Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 1600-00
GRDrs 877/2022
Stuttgart,
01/19/2023



Sofort-Maßnahmen des Katastrophenschutzes zur Bewältigung von Energieausfällen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
25.01.2023
26.01.2023



Beschlußantrag:

1) Die Ausführungen des Katastrophenschutzes zur Bewältigung von Energieausfällen werden zur Kenntnis genommen.

2) Den Sofort-Maßnahmen des Katastrophenschutzes zu den Vorsorgeplanungen für die Bevölkerung (Ziffer 2.4 der Kurzfassung) wird zugestimmt.

3) Den Gesamtkosten für die Beschaffung der Sofort-Maßnahmen für
- die Ausstattung von Notfalltreffpunkten incl. Wärmestuben
- die Ausstattung von Leuchttürmen
- die Sicherstellung Treibstoffversorgung
- die Aufrüstung des Katastrophenschutzes
in Höhe von rd. 4.054.000 € sowie der jährliche laufenden Kosten für Wartung / Instandsetzung in Höhe von 173.000 € wird zugestimmt. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
4) Der Beauftragung eines Planungsbüros für die Erstellung eines Katastrophenschutzbe­
darfsplans (siehe Nr. 1 der Kurzfassung) wird zugestimmt. Haushaltsmittel für die Planungskosten in Höhe von 200.000 € werden zur Verfügung gestellt. Ergebnishaushalt im Teilhaushalt 370 – Branddirektion, Aufwandskonto, Ausgabengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

5) Der Beauftragung einer Agentur durch L/OB-K für das Ausspielen von Social-Media-Beiträgen zur Sensibilisierung der Bevölkerung zur Eigenvorsorge (siehe Nr. 2.1 der Kurzfassung) wird zugestimmt. Die Kosten in Höhe von 30.000 € werden zur Verfügung gestellt. Ergebnishaushalt im Teilhaushalt 370 – Branddirektion, Aufwandskonto, Ausgabengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 6) Die konkreten Finanzierungsmittelbedarfe sind im Nachtragshaushaltsplan 2023 zu berücksichtigen bzw. über die allgemeine Deckungsreserve. Die laufenden Wartungs- und Instandsetzungskosten (Nr. 3 b Beschlussantrag) fallen frühestens ab dem Haushaltsjahr 2024 an. Die Verwaltung wird aufgrund der Unabweisbarkeit der Maßnahme ermächtigt, die notwendigen Verpflichtungen sofort einzugehen (Lieferengpässe und lange Wartezeiten nach Beauftragung von mindestens 6 Monate aufgrund der hohen Nachfrage).

7) Die Vergaben erfolgen gemäß dem Rundschreiben Nr. 016/2022 des Oberbürgermeisters vom 24.05.2022, da die Energieausfälle in direktem Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stehen. Entsprechend können Vergabeverfahren, die in Gefahren- und Dringlichkeitslagen zur Anwendung kommen, beschleunigt und vereinfacht erfolgen, insbesondere zur Sicherstellung des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Gefahrenabwehr, des Gesundheitsschutzes sowie der Versorgungssicherheit.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall erfüllt alle Voraussetzungen einer Katastrophe. „Eine Katastrophe im Sinne des Gesetzes ist ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde zu stellen.“ (§ 1 Abs. 2 Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg – LKatSG).

Ob ein Stromausfall kommt, ob er lang oder nur wenige Stunden dauert, ob nur Teile von Stuttgart betroffen sind, ganz Stuttgart oder ein Großteil von Baden-Württemberg oder sogar ganz Deutschland kann keiner vorhersagen. Fakt ist aber, dass die Wahrscheinlichkeit besteht, dass das europaweite Stromnetz mit den vielen Groß- und Klein­ einspeisungen durch unstete erneuerbare Energien und dem Wegfall der verlässlichen Kohle- und Atomenergie in Deutschland, anfälliger ist wie seither. Fakt ist auch, dass wir immer abhängiger vom Strom werden, da jede Erfindung/Neuerung elektrisch oder elektronisch betrieben bzw. gesteuert wird.

Ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall trifft die Landeshauptstadt, trotz in Teilen vorbereiteter Maßnahmen und Planungen, spürbar. Die Stadtverwaltung und die städtischen Einrichtungen können aufgrund der noch fehlenden Notstromausstattung weder einen adäquaten Dienstbetrieb aufrechterhalten, noch der Bevölkerung den benötigten Schutz und die erforderliche Unterstützung in ausreichender Form zur Verfügung stellen. Es ist daher dringend geboten, schnellstmöglich Sofort-Maßnahmen zu ergreifen, um für einen Stromausfall zumindest notdürftig ausgestattet zu sein.

1 Katastrophenschutzbedarfsplanung für Stromausfall


2 Langanhaltender flächendeckender Stromausfall



2.1 Vorsorgeplanung allgemein

2.2 Vorsorgeplanung Kommunikation

2.3 Vorsorgeplanung Gebäude Stadtverwaltung

2.4 Vorsorgeplanung für die Bevölkerung – Sofort-Maßnahmen

2.4.1 Notfalltreffpunkte

2.4.2 Leuchttürme

2.4.3 Treibstoffversorgung

2.4.4 Katastrophenschutz

Zur Sicherstellung der vorstehend genannten Maßnahmen oder bei einem Ausfall der Notstromversorgung von Kritischer Infrastruktur, wie z. B. Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheime, Leitstellen, Stabsräume, Versorgungsunternehmen ist es erforderlich, dass schnellstmöglich eine provisorische Ersatzmaßnahme eingeleitet wird. Deshalb ist der Katastrophenschutz zwingend mit leistungsstarken Notstromaggregaten als Redundanz auszustatten.
Hierfür werden 400.000 € für die Beschaffung von zwei kleinen und zwei größeren Notstromaggregaten auf Anhänger im Finanzhaushalt benötigt. Es wird mit jährlichen Wartungs- und Instandhaltungskosten in Höhe von 11.000 € ab dem HHJ 2024 gerechnet.

2.4.5 Ärztliche Versorgung


3 Gasmangellage


Finanzielle Auswirkungen


1. Beschaffungskosten für den Erwerb von Anlagevermögen i. H. v. 3.797.000 €,
Finanzhaushalt im Teilhaushalt 370 – Branddirektion, Projekt 7.379.000, Bevölkerungsschutz, sonstige Investitionen – Einrichtung/Ausstattung, Ausgabengruppe 78302 – Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.

2. Laufenden Wartungs- und Instandsetzungskosten i. H. v. 173.000 €, im Teilhaushalt 370 – Branddirektion, Aufwandskonto, Ausgabengruppe 42210 – Unterhaltung bewegliches Vermögen.

3. Ausstattungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter i. H. v. 257.000 €, Ergebnishaushalt im Teilhaushalt 370 – Branddirektion, Aufwandskonto, Ausgabengruppe 420 – Beschaffung von beweglichem Vermögen.

4. Planungskosten für die Erstellung des Katastrophenschutzbedarfsplans i. H. v. 200.000 €, Ergebnishaushalt im Teilhaushalt 370 – Branddirektion, Aufwandskonto, Ausgabengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

5. Agenturkosten für Social-Media-Kampagne i. H. v. 30.000 €, Ergebnishaushalt im Teilhaushalt 370 – Branddirektion, Aufwandskonto, Ausgabengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Eine Deckung liegt nicht vor, da diese Beschaffungen außerplanmäßig sind, aufgrund des Ukrainekriegs und der Energiekrise.

Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Deckungsreserve bzw. ist im Nachtragshaushalt 2023 aufzunehmen.




Vorliegende Anträge/Anfragen

292/2022 - CDU - Energieversorgung in der Landeshauptstadt: Auf den Ernstfall vorbereitet?
324/2022 - AfD - Wie sorgt die Landeshauptstadt Stuttgart gegen die Gefahren eines Blackout vor?


Erledigte Anträge/Anfragen





Dr. Clemens Maier

Anlagen

1 Übersicht Beschaffung von Ausstattung

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