Begründung: Ausgangssituation Der Gemeinderat hat im Rahmen des Doppelhaushalt 2010/2011 ein 100-Mio.-Euro Sondersanierungsprogramm verteilt auf die Jahre 2010 bis 2013 mit jeweils 25 Mio. € / Jahr beschlossen. Die Priorisierung der Vorhaben soll mit Hilfe eines externen Beraters erfolgen. In einem ersten Schritt hat der Ausschuss für Technik und Umwelt bzw. der Verwaltungsausschuss am 23.03. / 24.03.2010 die Finanzierung der in GRDrs 168/2010 aufgelisteten Vorhaben, die aufgrund der Haushaltsberatungen bereits vorpriorisiert sind und bei denen in einer ersten Stufe der Priorisierungen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben bzw. bereits geforderten Beschlüssen eingestiegen wird, beschlossen. Neue Vorhaben Ergänzend dazu ist es erforderlich, weitere akut dringliche Vorhaben (Anlage 1), die aufgrund mangelhafter Stand-, Verkehrssicherheit, Nutzungs- und Gebrauchsfähigkeit ab Mitte 2010 zu sanieren sind, nun festzulegen und deren Finanzierung im Rahmen des Sondersanierungsprogramms zu beschließen. Die Vorhaben wurden vom externen Berater vorab auf ihre Dringlichkeit / Notwendigkeit für die Priorisierung 2010 geprüft und bewertet. Planungspauschale Im Vorfeld der Priorisierungen sind kontinuierlich Untersuchungen und Planungen notwendig. Um diese im Vorfeld der Entscheidung über die Priorisierung eines bestimmten Vorhabens und dessen Finanzierung zeitnah vornehmen zu können, muss eine Planungspauschale (Anlage 2) vorgehalten werden, über die ebenfalls zu entscheiden ist. Baubeschluss Damit die Umsetzung der priorisierten Vorhaben ab der Sommerpause 2010 erfolgt und die Bauaufträge an die Firmen ab Juni erteilt werden können, wird mit dem Baubeschluss dieser Vorlage GRDrs 300/2010 die Verwaltung ermächtigt, die Vorhaben ohne weitere Beschlüsse umzusetzen. Weiteres Vorgehen Bis nach der Sommerpause 2010 wird von der Verwaltung mit Hilfe des externen Beraters Drees und Sommer die umfängliche Priorisierung der Sanierungsvorhaben erarbeitet, die dem Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird. Finanzielle Auswirkungen Die für die einzelnen Vorhaben notwendigen Mittel - verteilt auf die jeweiligen Haushaltsjahre - sind den beiliegenden Anlagen zu entnehmen. Sie bewegen sich im Rahmen der für 2010 bis 2013 bereitgestellten Pauschalen. Beteiligte Stellen - Vorliegende Anträge/Anfragen - Erledigte Anträge/Anfragen -