Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1340/2021
Stuttgart,
12/03/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Nachnutzung des Areals der bisherigen Feuerwache 5 in S-Degerloch

Beantwortung / Stellungnahme

Das Bestandsgebäude der Feuerwach 5, Bruno-Jacoby-Weg 5, befindet sich baulich in keinem guten Zustand, jüngst gab es umfangreiche Wassereinbrüche über das Dach. Mit den daraufhin durchgeführten Maßnahmen (Aufbau eines provisorischen Gerüstdaches, Trocknungs- und Sanierungsmaßnahmen im Inneren) wird die Nutzbarkeit des Gebäudes für eine interimistische Nutzung durch die Branddirektion als Aus- und Fortbildungszentrum gewährleistet. Das Bestandsgebäude ist abgängig und nicht mehr sanierungswürdig. Die aktuellen Anforderungen an ein zeitgemäßes und zukunftsfähiges Aus- und Fortbildungszentrum könnten nur in einem Neubau realisiert werden.

Aktuell ist vorgesehen, das Grundstück zur Nutzung durch die AWS als Betriebshof für die Standorte Liebknechtstraße, Türlenstraße und Heßbrühlstraße zu übergeben und neu zu bebauen.

Der AWS ist nach seinem Auszug aus der Betriebsstelle an der Liebknechtstraße interimsweise in das Containerdorf an der Industriestraße umgezogen.

Die Interimslösung an der Industriestraße ist befristet bis Ende 2022 genehmigt. Anfang 2022 ist es geplant, einen neuen Bauantrag einzureichen, um sich den Betrieb für weitere 5 bis 10 Jahre genehmigen zu lassen.

Aufgrund der bisherigen Planungen ist ein Neubau der AWS am Bruno-Jacoby-Weg 5 (alte Feuerwache 5) vorgesehen. Es gibt hierzu je eine Machbarkeitsstudie des Architekturbüros Bauer und des AWS. Das Hochbauamt konnte ebenfalls in einer eigenen Studie die Machbarkeit nachweisen. Diese Studie ist Grundlage für die künftigen Festsetzungen im neuen Bebauungsplan.

Auch das Salzlager für den Filderbereich fände sich am Bruno-Jacoby-Weg wieder, so dass die entfallenen Salzlager aus der Heigelinstraße kompensiert werden könnten.

Der neu aufzustellende Bebauungsplan ist seit Herbst 2021 soweit, dass die Rahmenbedingungen (Bebaubarkeit, maximale Gebäudehöhe, Pflanzverpflichtung, Einfahrtsbreiten etc.) feststehen. Das Bebauungsplanverfahren könnte beginnend in 2022 durchgeführt werden. Mit diesen Vorgaben könnte das Hochbauamt das VgV-Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Planungsteams in die Wege leiten. Der hierzu erforderliche Vorprojektbeschluss könnte Anfang 2022 erwirkt werden.

Einen konkreten Zeitplan für die Baumaßnahme der AWS gibt es noch nicht, solange der Bebauungsplan noch nicht aufgestellt ist.

Zur Identifikation einer neuen Fläche für den Neubau eines Aus- und Fortbildungszentrums für die Branddirektion wurde das Amt für Stadtplanung und Wohnen durch das Liegenschaftsamt mit der Suche und Bestimmung geeigneter Standorte beauftragt, die sich im gesamten Stadtgebiet Stuttgart befinden können.


Vorliegende Anträge/Anfragen

587 und 588/2021 Absatz 3 CDU; 917/2021 Die frAKTION; 1008/2021 FDP




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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