Online-Befragung (60 Teilnehmende, 48 vollständige Datensätze, Nettorücklauf 38,1 %)
Im Herbst 2021 wurden 126 Stuttgarter Kultureinrichtungen aller Sparten kontaktiert und mit Blick auf Publikum, Programm und Personal zur Situation der Barrierefreiheit, Inklusion und Kommunikation befragt. Zudem wurden Herausforderungen bei der Realisierung Kultureller Teilhabe und aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Einrichtungen ermittelt.

Phase 3: Vier Themenworkshops (insgesamt 71 Teilnehmende)
Im Mai und Juli 2022 wurden vier Schwerpunkte, abgeleitet aus den ersten beiden Phasen, in einzelnen Workshops diskutiert. Einzelne Teilnehmende waren bei mehreren Workshops und auch in den Expert*innenpanels beteiligt. Konkrete Maßnahmen, Impulse und Ideen, wie die Stuttgarter Kulturlandschaft inklusiver gestaltet werden kann, wurden jeweils erarbeitet zu:


3. Ergebnisse
Als grundsätzliche Problemstellungen, beziehungsweise
übergeordnete Herausforderungen (s. Anlage 2, Seite 49 bis 51), wurden identifiziert
Daraus wurden Handlungsleitsätze für die einzelnen Schwerpunkte abgeleitet (s. Anlage 2, Seite 74, 76, 78 und 80) und in den Themenworkshops schließlich Lösungsansätze und Maßnahmenvorschläge sowie Erwartungen an den Kulturbetrieb, die Politik und Verwaltung entwickelt (s. Anlage 2, Seite 74 bis 81). Diese sind detailliert in der Publikation „Ergebnisse und Erfahrungen zur Inklusion in der Stuttgarter Kulturlandschaft 2021/2022“ dargestellt. Im Folgenden sind die in den Workshops priorisierten Maßnahmenvorschläge für die Arbeit und (Aus-)Bildung im Kulturbereich aufgelistet:
4. Schlussfolgerungen, Fazit und weiteres Vorgehen
Die Maßnahmenvorschläge und Erwartungen an Kultureinrichtungen, Verwaltungen und Politik (s. Anlage 2, Seite 74 bis 81) machen die Defizite und den dringenden Bedarf, der seit der Ratifikation der UN-BRK 2009 vor allem auch im Bereich kulturellen Lebens immer noch besteht, deutlich. Eine strategische Weiterentwicklung und Öffnung des Kulturbereichs ist für eine verbesserte Teilhabegerechtigkeit in der Stuttgarter Kulturlandschaft notwendig. Die vorliegende Status Quo-Analyse von KUBI-S liefert eine Grundlage und Anknüpfungspunkte. Die Ergebnisse decken sich mit Erfahrungen und Kenntnissen externer Expert*innen und des Fachbereichs SI-BB, der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Um die Erkenntnisse zu bündeln, hat KUBI-S aus den Ergebnissen sieben zentrale Schlussfolgerungen für die Veränderung und Unterstützung des Kulturbereichs abgeleitet, so dass sie gleichermaßen als Leitlinien für die Arbeit von Kultureinrichtungen und der Verwaltung genutzt werden können:
1. Entschiedene Selbstverpflichtung: Notwendigkeit und Verpflichtung anerkennen, Teilhabe zu ermöglichen und die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen fokussiert umzusetzen sowie Maßnahmen regelmäßig zu prüfen, zu evaluieren und zu veröffentlichen.
2. Kultur des Lernens bereichsübergreifend etablieren: Bildungsmaßnahmen sowie Prozessbegleitungen zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung sowie zum Kompetenzerwerb dauerhaft ermöglichen
3. Kommunikative Barrieren abbauen und ungehinderten Zugang zu präzisen Informationen über Zugänglichkeit sicherstellen
4. Ausbildungsmöglichkeiten und Repräsentation gewährleisten: Einstiegs-, Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten im Kulturbetrieb verbessern und systematischer zugänglich machen
5. Mehr Ressourcen für die Umsetzung von Zugänglichkeit, Barrierefreiheit und Beratungsleistungen bereitstellen (z. B. für barrierefreie Kommunikationsmaßnahmen, technische Maßnahmen, interne Fortbildungen)
6. Vernetzung und Austausch zum Wissenstransfer und Unterstützung von Kooperationen pflegen
7. Auftrag Inklusion und Schnittstellenmanagement institutionell fest verankern und Inklusion als Querschnittsthema auf allen Ebenen begreifen und vermitteln
Die genannten Schlussfolgerungen dienen als Impulse für die schrittweise Umsetzung wichtiger Maßnahmen zu mehr Teilhabegerechtigkeit, Teilgabe und Teilhabe in der Stuttgarter Kulturlandschaft. Sie entsprechen den in der UN-BRK aufgeführten allgemeinen Grundsätzen (z. B. Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, Selbstbestimmung, Inklusion, siehe Artikel 3) und Verpflichtungen (z. B. Partizipation, Bewusstseinsbildung, Zugänglichkeit, s. Artikel 4).

Diese Rückschlüsse schaffen einen Rahmen für das kulturpolitische Handeln, die Politik, Verwaltung und die Arbeit von Kulturakteur*innen, Kultureinrichtungen und
-institutionen
. Ziel ist, die Erkenntnisse aufzugreifen und Inklusion von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema im Kulturamt zu manifestieren. Das bedeutet beispielsweise eine nachhaltige Verankerung bei KUBI-S und in der Kulturförderung. Jenseits der städtischen Kulturbetriebe und Gesellschaften kann der Bereich der Kulturförderung als Multiplikator in die Stuttgarter Kulturlandschaft hinein dienen. Damit unterstreicht das Kulturamt das politische Ziel des Stuttgarter Gemeinderats eine inklusive Stadtgesellschaft und damit Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen.

Für KUBI-S bedeutet dies beispielsweise langfristig:
1.
Entschiedene Selbstverpflichtung: Erarbeitung von Richtlinien zum Ziel der Inklusion und Chancengleichheit gemeinsam mit der Kulturförderung und der Amtsleitung (z. B. übergreifender intersektional gedachter Code of Conduct); Definieren von kurz- und langfristigen Maßnahmen und deren Monitoring
2.
Kultur des Lernens ermöglichen: kontinuierliche Fortsetzung der begonnenen Weiterbildung des Teams auf allen Arbeitsebenen; abteilungs- und ämterübergreifende Weitervermittlung der Erfahrungen und des Wissens; perspektivisch Unterstützung von Bildungsmaßnahmen im Kontext von Barrierefreiheit und Inklusion

3. Kommunikative Barrieren abbauen und ungehinderten Zugang zu präzisen Informationen über Zugänglichkeit sicherstellen: Gewährleisten eines barrierefreien/-armen Zugangs bei eigenen Veranstaltungen und in der (digitalen) Kommunikation
4.
Ausbildungsmöglichkeiten und Repräsentation gewährleisten: Unterstützen von Einstiegsmöglichkeiten z. B. durch FSJ-Stellen; Austausch zu Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten anregen
5.
Mehr Ressourcen bereitstellen: Unterstützung in der Kommunikation und Bündelung von bestehenden und neuen Fördermöglichkeiten; Bereitstellen von Ressourcen für bestehende Projekte und Fördermaßnahmen bei KUBI-S (z. B. für Beratung durch Expert*innen/Mentor*innen, barrierefreie Maßnahmen)
6.
Vernetzung und Austausch pflegen: Verstetigung des Austauschs mit Verbänden, Sozialorganisationen, Selbsthilfegruppen und Schulen; Aufbau eines ämterübergreifenden und stadtweiten Netzwerks zur Weiterführung des Austauschs der Status Quo-Analyse; Fortführung des amtsinternen Austauschs einschließlich städtischer Kultureinrichtungen; Beratung von Akteur*innen im Bereich Kulturelle Bildung und Inklusion
7.
Auftrag Inklusion und Schnittstellenmanagement institutionell fest verankern: Verankerung von Inklusion als Querschnittsthema und einer der Schwerpunkte im Bereich Kultureller Teilhabe; strukturelle Verankerung der Aufgabe im Team
Die Kulturförderung als Abteilung des Kulturamts wird im Folgenden ebenfalls exemplarisch genannt, da Förderung ein zentraler Punkt in den Ergebnissen darstellt.

Für die Kulturförderung bedeutet dies beispielsweise langfristig:
1. Entschiedene Selbstverpflichtung: Mitarbeit an amtsweiten Richtlinien zum Ziel der Inklusion und Chancengleichheit gemeinsam mit KUBI-S und der Amtsleitung (z. B. übergreifender intersektional gedachter Code of Conduct); Bearbeitung von Förderrichtlinien; Definieren kurz- und langfristiger Maßnahmen bei der Förderung von Kultureinrichtungen einschließlich Monitoring
2.
Kultur des Lernens ermöglichen: kontinuierliche Sensibilisierung und Fortbildung der Mitarbeitenden/Führungskräfte; Verpflichtung zu entsprechenden Fortbildungen der Zuwendungsempfangenden
3.
Kommunikative Barrieren abbauen und ungehinderten Zugang zu präzisen Informationen über Zugänglichkeit sicherstellen: Gewährleisten eines barrierefreien Zugangs zu Informationen über Fördermöglichkeiten; barrierefreie/-arme Ausschreibungen und breite Kommunikation von Fördertöpfen; Gewährleisten eines ungehinderten Zugangs bei eigenen Veranstaltungen; Entsprechende Verpflichtung zur barrierefreien Kommunikation und zur konkreten Schaffung von Zugängen seitens städtisch geförderter Kulturinstitutionen
4.
Ausbildungsmöglichkeiten und Repräsentation gewährleisten: Besetzung von Jurys und anderen Gremien u.a. mit Menschen mit Expertise und Selbsterfahrung; Künstler*innen mit Behinderung bei Ausschreibungen von Förderungen explizit einladen
5.
Mehr Ressourcen bereitstellen: zweckgebundene Bereitstellung von Ressourcen zur Förderung von Inklusion (z. B. Inklusion als verpflichtende Maßnahme bei institutioneller Förderung); Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur institutionellen Verankerung von Inklusion (z. B. von Teilhabebeauftragten, Mentor*innen und AGs an Kultureinrichtungen, externen Beratungen oder Prozessbegleitungen für die Entwicklung von Selbstverpflichtungen); Öffnung von Förderzeitfenstern wie z. B. die Möglichkeit für kurzfristige Förderungen
6.
Vernetzung und Austausch pflegen: Beteiligung an Netzwerktreffen; Aufbau von Ressourcen zur Beratung von geförderten Einrichtungen und an Förderung Interessierten im Bereich Inklusion
7.
Auftrag Inklusion und Schnittstellenmanagement institutionell fest verankern: Festlegung von Inklusion als Querschnittsthema und Kriterium in allen Sparten der Kulturförderung

Diese Ansätze des Kulturbereichs bieten großes Potenzial für mehr Chancengleichheit,
denn Kulturelle Teilhabe führt auch zu gesellschaftlicher Teilhabe.
Über Teilhabe, Beteiligung, Repräsentanz und Sichtbarkeit entsteht Mehrwert für alle. Damit zeigen die Rückschlüsse aus der Status Quo-Analyse auf, so die Rückmeldung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, dass der Blick aus verschiedenen Perspektiven auf Inklusion von Menschen mit Behinderungen auch außerhalb des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration notwendig ist, um angemessene Vorkehrungen gegen Diskriminierung zu treffen und die Entwicklung hin zu einer inklusiven Stadtgesellschaft in der LHS aktiv zu befördern.
Damit „das Vorhandensein von Unterschieden Normalität ist“ (s. GRDrs 793/2015 Anlage 1, Leitbild Inklusion der LHS) und Achtung, Akzeptanz, Freiheit und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen sowie Beseitigung von Diskriminierung aufgrund von Behinderung (s. UN-BRK, Artikel 2) gewährleistet sind, ist eine zwingende Voraussetzung, Inklusion als Querschnittsthema in der gesamten Stadtverwaltung anzuerkennen. So folgen aus den zuvor genannten Schlussfolgerungen für die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung beispielsweise der Wunsch, dass bei (Kultur-) Veranstaltungen für Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Behinderungen detaillierte Informationen über Barrierefreiheit und Zugänglichkeit von Veranstaltungen über Piktogramme im Veranstaltungskalender und in der Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt werden.

Im Kulturamt stehen KUBI-S und die Kulturförderung in engem Austausch zu der übergeordneten Fragestellung wie Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Zugänglichkeit in der Stuttgarter Kulturlandschaft verbessert werden können. Dieser begonnene Prozess soll fortgesetzt werden. Das bedeutet, die genannten Rückschlüsse müssen in die Erarbeitung konkreter kurz- und langfristige Maßnahmen übersetzt werden.
Entsprechend hält das Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart eine Mischung von Maßnahmen verschiedener Akteur*innen für sinnvoll und unumgänglich: Wichtig ist neben dem Festlegen kurz- und mittelfristiger Ziele ein kontinuierliches Evaluieren der Maßnahmen. Ohne zusätzliche Ressourcen ist eine langfristige Veränderung nicht umsetzbar. Wissenserwerb sowie ämterübergreifende und amtsinterne Vernetzung sind erforderlich.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung wurde in der Sitzung am 13.02.2023 vorab informiert und hat die Ergebnisse des Status Quo-Analyse zur Kenntnis genommen.



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2023-04-13_GRDrs 100-2023_Mitz SI.002.pdf
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