· Die Einrichtung der Arbeitsplätze wird tatsächlich notwendig (Stellenbesetzung steht bevor und eine Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes ist erforderlich)
· Es werden überproportional viele neue Arbeitsplätze aufgrund von Stellenschaffungen eingerichtet
· Es wurden keine zusätzlichen Mittel für die Einrichtung der Arbeitsplätze eingestellt und die Kosten können auch sonst nicht aus dem Budget finanziert werden
Stellenpakete, die bereits in der "Grünen Liste" oder vorher berücksichtigt waren, sind ausgenommen (da die Mittel hier angemeldet hätten werden müssen, bzw. erforderliche Mittel enthalten sein müssten - dies ist in vielen Fällen auch erfolgt.)
Stellen die als "haushaltsneutral" (insb. gg. Gebührenerhöhungen oder Budgetkürzungen) geschaffen wurden, sind ausgenommen
Es war grundsätzlich auch zu prüfen, ob nicht auch Stellen gestrichen oder anderweitig frei wurden und dadurch auch bereits eingerichtete Arbeitsplätze "frei" wurden