Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Referat Jugend und Bildung

Gz: JB/SI
GRDrs 511/2023
Stuttgart,
07/11/2023



Anpassung der Förderung freier Träger an den Tarifabschluss 2023/2024



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.07.2023
26.07.2023



Beschlußantrag:

1. Der Anpassung der Zuschüsse an die Träger in den Förderbereichen des Gesundheitsamtes, des Jugendamtes und des Sozialamtes an das Ergebnis des Tarifabschlusses 2023 mit einem von der Verwaltung kalkulierten Mehrbedarf in Höhe von rd. 4.202.000 € in 2023 wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Anpassung der Zuschüsse bei denjenigen Trägern vorzunehmen, die der Verwaltung schriftlich bestätigen, dass sie die Tariferhöhung 2023 tatsächlich umsetzen. 3. Die Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von insgesamt bis zu 4.202.000 EUR werden in den Teilhaushalten 500 – Sozialamt, 510 - Jugendamt und 530 - Gesundheitsamt wie unter dem Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt durch Sperrung von Mitteln der Deckungsreserve, Teilhaushalt 900, Amtsbereich 9006120, Sonstige allg. Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen, gedeckt.



Begründung:


Entsprechend des Haushaltsantrags 1006/2013, dem in den Haushaltsplanberatungen 2014/2015 entsprochen wurde, ist die Verwaltung verpflichtet, nach einer tariflichen Erhöhung der Personalkosten bei der Stadt dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage vorzulegen, die eine entsprechende Anpassung der Förderung der Personalkosten der Träger vorschlägt. Bei den Tarifsteigerungen im Jahr 2023 handelt es sich um Einmalzahlungen, die die Tabellenentgelte nicht dauerhaft erhöhen. Die Auswirkungen des Tarifabschlusses ab dem Jahr 2024 sind bereits bei der Budgetberechnung für den Doppelhaushalt 2024/2025 berücksichtigt worden.

Eine vom neuen Tarifvertrag abweichende Regelung wird von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Zu Beschlussantrag 1

Für das Jahr 2023 ergibt sich eine Tarifsteigerung von rechnerisch 5,46 %. Abzüglich der bereits in den Haushalt eingestellten 2 % ergibt sich ein Mehrbedarf von rd. 4.202.000 €.

Die Verteilung des Mittelbedarfs auf die betreffenden Ämter ergibt sich aus Anlage 1.


Finanzielle Auswirkungen

Die Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von insgesamt bis zu 4.202.000 EUR werden in den Teilhaushalten 500 – Sozialamt, 510 - Jugendamt und 530 - Gesundheitsamt wie folgt durch Sperrung von Mitteln der Deckungsreserve, Teilhaushalt 900, Amtsbereich 9006120, Sonstige allg. Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen, gedeckt.

Haushaltsjahr 2023:
THH 500: rd. 501 TEUR
THH 510: rd. 3.687 TEUR
THH 530: rd. 14 TEUR

Die Mehraufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2024 sind im Haushaltsplanentwurf 2024/2025 im Rahmen der Budgetfortschreibung berücksichtigt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin Bürgermeisterin


Anlagen

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<Anlagen>



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