Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 6235
GRDrs 3/2022
Stuttgart,
01/21/2022



Straßenbenennung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich02.02.2022



Beschlußantrag:

Dem in der Begründung aufgeführten Namen für eine Verkehrsfläche wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zur Orientierung der Verkehrsteilnehmenden sind Straßenbezeichnungen erforderlich. In diesem Fall soll ein Vorschlag aus einer Bürgerbeteiligung im Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 20 – Hallschlag - umgesetzt werden.

Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Stuttgart Bad Cannstatt

Lfd. Nr.
Bisherige Straßenbezeichnung
(Farbe im Lageplan)
Straßenbeschrieb
A = Anfang
E = Ende
Neue Straßenbezeichnung
1
Ohne Bezeichnung
(grün)
A = Düsseldorfer
Straße
E = Auf der Steig
Am Alten Waschhaus

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat vorgeschlagen, einen neuen Verbindungsweg im Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 20 – Hallschlag - zwischen Düsseldorfer Straße und Auf der Steig zu benennen.

Die Bezeichnung wurde vom Bürgergremium aus verschiedenen Ideen ausgewählt, die im Rahmen einer Bürgerbeteiligung mehrfach eingereicht worden waren (Am Alten Waschhaus, Otto-Wenzel-Weg, Verlängerung des Helga-Feddersen-Wegs).

Der Weg führt an der Düsseldorfer Str. 59 vorbei, die bis Anfang/Mitte des 19. Jahrhunderts tatsächlich das örtliche Waschhaus war, in dem die Bewohner des Hallschlags ihre Wäsche waschen konnten. Danach diente das Gebäude lange Zeit als Seniorenbegegnungsstätte und Kindergarten der AWO, bevor diese Einrichtungen in den Neubau des Generationenhauses Am Römerkastell 69 umzogen. Aktuell ist vorübergehend das Kinder- und Jugendhaus Hallschlag dort untergebracht, da dessen Gebäude gerade modernisiert wird. Wenn das Jugendhaus wieder in den Sigmund-Lindauer-Weg zurückgeht, wird das Alte Waschhaus abgebrochen und die Fläche für den Gemeinbedarf entwickelt.

Die Fläche befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Namensgebung hat keine Adressenänderungen zur Folge.

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt hat dem Benennungsvorschlag in seiner Sitzung vom 29. September 2021 einstimmig zugestimmt.





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