Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
206
4
VerhandlungDrucksache:
460/2014
GZ:
WFB 9318
Sitzungstermin: 16.07.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe pö/fr
Betreff: Aufstellung Jahresabschluss 2013

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 30.06.2014, GRDrs 460/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2013 unter Berücksichtigung der Festlegungen in den Beschlussanträgen Nr. 1 - 5 wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2013

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 182,5 Mio. ab:

Ordentliche Erträge
2.570.852.077,09
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-2.394.134.283,18
EUR
Ordentliches Ergebnis
176.717.793,91
EUR
Außerordentliche Erträge
33.837.645,24
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-28.056.736,30
EUR
Sonderergebnis
5.780.908,94
EUR
Jahresüberschuss
182.498.702,85
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2013
71.738.082,68
EUR
Ergebnisverwendung:
Zuführungen zweckgebundene Rücklagen
-2.529.335,10
EUR
Entnahmen zweckgebundene Rücklagen
5.830.632,27
EUR
Summe Veränderungen zweckgeb. Rücklagen
3.301.297,17
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentl. Erg.
-179.932.541,18
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. a.o. Erg.
-5.867.458,84
EUR
Summe Veränderungen Ergebnisrücklagen
-185.800.000,02
EUR
Summe Ergebnisverwendung
-182.498.702,85
EUR

Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:

1.2.1 Zuführung zur Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses
1.2.2 Zuführung zur Rücklage für Überschüsse des Sonderergebnisses
1.2.3 Zuführungen zu zweckgebundenen Rücklagen (Sonderrücklagen)
Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen (Sonderrücklagen)

2. Vermögensrechnung (Schlussbilanz) zum 31.12.2013
Die Vermögensrechnung (Schlussbilanz) zum 31.12.2013, schließt mit einem Bilanzvolumen in Höhe von 8.783.576.668,03 EUR, wie in Anlage 2 dargestellt, ab.


3. Gesamtfinanzrechnung 2013

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 23.730.676,70 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
2.562.341.848,05
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-2.250.733.929,76
EUR
Zahlungsmittelüberschuss aus
laufender Verwaltungstätigkeit
311.607.918,29
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
67.317.741,10
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-346.904.275,74
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-279.586.534,64
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
32.021.383,65
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten
für Investitionen
0,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
für Investitionen
-8.290.706,95
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-8.290.706,95
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
23.730.676,70
EUR
Nachrichtlich:
Ermächtigungsübertragungen 2013
417.062.186,44
EUR


4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2013)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2013 in die Ämterbudgets 2014 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 71.738.082,68 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2013 in die Ämterbudgets 2014 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 345.324.103,76 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittel-bestand entsprechend.


5. Überplanmäßige Aufwendungen /Auszahlungen

Im Haushaltsplan werden bei den budgetierten Personalaufwendungen der Kontengruppe 400 "Personalaufwendungen" Mehraufwendungen in Höhe von 4.325.284,56 EUR zugelassen.

Die Deckung erfolgt aus dem Amtsbereich 9006120 "Allgemeine Finanzwirtschaft", Kontengruppe 44980 "Deckungsreserve für Personalaufwendungen". Die Stadtkämmerei wird ermächtigt Mehr-/Minderaufwendungen in den Kontengruppen 400 "Personalaufwendungen" und 410 "Versorgungsaufwendungen" gegenseitig auszugleichen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Dieser Tagesordnungspunkt wird mit dem heutigen TOP 5 "Zwischenbericht zur Finanzlage 2014", heutige öffentliche Niederschrift-Nr. 207, aufgerufen. Die Aussprache ist nachstehend wiedergegeben.



EBM Föll verweist auf seine bereits im Verlauf der Beratung des Tagesordnungspunktes 29 „Sozialticket / Antrag Nr. 182/2014 der Gemeinderatsfraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und SÖS und LINKE vom 13.06.2014“, Niederschrift-Nr. 203, erfolgten Ausführungen zum Finanzzwischenbericht. Dieser Tagesordnungspunkt wurde schon zu Beginn des öffentlichen Sitzungsteiles aufgerufen.

Seine einleitenden Anmerkungen zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 sind nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.

EBM Föll:
Ich möchte mich auf zwei Bemerkungen zum Jahresabschluss beschränken. Der Jahresabschluss ist natürlich durchaus ordentlich. Dieses sollte aber nicht überbewerten werden, weil wir aufgrund der Struktur des doppischen Haushaltswesens und der doppischen Rechnungsabschlüsse einen Jahresüberschuss zeigen, der gerne mit Gewinn verwechselt wird. Dem ist aber mitnichten so. Wir haben einen Jahresüberschuss im Ergebnishaushalt von 182,5 Mio. €. Aber das doppische Haushaltsrecht und Rechnungswesen ist so angelegt, dass man eigentlich per se gezwungen ist, zu einem Überschuss im Ergebnishaushalt zu kommen, um nämlich dann im Finanzhaushalt auch Investitionen finanzieren zu können.

Es gibt für den Finanzhaushalt grundsätzlich nur vier Finanzierungsarten. Das sind einmal die erwirtschafteten Abschreibungen, das ist erfolgt. Zum Zweiten der Jahresüberschuss, das sind die 182,5 Mio. €. Zum Dritten dann Investitionszuweisungen und Beiträge, die die Stadt erhält, wie beispielsweise Sanierungsmittel, die wir für eigene Vorhaben von Bund und Land bekommen. Und zum Vierten eben Kreditaufnahmen.

Wenn Sie diese vier Finanzierungsarten nehmen, dann ist es eigentlich zwangsläufig, wenn Sie investieren wollen, dass ein Jahresüberschuss vorliegt. Ansonsten müssten sie einen wesentlichen Teil der Investitionen über entsprechende Kreditaufnahmen finanzieren. Deswegen kann der Abschluss 2013 als durchaus gut bezeichnet werden.

Ich bitte Sie aber auch zu berücksichtigen, dass wir Ermächtigungsübertragungen haben, die - bezogen auf den Ergebnishaushalt, diese 71,7 Mio. € - nicht im Ergebnis enthalten sind. Also die 71,7 Mio. € sind nicht im Jahresüberschuss enthalten bzw. man müsste sie eigentlich gedanklich davon abziehen. Sie müssen natürlich zudem sehen, dass wir im Finanzhaushalt die Ermächtigungsübertragungen im Investitionsbereich von 345 Mio. € haben, die Sie zumindest liquiditätsmäßig abdecken müssen, weil, sonst müssten Sie für 2014/2015 einen Nachtragshaushalt machen. Das müssen Sie einfach von der Systematik her sehen.

Ich gehe davon aus, dass insbesondere die Ermächtigungsübertragungen im Finanzhaushalt in 2014 und 2015 deutlich zurückgehen.



Da haben Sie ja auch entsprechende Maßnahmen in den Haushaltsberatungen eingeleitet. Ich darf nur an das Stichwort Schulsanierungsprogramm erinnern. Das macht ja, wenn Sie die Position Schulverwaltungsamt sehen, alleine 125 Mio. € Ermächtigungsübertragungen im Finanzhaushalt aus. Zudem sehen Sie im Bereich der Kindertageseinrichtungen beim Jugendamt 60 Mio. € Ermächtigungsübertragungen.

In Sachen Zeitnähe, Mittelabflussplanung und dem tatsächlichen Bedarf ist in der Vergangenheit sicher zu optimistisch geplant worden. Gleichwohl will ich sagen, dass es mir im Zweifel lieber ist, ein Projekt ist finanziert, als in die missliche Situation zu kommen, dass ein Projekt realisiert werden könnte, es aber mangels Finanzierung zeitlich aufgeschoben werden muss.

Zum Thema Gewerbesteuer. Ich will Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass wir erstmals im Jahr 2013 den Planansatz bei der Gewerbesteuer nicht erreicht haben (Planansatz 560 Mio. €, Ist-Ergebnis: 549 Mio. €). Und wir haben auch im Finanzzwischenbericht für 2014 durchaus ein gewisses Fragezeichen gesetzt, ohne bereits eine

Verschlechterung konkret darzustellen. In Frage gestellt werden muss, ob wir nämlich den Planansatz 2014 in Höhe von 552 Mio. € tatsächlich erreichen können. Wir werden das gegenwärtig nicht abschließend beurteilen können, wollten uns jetzt aber nicht dem erneuten Vorwurf aussetzen, dass wir notorisch pessimistisch sind. Deswegen haben wir in der Prognose zwar ein Fragezeichen gesetzt, aber keinen Korrekturbedarf im Finanzzwischenbericht gesehen.

Die Entwicklung der Gewerbesteuer ist durchaus problematisch. Ich will Ihnen dazu noch eine andere Kennzahl nennen. Wenn Sie den Anteil der Gewerbesteuereinnahmen am Ergebnishaushalt sehen, so können Sie feststellen, dass zwischen 2010 und 2013 dieser Anteil um 5 Prozentpunkte zurückgegangen ist. Wir hatten 2010 eine Gewerbesteuerquote von 22 %, 2013 von 17 %. Und das führt natürlich schon strukturell zu einem Problem, was die Finanzierung im Haushalt anbelangt. Deswegen müssen wir diese Entwicklung sehr sorgsam beobachten. Ich bitte Sie, wenn es um Fragen der Entwicklung von Unternehmen in unserer Stadt geht, diesen Gesichtspunkt ebenfalls mit im Auge zu haben. Das ist nicht der einzige Gesichtspunkt, aber es ist auch ein Aspekt."

Von StR Pätzold (90/GRÜNE) wird es als sinnvoll angesehen, dass bei der Erstellung des Doppelhaushaltsplans 2014/2015 nicht mehr so konservativ wie in der Vergangenheit vorgegangen wurde. Gleichzeitig äußert er sich angesichts der im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung anstehenden Aufgaben positiv zu einer vorsichtigen Haushaltspolitik. Aufgaben wie die Schulsanierungen könnten nicht so schnell wie gewünscht abgearbeitet werden. Erfreulich sei, dass die Stadt im Jahr 2013 keine Kredite habe aufnehmen müssen. Zukünftig werde sich dies möglicherweise ändern. Seine Fraktion sei hinsichtlich der Umsetzung des Haushaltsplans 2014/2015 positiv gestimmt.




StR Kotz (CDU) bezeichnet den Jahresabschluss 2013 als erfreulich. Sein Dank gilt den Gewerbesteuer zahlenden Unternehmen und der Finanzverwaltung.

Für den Jahresabschluss und für den Finanzzwischenbericht bedankt sich zudem StR Kanzleiter (SPD). Der Jahresüberschuss von 180 Mio. € setze sich aus Mehreinnahmen und weniger Ausgaben zusammen. Bestätigt werde die Tendenz der Vorjahre, dass die eingeplante Verschuldung nicht habe in Anspruch genommen werden müssen. Die Reduzierung des städtischen Schuldenstandes von 35 auf 27 Mio. € sei erfreulich. Für ihn gibt es trotz der massiven Personalzuwächse in der jüngeren Vergangenheit immer noch in manchen Bereichen personelle Defizite, die die Aufgabenerfüllung erschweren, bzw. die zu Mittelübertragungen in Folgejahre führen.

Ziel der Freien Wähler-Gemeinderatsfraktion ist es nach Aussage von StR Zeeb (FW) gewesen, Schritte zur Haushaltskonsolidierung zu vermeiden. Seitens der Verwaltungsspitze wird jedoch immer wieder ausgeführt, dass man sich darauf einstellen muss. Seine Fraktion setze weiter auf das Vermeiden von Ausgaben, nicht zuletzt angesichts der Verschuldung der städtischen Eigenbetriebe. Die positive wirtschaftliche Entwicklung werde kein Dauerzustand sein. Die vorsichtige Haushaltspolitik von EBM Föll werde unterstützt. Kritisch geprüft gehörten angesichts möglicher künftiger Entwicklungen, ob Ausgaben wie für das Sozialticket unabdingbar sind.

StR Klingler (FDP) spricht den Anstieg der Bilanzsumme von 8,5 auf 8,78 Mrd. €, den Jahresüberschuss in Höhe von 182,5 Mio. € und die freie Liquidität zum 31.12.2013 in Höhe von 151,7 Mio. € an. Faktisch sei die Landeshauptstadt schuldenfrei. Viele Dinge, die er seit Jahren angesprochen habe, seien eingetreten. Positiv sei die realistischere Vorgehensweise bei der Haushaltsplanerstellung. Zu hoffen sei, dass in Zukunft nicht mehr die immensen Abweichungen zwischen Plan und Ergebnis auftreten. Damit ergebe sich z. B. für Anträge der Fraktionen eine realistischere Basis.

StR Pätzold und StR Kanzleiter zeigen sich darüber zufrieden, dass sich der Rückgang bei der Gewerbesteuer nicht aus der wirtschaftlichen Situation ergibt. Außer Frage steht jedoch für StR Pätzold, dass es durch den Rückgang bei der Gewerbesteuer keinen Spielraum für ein Absenken der Grundsteuer gibt. Zur Kompensation des Gewerbesteuerrückgangs bzw. zur Stabilisierung dieses Bereichs müssten Überlegungen stattfinden. In einer Gesamtschau gehört laut StR Kotz auch die Zuwendung der Fa. Porsche für die John-Cranko-Schule genannt. In Zukunft ist seiner Einschätzung nach durch den Gemeinderat verstärkt darauf geachtet, den Unternehmen gute Rahmenbedingungen zu bieten. Für diesen Stadtrat ist die Frage einer Grundsteuer-Reduzierung angesichts der nicht erforderlichen Kreditaufnahmen durchaus berechtigt. Nach Einschätzung von StR Kanzleiter ist der Gesetzgeber nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit gefordert, dafür zu sorgen, dass der Staat seine Ansprüche realisieren kann. Nicht hingenommen werden dürfe, dass große international tätige Konzerne ihre Gewinne in Steuerparadiese verschieben.



Er nennt beispielhaft die Namen Starbucks und Google. Für StR Klingler zeigen die vorgelegten Zahlen, dass die letzte Erhöhung der Grundsteuer nicht erforderlich war. Um die negativen Auswirkungen durch das Bilden steuerlicher Organschaften größerer Unternehmen zu vermeiden, muss laut StR Klingler versucht werden, verstärkt kleinere und mittlere Unternehmen anzusiedeln. An dieser Stelle erinnert er an Anträge seiner Fraktion zur Stärkung der Stabsabteilung Wirtschaftsförderung (OB/82). Ziel müsse sein, für die Wirtschaft die Rahmenbedingungen zu verbessern.

Kritisch wertet EBM Föll, dass StR Kanzleiter das Thema steuerliche Organschaften im Zusammenhang mit Unternehmen wie Google und Starbucks genannt hat. Schon mehrfach habe er ausgeführt, steuerliche Organschaften stellten grundsätzlich keine steuerlichen Sparmodelle für die Unternehmen dar. Möglich seien kleinere Differenzen aufgrund unterschiedlicher Steuerhebesätze der Gemeinden. In einheitlich geführten Konzernen sei es durchaus üblich, solche steuerlichen Organschaften zu bilden. Auch der Konzern Stadt Stuttgart verfahre so. Vom Gewerbesteuerrückgang infolge der Bildung steuerlicher Organschaften sei die Landeshauptstadt doppelt betroffen. Im Gegensatz zu den StRen Pätzold und Kanzleiter erachtet er es als ungut, dass dieser Einbruch nicht konjunkturell bedingt ist. Bei einem konjunkturell bedingten Hintergrund würde es die Hoffnung einer Verbesserung geben. Es handle sich jedoch um einen strukturellen Einbruch, mit dem sich die Stadt Stuttgart mittel- und langfristig abfinden muss. Bei den betroffenen Unternehmen werde sich jedenfalls aus heutiger Sicht mittel- und langfristig keine Veränderung einstellen. Die angesprochene Entwicklung werde die finanzielle Leistungsfähigkeit Stuttgarts also auch langfristig betreffen.

Beim vorgelegten Abschluss handelt es sich laut dem Ersten Bürgermeister um den vierten Abschluss im doppischen Rechnungswesen. Insofern, und damit bestätigt er Annahmen von StR Kotz und StR Kanzleiter, bestehe nun die Möglichkeit, Zahlen zu

vergleichen. Ein solcher Vergleich führe zur Erkenntnis, dass es sich beim Abschluss des Jahres 2013 um den schlechtesten der vier doppischen Abschlüsse handelt. Der Abschluss 2013 weise den geringsten Jahresüberschuss auf und angesichts der nun stattfindenden engeren Planungen könnten Jahresüberschüsse wie in der Vergangenheit in Zukunft wohl nicht mehr erreicht werden.

Zum Bahnprojekt Stuttgart 21 erhält StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) vom Vorsitzenden die Information, es gebe für die Stadt unterschiedliche Zahlungsarten. Bezüglich eines kleinen Teilbetrags handle es sich um feste Zahlungsverpflichtungen, die nach bestimmten Terminen einzelnen Jahresraten zugeordnet sind. Bei diesen festen Zahlungen seien 3,945 Mio. € angefallen. In der Bilanz sei dies entsprechend dargestellt. Bei den anderweitigen Zahlungen zum Bahnprojekt prüfe die Verwaltung natürlich Fälligkeiten.

Nach Auffassung von StR Klingler minimieren steigende Rückstellungen Zukunftsrisiken. StR Rockenbauch kommt zum Ergebnis, dass die Rücklage unter Berücksichtigung des Plus im Ergebnishaushalt von 182 Mio. € mittlerweile über 700 Mio. € beträgt.


Er fragt nach, für welche Zwecke diese Rücklage da ist und ob diese Rücklage so deutlich anwachsen muss. Weitere Fragen von ihm lauten:

- Kann bei der Haushaltsaufstellung nicht verstärkt in das Risiko gegangen werden?
- Kann man durch Wahlrückstellungen vermeiden, dass die Rücklage ansteigt?
- Gibt es Möglichkeiten, Mittel im Ergebnishaushalt für zukünftige Aufgaben zu belassen?

Seines Erachtens kann es nicht sein, dass jeder im Ergebnis erwirtschaftete Überschuss nur für Investitionen verwendet werden kann. Erhöhte soziale Ausgaben würden doch gerade dann anfallen, wenn es konjunkturelle Probleme gibt. Hierfür könne keine Vorsorge getroffen werden, wenn der Überschuss nur in Investitionen fließt. Daran anknüpfend ergibt sich für StR Stopper die Frage, ob konsumtive Budgetreste, die zu Ermächtigungsübertragungen führen, nicht in einer Rücklage abgebildet werden können? Ebenfalls zu den konsumtiven Ermächtigungsübertragungen spricht StR Rockenbauch an, dass diese alleine beim Schulverwaltungsamt 44 Mio. € betragen.

Dies aufgreifend wird vom Ersten Bürgermeister gegenüber StR Stopper mitgeteilt, die Verwaltung wäre so, wie von StR Stopper angesprochen, gerne vorgegangen. Im Jahresabschluss 2010 und 2011 sei dies auch erfolgt. Mit Rückendeckung des Gemeinderats hätten sich allerdings das Rechnungsprüfungsamt, die Gemeindeprüfungsanstalt und das Regierungspräsidium gegen diese Vorgehensweise gewandt. Zwar halte er die, wie gesagt, in der Vergangenheit angewandte Vorgehensweise für rechtskonform, gedeckt vom neuen Gemeindehaushaltsrecht, und im Prinzip hätte die Stadt auch gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums klagen können. Letztlich habe man sich jedoch gefügt. Nach der Novellierung des Gemeindehaushaltsrechts, die in den nächsten beiden Jahren ansteht, geht er davon aus, dass diese bisher im Haushaltsrecht gesehene Möglichkeit nicht mehr möglich sein wird. Zu den konsumtiven Ermächtigungsübertragungen verweist er auf die Anlage 4 der GRDrs 460/2014. Dort seien sowohl die komsumtiven als auch investiven Ermächtigungsübertragungen im Einzelnen dargestellt. Soweit diesbezüglich Detailfragen auftreten, bittet er darum, sich an die Stadtkämmerei oder das betreffende Amt zu wenden.

Zudem erklärt er weiter zu der Frage, Rücklage aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes, letztlich handle es sich um kommunizierende Röhren. Die variable Position stelle eigentlich die Rücklage bezüglich des ordentlichen Ergebnisses dar. Ein Ansteigen der Bilanzsumme durch das Schaffen von Vermögenswerten führe in aller Regel zu einem Anstieg der Bilanzsumme. Dann werde logischerweise auf der Finanzierungsseite, auf der Passivseite, eine korrespondierende Position benötigt. Hier gebe es im Prinzip nur zwei variable Größen. Einerseits sei dies die Rücklage mit dem ordentlichen Ergebnis, andererseits die Bilanzposition, die die Kreditverbindlichkeiten enthält. Da die Stadt eigenfinanziere, also Investitionen ohne Kreditaufnahmen durchführt, steige automatisch nach dieser Systematik die Rücklage mit dem ordentlichen Ergebnis.


Zur Frage, ob dieses eigentlich dann einmal dem Basiskapital zugeführt werden sollte, erklärt EBM Föll, das Gemeindehaushaltsrecht lasse dieses gegenwärtig noch nicht zu. Gesehen werden müsse, ob die Novellierung hier eine Änderung ergibt.

Beispielhaft erläutert er, eine Rückstellung über 20 Mio. € für irgendwelche sozialen Maßnahmen in der Zukunft, um das Jahresergebnis von 182 Mio. € auf 162 Mio. € zu reduzieren, sei nicht möglich. Dies stehe nicht im Einklang mit dem Gemeindehaushaltsrecht. Der Gemeinderat könne natürlich einen Nachtragshaushalt beschließen, aber es sei nicht möglich, rückwirkend für eine Maßnahme, die im Jahr 2014 beschlossen wird, im Abschluss des Jahres 2013 eine Rückstellung zu bilden. Ebenfalls sei nicht möglich, eine Rückstellungen für die nächsten zehn Jahre zur Finanzierung des Sozialtickets in Höhe von 27 Mio. € vorzunehmen. Das Gemeindehaushaltsrecht sage ausdrücklich, laufende Aufwendungen sind im Ergebnishaushalt nachzuweisen. Zukünftig laufende Aufwendungen könnten also nicht durch Rückstellungen dargestellt werden. Letztlich werde dadurch allerdings die Stadt keinen Cent reicher oder ärmer.

Nach den unten dargestellten Abstimmungen führt StR Rockenbauch an, der Zwischenbericht enthalte Ungewisses und Neues (Unvorhergesehenes). So seien Ausgaben bei der Planaufstellung nach dem Sozialgesetzbuch nicht absehbar gewesen. Nach der vom Ersten Bürgermeister vorgetragenen Logik wären diese Dinge durch die Deckungsreserve zu finanzieren. Da der Jahresabschluss 2013 ab morgen feststehe, stelle sich für ihn die Frage, weshalb strukturelle Verbesserungen in Folge nicht aufgenommener Kredite, von der Verwaltung im Ergebnishaushalt mit 2,3 Mio. € beziffert, nicht als strukturelle Verbesserungen behandelt werden. Diese 2,3 Mio. € stellten nahezu den Betrag dar, der zur Finanzierung des Sozialtickets im Jahr 2015 benötigt wird. Dazu erklärt EBM Föll nochmals, aus den nicht aufgenommenen Krediten im Jahr 2013 ergebe sich, was die Zinsaufwendungen anbelangt, eine strukturelle Verbesserung. Es gebe allerdings auch strukturelle Verschlechterungen; aus der Deckungsreserve könnten keine 11,7 Mio. € entnommen werden. Die Deckungsreserve betrage insgesamt 17,2 Mio. €. Von diesen 17,2 Mio. € seien bereits 2,4 Mio. € für neu beschlossene Stellen in Anspruch genommen, der Tarifabschluss 2014 verursache zusätzliche Kosten von 3,8 Mio. €, bei den Beamten stehe noch ein Thema zur Klärung an und zudem gebe es noch Belastungen durch die Stuttgarter Philharmoniker. Im Haushalt müsse auf eine Gesamtdeckung geschaut werden. Zudem sei dargelegt, dass bei der Deckungsreserve ein Spielraum zum Jahresende benötigt wird, um Ämtern, die, aus welchen Gründen auch immer, mit ihrem Budget nicht auskommen, aushelfen zu können. Von daher sei der Vorschlag von StR Rockenbauch nicht umsetzbar.

Abschließend stellt EBM Föll fest:

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