Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Technisches Referat

Gz: KBS, T
GRDrs 300/2010
Stuttgart,
05/05/2010



Schulsanierungsprogramm 2010
Fortschreibung Sanierungsprogramm

- Baubeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.05.2010
19.05.2010



Beschlußantrag:

1. Entsprechend der Vorberatung im Unterausschuss „Sanierungsprogramm Schulen“ werden 2010 in einem weiteren Schritt die in der Anlage 1 vorgeschlagenen und vom Projektsteuerer in ihrer Dringlichkeit bestätigten Sanierungsvorhaben im Rahmen der zur Verfügung gestellten Pauschalen finanziert.

2. Zur Finanzierung von Untersuchungen, Planungen und Priorisierungen für das Sanierungsprogramm im Vorfeld konkreter Entscheidungen (Anlage 2) werden Planungsraten im Rahmen der zur Verfügung gestellten Pauschalen ausgewiesen.

3. Um einen Baubeginn bzw. eine Umsetzung noch 2010 sicherstellen zu können wird für die in Anlage 1 aufgelisteten Sanierungsvorhaben sowie die Maßnahmen, deren Finanzierung der Gemeinderat mit GRDrs 168/2010 bereits zugestimmt hat, die bauliche Umsetzung (Baubeschluss) beschlossen.

4. Die notwendigen finanziellen Mittel für die einzelnen Vorhaben und Planungsraten gemäß Beschlussanträge 1 bis 3 stehen im Rahmen der für 2010 bis 2013 bereitgestellten Pauschalen zur Verfügung.




Begründung:


Ausgangssituation
Der Gemeinderat hat im Rahmen des Doppelhaushalt 2010/2011 ein 100-Mio.-Euro Sondersanierungsprogramm verteilt auf die Jahre 2010 bis 2013 mit jeweils 25 Mio. € / Jahr beschlossen. Die Priorisierung der Vorhaben soll mit Hilfe eines externen Beraters erfolgen.

In einem ersten Schritt hat der Ausschuss für Technik und Umwelt bzw. der Verwaltungsausschuss am 23.03. / 24.03.2010 die Finanzierung der in GRDrs 168/2010 aufgelisteten Vorhaben, die aufgrund der Haushaltsberatungen bereits vorpriorisiert sind und bei denen in einer ersten Stufe der Priorisierungen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben bzw. bereits geforderten Beschlüssen eingestiegen wird, beschlossen.

Neue Vorhaben
Ergänzend dazu ist es erforderlich, weitere akut dringliche Vorhaben (Anlage 1), die aufgrund mangelhafter Stand-, Verkehrssicherheit, Nutzungs- und Gebrauchsfähigkeit ab Mitte 2010 zu sanieren sind, nun festzulegen und deren Finanzierung im Rahmen des Sondersanierungsprogramms zu beschließen. Die Vorhaben wurden vom externen Berater vorab auf ihre Dringlichkeit / Notwendigkeit für die Priorisierung 2010 geprüft und bewertet.

Planungspauschale
Im Vorfeld der Priorisierungen sind kontinuierlich Untersuchungen und Planungen notwendig. Um diese im Vorfeld der Entscheidung über die Priorisierung eines bestimmten Vorhabens und dessen Finanzierung zeitnah vornehmen zu können, muss eine Planungspauschale (Anlage 2) vorgehalten werden, über die ebenfalls zu entscheiden ist.

Baubeschluss
Damit die Umsetzung der priorisierten Vorhaben ab der Sommerpause 2010 erfolgt und die Bauaufträge an die Firmen ab Juni erteilt werden können, wird mit dem Baubeschluss dieser Vorlage GRDrs 300/2010 die Verwaltung ermächtigt, die Vorhaben ohne weitere Beschlüsse umzusetzen.

Weiteres Vorgehen
Bis nach der Sommerpause 2010 wird von der Verwaltung mit Hilfe des externen Beraters Drees und Sommer die umfängliche Priorisierung der Sanierungsvorhaben erarbeitet, die dem Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird.



Finanzielle Auswirkungen

Die für die einzelnen Vorhaben notwendigen Mittel - verteilt auf die jeweiligen Haushaltsjahre - sind den beiliegenden Anlagen zu entnehmen. Sie bewegen sich im Rahmen der für 2010 bis 2013 bereitgestellten Pauschalen.


Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dirk ThürnauDr. Susanne Eisenmann
BürgermeisterBürgermeisterin


Anlagen

1: Weitere Priorisierung aufgrund mangelnder Stand-/Verkehrssicherheit, Nutzungs- und Gebrauchsfähigkeit
2: Planungsraten




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Anlage 2.pdf Anlage 1.pdf