Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
853/2023
Stuttgart,
11/17/2023
Tunnel Neugereut/Kleiner Ostring,
Erneuerung der Tunnelbeleuchtung
- Baubeschluss
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.11.2023
29.11.2023
Beschlußantrag:
1. Der Erneuerung der Tunnelbeleuchtung Neugereut/Kleiner Ostring gemäß Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 11. Oktober 2023 (Anlage 1)
in Höhe von 3.000.000 EUR
zzgl. aktivierungsfähiger Eigenleistungen in Höhe von 180.000 EUR
zzgl. Prognose für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken von 150.000 EUR
mit daraus resultierenden voraussichtlichen Gesamtkosten
bei Fertigstellung in Höhe von 3.330.000 EUR
wird zugestimmt.
3. Die voraussichtlichen Auszahlungen in Höhe von 3.000.000 EUR (ohne aktivierungs-fähige Eigenleistungen von 180.000 EUR) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt wie folgt gedeckt:
Projekt 7.663001 Jahr 2023 und fr. 700.000 EUR
Tunnel Neugereut/Kleiner Ostring, Jahr 2024 1.100.000 EUR
Erneuerung der Tunnelbeleuchtung Jahr 2025 1.200.000 EUR
Ausz.Gr 7873 - Sonstige Baumaßnahmen
4.
Für die Erneuerung der Tunnelbeleuchtung stehen im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.663001 - Tunnel Neugereut/Kleiner Ostring, Erneuerung der Tunnelbeleuchtung, Mittel von insgesamt 2.200.000 EUR zur Verfügung. Der zusätzliche Mittelbedarf in den Jahren 2024 und 2025 in Höhe von 980.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen von 180.000 EUR und 150.000 EUR Contractingmittel vom Amt für Umweltschutz) wird wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt gedeckt.
Begründung:
1.1 Beschreibung der derzeitigen Beleuchtungssituation und Maßnahme
Der Tunnel Neugereut/Kleiner Ostring stammt aus dem Jahr 1986. Seine gesamte Anlage erfüllt nicht mehr die Anforderungen gemäß den Empfehlungen für Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln (EABT-80/100) hinsichtlich der Funktionssicherheit für Sicherheitseinrichtungen und Beleuchtung. In den letzten Jahren zeigte sich eine erhöhte Störanfälligkeit. Die allgemeine Lebensdauer der Leuchten ist erreicht, Ersatzteile sind nicht mehr verfügbar. Dies macht eine Sanierung zwingend erforderlich, um auch zukünftig den sicheren und konstanten Betrieb des Tunnels gewährleisten zu können.
Im Zuge einer detaillierten Planung zeigte sich, dass neben der Beleuchtung auch die zur Beleuchtungsanlage notwendigen Kabeltragsysteme, sowie die Energieverteilung und -versorgung erneuert werden müssen.
Mit der vorgesehenen Erneuerung der Anlage kann voraussichtlich eine Energieeinsparung von ca. 25 % realisiert werden. Dies entspricht etwa 17.500 kWh/a.
1.2 Verkehrskonzept
Die Arbeiten im Fahrraum des Tunnels sind für die Sommerferien 2024 geplant und werden in nächtlichen Vollsperrungen ausgeführt.
1.3 Stadtinternes Contracting
Die von der Stuttgarter Netze Betrieb GmbH geplante Beleuchtungsanlage führt zu einer jährlichen Energieeinsparung von rund ca. 17.500 kWh/a. Auf dieser Grundlage können im Rahmen des stadtinternen Contractings Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 EUR zur Verfügung gestellt werden. Dabei wird mit einer Kapitalrückflusszeit von ca. 19 Jahren bei einer technischen Nutzungsdauer von 20 Jahren gerechnet.
1.4 Termine
Das Bezirksamt Mühlhausen wurde im September über die Baumaßnahme informiert.
Finanzielle Auswirkungen
Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung für die Erneuerung der Tunnelbeleuchtung belaufen sich auf 3.330.000 EUR
Davon entfallen auf
Prognose Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken 150.000 EUR
Aktivierungsfähige Eigenleistungen 180.000 EUR
Im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.663001 - Tunnel Neugereut/Kleiner Ostring, Erneuerung der Tunnelbeleuchtung, Ausz.Gr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen stehen Mittel von insgesamt 2.200.000 EUR zur Verfügung.
Die Finanzierung des Tausches von 188 Leuchten gegen 119 neue hocheffiziente LED-Leuchten in Höhe von 150.000 EUR erfolgt aus Contractingmitteln im Teilfinanzhaushalt 360 - Amt für Umweltschutz beim Projekt 7.362901 - Maßnahmen zur Energieeinsparung, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen zum Projekt 7.663001 -Tunnelbeleuchtung, Neugereut/Kleiner Ostring, Ausz.Gr. 7873, Sonstige Baumaßnahmen. Die Mittel werden beim Projekt 7.362901 in 2023 in Höhe von 150.000 EUR gesperrt und die notwendigen Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt beim Projekt 7.663001 - Tunnel Neugereut/Kleiner Ostring, Erneuerung der Tunnelbeleuchtung im Jahr 2025 mit der nächsten Fortschreibung zum Haushaltsplanentwurf 2024/2025 (Änderungsliste) berücksichtigt.
Seit der Anmeldung der Maßnahme zum Doppelhaushalt 2022/2023 sind Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken in Höhe von 650.000 EUR eingetreten. Der Mittelabfluss wird in den Jahren 2024 mit 400.000 EUR und im Jahr 2025 mit 250.000 EUR erwartet. Diese Mehrkosten sind über das Projekt 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken finanziert und werden mit der nächsten Fortschreibung zum Haushaltsplanentwurf 2024/2025 (Änderungsliste) einschließlich Finanzplanung beim oben genannten Einzelvorhaben berücksichtigt.
Für zukünftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken wird ein Betrag von 150.000 EUR prognostiziert. Diese werden im Doppelhaushalt 2024/2025 aus dem Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Projekt 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen finanziert. Die Inanspruchnahme der Pauschalmittel erfolgt in Höhe der tatsächlichen Bedarfe aus der vorgenannten Pauschale in den Folgejahren im Rahmen der Deckungsfähigkeit.
Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 180.000 EUR werden aus der im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt veranschlagten Pauschale für aktivierungsfähige Eigenleistungen gedeckt (nicht zahlungswirksam) und im Rahmen des Haushaltsvollzugs umgesetzt.
Die eingetretenen Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken in Höhe von 650.000 EUR begründen sich wie folgt:
·
Baupreissteigerungen infolge der stark gestiegenen Energie- und Materialpreise sowie Lieferengpässe (ursprüngliche Kostenermittlung für den DHH 2022/2023 war aus dem Jahr 2021).
Bei den dargestellten Gesamtkosten wurde eine Baupreissteigerung von 5 % pro Jahr bis Mitte der Bauzeit (prognostizierte Baupreissteigerungen) sowie Zuschlag für Bauherrenrisiken berücksichtigt. Bis zur Fertigstellung im Herbst 2024 werden weitere konjunkturelle Baupreissteigerungen eintreten. Prognosen zur konjunkturellen Entwicklung in der Betriebstechnik unterliegen aktuell einer sehr großen Unsicherheit.
Die für die späteren Vergaben erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen können innerhalb des THH 660 - Tiefbauamt gedeckt werden.
Auf die Angaben zu den Folgelasten wird verwiesen (Anlage 2).
Beteiligte Stellen
WFB, SWU
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Kostenanschlag
Anlage 2: Folgelastenbeleg
<Anlagen>
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