1.1 6-stündige Öffnungszeit in VÖ-Gruppen (5 Stunden Hauptbetreuungs- und
Stunde Randzeit,
1.2 8-stündige Öffnungszeit in Ganztagesgruppen (7 Stunden Hauptbetreuungs- und 1 Stunde Randzeit),
1.3 23 Schließ- und 29 Urlaubstage im Jahr,
1.4 auf Antrag eines Trägers und Beschluss des Gemeinderats können bei Ganztagesbetreuung erweiterte Öffnungszeiten bis zu 10 Stunden für maximal 50 % der Ganztagsgruppen in einer Einrichtung angeboten wer- den,
1.5 über die KiTaVO hinaus werden den o. g. Trägern Ressourcen in Höhe von 0,09 Fachkraftstellen pro Gruppe für Leitungsfreistellung anerkannt bzw. zur Verfügung gestellt,
1.6 der Stellenschlüssel für die bisherigen Früh- und Spätdienste beim städti-
schen Träger wird an die Vorgaben der KiTaVO angepasst.
Bereits in den Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderats am 21.07.2011 beschlossen:
Wenn sich aufgrund der aktualisierten Betriebserlaubnis für eine Tageseinrichtung ab dem 01.09.2011 ein Stellenschlüssel ergibt, der höher ist als der Stellenschlüssel der Fördergrundsätze, erhält der Träger für die tats. angefallenen tariflichen Ausgaben einen Zuschuss in Höhe von 100 %. Dabei werden die durchschnittlichen Personalausgaben der Einrichtung zur Berechnung herangezogen. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn der höhere Stellenschlüssel tatsächlich besetzt war.
§ 8, Abs. 2
Außerdem ist von der Standortgemeinde „Die Erhöhung der Personalausgaben, die sich aus der Veränderung des Mindestpersonalschlüssels nach § 2 a Abs. 4 Nr. 1 ergibt, den Trägern der Tageseinrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 zusätzlich zur Förderung in vollem Umfang zu erstatten.
KiTaVO
Am 25. November 2010 ist die o. g. Rechtsverordnung in Kraft getreten. Grundlage für die Berechnung des Mindestpersonalschlüssels sind vorrangig die Öffnungszeiten einer Gruppe/Einrichtung. Weitere Kriterien sind die Schließzeiten, die Haupt- und Randbetreuungszeiten und die durchschnittlichen Urlaubstage der Fachkräfte.
Leitungsfreistellungen sind mit dem Mindestpersonalschlüssel nicht abgedeckt, sondern müssen ggf. zusätzlich geschaffen/finanziert werden.
Zur Umsetzung des Orientierungsplans sieht die KiTaVO außerdem die schrittweise Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels ab 01.09.2010 bis 01.09.2012 für Ganztagsgruppen mit einer Öffnungszeit von 7 Stunden um 0,3 Vollzeitfachkraftstelle und bis 01.09.2011 für VÖ-Gruppen (6 Stunden Öffnungszeit) ohne Altersmischung unter 3 Jahren um 0,2 Vollzeitfachkraftstelle vor. Bei darüber hinaus gehenden Öffnungszeiten erhöhen sich diese Anteile entsprechend.
Zu welchem Zeitpunkt wird die KiTaVO wirksam?
Bestehende Betriebserlaubnisse, die vor dem in Kraft treten den KiTaVO erteilt wurden, bleiben gültig. Sie gelten als rechtmäßig begünstigende Verwaltungsakte weiter.
Für neue Einrichtungen und für bestehende Einrichtungen, bei denen sich die Angebotsform oder Gruppenzahl verändert, muss eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden.
Neue Betriebserlaubnisse werden nur noch auf Grundlage der KiTaVO erteilt. Vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg/ Dezernat Jugend – Landesjugendamt wurden nur noch sehr kurze Umsetzungsfristen (bis 01.09.2011) gewährt/zugestanden. Aus diesem Grund sollte in Tageseinrichtungen, für die aufgrund von Angebotsveränderungen, die vom Gemeinderat bereits beschlossen wurden, neue/veränderte Betriebserlaubnisse erforderlich sind, bereits zum 1.9.2011 der auf der Basis der o. g. Standards ab 01.09.2012 gültige Mindestpersonalschlüssel nach der KiTaVO umgesetzt werden können (s. Beschlussanträge 2-3). Andernfalls können zahlreiche vom Gemeinderat beschlossene neue Krippen- und Ganztagsgruppen nicht zum neuen Kindergartenjahr eröffnet werden (s. GRDrs 7/2011 „2. Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2010 - Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2008/2009 sowie 2010/2011 und der Beschlüsse im 1. Sachstandsbericht - Anträge zum weiteren Ausbau“).
Ausgangssituation
Neben den Angeboten mit 6-stündiger Öffnung hat der städtische Träger Ganztagsgruppen mit einer Regelöffnungszeit von 8,5 Stunden (innerhalb der eine Betreuungszeit von max. 8 Stunden je Kind vorgegeben ist) sowie 20 Schließtage im Jahr.
Darüber hinaus können beim städtischen Träger die Eltern Früh- und Spätdienste mit einer Gesamtbetreuungszeit von max. 10 h in Anspruch nehmen. Außerdem sind in den vom Gemeinderat beschlossenen Personalausstattungsrichtlinien des städtischen Trägers Leitungsfreistellungen vorgesehen.
Derzeit werden die freien Träger auf der Grundlage einer 6-stündigen Öffnungszeit in Kindergartengruppen (5 Stunden Hauptbetreuungs- und 1h Randzeit) und einer 8-stündigen Öffnungszeit in Ganztagesgruppen (7 Stunden Hauptbetreuungs- und 1h Randzeit) sowie 23 Schließtagen im Jahr und einem entsprechenden Stellenschlüssel bezuschusst.
Früh- und Spätdienste sowie Leitungsfreistellungen werden bei freien Trägern von der Stadt nicht bezuschusst.
Längere Öffnungszeiten
Der Mindestpersonalschlüssel nach der KiTaVO ist auch bei Früh- und Spätdiensten anzuwenden. Beim städtischen Träger muss der Personalschlüssel der bisherigen Früh- und Spätdienste entsprechend angepasst werden.
Sehr viele Einrichtungen freier Träger haben bereits heute eine 9- bis 10-stündige Öffnungszeit, die sie über eine Dienstplangestaltung außerhalb ihrer Betriebserlaubnis regeln und von der Stadt nicht bezuschusst wird. Dies ist nicht mehr möglich, da nach der KiTaVO ihre Öffnungszeiten verbunden mit dem entsprechenden Mindestpersonalschlüssel Grundlage für eine Betriebserlaubnis sind. Aus Gleichbehandlungsgründen müssen längere Öffnungszeiten bei freien Trägern daher analog zum städtischen Träger zukünftig von der Stadt ebenfalls bezuschusst werden: auf Antrag wie bei neuen Angeboten und bei Angebotsveränderungen. Leitungsfreistellung Die KiTaVO enthält keine Verpflichtung der Träger, die Leitung ganz oder teilweise freizustellen. Im Umfang abhängig von der Größe von Einrichtungen sind Leitungsfreistellungen aber zur Betriebsführung unabdingbar. In Verbindung mit dem Mindestpersonalschlüssel wird beim städtischen Träger, bezogen auf die 406 von der KiTaVO betroffenen Gruppen, die Hälfte der vorhandenen Stellen für Leitungsfreistellung angerechnet (35,6 Stellen). Aus Gleichbehandlungsgründen muss den freien Trägern analog zur Regelung beim städtischen Träger ebenfalls eine Leitungsfreistellung ermöglicht und bezuschusst werden. Auch bei anderen Städten werden in den Kindertageseinrichtungen Leitungsfreistellungsanteile zur Verfügung gestellt: Tübingen: 2 Gruppen 20 % Leitungsfreistellung 3 Gruppen 40 % Leitungsfreistellung 4 Gruppen 40 % Leitungsfreistellung 5 Gruppen 80 % Leitungsfreistellung 6 und mehr Gruppen 100 % Leitungsfreistellung (es gibt keine eingruppigen Tageseinrichtungen) Freiburg: bis 2 Gruppen 20 % Leitungsfreistellung 3 Gruppen 50 % Leitungsfreistellung 4 Gruppen 70 % Leitungsfreistellung 5 und mehr Gruppen 100 % Leitungsfreistellung Frankfurt: bis 3 Gruppen 75 % Leitungsfreistellung 4 und mehr Gruppen 100 % Leitungsfreistellung Düsseldorf: ab 2 und mehr Ganztagsgruppen 100 % Leitungsfreistellung 1 Regelgruppe und 1 Ganztagsgruppe 50 % Leitungsfreistellung Mit der Umsetzung der KiTaVO sollen in Stuttgart zukünftig sowohl beim städtischen Träger als auch bei den freien Trägern mit allgemein zugänglichen Betreuungsangeboten über die KiTaVO hinaus Ressourcen in Höhe von 0,09 Fachkraftstellen pro Gruppe für Leitungsfreistellung anerkannt bzw. zur Verfügung gestellt werden (s. Beschlussantrag 1.5).
Umsetzung der KiTaVO in Stuttgart
Die Verwaltung schlägt vor, bei der Umsetzung der KiTaVO - Mindestpersonalschlüssel in Stuttgart, bei städtischen und geförderten, allgemein zugänglichen Einrichtungen, folgende Eckdaten zugrunde zu legen:
1. 6-stündige Öffnungszeit in VÖ-Gruppen (5 Stunden Hauptbetreuungs- und 1 Stunde Randzeit), 2. 8-stündige Öffnungszeit in Ganztagesgruppen (7 Stunden Hauptbetreuungs- und 1 Stunde Randzeit), 3. 23 Schließ- und 29 Urlaubstage im Jahr, 4. auf Antrag eines Trägers und Beschluss des Gemeinderats können bei Ganztagesbetreuung erweiterte Öffnungszeiten bis zu 10 Stunden für maximal 50 % der Ganztagesgruppen in einer Einrichtung angeboten werden (siehe Beschlussantrag 1.4), 5. der Stellenschlüssel für die bisherigen Früh- und Spätdienste beim städtischen Träger wird an die Vorgaben der KiTaVO angepasst, 6. über die KiTaVO hinaus werden den o. g. Trägern Ressourcen in Höhe von 0,09 Fachkraftstellen pro Gruppe für Leitungsfreistellung anerkannt bzw. zur Verfügung gestellt.
Die Sozialverwaltung beabsichtigt, diese Regelungen in die ab 01.01.2012 neu zu fassenden Förderrichtlinien für die freien Träger aufzunehmen.
Die durch Gemeinderatsbeschlüsse festgelegte Personalausstattung für städtische Kindertageseinrichtungen muss für den Geltungsbereich der KiTaVO aufgehoben werden.
Krippengruppen Die KitaVO hat keine Gültigkeit für das reine Krippenangebot. Für den Erhalt einer Betriebserlaubnis sieht das Landesjugendamt aber einen Mindestpersonalschlüssel analog zu den Angebotsarten in der KiTaVO ohne die Erhöhung zur Umsetzung des Orientierungsplans vor.
Der städtische Personalschlüssel entspricht bereits dieser Vorgabe. Der Personalschlüssel bei den freien Trägern, der derzeit bezuschusst wird, muss angehoben werden.
Finanzielle Auswirkungen
Ausgehend von der Endstufe ab 01.09.2012 sind in der Anlage 1 die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der KiTaVO und die damit verbundenen Stellenbedarfe dargestellt.
Da sich die Umstellung des Mindestpersonalschlüssels aller Stuttgarter Einrichtungen über einen längeren Zeitraum erstrecken wird, dürfte zumindest in den kommenden zwei Jahren der tatsächliche Finanzbedarf geringer ausfallen.
Die Verwaltung geht bei sukzessiver Umsetzung von folgendem finanziellen Mehrbedarf für die Jahre 2011 bis 2013 aus:
Der ab 01.09.2011 anfallende Mehrbedarf für Angebote, die eine neue Betriebserlaubnis benötigen (Angebotsveränderungen und neu eröffneten Gruppen/Einrichtungen, die vom Gemeinderat bereits beschlossenen wurden) sind über die Mehreinnahmen aus dem Finanzausgleich in Höhe von 4,3 Mio. EURO im Jahr 2011 gedeckt.
Zur Kalkulation des Finanzbedarfs „längere Öffnungszeiten“ wurde bei 50 % der Ganztagsgruppen freier Träger (3-6 und 0-6) eine Öffnungszeit von 10 Stunden angenommen.
Im Herbst wird die Verwaltung dem Gemeinderat noch einen Vorschlag zu neuen Förderrichtlinien für freie Träger vorlegen. Dieser ist voraussichtlich ebenfalls mit Mehrkosten - rund 900.000 EURO - verbunden, die in dieser Vorlage noch nicht berücksichtigt sind.
Beteiligte Stellen Die Referate AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen Anlage 2 KiTaVO