Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 1414-00
GRDrs 674/2021
Stuttgart,
10/06/2021


Wartungs-, Unterhaltungs-, und Beschaffungskosten für Einsatzmittel des Katastrophenschutzes



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich13.10.2021

Bericht:

Wartung und Unterhaltung

Das Land Baden-Württemberg hat der Stadt Stuttgart zur Fußball-WM 2006 einen Großraumrettungswagen (GRTW), einen Abrollbehälter „Massenanfall von Verletzten“ (AB-MANV) und einen Abrollbehälter Medizintechnik (AB-MedTech) überlassen.

Der GRTW, der AB-MANV und der AB-MedTech sind integraler Bestandteil des Konzeptes zur Bewältigung von Großschadenslagen in der Landeshauptstadt Stuttgart mit 10 bis 100 Verletzten. Die Einsatzbreite reicht hierbei von der Nutzung als mobile Sanitätsstation bei Großveranstaltungen, über die Verwendung als Sichtungsstation und Verletztensammelstelle bis hin zum Transport von bis zu 15 Patienten gleichzeitig (GRTW) bzw. zum Betrieb eines Behandlungsplatzes für bis zu 100 Patienten (AB-MANV + AB-MedTech). Auslöser für solche Einsatzlagen können Unfälle, Chemikalienaustritte, Brände, Amoklagen, Terroranschläge oder eine Vielzahl von Erkrankten, z.B. bei Lebensmittelvergiftungen in Pflegeeinrichtungen sein.

Gemäß Überlassungsvereinbarung trägt das Land alle Kosten für die Fahrzeuge, die den von der Stadt zu tragenden Eigenanteil übersteigen. Die über den Eigenanteil der Stadt hinausgehenden Kosten werden im Folgejahr mit dem Land abgerechnet und erstattet. Die dafür zwingend notwendigen Haushaltsmittel von durchschnittlich rund 40.000 EUR pro Jahr können nicht über das Ausgabenbudget der Branddirektion gedeckt werden. Im Verwaltungsentwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 wurde eine Aufstockung des Budgets um 7.000 EUR auf 22.000 EUR/Jahr berücksichtigt, sodass noch eine Finanzierungslücke von 33.000 EUR/Jahr vorhanden ist. Sollten die entsprechenden Haushalts- mittel nicht zur Verfügung gestellt werden, so muss der GRTW und/oder die AB-MANV/MedTech-Komponente außer Dienst genommen und dem Land zurückgegeben werden.
Beschaffung von Einsatzmaterial

Die veraltete und durch die bauliche Substanz im KatS-Zentrum (Im Vogelsang) beschädigte kommunale KatS-Ausstattung an Zelten, Pavillons, Notbetten, Zeltheizgeräten, Notstromaggregaten usw. muss erneuert werden. Außerdem ist es notwendig, die KatS-Ausstattung im Hinblick auf die heutigen Anforderungen und an zukünftige Bedürfnisse einer Landeshauptstadt anzupassen bzw. zu erweitern. Dies hat insbesondere die derzeitige Pandemielage deutlich gezeigt. Der Umzug des Katastrophenschutzlagers in den Neubau der Feuer- und Rettungswache 5 Möhringen ermöglicht diese Maßnahmen.

Die notwendigen Ersatz- und Neubeschaffungen von Einsatzgeräten und Fahrzeugbeladungen führen zu voraussichtlichen jährlichen Mehrkosten von rund 23.000 EUR/Jahr in den Jahren 2022 bis 2026 bis der erforderliche Austauschzyklus vollumfänglich abgeschlossen ist, die nicht aus dem Ergebnishaushalt der Branddirektion gedeckt werden können.


Geschäftsaufwendungen

Nur gut geschultes und korrekt ausgestattetes Personal kann im Einsatzfall die Schadenslagen effektiv bewältigen. Hierfür ist es erforderlich, die verschiedenen Stabsräume und die entsprechende Infrastruktur in SIMOS und deren Schnittstellen mit unterschiedlichsten Führungshilfsmitteln zu versehen. Fortbildungs- und Übungsprogramme und in 2023 eine KatS-Vollübung, unter Beteiligung der KatS-Stäbe und der KatS-Einheiten zum Thema „Ausfall/Störung kritischer Infrastruktur“ sind geplant. Bei dieser Übung soll erprobt werden, ob und wie die Einsatzfähigkeit der KatS-Einheiten und die Betreuung / Versorgung der Bevölkerung u.a. in Pandemielagen sichergestellt werden kann. Außerdem muss der Katastrophenschutzeinsatzplan der Landeshauptstadt Stuttgart (KatS-EP), der mit seinen Modulen in der GSE-Datenbank geführt wird, stets aktuell gehalten und aufgearbeitet werden und ein dauerhaftes Aus- und Fortbildungssystem der verschiedenen Stäbe eingeführt und betreut werden. Des Weiteren müssen anstehende Großereignisse geplant und vorbereitet werden, wie z. B. der Deutsche Katholikentag 2022 und die Fußball-Europameisterschaft 2024.

Zusätzlich muss die Bevölkerung mit Informationsmaterial versorgt werden. Der Katastropheneinsatzplan Jodtabletten-Ausgabe wird im Jahr 2021 neu erlassen. Der Bund stellt entsprechendes Informationsmaterial (Flyer: Einnahme von Jodtabletten) nicht mehr kostenlos zur Verfügung. Entsprechend werden Mittel für die Druckkosten benötigt. Für die Erstellung und Umsetzung des Notfallplans Stromausfall werden pro Jahr Haushaltsmittel benötigt. Außerdem soll 2022 und 2023 die vor rd. 10 Jahren durchgeführte Aktion mit der BBK-Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“ in der Version „Stuttgart“ nochmals mit rd. 20.000 Exemplaren aufgelegt werden.

Diese o.g. Maßnahmen führen zu Mehrkosten von insgesamt rund 52.000 EUR/Jahr, die nicht aus dem Ergebnishaushalt der Branddirektion gedeckt werden können.

Insgesamt entstehen bei der Branddirektion für den Bereich Katastrophenschutz laufende Mehrkosten von rund 108.000 EU pro Jahr. Dem stehen zu den bisherigen bereits im Haushalt veranschlagten Einnahmen/Zuweisungen von 48.000 EUR, aktuell Mehrerträge von rund 13.000 EUR pro Jahr gegenüber.




Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Unterhaltung bewegliches Vermögen Gr. 42210
56
56
56
56
56
Geschäfts. Kats Gr 44310
52
52
52
52
52
Ersätze Sachkosten Kats
-13
-13
-13
-13
-13
Finanzbedarf
95
95
95
95
95
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Unterhaltung bewegliches Vermögen Gr. 42210
34
34
34
34
34
Geschäfts. Kats Gr 44310
6
6
6
6
6
Zuweisungen Gr. 3140
-38
-38
-38
-38
-38
Ersätze Sachkosten Kats
-10
-10
-10
-10
-10

Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen.


Referat WFB gibt zu bedenken, dass aus Sicht der Finanzverwaltung es wenig sinnvoll ist, einzelne Positionen isoliert zu betrachten. Letztlich ist nur das Gesamtbudget relevant, in dessen Rahmen die vorhandenen Bedarfe zu priorisieren sind. Das bereits vorhandene Budget ist hinsichtlich der vorliegend dargestellten Mittelbedarfe nach Ansicht der Finanzverwaltung ausreichend.

Haushalts- und Stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haus-haltsplanberatungen erfolgen.     






Dr. Clemens Maier
Bürgermeister



Anlagen:


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