Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
422
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VerhandlungDrucksache:
661/2023
GZ:
SOS 1001-03
Sitzungstermin: 19.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Beauftragung von Sicherheitsdiensten für die publikumsintensiven Dienststellen des Amts für öffentliche Ordnung

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 05.07.2023, öffentlich, Nr. 357
Gemeinderat vom 06.07.2023, öffentlich, Nr. 164
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 06.07.2023, GRDrs 661/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Sicherheitsdienstleistungen mit einer Laufzeit von einem Jahr (2024) für die publikumsintensiven Dienststellen beim Amt für öffentliche Ordnung (Ausländerbehörde und Bürgerbüros) neu auszuschreiben.

2. Der voraussichtliche Aufwand von insgesamt bis zu 1,43 Mio. EUR ab 01.01.2024 für ein Jahr wird im Teilergebnishaushalt THH 320 Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207040, Einwohnerwesen, Kontengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Die Mittel werden als Vorbelastung zum DHH 2024/2025 angemeldet.

3. Die Verwaltung wird zusätzlich mit einer Interimsvergabe über 1,4 Mio EUR bis Jahresende 2023 beauftragt.

4. Dem durch die Inanspruchnahme der Sicherheitsdienstleistungen im Haushaltsjahr 2023 entstehenden überplanmäßigen Aufwand in Höhe von bis zu 1,22 Mio. EUR im THH 320 Amt für öffentliche Ordnung, Kontengruppe 4250 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus der Deckungsreserve Sachaufwand im THH 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen in entsprechender Höhe.

5. Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidung durch das Referat AKR unter Mitzeichnung von Referat SOS getroffen werden kann.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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