Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 831/2020
Stuttgart,
10/02/2020



Rückforderung - Förderung aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes (Konjunkturprogramm II) - Bildungspauschale für die Eichendorffschule Stuttgart-Bad Cannstatt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich07.10.2020



Beschlußantrag:


1. Einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 515.121,72 EUR im Haushaltsjahr 2020 im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt bei der Projektnummer PSP- Element 7.401025 - Eichendorfschule, Sanierung der Fenster und der Fassade, Sachkonto 78110010 – Rückzahlung Investitionszuschuss an Land (Konto 51190030) wird zugestimmt.

2. Die Deckung erfolgt aus einem erhöhten Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 2020 infolge Sperrung des Teilansatzes Deckungsreserve Sachaufwand im Teilhaushalt 900, Amtsbereich 9006120 Sonstige Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 Sonstige ordentliche Aufwendungen in entsprechender Höhe.

















Begründung:


Mit der GRDrs 164/2012 wurde der Grundsatzbeschluss zur weiteren Entwicklung der Eichendorffschule und des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums beschlossen. Bei der weiteren Planung auf Grundlage des in der GRDrs 298/2013 beschlossenen erweiterten Raumprogramms stellte sich heraus, dass der Erhalt des Oberklassenbaus aus dem Jahr 1955 aufgrund seiner schulorganisatorischen, funktionalen und baulichen Mängel keine Option darstellt. Daher wurde beim Land die Abschreibung des Oberklassenbaus, der 3 Pavillons und des Verbindungsbaus zwischen Fachklassenbau und Turnhalle beantragt.

Mit Bescheid des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 16.4.2018 an das Regierungspräsidium Stuttgart und dem Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart an das Schulverwaltungsamt vom 19.8.2019 wurde der Aufgabe des Oberklassenbaus an der Eichendorffschule für die schulische Nutzung zugestimmt. Dabei wurde dem Schulverwaltungsamt bestätigt, dass die Ersatzbaumaßnahme der Eichendorffschule in einem der künftigen Schulbauförderprogramme bezuschusst werden kann und ein früher gewährter Zuschuss entweder anteilig zurückgefordert bzw. mit dem künftigen Zuschuss verrechnet wird.

Für die Sanierung des Oberklassenbaus wurde der Stadt mit Bescheid vom 3.9.2009 im Rahmen des Konjunkturprogramms II des Bundes eine Bildungspauschale in Höhe von 647.788,46 Euro ausgezahlt. Der Zuschuss wurde am 06.04.2010 in Höhe von 475.000,00 Euro und am 28.11.2011 in Höhe von 172.788,76 Euro der Landeshauptstadt Stuttgart überwiesen. Laut Ziffer 2.9 des Zuwendungsbescheids kann der Bescheid widerrufen werden, wenn die Zuwendung nicht mehr zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet wird. Von einem Widerruf kann jedoch abgesehen werden, wenn seit dem Erwerb oder der Herstellung der Gegenstände bei Grundstücken 25 Jahre vergangen sind. Unter diesen Tatbestand fällt auch die energetische Sanierung der Eichendorffschule. Es ist daher eine Zweckbindungsfrist von 25 Jahren zugrunde zu legen. Mit einer Nutzungsdauer von nicht einmal 9 Jahren wird diese Zweckbindung erheblich unterschritten. Der Rückforderungsanspruch ermäßigt sich jährlich um 4 % für die Zeit der zweckentsprechenden Nutzung. Bei einer taggenauen Berechnung beläuft sich der vom Regierungspräsidium errechnete und im Bescheid vom 18.9.2020 mitgeteilte Rückforderungsbetrag auf 424.013,73 Euro. Hinzu kommen Zinsen in Höhe von 91.107,99 Euro. Die Verzinsung des zurückgeforderten Betrages ergibt sich laut dem Zuwendungsbescheid aus § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG). Die Berechnung des Zinsbetrages beginnt am Tag nach dem Auszahlungstag und endet mit dem Tag des Eingangs der Zahlung auf dem Empfängerkonto. Da der Rückzahlungsbetrag von 424.013,73 Euro bis spätestens zum 15.10.2020 auf dem Konto des Finanzministeriums eingegangen sein muss, ist dieser bis zu diesem Termin zu verzinsen.

Eine Verrechnung mit dem zu erwartenden Zuschuss des Landes für den Neubau der Eichendorffschule, wie sie üblicherweise stattfindet, ist hier aber nicht möglich, da es sich um zwei unterschiedliche Förderprogramme handelt. Damit sich die Zinsforderung nicht noch weiter erhöht, ist der Rest-Zuschuss aus dem KP II-Programm schnellstmöglich nach Eingang des Rückforderungsbescheids zu überweisen.

Mit dem konkreten Rückforderungsbescheid zum jetzigen Zeitpunkt im HH-Jahr 2020 wurde nicht gerechnet. Aus diesem Grund ist für dessen Rückzahlung im Jahr 2020 kein Haushaltsansatz veranschlagt worden. Daher wird die Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe, mit Deckung aus der allgemeinen Deckungsreserve beantragt.

Nach § 32 Absatz 3 der Zuständigkeitsordnung (ZO) der Stadt ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats für die Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts (§ 84 GemO) zuständig, sofern die Ausgabe über 160.000 Euro hinausgeht.


Finanzielle Auswirkungen

Mehraufwendungen

Sachkonto 78110010 – Rückzahlung Investitionszuschuss an Land (Konto 51190030)

PSP- Element 7.401025 - Eichendorfschule, Sanierung der Fenster und der Fassade

Die im Jahr 2020 zur Finanzierung der Rückforderung benötigten Mittel in Höhe von 515.121,72 EUR werden als überplanmäßige Auszahlung im THH 400 – Schulverwaltungsamt Projekt-Nr. 7.401025 – Eichendorffschule, Sanierung der Fenster und der Fassade, Ausz. Gr. 7811 – Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an Land bereitgestellt.

Zur Deckung werden Mittel der Deckungsreserve, Teilansatz Sachaufwand, im Teilergebnishaushalt 900, Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen in entsprechender Höhe gesperrt, wodurch diese Mittel über den Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit dem Finanzhaushalt zusätzlich zur Verfügung stehen.
7.401025 – Eichendorfschule, Sanierung der Fenster und der Fassade
Summe
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen515.121,72515.121.72
Finanzbedarf515.121,72
Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen







Isabel Fezer

Anlagen

Förderbescheid vom 09.03.2009
Rückforderungbescheid vom 18.09.2020


<Anlagen>



zum Seitenanfang