Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 853/2023
Stuttgart,
11/17/2023



Tunnel Neugereut/Kleiner Ostring,
Erneuerung der Tunnelbeleuchtung
- Baubeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.11.2023
29.11.2023



Beschlußantrag:

1. Der Erneuerung der Tunnelbeleuchtung Neugereut/Kleiner Ostring gemäß Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 11. Oktober 2023 (Anlage 1) 3. Die voraussichtlichen Auszahlungen in Höhe von 3.000.000 EUR (ohne aktivierungs-fähige Eigenleistungen von 180.000 EUR) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt wie folgt gedeckt:

4. Für die Erneuerung der Tunnelbeleuchtung stehen im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.663001 - Tunnel Neugereut/Kleiner Ostring, Erneuerung der Tunnelbeleuchtung, Mittel von insgesamt 2.200.000 EUR zur Verfügung. Der zusätzliche Mittelbedarf in den Jahren 2024 und 2025 in Höhe von 980.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen von 180.000 EUR und 150.000 EUR Contractingmittel vom Amt für Umweltschutz) wird wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt gedeckt.


Begründung:



1.1 Beschreibung der derzeitigen Beleuchtungssituation und Maßnahme

1.2 Verkehrskonzept


1.3 Stadtinternes Contracting
1.4 Termine
Finanzielle Auswirkungen


Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung für die Erneuerung der Tunnelbeleuchtung belaufen sich auf 3.330.000 EUR
Davon entfallen auf
Prognose Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken 150.000 EUR
Aktivierungsfähige Eigenleistungen 180.000 EUR

Im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.663001 - Tunnel Neugereut/Kleiner Ostring, Erneuerung der Tunnelbeleuchtung, Ausz.Gr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen stehen Mittel von insgesamt 2.200.000 EUR zur Verfügung.

Die Finanzierung des Tausches von 188 Leuchten gegen 119 neue hocheffiziente LED-Leuchten in Höhe von 150.000 EUR erfolgt aus Contractingmitteln im Teilfinanzhaushalt 360 - Amt für Umweltschutz beim Projekt 7.362901 - Maßnahmen zur Energieeinsparung, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen zum Projekt 7.663001 -Tunnelbeleuchtung, Neugereut/Kleiner Ostring, Ausz.Gr. 7873, Sonstige Baumaßnahmen. Die Mittel werden beim Projekt 7.362901 in 2023 in Höhe von 150.000 EUR gesperrt und die notwendigen Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt beim Projekt 7.663001 - Tunnel Neugereut/Kleiner Ostring, Erneuerung der Tunnelbeleuchtung im Jahr 2025 mit der nächsten Fortschreibung zum Haushaltsplanentwurf 2024/2025 (Änderungsliste) berücksichtigt.

Seit der Anmeldung der Maßnahme zum Doppelhaushalt 2022/2023 sind Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken in Höhe von 650.000 EUR eingetreten. Der Mittelabfluss wird in den Jahren 2024 mit 400.000 EUR und im Jahr 2025 mit 250.000 EUR erwartet. Diese Mehrkosten sind über das Projekt 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken finanziert und werden mit der nächsten Fortschreibung zum Haushaltsplanentwurf 2024/2025 (Änderungsliste) einschließlich Finanzplanung beim oben genannten Einzelvorhaben berücksichtigt.

Für zukünftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken wird ein Betrag von 150.000 EUR prognostiziert. Diese werden im Doppelhaushalt 2024/2025 aus dem Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Projekt 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen finanziert. Die Inanspruchnahme der Pauschalmittel erfolgt in Höhe der tatsächlichen Bedarfe aus der vorgenannten Pauschale in den Folgejahren im Rahmen der Deckungsfähigkeit.


Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 180.000 EUR werden aus der im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt veranschlagten Pauschale für aktivierungsfähige Eigenleistungen gedeckt (nicht zahlungswirksam) und im Rahmen des Haushaltsvollzugs umgesetzt.

Die eingetretenen Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken in Höhe von 650.000 EUR begründen sich wie folgt:

Bei den dargestellten Gesamtkosten wurde eine Baupreissteigerung von 5 % pro Jahr bis Mitte der Bauzeit (prognostizierte Baupreissteigerungen) sowie Zuschlag für Bauherrenrisiken berücksichtigt. Bis zur Fertigstellung im Herbst 2024 werden weitere konjunkturelle Baupreissteigerungen eintreten. Prognosen zur konjunkturellen Entwicklung in der Betriebstechnik unterliegen aktuell einer sehr großen Unsicherheit.

Die für die späteren Vergaben erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen können innerhalb des THH 660 - Tiefbauamt gedeckt werden.

Auf die Angaben zu den Folgelasten wird verwiesen (Anlage 2).





Beteiligte Stellen

WFB, SWU

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Kostenanschlag
Anlage 2: Folgelastenbeleg


<Anlagen>



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Kontierungen zu GRDrs 853_2023.pdf
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