Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 239/2011
Stuttgart,
04/20/2011



Einrichtung von Ganztagesangeboten an den öffentlichen Beruflichen Schulen in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich11.05.2011



Beschlußantrag:

Der Einrichtung von nachfolgend genannten Ganztagesklassen an den Beruflichen Schulen
· Gewerbliche Schule für Holztechnik
· Robert-Bosch-Schule
· Robert-Mayer-Schule
· Gewerbliche Schule für Farbe und Gestaltung
· Steinbeisschule
· Max-Eyth-Schule
· Hauswirtschaftliche Schule Stuttgart-Ost

zum Schuljahr 2011/2012 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Schulen Anträge auf Einrichtung von Ganztagesklassen beim Land zu stellen. (Die Absichtserklärungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat bereits zum vorgegebenen Stichtag 18.03.2011 wie in der Begründung ausgeführt gestellt.)


Begründung:


Entsprechend der Ausschreibungen des Kultusministeriums sollen interessierte Schulen gemeinsam mit Ihren Schulträgern sehr kurzfristig Anträge beim Land stellen, sofern die Einführung von Ganztagesangeboten an den Beruflichen Schulen für die Bereiche BVJ, VAB bzw. BEJ sowie für das Berufskolleg I geplant sind (vgl. beigefügte Ausschreibungen des Landes vom 17. bzw. 18.02.2011; Anlagen 2 und 3).

Im Rahmen einer Besprechung des Schulverwaltungsamts mit den Schulleitungen der öffentlichen Beruflichen Schulen in Stuttgart wurden am 1. März 2011 das Interesse und die Möglichkeiten für die Einrichtung von Ganztagesklassen gemeinsam erörtert. Anschließend gingen nachfolgende Absichtserklärungen der Schulleitungen beim Schulverwaltungsamt ein, die bereits mit Schreiben vom 17.03.2011 bzw. 31.03.2011 beim Land unter Verweis auf den noch ausstehenden, erforderlichen Schulträgerbeschluss angekündigt wurden (vgl. Anlage 1 und Anlage 1a).

Bereiche BVJ, VAB und BEJ
Gewerbliche Schule für Holztechnik:
2 Ganztagesklassen im BEJ bzw. BVJ/VAB (je nach Schüleranmeldung) ab dem Schuljahr 2011/2012

Robert-Bosch-Schule, Gewerbliche Schule:
1 Ganztagesklasse im BEJ ab dem Schuljahr 2011/2012

Robert-Mayer-Schule, Gewerbliche Schule:
3 Ganztagesklassen im BVJ ab dem Schuljahr 2011/2012
(davon 2 Klassen BVJ Kooperation mit Hauptschule (2. Jahr) und 1 Klassen BVJ mit hohem Ausländeranteil ohne ausreichende Deutschkenntnisse).
Zurzeit werden die betroffenen Klassen bereits als Ganztagesklassen im Rahmen des ESF-Projektes zur Ganztagesförderung geführt.

Hauswirtschaftliche Schule Stuttgart-Ost:
1 Ganztagesklasse im BEJ ab dem Schuljahr 2011/2012

Bereich Berufskolleg I
Gewerbliche Schule für Farbe und Gestaltung:
2 Ganztagesklassen im BK I Technik ab dem Schuljahr 2011/2012

Steinbeisschule, Gewerbliche Schule:
1 Ganztagesklasse im BK I Technik ab dem Schuljahr 2011/2012
(voraussichtlich 1 von insg. 4 Eingangsklassen)

Max-Eyth-Schule, Gewerbliche Schule:
1 Ganztagesklasse im BKPD ab dem Schuljahr 2011/2012

Weiterer Antrag
Max-Eyth-Schule, Gewerbliche Schule:
Aufgrund der geänderten gesellschaftlichen und häuslichen Rahmenbedingungen wurde an der Max-Eyth-Schule bereits seit dem Schuljahr 2009/2010 am Technischen Gymnasium das so genannte Lernatelier mit einer Klasse eingeführt. Das Lernatelier ist organisatorisch eine Ganztagesklasse. Ab dem Schuljahr 2011/2012 werden somit insg. 3 Klassen als Ganztagesklassen geführt. Für die Schule wäre es ein wichtiger Schritt und die Bestätigung der gut angelaufenen Arbeit, wenn diese Klassen ebenfalls in den Schulversuch „Ganztagesklassen“ an Beruflichen Schulen aufgenommen werden könnte. Die Konzeption für das Lernatelier wurde bereits im Februar 2011 durch die Schulleitung beim Regierungspräsidium Stuttgart und beim Kultusministerium eingereicht.


Auswirkungen für den Schulträger
Entsprechend der Ausschreibungsunterlagen:
· Ergänzende kommunale Betreuungsangebote sind nach Landeskonzept nicht erforderlich.
· Bestehende kommunale Angebote der Jugendberufshilfe (BVJ, VAB, BEJ) sollen eingebunden werden; ferner können bei entsprechender Antragstellung ab dem SJ 2011/2012 auch Jugendbegleiter in das Konzept integriert werden.
· Die Bereitstellung eines Mittagessens in Verantwortung des Schulträgers ist anders als bei den allgemein bildenden Schulen nicht erforderlich.
· Raum- und Ausstattungsfragen sind zu klären; da die Förderfähigkeit von speziellen Baumaßnahmen für Ganztagesangebote für Berufliche Schulen gegenwärtig nicht förderfähig im Rahmen der Schulbauförderungsrichtlinien sind, ist derzeit ausschließlich von der Einrichtung im Rahmen der vorhandenen räumlichen Ressourcen auszugehen.
· Da die Ganztagesklassen zunächst durch Umwandlung bereits bestehender Klassen eingerichtet werden, geht die Verwaltung entsprechend der Ausschreibung des Landes davon aus, dass die Schulleitungen ihre Absichtserklärung unter Berücksichtigung der vorhandenen infrastrukturellen Rahmenbedingungen abgegeben haben und daran festhalten.

Obwohl noch keine ausreichenden Praxiserfahrungen vorliegen, geht das Land zunächst von Kostenneutralität für die Schulträger aus. Nach Einschätzung der Verwaltung wird sich jedoch erst langfristig zeigen, welche konkreten Auswirkungen die Ganztagesangebote haben. Dies muss aus Sicht der Verwaltung im erwarteten Schulentwicklungsprozess für die Beruflichen Schulen mit betrachtet werden.

Dennoch sollte für die genannten Schulen ein Antrag beim Land gestellt werden, da die Inanspruchnahme der zusätzlichen Lehrerressourcen im Interesse der betroffenen Schulen ist.

Finanzielle Auswirkungen

Derzeit nicht erkennbar.


Beteiligte Stellen

keine.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine.




Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin


Anlagen

4




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Anlage 1a zu GRDrs 239-2011 Absichtserkärung HWO, KBS an MKJS vom 31.03.2011.pdf Anlage 3 - Ausschreibung BK I vom 17.02.2011.pdfAnlage 2 - Ausschreibung BVJ, VAB, BEJ vom 18.02.2011.pdf Anlage 1 zu GRDrs 239-2011 Absichtserkärung KBS an MKJS vom 17.03.2011.pdf