Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 470/2015
Stuttgart,
06/23/2015


Planetarium - Generalüberholung des Projektors



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
30.06.2015
01.07.2015

Bericht:

In den GRDrs 131/2013 und 441/2013 wurde bereits der Bedarf für eine Generalüberholung des Zeiss-Projektors dargestellt.

Zwischenzeitlich hat sich die Dringlichkeit einer Überholung erheblich verstärkt.

Bei dem im Jahre 2001 eingebauten Zeiss-Projektor vom Typ Universarium Modell IX kommt es zunehmend zu Störungen. In den letzten 2 Jahren fiel der Projektor sogar mehrfach vollständig aus und das Planetarium musste seine Vorführungen absagen. Der letzte Totalausfall erstreckte sich von Weihnachten 2014 bis Heilige Drei Könige 2015, so dass nur ein Notprogramm ohne Sternenprojektion gezeigt werden konnte.

Der komplexe Projektor bedarf nach 14 Betriebsjahren dringend einer grundlegenden technischen Überholung, bei der Verschleißteile erneuert, elektronische Komponenten überprüft und ggf. ausgetauscht werden.

Aufgrund der Angaben von Zeiss für die Wartung, Reparatur und Instandsetzung einzelner Komponenten sowie für geschätzten mehrtägigen Personaleinsatz von Zeiss-Technikern ist mit Kosten für die Generalüberholung von rund 340.000 Euro zu rechnen. Im Einzelnen:
Beleuchtungseinrichtung einschl. Lüftungssystem
100.000 Euro
Ersatzteile Planetenprojektoren, Sonne und Mond
65.000 Euro
Umrüstung Steuerelektronik für Motorantriebe
24.000 Euro
Ersatzteile-Kit
35.000 Euro
Elektronische Baugruppen (Netzteile und Platinen)
60.000 Euro
Displays
16.000 Euro
Arbeitskosten
40.000 Euro
Gesamt
340.000 Euro

Die Generalüberholung soll in 2016 durchgeführt werden. Aus dem laufenden Budget ist die Maßnahme nicht zu finanzieren.



Priorisierung Mitteilungsvorlagen

Das Kulturamt hat insgesamt 7 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten und unabdingbaren Bedarfe im Kulturbereich aus Sicht der Kulturverwaltung und keinesfalls eine abschließende Wertung aller notwendigen und sinnvollen Vorhaben. Diese Vorlage hat die Priorität 4.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
420
340
Finanzbedarf
340
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

Keine

<Anlagen>

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