Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 04.05.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Dr. Hewer (KS)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: "500 Euro Arbeitsmarktzulage für d. Pflege im Klinikum Stuttgart", gemeins. Antrag Nr. 81/2022 vom 21.03.2022 (FrAKTION, PULS), hier ausschl. Buchstabe C: Finanzierung der Zulage

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 06.04.2022, öffentlich, Nr. 124
Gemeinderat vom 07.04.2022, öffentlich, Nr. 78
jeweiliges Ergebnis: Vertagung

Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Entsprechendes gilt für den im Sitzungssaal ausliegenden Antrag Nr. 147/2022 der SPD- und der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion "Pflegekräfte für unser Klinikum sichern: Bessere Bezahlung durch eine Vorweggewährung von Gehaltsstufen" vom 03.05.2022.

BM Fuhrmann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die beiden Vorstände des Klinikums Stuttgart (KS), Herrn Prof. Dr. Jürgensen und Herrn Dr. Hewer. Einführend wird seitens des Bürgermeisters, auch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Verwaltungsrats des Klinikums, vorgetragen, die Pflege werde insgesamt als absolut unabdingbar angesehen. Die Pflegekräfte in allen Stuttgarter Krankenhäusern würden extrem wertgeschätzt. Diese seien für die Versorgungssicherheit absolut notwendig.

Als Vorsitzender des Verbands der Stuttgarter Krankenhäuser habe er, da alle Häuser mit demselben Problem kämpften, eine Arbeitsgruppe initiiert, in der sich in der Regel die Pflegedirektorinnen/-direktoren treffen. Ziel sei, für alle Häuser ausreichend Pflegekräfte zu gewinnen. Dafür solle ein Konzept erarbeitet werden, um Maßnahmen zu ergreifen, die Wertschätzung für die Pflegekräfte und deren Situation insgesamt zu verbessern. Das Gehalt sei hier sicherlich ein Baustein, aber die Frage sei, ob die Bezahlung der entscheidende Baustein sei. Er meine, dass weitere Maßnahmen benötigt werden, um die gesellschaftliche Wertschätzung zu stärken.

Da das Beratungsthema nicht einfach und nicht alltäglich sei, wolle er auf einige formelle Punkte eingehen. Organzuständig für Zulagen an das KS-Personal sei nicht der Gemeinderat, sondern der Verwaltungsrat des KS. Im Verwaltungsrat gebe es noch keine diesbezügliche Sachentscheidung. Diese habe man zurückgestellt, um nochmals mit den Fraktionen Gespräche zu führen. Beantwortet gehöre die Frage, ob der Antrag Nr. 147/2022 auf eine Zulagenfinanzierung durch die Stadt abziele (analog Antrag Nr. 81/2022, Punkt C). Sollte dies nicht zutreffen, gehe es wohl um eine Resolution. Bezogen auf den Antrag Nr. 81/2022 fährt er fort, eine 500 €-Zulage würde für das KS Mehrbelastungen im Personalbereich von 12,19 Mio. € und eine Vorweggewährung von zwei Stufen Mehrbelastungen von 9,4 Mio. € bedeuten. Die dritte Variante (50 % zwei Stufen) hätte Mehrkosten von 5,3 Mio. € und die Vorweggewährung von einer Stufe (Antrag Nr. 147/2022) 4,4 Mio. € Mehrkosten zur Folge.

Zutreffend sei, dass es zum Thema Refinanzierung dieser Mehrkosten aus dem Pflegebudget eine Schiedsentscheidung gebe. Dagegen klagten allerdings die Kassen. Die Refinanzierung am Bett sei also noch völlig offen. Wie die betroffene Klinik, müsste auch das KS eine entsprechende Rückstellung bilden. Final wären die angesprochenen Mehrkosten ergebniswirksam/ergebnisbelastend.

Zu der von ihm als entscheidend bezeichneten Frage "Was war denn eigentlich die Zielsetzung des Vierseitenvertrags" führt er aus, die Zielsetzung des Vierseitenvertrags sei gewesen, mittelfristig beim KS ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen. Sicherlich habe sich durch die Pandemie eine Sondersituation ergeben, aber irgendwann sollte der Weg zu diesem Ziel wieder eingeschlagen werden. Das Beantragte sei eine rein freiwillige Leistung. Auch im Tarifvertrag werde von einer Kann-Bestimmung gesprochen.

Die Refinanzierung gehöre ebenfalls unter haushaltsrechtlichen Aspekten beleuchtet; üblicherweise betrachte die Haushaltsabteilung der Stadtkämmerei den Wirtschaftsplan des KS, und das sich dabei ergebende Defizit werde in den städtischen Doppelhaushalt eingestellt. Darüber hinaus gebe es keine weiteren Spielräume. Schon mehrfach habe er auf § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift seien überplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis bestehe und die Deckung gewährleistet sei. Diese Vorschrift müsse beachtet werden. Die Anträge beinhalteten keine Deckungsvorschläge.

Vor diesem Hintergrund werde vorgeschlagen, dass die Verwaltung die grundsätzliche Bereitschaft aus der Mitte des Gemeinderats, die Finanzierung von Zulagen für die Mitarbeiter*innen in der Pflege am KS zu übernehmen, zur Kenntnis nehme. Die Sachentscheidung über die städtische Finanzierung und die entsprechende Deckung würde dann bis nach einer entsprechenden Beratung und der Feststellung auch der Erforderlichkeit im Verwaltungsrat vertagt. Die Sachentscheidung müsse also erst im KS-Verwaltungsrat fallen. Anschließend könne die Thematik gegebenenfalls wieder im Gemeinderat aufgerufen werden. Ansonsten würde möglicherweise die Gefahr eines Widerspruchs gegen einen Beschluss im Raum stehen.

Es gebe durchaus Gründe für eine Zulage. Als Vorsitzender des Verbands der Stuttgarter Krankenhäuser wolle er jedoch auf die Kritik der anderen Stuttgarter Krankenhäuser hinweisen, dass das KS über staatlich finanzierte Zulagen Personal generiere, und da die anderen Träger nicht über diese Finanzierungsmöglichkeit verfügten, dies zu einem Wettbewerbsnachteil führe. Beachtet gehöre die gesamte Stuttgarter Krankenhausversorgung. Jede einzelne Klinik sei hier von Bedeutung. Alle Krankenhäuser in Stuttgart leisteten auf ihrem Gebiet wichtige Arbeit, aber eine solche Zulage könnten diese ihren Mitarbeitenden in der Regel nicht gewähren, ausgenommen insbesondere Einrichtungen mit kirchlichen Trägern. Das Beschriebene habe schon dazu geführt, dass seitens der anderen Kliniken der Verband Stuttgarter Krankenhäuser infrage gestellt worden sei. Die Auflösung dieses Verbandes würde er als fatal empfinden, da sich dieser Verband beispielsweise in der Corona-Pandemie als wichtiger und wesentlicher Baustein der Versorgungssicherheit erwiesen habe.

Zunächst wird von Herrn Dr. Hewer hervorgehoben, dass das KS die beiden Pandemiejahre sehr gut bestanden hat. Das Klinikum werde in einem ganz anderen Licht als noch vor einigen Jahren wahrgenommen. Diesbezüglich führt er folgende Gründe an:
- hervorragende Ausstattung des Klinikums durch die Landeshauptstadt Stuttgart
- die sehr guten Leistungen der Mitarbeiterschaft.
Heute werde zwar über die Pflege gesprochen, aber betont werde, dass alle Mitarbeiter*innen hervorragende Leistungen erbringen.

Wenn über die Pflege gesprochen werde, müsse gesehen werden, dass die Zahl der Ausbildungsplätze am KS deutlich gesteigert worden sei. Zwischenzeitlich gebe es über 1.000 Auszubildende in verschiedenen Berufen, aber insbesondere in der Pflege. Ausgebildet werde weit über den eigenen Bedarf hinaus. Das KS habe zahlreiche Titel auf Landes- und Bundesebene für dieses Engagement erhalten. Beispielhaft führt er dabei die Auszeichnung Pflegeprofis in der Neurologie an. Der Verwaltungsrat werde regelmäßig über den Ausbildungsbereich informiert.

Wenn über die Pflege gesprochen werde, müsse erwähnt werden, dass das Klinikum bei objektiven Kriterien wie dem Pflegepersonalquotienten, welcher vom Institut für Erlöskalkulation für Krankenhäuser objektiv ermittelt werde, ebenfalls überdurchschnittlich abschneide. So habe das KS mehr Pflege als andere Maximalversorgungshäuser in derselben Größe. Deshalb befinde sich das KS unter den Top 5 der Krankenhäuser mit über 1.000 Betten. Dies erwähne er deshalb, da ihm dieses in den Diskussionen mit den Krankenkassen, in deren Rahmen er sich mit Verve für eine Refinanzierung einsetze, vorgehalten werde.

Die antragstellenden Fraktionen argumentierten verkürzt, die Pflege werde nahezu zu 100 % refinanziert, und deshalb würde ein Zuschlag für das Pflegepersonal den Träger Landeshauptstadt Stuttgart netto nicht tangieren. Hier müsse allerdings das hohe Maß an Unsicherheit beim Pflegebudget angeführt werden. So sei heute im Mai 2022 noch nicht einmal das Pflegebudget für 2020 abgeschlossen. Das Pflegebudget existiere bekanntlich erst seit 2020, und seitdem würden die Pflegekosten im Sinne einer Ist-Kostenerstattung, vermeintlich zu 100 %, refinanziert. In der Vergangenheit seien diese Kosten Teil der DRGs gewesen. Seitens der Krankenkassen würden die Verhandlungen systematisch verschleppt. Angesichts der Ankerwirkung des KS als größtes Haus in Baden-Württemberg müssten die Kassen das mit dem KS Vereinbarte andernorts ebenfalls eingehen, und deshalb lehnten diese auch viel kleinere Zulagen, die das Klinikum bezahle, ab (z. B. 30 € Covid-Schichtzulage im Jahr 2020).
Sein Problem sei, dass, wenn jetzt für das Jahr 2022 eine Zulage bezahlt würde, eine Refinanzierungsgewissheit selbst in zwei Jahren noch nicht bestehen werde. Es müsse davon ausgegangen werden, dass die Kassen gegen ein etwaiges positives Schiedsstellenurteil beim Verwaltungsgericht klagten, und angesichts der Dauer solcher Verfahren werde es schätzungsweise vier, fünf Jahre eine Ungewissheit geben. Ein periodengerechter Erfolgsausweis durch den KS-Jahresabschluss werde so nicht möglich werden.

Der KS-Vorstand favorisiere eine tarifvertragliche Lösung. Mit dem Beantragten habe der Vorstand aus wirtschaftlicher Sicht größte Schwierigkeiten. Die Wertschätzung gegenüber der Mitarbeiterschaft sei davon nicht tangiert.

Der Antrag Nr. 81/2022 wird durch StRin Tiarks (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) und der Antrag Nr. 147/2022 durch die StRe Dr. Jantzer (SPD) und Pitschel (90/GRÜNE) eingehend erläutert.

Für die Sachvorträge und die Antragserläuterungen bedankt sich StR Kotz (CDU). Von ihm wird angemerkt, der Tagesordnungspunkt beziehe sich lediglich auf den Pflegebereich des Klinikums Stuttgart. Außen vor blieben z. B. die Beschäftigten des städtischen Eigenbetriebs Leben und Wohnen (ELW) und die Bürgerbüros. Im Zweifelsfall müsse die heutige Aussprache in einigen Wochen zu einem anderen Bereich erneut stattfinden, da auch dort sich Beschäftigte mit den Stuttgarter Lebenshaltungskosten schwertun. Da der Vorstand des Klinikums das mit dem Antrag Nr. 147/2022 beantragte Gesamtpaket ablehne, scheine es noch eine andere Betrachtungsweise zu geben. Seine Fraktion frage deshalb:
- Was bedeuten Mehrkosten in Höhe von 4,4 Mio. €/Jahr für eine bessere Vergütung im Umfang von ungefähr 1 Stufe für den Haushalt des Klinikums?
- Führt dies zu Defiziten z. B. bei medizinischem Gerät und im Baubereich?
- Könnten diese Mittel an anderer Stelle eingesetzt vielleicht mehr positive Wirkung für den Personalkörper entfalten (z. B. flexiblere und individuell gestaltbare Arbeitszeitmodelle)?
Sollten für das Beantragte Haushaltsmittel über Jahre hinweg eingesetzt werden, müsse Klarheit darüber bestehen, dass diese Mittel für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung stünden.

Laut StR Dr. Oechsner (FDP) ist die Grundidee des Gesundheitswesens, dass die Leistungen der Krankenhäuser im Großen und Ganzen durch die Krankenkassen finanziert werden. Merkwürdigerweise funktioniere dies aber nicht; die meisten Kliniken arbeiteten defizitär. Vernünftig wäre, aus dem DRG-System auszusteigen. Dazu bringe der Gesetzgeber aber nicht die Kraft auf. Herausgenommen werde durch den Gesetzgeber aber die Pflege. Diejenigen, die die Krankenkassen über Jahre so gestärkt hätten, dass diese nun machten, was sie wollten, nur nicht finanzieren, seien nun etwas bloßgestellt. Prinzipiell sollte die Pflege von den Krankenkassen finanziert werden, aber diese verhandelten zwei Jahre später über ein bereits ausgegebenes Budget. Der Hintergedanke sei, die Träger würden schon einspringen. Glücklicherweise gebe es in Deutschland noch viele kommunale Träger, die z. B. über Gewerbeeinnahmen verfügten, und zudem gebe es noch private Stiftungen sowie konfessionelle Träger. Sollte es einen gesellschaftlichen Konsens darüber geben, dass Pflegekräfte zu gering vergütet werden, müsste der Mehraufwand von den Kassen finanziert werden, zur Not über höhere Beiträge. Die Stadt Stuttgart sei nicht verpflichtet, ein Klinikum zu betreiben. Verpflichtet sei die Stadt, den Krankenhausbettenplan des Landes umzusetzen. Wie die Stadt dies mache, sei unerheblich. Mit dem Entschluss Stuttgarts, ein Klinikum zu betreiben, habe man sich in eine Position begeben, die es erlaube zu sagen, wenn die Kassen nicht finanzierten, würden dafür Jahr für Jahr städtische Mittel bereitgestellt. Die Steuermittel seien jedoch nicht für Finanzierungen gedacht, die eigentlich die Kassen stemmen müssten. In der heutigen Situation wüssten alle Leistungserbringer nicht, ob sie ihre Leistungen, auch wenn sie diese korrekt erbringen, finanziert bekommen. Das thematisierte Anliegen sei sicherlich richtig. Über die Höhe und Dauer könne gesprochen werden; über die nächste Tarifrunde dürfe sich eine Leistung allerdings nicht erstrecken. Seitens der kommunalen Träger müssten die Tarifparteien beauftragt werden, die ureigenste Aufgabe der Tarifparteien zu regeln. Als notwendig erachtet StR Dr. Oechsner dabei, dass sich die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Richtung einer tariflich garantierten Ballungsraumzulage bewegt. In die Grauzone von Zulagen etc. dürfe sich Stuttgart nicht begeben. Die Inhalte des Antrags Nr. 147/2022 ist für ihn Konsens aller Fraktionen. An der Situation ändere dieser Antrag jedoch nichts. Was er nicht befürworte, sei, in vorauseilendem Gehorsam ein Präjudiz zulasten der Stadt zu schaffen. Belastet werden müssten die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über ihre Krankenkassenbeiträge.

Anschließend problematisiert StRin von Stein (FW) eine durch Steuergelder finanzierte Besserstellung des KS gegenüber den anderen Stuttgarter Kliniken. Bei der Erfüllung des Krankenhausbettenplans sei die Stadt auf die anderen Kliniken angewiesen. Zudem thematisiert sie den künftigen Umgang mit dem Pflegepersonal des ELW. Sie unterstützt eine bessere Bezahlung des Pflegepersonals. Die Finanzierung müssten allerdings die Tarifparteien regeln. Bedacht gehören ihres Erachtens, die in nächster Zeit durch die Stadt zu schulternden Aufgaben.

Durch StR Körner (SPD) wird verdeutlicht, der Gemeinderat solle beschließen, dass eine Vorweggewährung ungefähr einer Gehaltsstufe befürwortet werde. Wichtig sei seiner Fraktion, Tarifverhandlungen nicht vorwegzunehmen. Eine Vorweggewährung werde als möglich angesehen, dies lasse der Tarifvertrag zu, und Vorweggewährungen würden im Übrigen bereits in vielen Bereichen praktiziert. Da die Krankenkassen diese Kosten ersetzen müssten, ändere sich zunächst liquiditätsmäßig nichts für das KS. Da das KS risikobedingt Rückstellungen bilden müsse, tauche der Vorgang in der Gewinn- und Verlustrechnung auf. Die Liquidität kläre sich am Ende eines Prozesses oder wie auch immer. Die SPD-Gemeinderatsfraktion gehe angesichts der Entscheidung der Schiedskommission von einem überschaubaren Risiko für die Stadt aus. Aber natürlich, und damit wendet er sich an den Vorsitzenden, könne das Risiko auch höher eingeschätzt werden. Dass sich das Risiko letzten Endes bei der Stadt befinde, müsse man sich bewusst machen. Hier spricht er von einer Eventualverbindlichkeit. Politisch müsse entschieden werden, ob die Stadt dieses Risiko tragen wolle.

Im Verlauf der Aussprache bittet StRin von Stein, die Höhe des Defizits des Klinikums, welches die Stadt schon heute abdeckt, zu benennen.

Eine Abstimmung über den Antrag Nr. 147/2022, der ja ohnehin nicht auf der Tagesordnung stehe, sehe er, so StR Kotz, als schwierig an. Nach der heutigen öffentlichen Diskussion müsse der Verwaltungsrat des Klinikums entscheiden. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann der Gemeinderat laut StR Dr. Oechsner über die Finanzierung einer Zulage nicht abstimmen. Prinzipiell müsste seitens des Gemeinderates ein Signal gegeben werden, und die Krankenhausleitung müsste dann Entsprechendes in ihren Wirtschaftsplan einstellen. Die Zuständigkeit für eine Ausgestaltung liegt für ihn beim Verwaltungsrat. StRin von Stein erinnert an die Diskussion über die Rechtsform des KS (Eigenbetrieb ja oder nein). Damals habe der Wunsch bestanden, die Einflussnahme des Gemeinderats auf das KS einzuschränken. Eine Empfehlung des Gemeinderats an den Verwaltungsrat, sich um das Beratungsthema zu kümmern, könne sie nachvollziehen. Für eine Abstimmung in der heutigen VA-Sitzung oder in der morgigen Sitzung des Gemeinderats plädiert StR Körner im Namen seiner Fraktion. Der Ausschuss habe sich im Übrigen in seiner letzten Sitzung aus Zeitgründen darauf verständigt, so vorzugehen. Es sei Zeit, für die Fachkräftegewinnung ein Signal zu setzen. Mit einem solchen Beschluss wäre das KS "ähnlich unterwegs" wie z. B. das Robert-Bosch-Krankenhaus.

Verweisend auf die Ziffer B 4 des Antrags ihrer Fraktionsgemeinschaft geht StRin
Tiarks davon aus, dass die Fraktionen bereits die Möglichkeit gehabt haben, das Thema Stufenvorweggewährung zu besprechen. Daher würde sie heute eine Entscheidung über eine entsprechende Empfehlung des Gemeinderats an den Verwaltungsrat begrüßen. Ihrer Einschätzung nach steht die Ziffer C des Antrags Nr. 81/2022 heute zur Abstimmung. Gegebenenfalls könne diese Ziffer wie folgt modifiziert werden:

Die Stadt überlegt sich für den Fall, dass eine Zulage beschlossen wird, eine entsprechende Gegenfinanzierung und legt diese nach der Entscheidung des Verwaltungsrats vor.

In der Folge kann sich StR Kotz in der Sitzung des Gemeinderats eine Abstimmung vorstellen. Heute sollte dieser Tagesordnungspunkt ohne Votum in den Gemeinderat verwiesen werden. An StRin Tiarks gewandt gibt er zu bedenken, dass zwar der Antrag Nr. 81/2022 seit längerer Zeit vorliege, aber eine Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Antrag noch aussteht. Da er grundsätzlich Zahlen in Anträgen der Fraktionsgemeinschaft Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei hinterfrage, sehe er diesen Antrag nicht als Beratungsgrundlage seiner Fraktion an.

Im Verlauf der Aussprache informiert BM Fuhrmann, der Verwaltungsausschuss dürfe, auch mangels der Organzuständigkeit, keinen Sachbeschluss treffen. Vor diesem Hintergrund schlägt er folgenden Kompromissvorschlag vor:

Die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung von Zulagen für die Mitarbeitenden der Pflege des Klinikums Stuttgart wird aus der Mitte des Gemeinderats zur Kenntnis genommen.

Die Sachentscheidung über die städtische Finanzierung und deren entsprechende Deckung wird bis nach deren inhaltlicher Beratung und der Feststellung der Erforderlichkeit im Verwaltungsrat vertagt.

Nach dieser Beratung im Verwaltungsrat und der Feststellung der Erforderlichkeit, so BM Fuhrmann, könne sich also der Gemeinderat mit einem solchen Sachbeschluss befassen.

Abschließend stellt der Vorsitzende fest:

Der Verwaltungsausschuss zeigt sich mit dem vorstehenden Kompromissvorschlag einverstanden.

Dieser Tagesordnungspunkt wird ohne Votum in die morgige Sitzung des Gemeinderates verwiesen.
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