Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
302
23
VerhandlungDrucksache:
501/2022
GZ:
1001-03
Sitzungstermin: 27.07.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Gewährung einer Zulage für Mitarbeitende der Bürgerbüros, der KFZ-Zulassungsstelle und der Führerscheinstelle - Ergänzung Mitarbeitende des ServiceCenter Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 25.07.2022, GRDrs 501/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die in der Vorlage 330/2022 beschlossene Zulage von 100,- EUR monatlich bei Vollzeitbeschäftigung wird zu denselben Konditionen auch den Beschäftigten des ServiceCenters Stuttgart (SCS) gewährt, die dort aktuell zu rund 80 % Anrufe entgegennehmen und bearbeiten, die für Bürgerbüros, KFZ-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle bestimmt sind. Die Eingruppierung ist identisch.

2. Die Zulage erhält dieser Personenkreis ebenfalls ab 01.07.2022.

3. Dem hieraus entstehenden überplanmäßigen Personalaufwand in Höhe von bis zu maximal 11.900 EUR im Haushaltsjahr 2022 und bis zu 27.800 EUR im Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt innerhalb der Personalkostenbudgets. Erforderlichenfalls erfolgt eine Inanspruchnahme der im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, in Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand).

4. Die Verwaltung wird rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2024/2025 über die aktuelle Personalsituation bei den betroffenen Bereichen berichten, damit sachgerecht über eine eventuelle Fortsetzung der Zulage oder alternative Maßnahmen entschieden werden kann.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Nach einer kurzen Einführung durch EBM Dr. Mayer weist StRin von Stein (FW) auf den Antrag Nr. 123/2022 "Ja zur Zulage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros! - Auswirkungen auf andere Bereiche der Stadtverwaltung beachten!" vom 20.04.2022 ihrer Fraktion hin. Die Antragsziffer 2 "In der zu erstellenden Gemeinderatsdrucksache stellt die Verwaltung dar, ob es zwischen den Bürgerbüros und anderen Bereichen innerhalb der Stadtverwaltung ähnliche Wechselwirkungen gibt, wie zwischen den Bürgerbüros und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle" sei bislang noch nicht beantwortet worden. Die jetzt anstehende Aufnahme der Mitarbeiterschaft des Service Center Stuttgart (SCS) sei eine mögliche Antwort, aber verwunderlich sei, dass das Backoffice in der Kfz-Führerscheinstelle, dort gingen dieselben Wutanrufe ein, keine Berücksichtigung finde. Ihre Fraktion wolle jedoch, dass auch dieser Bereich die Zulage erhalte.

Hierzu schlägt der Erste Bürgermeister zunächst eine schriftliche Beantwortung, eventuell auch im Zusammenhang mit der Antragsbeantwortung vor. Bevor ein entsprechender Antrag gestellt werde, müsse allerdings bekannt sein, welche/wie viele Personen betroffen seien und welche zusätzlichen Kosten damit einhergingen.

Ursprünglich, so StRin von Stein, sei es mit der Zulagengewährung angesichts der enormen Fluktuation in der Kfz-Zulassungs-/Führerscheinstelle um den Personalerhalt gegangen. Bei einer Ausweitung der Zulage auf den SCS-Bereich sei es doch nur folgerichtig, den genannten Backofficebereich, der direkt genauso betroffen sei, ebenfalls miteinzubeziehen.

Durch den Vorsitzenden wird erinnert, zunächst ging es um die publikumsintensiven Frontbereiche. Für die Verwaltung habe sich nun gezeigt, dass beim SCS ein absolut vergleichbarer Sachverhalt vorliege (ganztägiger Bürgerkontakt). Natürlich könne über das von StRin von Stein geäußerte Anliegen nachgedacht werden, aber zunächst sollte Klarheit über die Kosten hergestellt werden. Wenn gewünscht, werde die Verwaltung dies aufarbeiten.

Als sinnvoll erachtet es StR Perc (SPD) in der Folge, das Ansinnen des genannten Antrags aufzugreifen und darzustellen, welche Bereiche betroffen seien. Wenn es tatsächlich vergleichbare Bereiche geben sollte, sei es schon problematisch, diesen keine Zulage zu gewähren. Da offensichtlich auch der SCS-Bereich zunächst außen vor geblieben sei, habe die heute zur Beratung stehende Vorlage erstellt werden müssen. Darüber sollte eine grundsätzliche Diskussion mit anschließender Beschlussfassung stattfinden. Vorgeschlagen wird dazu von ihm die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen und des Verwaltungsausschusses am 23.09.2022 zum Thema "Räumliche Unterbringung der Verwaltung". Bis dahin sollten die Ergebnisse der angekündigten Aufarbeitung zu den Kosten und darüber, welche Bereiche insgesamt betroffen seien, vorliegen.
Danach schlägt der Erste Bürgermeister vor, diese Thematik für die nächste Sitzung des Personalbeirats vorzusehen. Dort könnte die Verwaltung dann berichten, in welchen Bereichen aus welchen Gründen bislang Zulagengewährungen erfolgten. Dort könnte zudem auf den angesprochenen Backofficebereich eingegangen werden.

Diese Vorgehensweise unterstützen StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) und Frau Häußler (GPR). Beide sprechen sich für eine ausgewogene Vorgehensweise bei der Zulagengewährung aus. Laut Frau Häußler handelt es sich bei dem Backofficebereich um ca. 15 Personen. Den Vorschlag von StRin von Stein unterstützten sie, der örtliche Personalrat und das Amt für öffentliche Ordnung. Damit wären keine größeren finanziellen Aufwendungen verbunden.

Nachdem EBM Dr. Mayer an seinem Vorschlag, einer Behandlung im Personalbeirat, festhält, stellt er fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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