Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9318
GRDrs 1001/2013
Stuttgart,
11/18/2013



1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2012 (LHS)
2. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2012 (LHS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
04.12.2013
05.12.2013



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2012 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§110 Abs.2 GemO). 3. Der Jahresabschluss 2012 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt festgestellt (§95 b Abs. 1 GemO):


Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
2.527.073.006,12
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-2.113.255.135,69
EUR
Zahlungsmittelüberschuss aus
laufender Verwaltungstätigkeit
413.817.870,43
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
91.593.595,25
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-213.643.329,19
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-122.049.733,94
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
291.768.136,49
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten
für Investitionen
0,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
für Investitionen
-11.561.282,79
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-11.561.282,79
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
280.206.853,70
EUR
Nachrichtlich:
Ermächtigungsübertragungen 2012
357.536.527,72
EUR
Die wesentlichen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2012 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.6 Seite 31 ff ) dargestellt.

PASSIVA
01.01.2012
31.12.2012
EURO
EURO
1.Kapitalposition
6.417.560.142,08
6.943.015.335,72
1.1Basiskapital
5.755.388.592,20
5.975.447.386,00
davon Stiftungskapital
57.298.576,93
57.406.492,19
1.2Rücklagen
662.171.549,88
967.567.949,72
1.2.1Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Erg.
234.973.035,19
607.607.715,09
1.2.2Rücklage aus Überschüssen des Sondererg.
78.399.850,62
14.311.159,42
1.2.3Zweckgebundene Rücklagen
348.798.664,07
345.649.075,21
2. Sonderposten
1.017.496.678,60
1.014.392.157,45
2.1für Investitionszuweisungen
567.298.109,42
575.470.903,92
2.2für Investitionsbeiträge
442.296.260,91
428.717.418,75
2.3für Sonstiges
7.902.308,27
10.203.834,78
3.Rückstellungen
322.559.182,67
299.224.911,45
3.1Altersteilzeitrückstellung
9.322.305,02
4.543.712,26
3.2Unterhaltsvorschussrückstellung
2.500.000,00
2.100.000,00
3.3Stilllegungs- und Nachsorgerückstellung
19.558.685,19
3.400.000,00
3.4Altlastensanierungsrückstellung
52.716.179,80
56.525.046,35
3.5Rückst. für drohende Verpfl. aus anh.Gerichtsverf.
1.301.128,49
3.809.239,95
3.6Sonstige Rückstellungen
237.160.884,17
228.846.912,89
4. Verbindlichkeiten
212.384.760,94
159.085.670,09
4.1Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
47.080.859,55
35.519.576,76
4.2Rentenschulden
0
284.117,59
4.3Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3.762.057,96
5.705.112,18
4.4Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
7.184,46
45.586,90
4.5 Sonstige Verbindlichkeiten
161.534.658,97
117.531.276,66
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
76.209.705,63
81.776.533,90
Bilanzsumme
8.046.210.469,92
8.497.494.608,61

Die wesentlichen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2012 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.7 Seite 50 ff ) dargestellt.


Begründung:


Mit GRDrs 641/2013 wurde am 18.07.2013 der vorläufige Jahresabschluss 2012 aufgestellt. Das vorläufige Gesamtergebnis betrug 306,1 Mio. EUR (Jahresüberschuss).
Aufgrund von eingegangenen Verpflichtungen wurden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 357.536.527,72 EUR beschlossen.

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist im Rahmen einer begleitenden Prüfung erfolgt. Dem RPA wurde hierdurch frühzeitig vor der gesetzlichen Frist (30.06.) zur Aufstellung des endgültigen Jahresabschlusses die Prüfung ermöglicht. Hierbei sind keine systemrelevanten Prüfungsfeststellungen getroffen worden, die eine Korrektur des vorläufigen Jahresabschlusses 2012 notwendig gemacht hätten. Das Gesamtergebnis beträgt somit unverändert
306,1 Mio. EUR (Jahresüberschuss).

Die bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses 2010 getroffenen wesentlichen Prüfungsfeststellungen „Bewertung von Dauerverlustbeteiligungen“ und „Bildung einer Rückstellung für eingegangene konsumtive Verpflichtungen“ wurden mit dem vorliegenden Jahresabschluss 2012 berichtigt.

Der Bericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadtkämmerei beinhaltet Erläuterungen zur Ergebnis-, Vermögens- und Finanzrechnung und bewertet mit dem Rechenschaftsbericht den Jahresabschluss aus Sicht der Finanzverwaltung.

Der Prüfungsbericht 2012 („Schlussbericht 2012“) des Rechnungsprüfungsamts bewertet ebenfalls den Jahresabschluss 2012 und führt die wesentlichen Anstände auf. Die festgestellten wesentlichen Anstände werden i.d.R. mit dem nächsten Jahresabschluss (Jahresabschluss 2013) berichtigt. Auf Basis der nun vorliegenden Berichte soll die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 durch den Gemeinderat erfolgen.


Schlussbericht RPA (vgl. Anlage 2)

Der Jahresabschluss 2012 der Stadt war nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin zu prüfen, ob

· bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

· die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

· der Haushaltsplan eingehalten worden ist und

· das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

Der Jahresabschluss 2012 wurde am 25. Oktober 2013 vorgelegt. Die gesetzliche Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2013 wurde überschritten. Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt konnte daher nur auf der Grundlage des mit GRDrs 641/2013 vorgelegten "vorläufigen Jahresabschlusses 2012" erfolgen, da anderenfalls eine Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat nach § 95 b Abs. 1 GemO noch im Jahr 2013 nicht möglich wäre.

Laut Referat WFB seien Änderungen vom vorläufigen Jahresabschluss jedoch nicht vorgenommen worden. Dies konnte von uns im Detail nicht mehr geprüft werden. Wir haben uns allerdings davon überzeugt, dass die Endbestände in der Vermögensrechnung und in der Ergebnisrechnung des endgültigen Jahresabschlusses mit den Endbeständen des vorläufigen Jahresabschlusses übereinstimmen.

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt daher dem Gemeinderat, den Jahresabschluss der Landeshauptstadt Stuttgart für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 95 b Abs. 1 GemO – unbeschadet der sonstigen Inhalte dieses Schlussberichts und der obigen Ausführungen – festzustellen.

Finanzielle Auswirkungen

- keine -


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

- keine -




Fritz Kuhn

Anlagen



1. Bericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadtkämmerei
2. Schlussbericht 2012 zum Jahresabschluss 2012 des RPA


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Anlage 1 GRDrs 1001-2013_Jahresabschluss 2012.pdfAnlage 1 GRDrs 1001-2013_Jahresabschluss 2012.pdfAnlage 2 GRDrs 1001-2013_Schlussbericht 2012.pdfAnlage 2 GRDrs 1001-2013_Schlussbericht 2012.pdf