2. Die überplanmäßigen Aufwendungen im Jahr 2023 in Höhe von 826.616 EUR werden genehmigt.
3. Die Verwaltung wird zur Auszahlung ermächtigt.
4. Der überplanmäßige Aufwand für das Jahr 2023 in Höhe von 826.616 EUR wird gedeckt durch die Blockierung von Mitteln aus der allgemeinen Deckungsreserve, THH 900, Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120, Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen. EBM Dr. Mayer stellt fest: Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang