Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5600-00
GRDrs 610/2021
Stuttgart,
10/06/2021



Projekt KOMBINE zur Bewegungsförderung von Menschen in
schwierigen Lebenslagen;
Zuwendungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
12.10.2021
13.10.2021
14.10.2021



Beschlußantrag:

1.1 Von der Förderung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus Bundesmitteln gem. § 44 BHO zum „Kommunalen Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit für die Förderung KOMBINE zielgruppenspezifischer Interventionen in der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention“ (Projekt: „Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Rahmen des Projektes KOMBINE“) wird Kenntnis genommen. Der Förderbetrag für die Zeit vom 01.05.2021 bis 30.04.2025 beläuft sich auf insgesamt 110.000 EUR.

1.2 Vom zusätzlichen Personalbedarf beim Amt für Sport und Bewegung zur Teilnahme an dem Projekt „Kommunale Bewegungsförderung zur Implementierung der Nationalen Empfehlungen“ (KOMBINE) in den Stadtteilen im Umfang von bis zu 48 Personenmonaten im Umfang von bis zu 21% einer Vollzeitkraft in Entgeltgruppe 9b TVöD wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans, befristet für den Förderzeitraum (01.05.2021 bis 30.04.2025) Personal im Amt für Sport und Bewegung in der Entgeltgruppe EG 9b im Umfang von bis zu 48 Personenmonaten im Umfang von bis zu 21% einer Vollzeitkraft einzustellen (Personalkostenanteil insgesamt maximal 56.100 EUR des Gesamtförderbetrags). Dieses Personal wird direkt in den Stadtteilen vor Ort eingesetzt.

1.3 Der Aufwand wird in den Teilergebnishaushalten 2021 bis 2025 THH 520 Amt für Sport und Bewegung, Kontengruppe 400, Personalaufwendungen, gedeckt. Die Finanzierung erfolgt für die Stadt kostenneutral durch Fördermittel der BZgA, Teilergebnishaushalt 2021 bis 2025 THH 520, Kontengruppe 31400, Laufende Zuweisungen und Zuschüsse.



Begründung:

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich erfolgreich bei der BZgA als Modellkommune zur Entwicklung eines kommunalen Konzepts für Bewegungsförderung beworben. Im Projekt KOMBINE werden bundesweit innovative Ansätze zur kommunalen Bewegungsförderung entwickelt und in sechs ausgewählten Modellkommunen erprobt. KOMBINE steht für „Kommunale Bewegungsförderung zur Implementierung der Nationalen Empfehlungen“.

Wissenschaftliche Erkenntnisse und praxisorientierte Erfahrungen werden zu einem integrierten Handlungsmodell weiterentwickelt, welches zukünftig als Leitfaden zur Umsetzung von Bewegungsförderung in Kommunen dienen soll. Ein besonderer Fokus liegt auf der Berücksichtigung von Zugangswegen zu Menschen in schwierigen Lebenslagen bzw. mit sozialer Benachteiligung und auf der Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit. Eine wichtige Säule des Projekts ist der Aufbau von Kapazitäten mit Hilfe eines koordinierten Netzwerks aus Strukturen, Organisationen und Personen, die die Bewegungsförderung von Menschen in schwierigen Lebenslagen maßgeblich mit beeinflussen. Das Projekt ist zunächst darauf ausgelegt, effiziente Steuerungsstrukturen zu etablieren und beinhaltet im zweiten Schritt die bedarfsorientierte Umsetzung.

Das Vorhaben wird gefördert durch die BZgA im Auftrag und mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20a SGB V. Eine erste bereits bewilligte Förderung ist zur Etablierung der Steuerungsstrukturen in Form von Personalmitteln vorgesehen (GRDrs 86/2020), eine Folgeförderung darauf aufbauend auf die bedarfsorientierte Umsetzung in Form von Sachmitteln.

Situation und Projektumsetzung in Stuttgart
In Stuttgart gelten 13 bis 15 Prozent aller Bewohner/innen als armutsgefährdet (Durchschnittswert für die Bevölkerung in Deutschland: 16,5 %). Die Empfängerquote der Sozialen Mindestsicherung in der Landeshauptstadt Stuttgart liegt 2019 mit 8,21 % leicht unter dem Bundesdurchschnitt von 8,25 % und weit oberhalb des Landesdurchschnitts von 5,09 %.

Bewegung spielt unter präventiven Gesichtspunkten eine entscheidende Rolle für die Gesundheit, da sie Menschen körperlich, psychisch und sozial stärkt. Entscheidend für die Bewegungsförderung von Menschen in schwierigen Lebenslagen, unabhängig vom Alter, ist die Kooperation und Bündelung von Ressourcen verschiedener Akteure. Im Sinne des von der Friedrichs-Alexander-Universität (FAU) entwickelten Handlungsmodells ist der Aufbau von tragfähigen Steuerungsstrukturen auf kommunaler Ebene im Fokus des Projekts. Das Vorgehen ist systematisch an einer kooperativen Umsetzung orientiert. Die bedarfsorientierte Entwicklung von Angeboten und deren Umsetzung setzt eine konsequente Beteiligung benachteiligter Zielgruppen, sowie der sog. „Türöffner/Fürsprecher“ der Zielgruppen voraus. Im ersten Pilotstadtteil Zuffenhausen-Rot wird dieses kontextbezogene Vorgehen sowie erste Maßnahmen seit 2020 umgesetzt. Die Ergebnisse des Pilotprojekts werden zur Umsetzung in weiteren Pilotstadtteilen sowie zur Ausarbeitung einer gesamtstädtischen Strategie herangezogen.

Für die Steuerung der Netzwerke ist eine Koordinierungsstelle und Projektleitung beim Amt für Sport und Bewegung, Sachgebiet Sportentwicklung und Bewegungsförderung, vorgesehen. Die Aufgaben umfassen u.a., die Organisation, Vorbereitung und Nachbereitung der Treffen, die zielführende Moderation der Netzwerke, die Koordination des Informationsflusses zwischen den Netzwerkebenen (Steuerungsgruppe und Kooperative Planungsgruppe) sowie Supervision der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen. Wichtige Aufgabe ist die nachhaltige Vernetzung mit bestehenden Strukturen. Diese Koordinierungsstelle ist finanziell durch die Förderung zum Strukturaufbau (GRDrs 86/2020) abgedeckt.

Zusätzlich zur zentralen Koordinierungsstelle beim Amt für Sport und Bewegung sind Koordinierungsstellen in den Pilotstadtteilen vorgesehen. Die Koordinierungsstellen agieren auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung in den jeweiligen Stadtteilen. Sie sollen die Bürger*innen informieren, zur Vernetzung der Akteure vor Ort beitragen und eine Vermittlerfunktion zwischen Stadtteil und Stadtverwaltung einnehmen. Dabei sollen sie schwerpunktmäßig Menschen in schwierigen Lebenslagen erreichen. Die Vergütung dieser Koordinierungsstellen erfolgt über die oben genannte Förderung zur Umsetzung der Maßnahmen („Zielgruppenspezifische Interventionen“). Im Rahmen des Projekts KOMBINE sollen insgesamt in bis zu vier Pilotstadtteilen Koordinationsstellen eingerichtet werden.

Die Koordinierungsstelle ist eine von insgesamt zehn Maßnahmen, die im Zuge des kooperativen Planungsprozesses von KOMBINE entstanden sind und prioritär umgesetzt werden sollen. Diese weiteren Maßnahmen sind in der Anlage 1 „Vorhabenbeschreibung“ zu finden.


Finanzielle Auswirkungen


Der Zuwendungsbescheid der BZgA liegt bereits vor (16.08.2021). Insgesamt beläuft sich die Förderung in den Jahren 2021 bis 2025 auf 110.000 EUR. Die Erträge werden in den Jahren 2021 bis 2025 im Teilergebnishaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Auftrag 52SF0216 KOMBINE Maßnahmenumsetzung, Sachkonto 31400000, Zuweisung lfd. Zwecke Bund, vereinnahmt. Die zweckgebundenen Erträge werden im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit zweckgebunden umgesetzt.

Zur Deckung des Personalbedarfs für die Koordinierungsstellen vor Ort in den Stadtteilen wird die Verwaltung ermächtigt, außerhalb des Stellenplans, zusätzliches Personal im Umfang von bis zu 48 Personenmonaten mit einem Umfang von bis zu 21% in der Entgeltgruppe 9b TVöD zu beschäftigen (für insgesamt vier Stadtteile; pro Stadtteil 5,25%). Die anfallenden Personalkosten in Höhe von maximal 56.100 EUR werden aus den Fördermitteln der BZgA vollständig gedeckt.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Vorhabenbeschreibung

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