Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
151
10
VerhandlungDrucksache:
266/2010
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 16.06.2010
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Erhöhung der Entgelte für das Betreuungsangebot der Verlässlichen Grundschule/Flexiblen Nachmittagsbetreuung und des Programms "Außerschulische Bildung und Betreuung" ab dem Schuljahr 2010/2011

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 08.06.2010, GRDrs 266/2010.

Nachdem StRin Ripsam (CDU) die unterschiedlichen Sätze thematisiert, bezeichnet StR Wölfle (90/GRÜNE) die Begründung der Verwaltung zu den unterschiedlichen Entgelten als nachvollziehbar. Erst dann, wenn es Fortschritte bei der Annäherung der Standards gegeben habe, könne man sich mit einem einheitlichen Satz auseinandersetzen. Verständnis hat StRin Gröger (SPD), dass die Nutzer die unterschiedlichen Preise für dasselbe Essen kritisieren. Hinsichtlich der unterschiedlichen anderen Ent-gelte stimmt sie dagegen mit StR Wölfle überein. Ablehnend zur Vorlage äußert sich StRin Küstler (SÖS und LINKE). Sie plädiert für einheitliche Betreuungsstandards.

Die Unterschiede begründet die Vorsitzende, anknüpfend an StR Wölfle, mit dem unterschiedlichen Verwaltungsaufwand in den verschiedenen Angeboten. Unterschiede bei den Angeboten rechtfertigten unterschiedliche Sätze. Der gemachte Vorschlag sei in Abstimmung mit dem Referat WFB erfolgt.

Zur Nachfrage von StRin Ripsam, ob die Verträge auf 68 Cent/Betreuungsstunde ausgestellt werden, informiert EBM Föll, der größere Verwaltungsaufwand entstehe nicht durch die Umstellung der Verträge. Umstellungen würden sich jeweils auf die vom Gemeinderat festgestellten Gebührentatbestände beziehen. Der zusätzliche Aufwand in den Schulsekretariaten entstehe dadurch, dass die Eltern, die die Reduzierung von 73 auf 68 Cent aufgrund der FamilienCard vornehmen wollen, auf die Schulsekretariate kommen müssen, um diesen Ermäßigungstatbestand feststellen zu lassen. Bei der bekanntermaßen großen Belastung der Schulsekretariate sei dies kaum ohne personelle Verstärkung darstellbar. Der Mehraufwand aufgrund der personellen Verstärkung übersteige aber die avisierten Mehreinnahmen. Sinn einer Gebührenerhöhung könne jedoch nicht sein, dass letztendlich weniger übrig bleibe als vor der Gebührenerhöhung. Von daher seien die Referate KBS und WFB einvernehmlich zum Ergebnis gelangt, trotz des Beschlusses in den Haushaltsplanberatungen dieses in der vorgelegten pragmatischen Form vorzuschlagen.


Abschließend stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag bei 1 Gegenstimme mehrheitlich zu.

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