Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7700
GRDrs 809/2023
Stuttgart,
09/28/2023



Acceleratorenprogramm Foodbrycke



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.10.2023
11.10.2023



Beschlußantrag:







Begründung:


Die Landeshauptstadt Stuttgart erhält für das Projekt Start-up Accelerator „Foodbrycke – Innovation vom Feld bis auf den Teller“ finanzielle Mittel des Wirtschaftsministeriums. Die Förderung des Projektes erfolgt auf Basis des Förderaufrufs des Wirtschaftsministeriums „Start-up BW Acceleratoren – Entwicklung von Gründungsvorhaben mit hohem Potenzial“ vom 7. März 2023.

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist Antragstellerin des Projektes. Hierbei arbeitet sie mit der Universität Hohenheim zusammen. Die Kooperation verspricht dabei sowohl Kontakte in die Start-up-Szene im Bereich Foodtech, als auch Zugang zur Wissenschaft und universitärer Lehre.

Als Antragstellerin ist die Landeshauptstadt Stuttgart Fördermittelempfänger und leitet diese an den Projektpartner Universität Hohenheim weiter.

Mit der BRYCKE bietet die Landeshauptstadt Stuttgart darüber hinaus einen zentralen Platz, der es ermöglicht, Produkte schnell und einfach auf ihr Marktpotenzial hin zu überprüfen.

Wie der Titel " Start-Up Accelerator Foodbrycke – Innovation vom Feld bis auf den Teller“ schon besagt, soll der Food-Sektor sehr breit ausgelegt werden. Der Accelerator spricht somit Gründungsprojekte entlang der kompletten Wertschöpfungskette vom Anbau (z.B. Landwirtschaft), über die Verarbeitung (Maschinenbau, Lebensmittelproduktion etc.) über den Vertrieb (Verpackung, Einzelhandel etc.) bis zur Entsorgung und Wiederverwendung (Vermeidung von Lebensmittelverschwendung).

Dabei soll der Fokus vor allem auf dem innovativen Charakter des Vorhabens bzw. der Idee liegen. Innovation soll jedoch nicht unbedingt mit neuen Technologien gleichgesetzt werden. Die Vorhaben können daher den Fokus auf die folgenden drei Aspekte legen:
- Neue Geschäftsideen und Geschäftsmodelle auf Grundlage neuer Technologien, Materialien (Rohstoffe) und Verfahren im Food-Sektor.
- Neue Geschäftsideen und Geschäftsmodelle durch die Adaption neuer Technologien in bestehende Verfahren, Produkte und Prozesse im Food-Bereich.
- Neue Geschäftsideen und Geschäftsmodelle durch innovative Dienstleistungen, neue Vertriebswege, Beschaffungswege (z.B. Kreislaufwirtschaft) oder neue Verpackungsformen und Lieferketten.

Wichtig ist es dabei, dass alle Vorhaben zumindest eines, wenn nicht besser sogar mehrere der Sustainable Development Goals (nachfolgend SDG) der Vereinten Nationen im Bezug auf Ernährung und Nahrungsmittelproduktion verfolgen. Hierunter fallen direkt SDG 2: Zero Hunger und SDG 12: Responsible Consumption and Production, aber auch indirekt SDG 3: Good Health and Well-Beeing, SDG 8: Decent Work and Economic Growth und SDG 9: Industry, Innovation and Infrastructure sowie SDG 15: Life on Land. Generell sollten die Vorhaben den verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit (sozial, ökologisch, ökonomisch) dienen.

Zudem soll die Auswahl der Start-ups, wenn möglich, paritätisch erfolgen. Das bedeutet, dass in etwa die Hälfte aller Start-ups, die beim Food-Accelerator mitmachen, von weiblichen Führungskräften geleitet sein sollten. Zudem sollen auch speziell Start-ups von Migrantinnen und Migranten angesprochen und für den Accelerator begeistert werden. Hierzu ist die Stadt Stuttgart mit dem Netzwerk „The Migrant Accelerator“ bestens vernetzt.

Ziel ist es, die Start-ups in der Betreuungsphase im Foodbrycke-Accelerator ein Geschäftsmodell entwickeln zu lassen, das so noch nicht am Markt eingeführt ist. Die Ideen sollen, wenn möglich, bis zur Marktreife entwickelt werden. Alternativ soll zumindest eine Investorreadiness geschaffen werden, so dass die Start-ups gut gerüstet für die Suche privater Investoren oder staatlicher Förderprogramme sind. Ziel sollte es sein, dass die Geschäftsmodelle zumindest den Gründerinnen und Gründer perspektivisch ein existenzsicherndes Einkommen mittel- bis langfristig ermöglichen und darüber hinaus auch potenziell weitere Arbeitsplätze schaffen.

Die Wirtschaftsförderung kommt hierdurch ihrer Aufgabe, die Wirtschaft in Stuttgart zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und nachhaltige Existenzgründungen zu generieren nach. Dabei kann sie auf zwei Ebenen wirken:
Der Stadt erwächst aus dem Projekt keine neue Daueraufgabe.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2023
EUR
2024
EUR
2025
EUR
2026
EUR
2027
EUR
2028 ff.
EUR
Durchführung des Projekts Start-up – Teilhaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 - Kontengruppe 400/410 (Personalaufwendungen)
22.300,00
44.600,00
Durchführung des Projekts Start-up – Teilhaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 - Kontengruppe 42510 (Sachaufwendungen)
-
20.400,00
Fördermittel Start-up Accelerator - Teilhaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 - Kontengruppe 310 (Erträge)
22.300,00
55.568,00
Finanzbedarf
0
9.432,00

Die förderfähigen Projektaufwendungen belaufen sich auf 222.690,00 EUR (Direkte Personalkosten 181.890,00 EUR; Sachkosten 40.800,00 EUR). Das Wirtschaftsministerium fördert das Projekt mit 199.978,80 EUR. Diese Fördersumme errechnet sich aus den Personal und Sachkosten, wie folgt.

Die entstehenden direkten Personalkosten in Höhe von 181.890,00 EUR werden mit 80 % gefördert. Zusätzlich dürfen laut dem Förderaufruf (siehe Anlage) für die indirekten Kosten z.B. Büroausstattung, Laptops etc., pauschal 15 % auf die direkten Personalkosten aufgeschlagen werden. Hierfür müssen auch keine gesonderten Nachweise oder Belege aufgeführt werden. Somit können bei den Personalkosten insgesamt 209.173,50 EUR (181.890,00 EUR direkte Personalkosten zzgl. 27.283,50 EUR Pauschaule für indirekte Personalkosten) als Berechnungsgrundlage für die Förderung beim Wirtschaftsministerium geltend gemacht werden. Die Gesamtsumme der Förderung für die Personalkosten beträgt 167.338,80 EUR (80 % von 209.173,50 EUR).

Die Sachkosten in Höhe von 40.800,00 EUR werden ebenfalls mit 80 % durch das Wirtschaftsministerium gefördert. Somit ergibt sich eine Förderung für die Sachmittel von insgesamt 32.640,00 EUR.

Die Gesamtfördersumme des Wirtschaftsministeriums summiert sich somit auf 199.978,80 EUR.

1. Projektaufwendungen
Gesamtkosten
Landeshauptstadt Stuttgart
Universität
Hohenheim
Gesamt
Direkte Personalkosten
66.900,00 EUR
114.990,00 EUR
181.890,00 EUR
Sachkosten
20.400,00 EUR
20.400,00 EUR
40.800,00 EUR
Summe
87.300,00 EUR
135.390,00 EUR
222.690,00 EUR


2. Erträge (Zuschüsse und Eigenanteil)
Landeshauptstadt Stuttgart
Universität
Hohenheim
Gesamt
Land BW
77.868,00 EUR
122.110,80 EUR
199.978,80 EUR
Eigenanteil
9.432,00 EUR
13.279,20 EUR
22.711,20 EUR
Summe
87.300,00 EUR
135.390,00 EUR
222.690,00 EUR

Das Projektbudget der Landeshauptstadt Stuttgart beträgt 87.300,00 EUR, hierfür erhält die Landeshauptstadt Stuttgart vom Land Baden-Württemberg Fördermittel in Höhe von 77.868,00 EUR (80 % Förderung aller Kosten und zzgl. 15 % Zuschlag für indirekte Personalkosten). Somit verbleibt ein Eigenanteil von 9.432,00 EUR, der durch die Landeshauptstadt Stuttgart zu finanzieren ist.

Die Personalaufwendungen von insgesamt 66.900,00 EUR entstehen durch den zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von bis zu 18 Personenmonaten einer 50 %-Teilzeitkraft in der Entgeltgruppe (TVöD EG 13). Sie werden zu 80 % durch das Wirtschaftsministerium gefördert. Auch hier können pauschal 15 % auf die direkten Personalkosten aufgeschlagen werden. Somit können insgesamt Personalaufwendungen von 76.695,00 EUR bei dem Förderprogramm geltend gemacht werden. Hierdurch werden die Personalaufwendungen mit insgesamt 61.548,00 EUR vom Wirtschaftsministerium gefördert. Die restlichen Aufwendungen von 5.352,00 EUR (66.900,00 EUR abzüglich 61.548,00 EUR) können als Eigenleistung durch Abrechnung bestehenden Personals der Wirtschaftsförderung beim Fördermittelgeber geltend gemacht werden. Die zusätzlichen Personalaufwendungen, die durch das Projekt entstehen, können daher durch die Fördermittel gedeckt werden. Erst mit der Schaffung der neuen Stelle werden die zusätzlichen Personalaufwendungen entstehen. Die vorbereiteten Projektarbeiten ab Oktober 2023 werden bis dahin von dem bestehenden Personal der Wirtschaftsförderung durchgeführt und können wie schon erwähnt beim Fördermittelgeber als förderfähige Projektausgaben geltend gemacht werden.

Zur Durchführung des Projekts entstehen Sachaufwendungen in Höhe von 20.400,00 EUR, die ebenfalls zu 80 % gefördert werden. Hieraus ergibt sich eine Fördersumme von 16.320,00 EUR. Daraus folgt ein Eigenanteil von 4.080,00 EUR, der von der Landeshauptstadt Stuttgart erbracht werden muss. Bei den Sachaufwendungen handelt es sich ausschließlich um Honoraraufwendungen für externe Dienstleister für die Durchführungen der Seminare im Zuge der Foodbrycke. Da die Seminare erst im Jahr 2024 starten werden, werden im Jahr 2023 keine Sachaufwendungen anfallen.

Es ergibt sich somit in Summe ein Betrag von 9.432,00 EUR, der als Eigenanteil von der Landeshauptstadt Stuttgart erbracht werden muss.

Die Finanzierung erfolgt im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 – Abteilung Wirtschaftsförderung.


Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet.




Dr. Frank Nopper

Anlagen

Förderaufruf ""Start-up BW Acceleratoren - Entwicklung von Gründungsvorhaben mit hohem Potenzial" vom 7. März 2023
Förderantrag der LHS Stuttgart "Start-up Accelerator "Foodbrycke - Innovation vom Feld bis auf den Teller"


<Anlagen>



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