Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
411
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VerhandlungDrucksache:
884/2014
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 17.12.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Jobcenter Geschäftsplan 2015

Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 05.12.2014, öffentlich, Nr. 140
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 26.11.2014, GRDrs 884/2014, mit folgendem Beschlussantrag:

1. Dem Geschäftsplan 2015 des Jobcenters (Anlage 1) wird unter Vorbehalt der Bestätigung der vorläufigen Haushaltsansätze durch die Verabschiedung des Bundeshaushaltes und der Eingliederungsmittel-Verordnung zugestimmt.

2. Der Umschichtung von 2.170.759 EUR vom Eingliederungsbudget in das Verwaltungskostenbudget wird zugestimmt. 3. Dem Angebot zur Zielvereinbarung wird zugestimmt. Der Gemeinderat wird über das Ergebnis der Zielvereinbarung informiert. 4. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 werden geschaffen:

- 5,65 StellenPersönliche Ansprechpartner/-innen (Anlage 2),
- 2,00 StellenSachbearbeitung Zentrale Maßnahmenabrechnung (Anlage 2),
- 2,63 StellenLeistungsgewährer/-innen (Anlage 2),
- 1,00 StelleSachbearbeiter/-in Umsetzung und Optimierung von Eingliederungsleistungen (Anlage 3),
- 4,00 StellenAbrechner/-innen Leistung Bildung und Teilhabe, davon 2,00 Stellen befristet bis 01/2017 (Anlage 4).
5. Der Gemeinderat stimmt der Art und dem Umfang der im Geschäftsplan (s. Anlage 1) genannten Beschaffungen ("Maßnahmen") im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwände ("Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung") sowie der Entscheidung des Jobcenters über die Vergabe dieser Leistungen bis zu einer Vergabesumme, welche um bis zu 20 % über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, zu. 6. Der Gemeinderat ermächtigt das Jobcenter zur Teilnahme an den Programmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit den Schwerpunkten Sollte im Rahmen der Umsetzung der Programme zusätzliches Personal erforderlich sein, werden separate Beschlussvorlagen eingebracht.


EBM Föll stellt fest:

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