1. Von der Inbetriebnahme der Beruflichen Schulen Alexander-Fleming-Schule Stuttgart, Berufliche Schule für Gesundheit und Pflege sowie Hedwig-Dohm-Schule Stuttgart, Berufliche Schule für Ernährung, Hauswirtschaft und Sozialwesen wird Kenntnis genommen.
** abhängig vom Zeitpunkt der Finanzierung Das Gebäude, in welchem die bisherige Hedwig-Dohm-Schule in der Ludwigstr. 111 untergebracht war, wird dauerhaft für schulische Zwecke im Bereich der Beruflichen Schulen verwendet werden. Zunächst dient das Gebäude in der Zeit von Herbst 2013 bis voraussichtlich Ende 2014 der Kaufmännischen Schule Stuttgart-Nord (KSN) als Interimsstandort. Diese interimsweise Unterbringung wird aufgrund der am Stammsitz der KSN im Schulzentrum Nord in der Heilbronner Str. 155 laufenden Generalsanierung und Umstrukturierung notwendig. Direkt im Anschluss wird das Gebäude der bisherigen Hedwig-Dohm-Schule als Interimsstandort für die Gewerbliche Schule Im Hoppenlau (GSIH) während der Umstrukturierungsmaßnahmen am dortigen Stammsitz in der Rosenbergstr. 17 verwendet (bis Juli 2016). Anschließend wird das Gebäude umgebaut, um dann ab September 2017 dauerhaft als Außenstelle für zwei berufliche Schulen, die Gewerbliche Schule Im Hoppenlau und das Wirtschaftsgymnasium West zu dienen. Diese Zeitschiene steht unter der Voraussetzung der Finanzierung der Umstrukturierungsmaßnahme an der GSIH / WGW im nächsten Doppelhaushalt 2014/15 und einem optimalem Ablauf der Baumaßnahmen. Das Gebäude der bisherigen Hauswirtschaftlichen Schule Ost in der Hackstr. 2 wird mittelfristig ebenfalls schulisch durch die GSIH weiter genutzt. Nach Auszug des Großteils der Schüler an die neue Alexander-Fleming- und Hedwig-Dohm-Schule verbleiben in der Hackstr. 2 rund 400 Berufsschüler/innen aus dem Bereich Hotel- und Gaststättengewerbe. Diese Schularten werden schulorganisatorisch ab Schuljahr 2013/14 der GSIH zugeordnet und zunächst als Außenstelle in der Hackstr. geführt. Ihr Umzug in das Stammgebäude der GSIH ist erst nach Abschluss der dortigen Umstrukturierungsmaßnahmen möglich, voraussichtlich frühestens im August 2016 – abhängig von der Finanzierung im Doppelhaushalt 2014/15, ansonsten verlängert sich die Interimsnutzung in der Hackstr. 2 um einen weiteren Doppelhaushalt. Für das Gebäude Werastr. 138 prüft das Schulverwaltungsamt zur Zeit, ob es für eine schulische Nutzung als Außenstelle des Zeppelin-Gymnasiums geeignet wäre. Der zusätzliche Raumbedarf am Zeppelin-Gymnasium ergibt sich in Folge der großen Nachfrage nach dem G9-Angebot. Die Gebäudetechnische Inbetriebnahme der neuen Gebäude der beiden Beruflichen Schulen erfolgte im April 2013. Der Schulbetrieb wird zum Beginn des Schuljahres 2013/ 2014 aufgenommen werden. Die Entscheidung über den Personalbedarf ist nun zu treffen. 2. Größe, Ausstattung und Nutzungsintensität der neuen Beruflichen Schulen Große Schulen verfügen über Innenreinigungsflächen von 5.000 bis 10.000 m². Der Gebäudekomplex, in welchem die beiden Schulen untergebracht sein werden, weist im Gesamten 25.000 m² Innenreinigungsfläche aus. In Stuttgart verfügen die Gewerblichen Schulen durchschnittlich über 62, die Hauswirtschaftlichen Schulen über 56 und die Kaufmännischen Schulen über 50 Schulräume. Die Alexander-Fleming-Schule wird über 97 und die Hedwig-Dohm-Schule über 115 Schulräume verfügen, welche in beiden Schulen einen überdurchschnittlich hohen technischen Standard aufweisen. Bei der Alexander-Fleming-Schule stehen dem Schulbetrieb eine Vielzahl von Werkstätten, Labor- und Röntgenräumen sowie komplett eingerichtete ärztliche Behandlungszimmer zur Verfügung. Die Hedwig-Dohm-Schule wird mit Lehrküchen im Umfang von Großküchen versehen sein. Darüber hinaus sind beide Beruflichen Schulen, die nebeneinander betrieben werden, jedoch gebäudetechnisch verbunden sind, mit modernster Haustechnik ausgestattet. In beiden Schulen wird eine hohe schulische Auslastung gegeben sein und Abendunterricht bis 21 Uhr die Regel sein. In den Schulferien werden die Handwerkskammern die Schul- und Lehrräume für die Prüfungen belegen. 3. Schulhausbetreuung durch Schulhausmeister Für Gewerbliche Schulen werden aufgrund der besonderen Anforderungen und des erhöhten Betreuungsaufwands durch die technische Ausstattung pro Schule 2,0 Schulhausmeister angesetzt. Aufgrund der Einbindung in das Schulhausverbundsystem in Stuttgart und den damit verbundenen Synergieeffekten werden in Stuttgart 1,5 Schulhausmeister pro Schule eingesetzt (vgl. it.schule stuttgart, Möhringen - GRDrs 260/2004). Durch die hohe schulische Auslastung und das bis auf Weiteres baulich sehr schwierige Umfeld, haben die Hausmeister hohe Präsenz zu zeigen. Die ausgedehnte Größe der Schulen und deren hochmoderne, komplexe Haustechnik und technische Ausstattung hat erhebliche Auswirkungen auf alle Arbeitsbereiche der Schulhausmeister. Kontrollgänge und Schließdienste, Kontrolle der Innenreinigung und Koordination der Handwerker und Fremdfirmen sind sowohl quantitativ als auch qualitativ mit keiner anderen Stuttgarter (Gewerblichen) Schule zu vergleichen. Die steile Hanglage stellt für den Winterdienst eine besondere Herausforderung dar. Eine weitere Besonderheit stellt die Tiefgarage mit 5.000 m² dar, welche ebenfalls neben den Außenanlagen von den Schulhausmeistern zu reinigen ist. In Folge dessen ist für jede der beiden Schulen ein Betreuungsaufwand durch Stammhausmeister von jeweils 1,5 Vollzeitstellen pro Schule als absolut unabdingbar zu sehen. 4. Einbindung in das Schulhausverbundsystem Im Schulhausverbundsystem der Stadt Stuttgart sind mehrere, meist 2-5, Schulen zu eine sogenannten Tour zusammengefasst; mehrere Touren wiederum ergeben einen Verbund. In einer Tour sind an jeder Schule Stammhausmeister sowie für die Tour zusätzlich noch Verbundhausmeister eingesetzt, so dass die tägliche Schulhausbetreuung von 6.30 Uhr bis 23.00 Uhr im Schichtdienst abgedeckt werden kann. Aufgrund der Einbindung in das Schulhausverbundsystem wird zur Abdeckung der notwendigen Schulhausbetreuung der beiden Schulen kein zusätzlicher Verbundhausmeister eingesetzt. Dadurch sind als Lösung insgesamt 3,0 Stellen für Schulhausmeister notwendig.