Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport

Gz: WFB/SOS
GRDrs 779/2021
Stuttgart,
09/27/2021


Sachstandsbericht
Gesamtstruktur Liegenschaften Feuerwehr Stuttgart




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
08.10.2021
13.10.2021

Bericht:


1. Bestehende Struktur der Liegenschaften

Die derzeitige Standortstruktur der Feuerwehr Stuttgart sieht derzeit fünf Standorte der
Berufsfeuerwehr und 24 Standorte der Freiwilligen Feuerwehr vor. Für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge der Branddirektion wird auf dem Grundstück der Hauptfeuerwache eine Werkstatt betrieben. Für die Aus- und Fortbildung stehen derzeit Büroflächen im Dachgeschoss der Hauptfeuerwache zur Verfügung. Für die praktische Ausbildung werden aktuell die Hofflächen aller Feuerwachen herangezogen.


Die Übersicht der Standorte kann der Anlage 1 entnommen werden.

Die erforderliche Bewertung der Standortentwicklung erfolgt innerhalb der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans im Jahr 2021 durch eine externe Begutachtung in Abhängigkeit der strukturellen Rahmenbedingungen (städtebauliche Vorgaben, S21 Betriebs-
konzept, Hilfsfristauswertungen etc.) und der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr. Die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplan soll durch den externen Begutachtenden im Verwaltungsausschuss diskutiert und abschließend zur Beschlussfassung geführt
werden. Erste gutachterliche Ergebnisse fließen in die Darstellung der Gebäudestruktur ein, jedoch wird die Darstellung sich auf die bestehenden Liegenschaften beschränken.


Bereits heute ist gutachterlich bestätigt, dass der heutige Standort der Hauptfeuerwache in Bad Cannstatt neben der Feuerwache 1 und Feuerwache 2 auch in der neuen
Gebäudestruktur der Feuerwehr Stuttgart bestehen bleibt.



2. Gesamtstruktur Gebäude Berufsfeuerwehr (5 Feuerwachen)

Feuerwache 1 - Süd: Neubau erforderlich und in Planung
Heusteigstr. 12, Katharinenstr.10, 12, 14 A/B (am bestehenden Standort), Interim Feuerwache 1: Neubau mit späterer Weiterverwendung unter der Paulinenbrücke in Planung Feuerwache 2 - West: Sanierung im Bestand und
Weimarstr. 36 Neubau einer zusätzlichen Logistikhalle Feuerwache 3 Bad Cannstatt: Neubau erforderlich (heutiger Standort)
Mercedesstr. 33, 35, 35 A/B Machbarkeitsstudie abgeschlossen, 1. Bauabschnitt Neubau ILS mit Führungs- und Verwaltungsstab, Einsatzführungsdienst sowie Verwaltung Feuerwache 4 Feuerbach: Neubau erforderlich (neuer Standort)
Bregenzer Str. 45,47 Wiener Str. 52 - inkl. Zentralwerkstatt „Atemschutz/Messtechnik* Feuerwache 5 Möhringen: Neubau (inkl. FF-Abteilung Logistik)
Sigmaringer Str. 115 Neubau in der baulichen Umsetzung GRDrs 86/2019, Offene Standorte: Aus- und Fortbildungszentrum*
Werkstatt- und Logistikzentrum*

*Die den Feuerwachen angegliederten Sonderbereiche sind auf funktionelle Abhängig-
keiten geprüft.


Die detaillierte Darstellung erfolgt nachfolgend in zeitlicher Abfolge.

Feuer- und Rettungswache 5 – Filder

Neubau Sigmaringer Str. 115

Als das zentrale Projekt, welches den Beginn der Neuarrondierung aller Feuerwachen einläutete, startete der Neubau für die Feuer- und Rettungswache 5 Filder in Stuttgart-
Möhringen im Juli 2020 in die Ausbau-Phase. Derzeit läuft der Ausbau in allen Bereichen mit der geplanten Fertigstellung im April 2022.


Terminschiene Neubau FRW5
Baubeginn - Rohbauphase Mai 2019
Baubeginn - Ausbauphase Juli 2020
Fertigstellung April 2022
Inbetriebnahme Juli 2022


Bestandswache Bruno-Jacoby-Weg 5
Das Bestandsgebäude befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Jüngst gab es umfangreiche Wassereinbrüche über das Dach, welche auch zu einer Presseberichterstattung führten. Mit den durchgeführten Maßnahmen (Stellung eines provisorischen
Daches, Trocknung und Behebung der Wasserschäden) wird die Nutzbarkeit des
Gebäudes für eine interimistische Nutzung durch die Branddirektion als Aus- und Fort-
bildungszentrum gewährleistet. Danach ist das Gebäude abgängig, da das Grundstück zur Nutzung durch die AWS als Betriebshof für die Standorte Liebknechtstraße, Türlenstraße und Hessbrühlstraße übergeben und neu bebaut werden soll.



Feuerwache 2 – West

Generalsanierung Feuerwache 2 West

Die Feuerwache 2 West wurde 1980 in Betrieb genommen und ist Standort für einen Löschzug sowie die Spezialgebiete Umweltschutz und Atemschutzlogistik.

Das Gebäude befindet sich altersbedingt in einem schlechten baulichen Zustand. Eine im Juni 2019 durchgeführte Machbarkeitsstudie der Arcass Planungsgesellschaft GmbH kommt zu dem Ergebnis, dass die Gebäudestruktur eine zukunftsfähige Feuerwache
ermöglicht, eine Generalsanierung aber unerlässlich sei.
Diese Maßnahme kann jedoch erst nach Realisierung der Logistikhalle auf der Hoffläche der Feuerwache 2 sowie nach der Errichtung des Neubaus der Feuerwache 1 - Süd durchgeführt werden.

1. Bauabschnitt Logistikhalle Feuerwache 2 West

Auf der Hoffläche der Feuerwache 2 - West ist mit dem Bau der Logistikhalle begonnen worden, vgl. GRDrs 977/2020. Die Fahrzeughalle dient zur witterungsgeschützten Vor-
haltung der Reservefahrzeuge (Ausfallreserve Hilfeleistungslöschfahrzeuge der Berufs-
feuerwehr) und der derzeit bereits am Standort der Feuerwache 2 vorgehaltenen Abroll-
behälter und Sonderfahrzeuge, welche aktuell nicht nach den geltenden Bestimmungen der Arbeitssicherheit abgestellt werden können.


Im Rahmen der aktuellen Planung und Umsetzung „Notfallplan Stromausfall“ wird die bestehende, vor 10 Jahren stillgelegte Tankstelle, den heutigen Anforderungen angepasst, saniert und wieder in Betrieb genommen.

Terminschiene Neubau Feuerwache 2 – Logistikhalle
Baugenehmigung Herbst 2020
Baubeginn Dezember 2020
Fertigstellung Januar 2022
Inbetriebnahme März 2022

Vorgeplante Nutzungsdauer Logistikhalle: 2022 - 2026
- Betrieb der Interims-Feuerwache 1 Paulinenbrücke und der Ausgleichsmaßnahmen der Feuerwache 1 mit 4 Stellplätzen am Standort Feuerwache 2 West in der Logistikhalle
- 2022 – 2026 Neubau Feuerwache 1 Süd am bisherigen Standort
- 2024 Planungsstart Generalsanierung Feuerwache 2 West
- Vorgeplant ab 2027: Kernsanierung Feuerwache 2 Vorgeplante Weiterentwicklung Feuerwache 2: 2027 ff.
- 2027 Interims-Feuerwache 2 in der Logistikhalle und Ausgleichsmaßnahmen am
Standort

- Fortfolgend Generalsanierung Bestandsgebäude Feuerwache 2 West



Feuerwache 1 – Neubau am bestehenden Standort
Feuerwache 1 – Interimsfeuerwache Paulinenbrücke

In der Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2020, hat der Gemeinderat dem Vorprojektbeschluss GRDrs 96/2020 zum Neubau der Feuerwache 1 am bestehenden Standort ohne Gegenstimme zugestimmt und entsprechend beschlossen.

Auf Grund der besonderen städtebaulichen Lage wird ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet, welches 2021 startet und gemeinsam mit dem Hochbauamt und dem Liegenschaftsamt vorbereitet und durchgeführt wird.

Die Gesamtkosten des Neubaus an der Heusteigstraße werden mit 33,56 Mio. Euro veranschlagt.

Da die Feuerwache 1 während der Neubauphase nicht am jetzigen Standort weiterbe-
trieben werden kann, ist parallel zum Vorprojektbeschluss der Neubau der Interimsstandort Paulinenbrücke beschlossen worden. Die Gesamtkosten des Interims unter der Paulinenbrücke werden mit 4,05 Mio. Euro veranschlagt.


Standort Neubau

Eine 2018 erneut durchgeführte Bedarfsermittlung der Feuerwehr Stuttgart hat unter einsatztaktischen Gesichtspunkten ergeben, dass der Standort in der Heusteigstraße oder in unmittelbarer Umgebung notwendig ist und nicht aufgegeben werden kann.
Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass das Grundstück des heutigen Standorts Heusteigstraße 12 – Flurstück 564 mit einer Fläche von ca. 2.725 m² für einen erforderlichen Neubau der Feuerwache 1 Süd mit notwendigen Außenbereichen und Fahrwegen ausreicht.
Das Raumprogramm wird mit einer Tiefgarage und der bereits abgestimmten ebenerdigen Nutzung einer Teilfläche von ca. 425 m² auf dem Nachbargrundstück vollumfänglich
umgesetzt werden.


Neubau auf dem Bestandsgrundstück

Unter Federführung der Branddirektion und in enger Abstimmung mit den Nachbarn
Siedlungswerk und Diözese Rottenburg-Stuttgart wurde gemeinsam mit dem Liegenschaftsamt und dem Hochbauamt eine städtebauliche Lösung gefunden, welche den Schulterschluss zwischen optimaler Nutzbarkeit der Feuerwache, den hohen Anforderungen des Lärmschutzes sowie der weiteren Bebaubarkeit der Angrenzergrundstücke
gerecht wird.


Interims-Feuerwache 1 Paulinenbrücke

Während der Bauphase des Neubaus der Feuerwache 1 am Altstandort muss die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr aufrechterhalten werden. Deshalb wird als Kernstück der
Feuerwache 1 ein Löschzug mit 12 Einsatzfunktionen unter der Paulinenbrücke temporär in ein Interim ausgelagert.

Neben temporären baulichen Maßnahmen werden weitere Ausgleichsmaßnahmen der Feuerwache 1 auf der Feuerwache 2 (Bestandsgebäude und Logistikhalle) umgesetzt. Die organisatorischen Abstimmungen unter den Feuerwachen laufen.



Temporäre Unterbringung der Fachabteilungen

Für die Fachabteilungen 37-2 (Einsatz) und 37-4 (Einsatzvorbeugung) stehen in
Stuttgart-Wangen in der Ulmer Str. 214 entsprechende Ersatzflächen zur Verfügung, vgl. GRDrs 395/2021. Um die notwendigen Raumbedarfe zur Sicherstellung des Betriebs von SIMOS zu gewährleisten, wird die Fachabteilung 37-1 (Verwaltung) voraussichtlich bereits in der ersten Novemberwoche 2021 in der Ulmer Straße 214 temporär untergebracht (siehe GRDrs 1498/2019 Deckung der für die Sicherstellung des SIMOS-Betriebs notwendigen Raumbedarfe auf der Feuerwache 3).

Diese temporär in der Ulmer Straße 214 untergebrachten Fachabteilungen werden final im Neubau der neuen Hauptfeuerwache am Standort Bad Cannstatt mit sämtlichen anderen Fachabteilungen zusammengeführt werden.

Terminschiene Neubau Feuerwache 1
Realisierungswettbewerb 2021
Planung 2022 -2024
Baubeginn 2024
Fertigstellung 2026

Terminschiene Interims-Feuerwache 1
Planung 2021 - 2022
Baubeginn 2023
Inbetriebnahme Ende 2023
Betrieb der Interimsfeuerwache bis 2026
Nachnutzung ab 2027

Terminschiene Ulmer Straße 214
Planung 2021
Umzug/Inbetriebnahme BA1 11/2021 - 2/2022
Umzug/Inbetriebnahme BA2 5/2022 – 7/2022


Weitere Planungen der Berufsfeuerwehr

Zwei weitere wichtige Bausteine bei der Neuordnung der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr bilden die Hauptfeuerwache in Bad Cannstatt sowie die Feuerwache 4 in Feuerbach.
Um die Ausbildung neuer Mitarbeiter*innen sicherzustellen und den Wissenserhalt des bestehenden Personalkörpers aufrecht zu erhalten, muss neben den Feuerwachen auch das Aus- und Fortbildungszentrum neu gebaut werden.


Feuerwache 3 – Ausgliederung der Fachabteilung Verwaltung (37-1)

Zur Deckung der für die Sicherstellung des SIMOS-Betriebs (Integrierte Leitstelle der
Feuerwehr und des Rettungsdienstes, Integrierte Verkehrsleitzentrale, Störmeldezentrale – nach Umbau „Überwachungszentrale“ des Tiefbauamts) notwendigen Raumbedarfe wird die Abt. Verwaltung der Branddirektion in ein Büro- und Verwaltungsgebäude in die Ulmer Straße 214 ausgegliedert.


Die Umsetzung der Maßnahmenplanung läuft derzeit in Abstimmung mit der Verwaltungsleitung.

Feuerwache 3 – Machbarkeitsstudie

Im Doppelhaushalt 2020/2021 sind 500.000 Euro für die Machbarkeitsstudie zur Neu-
arrondierung der Hauptfeuerwache hinterlegt und genehmigt. Entsprechend der der-
zeitigen Nutzungen am Standort Bad Cannstatt wurde die Machbarkeitsstudie modular aufgebaut. Die abschließende Festlegung der Nutzungseinheiten am Standort der Haupt-
feuerwache wird mit der im Jahr 2021 erfolgenden Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes festgelegt.


Folgende Module wurden in der Machbarkeitsstudie für die neue Hauptfeuerwache hinterlegt:

§ Branddirektion (Amtsleitung, Fachabteilungen, Sonderbereiche)
§ Feuerwache 3
§ Integrierte Leitstelle
§ Ggf. Werkstatt- und Logistikzentrum

Mit dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie in Bad Cannstatt wurde planungstechnisch dargestellt das ein erster Bauabschnitt unabhängig von der weiteren Arrondierung der Restfläche umgesetzt werden kann (siehe GRDrs 780/2021).

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt kann gutachterlich festgehalten werden das am Standort Bad-Cannstatt die im ersten Bauabschnitt hinterlegten Nutzungseinheiten (Amtsleitung, Fachabteilungen, Integrierte Leitstelle Stuttgart, Führungs- und Verwaltungsstab, Einsatzführungsdienst) baulich angesiedelt werden müssen.

Die Abstimmungsgespräche bezüglich der anzukaufenden und direkt an das bestehende Grundstück angrenzenden Erweiterungsfläche, der 30 m-Streifen der SSB, sind abgeschlossen. Der Ankauf soll mit Beschluss der GRDrs 801/2021 erfolgen.

Entsprechende Planungs- und Baumittel für den 1. Bauabschnitt in Höhe von 65 Mio. EUR werden für den DHH 2022/2023 angemeldet (GRDrs 780/2021 aufbauend auf GRDrs 1498/2019). Die Interimsflächen in der Ulmer Straße 214 stehen bis zur Fertigstellung des Verwaltungsgebäudes zur Verfügung.


Feuerwache 3 – Aus- und Fortbildungszentrum

Neben der Machbarkeitsstudie der Hauptfeuerwache wird derzeit im gesamten Stadtgebiet nach Grundstücksflächen für ein neues Aus- und Fortbildungszentrum gesucht.

Der Suchauftrag hat folgende Rahmenparameter:

§ Gesamtes Stadtgebiet
§ 10.000 m² – 30.000 m² Grundstücksfläche
§ Teilbar entsprechend der Modulanforderungen
§ Ansiedlung des AFZ an einem BF-Standort wünschenswert aber nicht verpflichtend
§ ÖPNV-Anbindung wünschenswert

Nach Auszug der Feuer- und Rettungswache 5 in den Neubau in der Sigmaringer Straße können die alten Flächen im Bruno-Jacoby-Weg 5 für die Aus- und Fortbildung temporär weitergenutzt werden. Die Nutzungsdauer ist in Abhängigkeit der Neubebauung des alten Standortes der Feuer- und Rettungswache 5.
Feuerwache 4: Grundstückssuche

Die Feuerwache 4 in der Bregenzer Str. 45-47 wurde im Jahr 1930 erbaut und 1986 umgebaut. Das ursprüngliche sogenannte Sammelgebäude mit Feuerwache und
Gesundheitsamt, das zwischen 1928 und 1931 von Stadtbaurat Holstein errichtet
wurde, stellt ein Kulturdenkmal aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz dar. Die Geschossfläche beträgt 3.410 m² (inkl.
Nebengebäuden).

Die Verwaltung hatte daher bereits im 2. Halbjahr 2017 Planungen und Abstimmungen hinsichtlich möglicher Sanierungs-/Teilabriss- und Neubaumaßnahmen in Abstimmung mit dem Denkmalschutz aufgenommen. Ziel war es das bestehende Gebäude
grundlegend zu sanieren und modernisieren und durch den Teilabriss eines der beiden Gebäudeflügel zur Bregenzer oder Wiener Straße um einen Neubau einer funktionalen Fahrzeughalle mit Nebenflächen zu ergänzen. Die seit 2018 vorliegende Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart kommt zu dem Schluss, dass allen drei Gebäudeflügeln maßgebliche Bedeutung für die Kulturdenkmaleigenschaft zukommt und damit der Abbruch eines der Baukörper zur Leobener, Bregenzer und Wiener Straße nicht denkmalfachliche Zielsetzung sein kann und daher nicht mitgetragen wird. Des Weiteren kann Eingriffen in die Gebäudestatik aus denkmalfachlicher Sicht nicht zugestimmt werden.

Im Ergebnis kann nur durch eine reine Sanierung der Bestandsgebäude der Feuerwache 4 keine zukunfts- und funktionsfähige Berufsfeuerwache generiert werden.
Deshalb wurde ab 2019 ein Neubau an anderer Stelle für die Feuerwache 4 in Feuerbach weiterverfolgt und sämtliche Grundstücksflächen in den infrage kommenden Bereichen durch das Liegenschaftsamt und das Amt für Stadtplanung und Wohnen untersucht. Im Sommer 2020 wurden unter Federführung des Referats WFB die Kaufverhandlungen für das Fahrion-Areal (B295 Ecke Leobener Straße) wieder aufgenommen.

Die in 2015 bereits für das Fahrion-Areal geplante Aufstellung eines neuen
Bebauungsplans wird derzeit überarbeitet. Die Feuerwache 4 soll hierbei mit einer
ca. 7.800 m² großen Grundstücksfläche berücksichtigt werden.




3. Gesamtstruktur Gebäude Freiwillige Feuerwehr

Zusammen mit der Branddirektion und dem Liegenschaftsamt wurden (bis auf die Freiwillige Feuerwehr Hedelfingen) alle Häuser der Freiwilligen Feuerwehr begangen. Es wurde jeweils eine Bestandsaufnahme durchgeführt und ein Planungsauftrag an das Hochbauamt erteilt. In einigen der in GRDrs 476/2019 aufgeführten Objekte wurden bereits notwendige Maßnahmen (z. B. Einbau Abgasabsauganlage) durchgeführt bzw. ist ein entsprechender Bauantrag über das Hochbauamt eingereicht worden.

Dies betrifft im Detail die:

FF Hofen, Walchenseestr. 14: Umbau und Erweiterung mit zusätzlicher Garage, Einbau Abgasabsauganlage und Herstellung von Umkleideräumen geplant. Bauantrag gestellt
Entsprechende Planungs-, Einrichtungs- und Baumittel in Höhe von 530.000 EUR werden für den DHH 2022/2023 angemeldet.

FF Mühlhausen, Arnoldstr. 27: Umbau und Erweiterung, Abgasabsauganlage und Herstellung von Umkleideräumen geplant. Entwürfe des Architekten aktuell zur Klärung beim Baurechtsamt
Entsprechende Planungs-, Einrichtungs- und Baumittel in Höhe von 525.000 Mio. EUR werden für den DHH 2022/2023 angemeldet.

FF Vaihingen, Bachstr. 6: Umbau und Erweiterung der Flächen, Einbau der Abgas-
absauganlage sowie Erneuerung der Hallentore und Einbau eines Notstromaggregates geplant. Bauantrag gestellt.

Entsprechende Planungs-, Einrichtungs- und Baumittel in Höhe von 1,61 Mio. EUR werden für den DHH 2022/2023 angemeldet.

Für die weiteren Objekte muss die Branddirektion noch abschließend entscheiden,
welche technischen Ausstattungen erforderlich sind (konkret Entscheidung hinsichtlich der Vorhaltung einer stationären Netzersatzanlage in den Objekten). Ziel ist es, zu-
mindest den Einbau einer Abgasabsauganlage zu realisieren (Gesundheitsschutz). Bei den Spinden und Sozialräumen (Umkleiden, Duschen) geht die Branddirektion hier aufgrund der Beschränkungen im Bestand schon große Kompromisse ein.


Für die Feuerwehrhäuser Münster, Austraße (vgl. GRDrs 548/2021), Sillenbuch (Kirchheimer Straße vgl. GRDrs 543/2008 und Berichterstattung WA 19.07.19) und Untertürkheim (Kälte Fischer Areal) sind Neubauten in Planung.



4. Konzept „Aus- und Fortbildungszentrum“

Mit dem neuen Aus- und Fortbildungszentrum soll eine moderne und vor allem praxisnahe Aus- und Fortbildung an einem Standort möglich sein. Neben feuerwehrtechnischen Inhalten sollen hier auch alle sanitäts- und rettungsdienstlichen Inhalte vermittelt werden.

Für das Aus- und Fortbildungszentrum sind insbesondere folgende Komponenten vorgesehen:



Büro- und Lehrgebäude
Hier befinden sich die Büroräume der Mitarbeiter*innen des Sachgebietes. Darüber hinaus sind hier alle Lehrsäle für die feuerwehrtechnische sowie sanitäts- und rettungsdienstliche Aus- und Fortbildung untergebracht. Ebenso sind ausreichend Aufenthalts- und Umkleidebereiche für die Mitarbeiter*innen und Lehrgangsteilnehmer*innen einzuplanen. Hierbei ist insbesondere auf die Schwarz-Weiß-Trennung zu achten.

Sporthalle
Körperliche Leistungsfähigkeit ist für die Feuerwehrtätigkeit unerlässlich. Daher fordert die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (APrO FW mD), dass während der Grundausbildung unter anderem das Deutsche Sportabzeichen in Silber oder das Deutsche Feuerwehrfitnessabzeichen in Bronze abgelegt werden muss. Um die Lehrgangsteilnehmer*innen hierauf optimal vorbereiten zu können, müssen adäquate Trainingsmöglichkeiten geschaffen werden.

In der Sporthalle soll auch künftig der Sporttest für die Bewerber*innen stattfinden.

Darüber soll die Sporthalle auch den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. Somit müssen diese nicht mehr auf (Schul-)Sporthallen in ihrem Bezirk zurückgreifen. Zumal diese auch nicht gesichert zur Verfügung gestellt werden können.

Die Sporthalle beinhaltet mindestens ein Sportfeld, einen Fitnessraum, Umkleide- und
Sanitärräume sowie ausreichende Lagerflächen.



Fahrzeug- und Logistikhalle
Für die Einsatzfahrzeuge des Aus- und Fortbildungszentrum ist eine geeignete Fahrzeughalle inklusive Waschmöglichkeit vorgesehen. Somit müssen die Fahrzeuge nicht mehr im Freien stehen. Hier sind ebenso Werkstätten und Lagerflächen geplant.

Übungsgebäude
Damit eine praxisnahe Aus- und Fortbildung möglich ist, sind geeignete Übungsgebäude erforderlich. Sie sollen eine typisch großstädtische Bebauung abbilden. Die Gebäude sind so ausgelegt, dass auch mehrere Gruppen zeitgleich üben können. Da sie im Innern
unempfindlich gegen Wasser sind, lassen sich realistische Übungsbedingungen erzeugen. Aufgrund der unterschiedlichen Gebäudehöhe kann zudem der Einsatz von tragbaren
Leitern und Umgang mit dem Hubrettungsfahrzeug geübt werden.


Eine Besonderheit wird die Übungsmöglichkeit für den Einsatz in unterirdischen Verkehrsanlagen sein. Hierfür ist der oberirdische Nachbau einer Stadt- oder S-Bahn-Haltestelle mit Tunnelstück geplant.

Übungsobjekte für die technische Hilfeleistung und den Gefahrstoffeinsatz
Ferner sind verschiedene Übungsobjekte (z.B. Pkw, Lkw, Bus) für die technische Hilfe-
leistung vorgesehen. Um diese realistisch einsetzen zu können, sollen entsprechende Umgebungsbedingungen geschaffen werden (z.B. Nachbau einer Straße). Ebenso sind unter anderem Einrichtungen zur Simulation von Tiefbauunfällen, eine schiefe Ebene zum

Anschlagen von Lasten sowie eine Krananlage geplant.

Für den Umgang mit Stadtbahnen im Einsatzfall ist eine Gleisanlage mit einem Triebfahrzeug geplant.

Zusätzlich sind Übungsobjekte für den Gefahrstoffeinsatz erforderlich. Neben verschiedenen Tank- und Containersystemen ist auch ein Kesselwagen der Deutschen Bahn AG
vorgesehen.


Freiflächen
Neben den genannten Übungsmöglichkeiten müssen auch ausreichend Freiflächen vorhanden sein. Diese dienen nicht nur als Bewegungsfläche für die Einsatzfahrzeuge,
sondern auch als Übungsfläche (z.B. Fahrzeug- und Gerätekunde).


Über die Größe des Aus- und Fortbildungszentrum können abschließend keine Aussagen getroffen werden. Allerdings wird derzeit der Feuerwehrbedarfsplan fortgeschrieben. Sollte aus der gutachterlichen Fortschreibung ein Personalmehrbedarf entstehen, müssen die einzelnen Bereiche angepasst werden.


5. Konzept „Werkstatt- und Logistikzentrum“ einschließlich Ergebnisse OU-32

Das Raumprogramm für die Planung des Werkstatt- und Logistikzentrums basiert auf

1. dem Abschlussbericht „Organisationsuntersuchung Zentralwerkstatt Fahrzeuge bei der Branddirektion (OU 37-32)“, Februar 2021, erstellt von Sebastian Landstorfer und Steven Sonnet, Haupt- und Personalamt, Abteilung Organisation und Personalentwicklung, GRDrs 122/2021
2. Vor-Ort-Terminen in den WLZ der Feuerwehren Köln und Frankfurt/M
3. der amtsinternen Erarbeitung von Prozessen und daraus resultierenden Raumflächen im Rahmen von mehrtägigen Workshops mit allen Beteiligten
4. den zu beachtenden gesetzlichen, arbeitsschutzrechtlichen und normativen Vorgaben

Auf folgende Auszüge des Abschlussberichtes zu OU 37-32 wird besonders hingewiesen:

Erweiterungsauftrag zur organisatorische Konzeption eines Werkstattzentrums

Die Entwicklung eines WLZ war bisher nicht Teil des Projektauftrags, verspricht jedoch ein hohes funktionales Optimierungspotenzial – nicht nur bei der ZW-FZ, sondern auch darüber hinaus. Für die konzeptionelle Strukturierung dieses Werkstattzentrums wurde der Projekt-auftrag entsprechend erweitert.


Bauliche Rahmenbedingungen

Die grundlegende Bausubstanz der ZW-Fz auf der Feuerwache in Bad Cannstatt stammt wie die Feuerwache selbst aus den Jahren 1936 bis 1938. Einige Bereiche, so auch das Werkstattgebäude, wurden im Krieg durch Fliegerbomben zerstört und nach dem Krieg durch die Berufsfeuerwehr mit „Bordmitteln“ wieder aufgebaut. Dies bringt nicht nur hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung und der baulichen Mängel Schwierigkeiten mit sich, sondern entspricht auch nicht ansatzweise der Arbeitsergonomie und der Weiterentwicklung der Einsatzfahrzeuge. Da die Einsatzfahrzeuge in Größe und Schwere deutlich zugenommen haben, sind beispielsweise die Einfahrtsbreiten der Werkstatttore und die Arbeitsräume neben den Fahrzeugen sehr knapp bemessen sowie die Deckenhöhen zu niedrig. Darüber hinaus erschweren bzw. verhindern diese baulichen Gegebenheiten effiziente
Betriebsabläufe in der ZW-FZ. Auch waren zu Anfang des Projekts auf dem Hof der Feuer-
wache Bad Cannstatt nicht ausreichend Stell- und Rangierflächen für die ZW-FZ vor-
handen. Im Rahmen des Projekts wurde bereits eine Neuaufteilung der Hoffläche vorgenommen, womit laut der ZW-FZ die Arbeitsabläufe in diesem Punkt weniger problematisch sind.


ORGANISATORISCHE KONZEPTION WERKSTATTZENTRUM

Rahmenbedingungen für ein Werkstattzentrum

Grundsätzlich ist festzustellen, dass in Stuttgart aufgrund der Grundstücksfindung eine
Ansiedlung aller Werkstätten der Branddirektion in einem WLZ nach dem aktuellen Stand wohl nicht möglich sein wird. Darüber hinaus sind im Bauprojekt für das WLZ von der dortigen Projektlenkungsgruppe Entscheidungen getroffen worden, welche sicherlich aus
logistischer und einsatztechnischer Sicht der Branddirektion stimmig sind. Bspw. seien hierbei die dezentrale Beibehaltung der Dienstkleiderkammer und der Atemschutzwerkstatt
genannt. Im Zusammenhang damit, dass man keine reinen Bereitschaftswachen in
Stuttgart beabsichtigt, machen diese Entscheidungen durchaus Sinn.


Dahingegen können ausreichende Torbreiten, eine räumliche Einrichtung eines ausreichend großen Teilelagers sowie zu geringe Deckenhöhen für die Größe der Fahrzeuge erst in einem Neubau verwirklicht werden.

Grundsätzlich ist hierbei zu beachten, dass manche Optimierungspotenziale erst im Rahmen der Neubauplanung der Feuerwache Bad Cannstatt zur vollständigen Umsetzung kommen können. Insbesondere sind hiervon die baulichen Rahmenbedingungen wie beispielsweise die Torbreiten, Arbeitshöhen etc. sowie die Lagerhaltung betroffen.


6. Gesamtstruktur Personelle Anforderungen Baubereich – Nutzervertretung Branddirektion

Mit der Inbetriebnahme der neuen Feuer- und Rettungswache 5 wird das zentrale Einsatzmittellager von der Feuerwache 2 auf die neue Feuer- und Rettungswache 5 verlegt. Die freiwerdenden Flächen auf der Feuerwache 2 werden dringend für die Erweiterung der Kleiderkammer am Standort benötigt. Neben dem Zentralen Einsatzmittellager
werden auch Einsatzfahrzeuge an den neuen Standort der Feuer- und Rettungswache 5 verlegt. Die im Dezember 2020 begonnene Baumaßnahme „Logistikhalle“ auf der Feuerwache 2 wird 1. Quartal 2022 fertiggestellt sein so dass ein Teil der Einsatzfahrzeuge und der Werkstätten der Feuerwache 1 temporär für den Bauzeitraum der neuen Feuerwache 1 auf die Feuerwache 2 verlegt werden können. Neben der Ausgliederung von
Teileinheiten auf die Feuerwache 2 muss der Löschzug der Feuerwache 1 in die Interims-Feuerwache 1 unter der Paulinenbrücke ausgegliedert werden. Um die Einsatzfähigkeit auf minimalem Platzbedarf sicherzustellen müssen neben den baulichen Maßnahmen große organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden. Die derzeit am Standort der
Feuerwache 1 untergebrachten Fachabteilungen müssen vor Neubaubeginn der Feuerwache temporär in eine Mietfläche in Wangen, Ulmer Straße 214 (siehe GRDrs. 395/2021) ausgelagert werden. Mit Fertigstellung der neuen Feuerwache 1 in der Heusteigstraße wird die Interimsfeuerwache sowie die temporäre Nutzung von Flächen auf der Feuerwache 2 aufgelöst. Im weiteren zeitlichen Verlauf soll die Feuerwache 2 im laufenden Betrieb kernsaniert werden. Die Maßnahmen der Planung Neubau Feuerwache 4 laufen parallel. Die aktuell laufende Machbarkeitsstudie stellt die Umsetzungsmöglichkeiten des Neubaus der Hauptfeuerwache in Bad Cannstatt dar. Der Neubau der Hauptfeuerwache muss unter laufendem Betrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen.


Der im Überblick dargestellte Bauablauf aller Maßnahmen im Gesamten sowie das Ineinandergreifen der unterschiedlichen Baumaßnahmen macht die Komplexität der Maßnahmen sichtbar. Das Aufrechterhalten der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Stuttgart hat dabei stets oberste Priorität.

Neben den oben dargestellten Maßnahmen führen alle Neubauten und Sanierungen zu einer deutlich höheren Technisierung der Berufsfeuerwachen und Feuerwehrhäuser der freiwilligen Feuerwehr. Grundlage hierfür sind stadtinterne Entscheidungen welche auf Grundlage des Energieeinspargesetzes (GEG) herbeigeführt wurden, neue Sicherheitsstandards, Verschlussthema Feuerwachen, Definition „kritische Infrastruktur“ und Notstromversorgung. Parallel zu den planungstechnischen Aspekten müssen die größer
werdenden Berufsfeuerwachen und Feuerwehrhäuser der freiwilligen Feuerwehr im Laufe der Betriebszeit instandgehalten werden. Neben der aufwachsenden und den Umständen anzupassenden Möblierung und die daraus resultierende Möblierungsplanung ist hier das Wartungsmanagement und die Gewährleistungsverfolgung zu nennen welche einen nicht unerheblichen Zeitaufwand benötigt.


Das Engagement der Branddirektion im Rahmen dieser Mitwirkungspflichten ist erforderlich, um die Realisierung der besonderen Nutzeranforderungen einer Feuerwehr an die Gebäude und deren Betriebstechnik gewährleisten zu können.

Besondere Nutzeranforderungen liegen sowohl in sozialen Aspekten, die aus dem
24- Stunden-Betrieb erwachsen, als auch vielen rechtlichen Vorgaben, beispielsweise
solchen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Auch der Betrieb der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart ist an besondere Bedingungen geknüpft, die sich auf Betriebsgebäude und -technik auswirken. Im Laufe des Projekts müssen die vielseitigen Nutzerbelange und der daraus resultierende Bedarf, sowie die baulichen und technischen Nutzeranforderungen innerhalb der Branddirektion zum Teil erst im Detail erhoben, überprüft und angepasst
werden. Es hat sich schnell gezeigt, dass neue bauliche und gebäudetechnische Ge-
gebenheiten Verbesserungen zulassen, deren Umsetzung keinesfalls versäumt werden darf, soll die Feuerwehr der Landeshauptstadt Stuttgart weiterhin effektiv, unter Beachtung aller rechtlichen Rahmenvorgaben und wirtschaftlich vertretbar ihre gesetzliche Pflicht-
aufgabe aus dem Feuerwehrgesetz, dem Katastrophenschutzgesetz und anderen Rechtsvorschriften leisten. In der Vergangenheit konnten innerbetriebliche Verfahrensabläufe oft nur provisorisch an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden, vor allem dann, wenn sie bauliche Aspekte berührten. Beispielhaft zu nennen ist hier die Pflicht zur sog. Schwarz-Weiß-Trennung, der Trennung von gebrauchter und neuer Einsatzkleidung nach jedem Einsatz. Aber auch für die rückwärtigen Betriebsbereiche, vor allem die Betriebswerkstätten und den Ausbildungsbereich, ist im Laufe vieler Jahre bedingt durch bauliche Einschränkungen ein Defizit an effizienter Ablauforganisation und damit ein Verlust an Effektivität entstanden, die es abzubauen gilt.


Die Planungs- und Entwicklungsarbeit liegt hier im Wesentlichen in Händen der jeweiligen Fachleute aus dem Wachdienst, den Werkstätten, der Aus- und Fortbildungsabteilung etc.
Die Koordination, Transkription, Dokumentation, Zusammenfassung und übergeordnete Abstimmung muss jedoch von Mitarbeiter*innen geleistet werden, die dem Projekt zugeordnet sind und nicht der Linie.

Der durch die Planung und Umsetzung der Projekte entstehende Personalmehrbedarf bei der Branddirektion wird im Zuge der aktuell laufenden Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes betrachtet und darüber mit der Verabschiedung der vorläufigen Ergebnispräsentation entschieden.

Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und T haben die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

64/2021 der Freien Wähler-Gemeinderatsfraktion, 100/2021 der SPD-Gemeinderatsfraktion, 122/2021 der FrAktion LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei,
64/2021 der Freien Wähler-Gemeinderatsfraktion, 100/2021 der SPD-Gemeinderatsfraktion, 122/2021 der FrAktion LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei,




Thomas Fuhrmann Dr. Clemens Maier
Bürgermeister Bürgermeister





Anlage 1: Stadtplan Lageübersicht
Anlage 2: Übersicht Sachstand Prüfungen Freiwillige FwH


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Anlage 1 zur GRDrs 779_2021.pdf
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Anlage 2 Sachstand FwH FF zur GRDrs 779_2021.pdf