Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1201/2011
Stuttgart,
11/16/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 21.11.2011



Jahresprogramm der städtebaulichen Erneuerung


Beantwortung / Stellungnahme

Grundsätzlich sichert die Landeshauptstadt Stuttgart mit ihrer Antragstellung für die verschiedenen Programme der Stadterneuerung die Gesamtfinanzierung einer Erneuerungsmaßnahme durch die Aufnahme in die Finanzplanung zu. Sie bestätigt auch, dass die erforderlichen Eigenmittel im jeweiligen Programmjahr aufgebracht werden können. Hierzu zählen auch die gegebenenfalls nicht zuwendungsfähigen Kosten einzelner Projekte. Aus diesem Grunde meldet die Fachverwaltung die entsprechenden Mittel jeweils zur Wunschliste an.

Da erfahrungsgemäß nicht alle gestellten Anträge eine Bewilligung erhalten bzw. nicht in vollem Umfang bewilligt werden, erfolgte zuletzt die Aufnahme des Verfahrens oder der zusätzlich bewilligten Fördermittel in die Finanzplanung erst mit der Finanzplanung, die nach der Erteilung des Bewilligungsbescheids aufgestellt wurde. Konkret bedeutet dies, dass die Bewilligungen aus dem Programmjahr 2010 und 2011 nunmehr in die Finanzplanung 2011 bis 2016 (siehe Grüne Liste) aufgenommen werden sollen. Die Bewilligungen der Programmjahre 2012 und 2013 würden dementsprechend erst in der Finanzplanung 2013 bis 2017 berücksichtigt werden. Vorher benötigte Mittel wurden/werden bislang im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Amtsbereich 6107020
-Stadterneuerung- kassenmäßig bereitgestellt. Sofern dies nicht möglich war oder ist, müsste eine außerplanmäßige Deckung erfolgen. Unter dieser Prämisse kann das bisherige Vorgehen fortgesetzt werden.


Darüber hinaus besteht für die Aufstockung Weilimdorf 4 -Giebel- im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendhaus Giebel wie auch für die Aufstockung Mühlhausen 3
-Neugereut- im Zusammenhang mit der Modernisierung des Jugendhauses in ein
Jugend- und Bürgerhaus eine gesonderte Situation:




Neubau Kinder- und Jugendhaus mit Kindertageseinrichtung in Stuttgart-Weilimdorf:

Ausgehend vom städtebaulichen Gutachten/Mehrfachbeauftragung für das Kinder- und Jugendhaus mit Kindertageseinrichtung in Giebel (GRDrs 656/2010) liegen die voraussichtlichen Kosten bei rund 4,165 Mio. €.

Davon sind im Rahmen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt der Rückbau zu
100 % und der Neubau grundsätzlich zu 30 % zuwendungsfähig. Der tatsächliche Fördersatz steht in Abhängigkeit zur tatsächlich künftigen Nutzung (spezielle Kleinkindgruppen und die Kosten der Einrichtung sind nicht zuwendungsfähig). Die Beantragung von Zuschüssen für Kleinkindbetreuung durch das Jugendamt ist möglich. Unter der Annahme einer maximalen Bewilligung aus Städtebauförderungsmitteln sind maximal 1,225 Mio. € zuwendungsfähig. Dementsprechend wurden vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung nicht zuwendungsfähige Kosten für dieses Projekt zur Wunschliste in Höhe von insgesamt 2,94 Mio. € angemeldet. Von den 1,225 Mio. € stehen noch rund 200.000 € im bereits bewilligten, aber noch nicht in die Finanzplanung aufgenommenen Förderrahmen zur Verfügung (Grüne Liste). Die sich hieraus ergebende Differenz in Höhe von 1,025 Mio. € ist im Aufstockungsantrag zum Programmjahr 2012 (GRDrs 318/2011) und in der Wunschliste enthalten.

Die Bauherrenfunktion für dieses Projekt würde die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH übernehmen - ähnlich dem Modell des Jugendhauses CANN in Bad Cannstatt (siehe auch GRDrs 1061/2011). Der Baubeginn könnte Ende 2012 erfolgen.


Sanierung und Modernisierung des Kinder- und Jugendhauses und Erweiterung zum Bürgerhaus, Flamingoweg 24:

Mit GRDrs 737/2011 wurde dem Gemeinderat das Ergebnis der Machbarkeitsstudie Sanierung und Modernisierung des Kinder- und Jugendhauses und Erweiterung zum Bürgerhaus zur Kenntnis gegeben. Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass das Gebäude Flamingoweg 24 mit den entsprechenden Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen für zwei Nutzungen unter einem Dach grundsätzlich ertüchtigt werden kann. Basierend auf der Variante 2G mit Gesamtkosten von rund 3,1 Mio. € wurde dieses Projekt von der Fachverwaltung im Frühjahr zur Wunschliste angemeldet. Die voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten (ohne Einrichtungskosten) belaufen sich auf rund 1,8 Mio. € Diese sind im bisherigen Förderrahmen und in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Die nicht zuwendungsfähigen Kosten von 1,187 Mio. € wären als rein städtische Mittel zusätzlich bereitzustellen. Hiervon wurden 87.000 € für den Doppelhaushalt 2012/2013 angemeldet. Zwischenzeitlich kristallisiert sich jedoch auf Grund der fortgeführten Bürgerbeteiligung heraus, dass das Raumprogramm im Hinblick auf die wesentlichen Bedarfe, insbesondere eines zweiten Saales, weiter diskutiert und präzisiert werden muss. Dies schließt auch die bereits vor Ort vorhandenen Möglichkeiten der Nutzung von Räumen ein.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Gemeinderat im Frühjahr 2012 auf der Grundlage der bisherigen Machbarkeitsstudie ein konkretisiertes Raumkonzept zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Vorhaben soll bis zum Doppelhaushalt 2014/2015 einschließlich Genehmigungsplanung vorangetrieben werden, so dass nach erfolgter Bereitstellung der Mittel Anfang 2014 mit dem Umbau begonnen werden kann. Die geschätzten Planungskosten bis Leistungsphase 4 belaufen sich auf rund 250.000 €. Die Planungskosten sind grundsätzlich mit 60 % zuwendungsfähig und werden mit 60 % bezuschusst. Der nicht zuwendungsfähige Anteil der Planungskosten beträgt demnach 100.000 €. Die nicht zuwendungsfähigen Planungskosten können im Rahmen der Gesamtmaßnahme im nächsten Doppelhaushalt nachfinanziert werden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Antrag Nr. 515 II/2011 SPD-Gemeinderatsfraktion




Matthias Hahn
Bürgermeister




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