Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 339/2010
Stuttgart,
07/05/2010



Jahresprogramm der städtebaulichen Erneuerung
Bewilligungen im Programmjahr 2010
Prioritätensetzung 2011 und Ausblick




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
20.07.2010
27.07.2010
28.07.2010



Beschlußantrag:

1. Von den fünf Aufstockungen und einer Neuaufnahme im Programmjahr 2010 sowie von den Umschichtungen wird Kenntnis genommen (Anlage 2). 2. Den Antragstellungen für die verschiedenen Programme der Stadterneuerung im Programmjahr 2011 (Anlage 3) wird zugestimmt. 3. Vom Ausblick auf die Programmjahre 2012 ff (Anlage 4) wird Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 307/2009 haben der Ausschuss für Umwelt und Technik am 14. Juli 2009 und der Verwaltungsausschuss am 15. Juli 2009 die Prioritäten für Anträge zum Programmjahr 2010 in den Förderprogrammen des Bundes und des Landes festgelegt. Über die bewilligten Anträge wird nunmehr berichtet. Für das Programmjahr 2011 enthält Anlage 3 einen Vorschlag der Verwaltung zur Antragstellung in den verschiedenen Förderprogrammen. Anlage 4 gibt einen Ausblick auf die folgenden Programmjahre.

Finanzielle Auswirkungen

Die in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 benötigten Mittel werden über- bzw. außerplanmäßig bzw. im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Amtsbereich 6107020 -Stadterneuerung- bereitgestellt. Die 2012 ff. benötigten Finanzmittel werden für den Doppelhaushalt 2012/2013 angemeldet. Die Gesamtfinanzierung der Verfahren erfolgt in der mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2015.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Übersicht über die Bewilligungen im Programmjahr 2010
Anlage 3: Vorausschau über Verfahren, für welche für das Programmjahr 2011
Anträge auf Aufstockung oder Aufnahme in ein Förderprogramm sowie Aufstockungsanträge für Umschichtungen gestellt werden sollen
Anlage 4: Vorausschau über Verfahren, für welche für die Programmjahre 2012 ff

Anträge auf Aufstockung oder Aufnahme in ein Förderprogramm gestellt werden sollen
Anlage 1 zur GRDrs 339/2010



Ausführliche Begründung

Zu 1. Bewilligungen im Programmjahr 2010

Der Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass folgende Anträge für das Programmjahr 2010 bewilligt wurden:

1. Für das Verfahren Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im allgemeinen Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP) um rund 3,3 Mio. € bewilligt. Der darin enthaltene Bundes-/ Landesanteil von 2,0 Mio. € entspricht der vom Wirtschaftsminister zugesagten Jahresrate. Die beantragte Gesamtaufstockung betrug rund 21 Mio. €. 2. Das Verfahren Stuttgart 27 -Innenstadt- wurde mit einem Förderrahmen von rd. 1,67 Mio. € in das Bund-Länder-Programm Innenentwicklung - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) aufgenommen. Beantragt waren 8,55 Mio. € in Hinblick auf die inzwischen zurückgestellte Neuordnung des Areals Rathausgarage. 3. Für die Sanierung Plieningen 1 -Schoellstraße- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Landessanierungsprogramm (LSP) für die Modernisierung des städtischen denkmalgeschützten Gebäudes Mönchhof 7 (Zehntscheuer) mit 0,8 Mio. € in vollem Umfang bewilligt. 4. Für das Verfahren Zuffenhausen 6 -Rot- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf 5. Für das Verfahren Weilimdorf 4 -Giebel- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt (SSP) um 1,0 Mio. € wie beantragt bewilligt. 6. Für das Verfahren Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- wurde ebenfalls eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“ (SSP) um rd. 0,833 Mio. € bewilligt. Die beantragte Aufstockung betrug 1,66 Mio. €.

Insgesamt erhält die Landeshauptstadt Stuttgart damit weitere Bundes- und Landes-finanzhilfen in Höhe von 5,48 Mio. €; dies entspricht einem Gesamtförderrahmen von 9,13 Mio. € (60 % Bundes- und Landesfinanzhilfen zuzüglich 40 % städtischer Komplementäranteil).


Zu 2. Prioritäten zum Programmjahr 2011

Die Antragstellung für die Programme der städtebaulichen Erneuerung im Programmjahr 2011 erfolgt im Herbst 2010. Die Verwaltung schlägt die in Anlage 3 dargestellte Reihenfolge vor, wobei erfahrungsgemäß nicht für alle Anträge eine Bewilligung erwartet werden
kann bzw. Anträge nicht in vollem Umfang bewilligt werden. Neben den finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage 3 Maßnahmen und Zielsetzungen dargelegt, welche die von der Verwaltung vorgeschlagene Reihenfolge begründen.

Hohe Priorität wird der Sicherung der Förderung für den Umbau des Wilhelmspalais zum Stadtmuseum eingeräumt. Dazu soll das Verfahren Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz-, dessen Bewilligungszeitraum Ende 2013 endgültig endet, abgerechnet und aufgehoben werden. Die Einzelmaßnahme Wilhelmspalais soll in das neue Verfahren Stuttgart 27
-Innenstadt- überführt werden. Einzelheiten dazu finden sich in Anlage 3. Außerdem soll mit Bad Cannstatt 17 -Neckarpark Teilgebiet 1- ein Neuantrag gestellt werden. Er umfasst Teile des ehemaligen Güterbahnhofs Bad Cannstatt, der an die laufende Sanierung Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen- anschließt. Ferner sind Aufstockungsanträge für laufende Verfahren beabsichtigt.

Über die Anträge wird vom Wirtschaftsministerium im Frühjahr 2011 endgültig entschieden. Für die nur teilweise berücksichtigten Aufstockungsanträge kann für das Programmjahr 2012 erneut ein Antrag auf Aufstockung gestellt werden.


Zu 3. Ausblick für die Programmjahre 2012 ff

Anlage 4 enthält eine Vorausschau über Verfahren der städtebaulichen Erneuerung, für welche aus heutiger Sicht für die Programmjahre 2012 und danach Anträge auf Aufstockung laufender Maßnahmen oder Neuanträge gestellt werden sollen. Diese Vorausschau berücksichtigt die für Stuttgart geeigneten Programme der Städtebauförderung. Das 2011 erstmals aufgelegte Bund/Länderprogramm für kleinere Städte und Gemeinden (LRP) kann in Stuttgart nicht eingesetzt werden.

Eine wesentliche Grundlage für eine vorausschauende Stadterneuerung bildet die Ausweisung von Stadterneuerungsvorranggebieten (SVG). Diese 1979 erstmals definierte Gebietskulisse wurde letztmalig 2004/2005 auf ihre Relevanz hin überprüft (GRDrs 384/2005) und wird zur Zeit einer erneuten Prüfung unterzogen. Von den Ergebnissen der Untersuchung wird dem Gemeinderat zu gegebener Zeit berichtet.

Die zukünftigen Antragstellungen hängen auch wesentlich von der Weiterentwicklung der Städtebauförderung des Bundes und des Landes ab. Der Bewilligungszeitraum für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bleibt in Baden-Württemberg grundsätzlich bei 8 Jahren mit einer Verlängerungsmöglichkeit um 2 Jahre. Da der Bund jedoch seine Finanzhilfen nur für einen Zeitraum von 5 Jahren mit degressiven Quoten bereitstellt, ist eine gute und umsetzungsorientierte Vorbereitung von Erneuerungsmaßnahmen Voraussetzung für eine Programmaufnahme.


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x Anlage 2 zur GRDrs 339-2010.pdfx Anlage 3 zur GRDrs 339-2010.pdfx Anlage 4 zur GRDrs 339-2010.pdf